Ebay Gutscheinhandel

30. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Allegro321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Gutscheinhandel

Hallo,

ich habe 2018 Gutscheine eines österreichischen Freizeitparks über EBay günstig verkauft, die kurz vor dem Ablaufdatum standen.
Gutscheine in Österreich haben ab Kaufdatum jedoch 30 Jahre Gültigkeit, was mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Das Ablaufdatum, in meinem Fall zwei Jahre nach dem Kauf, ist so nicht zulässig.

Es gibt Käufer, denen die Rechtslage bekannt ist und die die vermeintlich bald ablaufenden Gutscheine günstig erwerben und erneut teurer weiterverkaufen. Durch dieses System habe ich einen Wertverlust von 200€ erlitten.

Erfahren habe ich von dieser Masche erst durch Zufall vor einigen Tagen. Die Käuferin kontaktierte mich, da es Probleme bei der Einlösung der genannten Gutscheine gab. Diese seien in der Post verloren gegangen. Die Gutscheine wurden daraufhin erneut per Email an die Originalkäufer aus meiner Familie verschickt mit der Bitte, sie an die oben genannte Käuferin zu schicken.

Persönliches Pech oder doch Betrug?

Würde mich sehr über eure Meinungen freuen.

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Allegro321):
Persönliches Pech oder doch Betrug?
Persönliches Pech...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Allegro321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort
... habe ich befürchtet... wenn auch trotzdem sehr ärgerlich.
Ich frage mich warum ein Ablaufdatum gedruckt wird, das so nicht zulässig ist.
Über EBay Kleinanzeigen werden diese Gutscheine deshalb weiterhin stark gehandelt.

-- Editiert von Allegro321 am 30.08.2020 14:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Allegro321):
Persönliches Pech oder doch Betrug?

Wo soll da der Betrug sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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