Ebay-Handel als Kleinunternehmer!

5. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
FabOne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Handel als Kleinunternehmer!

Guten Tag,

habe eine Fragen bezüglich eines Ebayhandels!

Habe einen eigenen Parfumhandel,den ich nun ausweiten möchte.
Momentan gelte ich noch als Kleinunternehmer, also ich weise keine Umsatzsteuer aus.
Brauche ich trotzdem zur Jahresabrechnung Rechnungen meines Lieferanten, die ich beim Finanzamt vorweisen muss ??
Also muss ich diese bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung beifügen ??
Mein Lieferant verkauft die Ware nämlich auch ohne Mwst,dann allerdings ohne Rechnug.

Meine nächste Frage gilt bezüglich des Ebayhandels, den ich demnächst starten möchte!

Ist dieses unter der Kleinunternehmerregelung überhauot möglich?
Also kann ich auch bei Ebay handeln ohne die MWst auszuweisen?

Was passiert,wenn mein Handel immer größer wird und das Geschäft so gut läuft, dass ich mich nicht mehr als Kleinunternehmer sehen kann ??

Was sagt das Finanzamt dazu? einfach ummelden und fertig ??

Schafft man die ganze Sache mit Ebay auch ohne Steuerberater oder wird es dann zu kompliziert ?

Habe nämlich nicht sehr viel Ahnung von Steuererklärungen ;-)

So hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen,Vielen Dank!

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Also deine erste Frage verstehe ich überhaupt nicht ^^

quote:
Ist dieses unter der Kleinunternehmerregelung überhauot möglich?
Also kann ich auch bei Ebay handeln ohne die MWst auszuweisen?

ja, ja

quote:
Was passiert,wenn mein Handel immer größer wird und das Geschäft so gut läuft, dass ich mich nicht mehr als Kleinunternehmer sehen kann ??

Was sagt das Finanzamt dazu? einfach ummelden und fertig ??

Richtig, sobald der Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 17.500 übersteigt, muss im darauf folgenden Kalenderjahr die Kleinunternehmerregelung aufgehoben werden (wird sie mehr oder weniger automatisch) und fortan muss dann die Rechnung mit MwSt gestellt werden oder beim Handel mit Waren aus Einkäufen, die durch das Nichtvorhandensein der Mehrwetsteuerausweisung nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind gemäß §25a der Differenzbesteuerung unterwerfen (es wird nur der 'Gewinn' versteuert)

quote:
Schafft man die ganze Sache mit Ebay auch ohne Steuerberater oder wird es dann zu kompliziert ?

Nunja.. ich habe bisher keinen gebraucht. Warum? Meine Mutter ist Fachwirtin für Finanzen, gelernte Steuerfachgehilfin, ihre beste Freundin arbeitet ebenfalls im Steuerbüro. Eine weitere Bekannte kennt sich bestens mit Lohnsteuer aus und eine weitere ist Rechtsanwältin. Also beste Bedingungen :)

Wenn du kein ähnliches Umfeld hast oder eben keine richtige 'Anlaufstelle' wäre die Beratung von einem Steuerberater zu empfehlen. Mit ein bisschen Interesse und Geschick sowie Geduld bekommt man vieles jedoch auch selbst hin. Bei der IHK kann man auch jederzeit nachfragen. Beim Finanzamt anrufen hilft manchmal auch ne Menge.

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#2
 Von 
FabOne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst: ich kaufe einen Artikel für 20€ ein und verkaufe ihn für 30€ bei Ebay!

Also habe ich reine 10€ gewinn,von denen ich nur noch die Ebaygebühren bezahlen muss!

Oder muss ich zum 31.5 noch mit irgendwelchen Steuern rechnen,wenn ich die die Einnahme-Überschuss rechung eingebracht habe ?

Wie sieht das mit Rechnungen aus ??

Zwingend notwendig als Kleinunternehmer ?

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#3
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Naja... Einkommenssteuer.

Zu meiner Kleinunternehmerzeit habe ich die Beifügung einer Rechnung kostenlos angeboten, das heißt - wer eine braucht sollte es in der Kaufabwicklung bekannt geben. Beschwerden hatte ich keine... würde dafür aber auch nicht meine Hand ins Feuer legen :engel:

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#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Also, wichtig ist immer keine MWSt ausweisen (das weißte ja :-)) wenn du die ausweist, musst du diese zahlen!

Bei ebay natürlich möglich, solltest aber in der Artikelbeschreibung dies nennen: Gemäß §19 UStG weise ich/weisen wir keine Mehrwertsteuer aus.

Einen Steuerberater brauchste nicht unbedingt, da du zu einer Buchführung nicht verpflichtet bist. Eine EÜR sollte jeder hinkriegen.

Einkommensteuer: Alle Einnahmen aus 2006 (also Gewinn aus deinen Ebay-Verkäufen + andere Einnahmen, z. B. Zinsen, Lohn etc.) Kindergeld nicht dazuzählen. Bis 7768 Euro brauchste nichts zahlen, danach je nach Gewinn (dazu gibt es eine Art Tabelle dafür). Nicht mit den Einnahmen aus diesem Jahr addieren oder abziehen!

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#5
 Von 
FabOne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,vielen Dank für die Hilfe!

Soll das heissen 7768€ Gewinn oder Umsatz ??

Und bis 16000€ Umsatz kann ich im Jahr machen,dass ich als kleinunternehmer zähle,richtig oder ?

Das heisst solange muss ich keine Mehrwertsteuer bezahlen und nur die Einkommensteuer sollte ich über 7768€ kommen...??

Falls ich jetzt gegen Ende des Jahres merken sollte,dass ich über diese 16000€ als Kleinunternehmer komme und ich nun die Mwst doch ausweisen möchte,was passiert dann?

Muss ich dann bpsw. ab Sept die Mwst verrechnen oder für das gesamt Jahr rückläufig die Mwst doch noch bezahlen ??

Wie ist das mit den Rechnungen der Lieeranten solange ich keine Mwst ausweise ?

Habe zum beispiel einen Lieferanten,bei dem ich ohne Mwst einkaufen kann,dann allerdings ohne Rechnung.

Wenn er mir eine Rechnung ausstellt,weist er natürlich die Mwst aus.!

Brauche ich rechnungen zur Endabrechnung oder für das Finanzamt!

Vielen Dank für die Hilfe!

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#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

7768 Euro Gewinn.

Umsatz darfst du im 1. Jahr 17500 Euro machen, ich frage mich nur, wie die Leute auf 16.000 Euro (lese ich vielen Foren, des waren früher soviel ich noch weiß 32500 DM).



1. Jahr heißt nicht 360 Tage sondern, das Jahr der Betriebsgründung. Entscheidend ist, wann du dein Gewerbe angemeldet hast. Wenn es 2007 war, 17500 Euro Umsatz frei, Ab 2008 bis voraussichtlich 50.000 Euro Umsatz. Wenn du die Grenze von 17500 Euro übersteigst (egal in welchem Jahr) bist du ab dem nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Hast du dein Gewerbe z. B. im November 2006 eröffnet darfst du nur 17500/ 12 * 2 machen (2916 Euro), wenn du mehr gemacht hast, bist du kein Kleinunternehmer mehr.


Für alle anderen Fragen würde ich zum Steuerberater gehen. Auf Forenbeiträge solltest du dich nicht verlassen.

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#7
 Von 
FabOne
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar,

soweit so gut,hab alles verstanden denke ich!

Einzige Frage bleibt die Rechnungsfrage als Kleinunternehmer,die ich oben gestellt habe!

Da ich ja keine Mwst ausweise, mein Lieferant diese jedoch natürlich ausweist,habe ich zwei Möglichkeiten!

Einmal die Ware ganz normal per Rechnung zu kaufen oder die Ware ohne Mwst ohne Rechnung zu kaufen( was natürlich von der Seite des Händlers illegal ist)!

Meine Frage nun: Brauche ich für das Finanzamt Rechnungen,die ich vorweisen muss oder geht es auch ohne ???

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Nur wenn es eine Betriebsprüfung gibt oder das Finanzamt die Rechnungen sonst anfordert, könnte es Probleme geben. Hast du nichts mehr zur Hand, wo man deinen Gewinn errechnen kann, wird geschätzt.

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

*****
Also habe ich reine 10€ gewinn,von denen ich nur noch die Ebaygebühren bezahlen muss!
*****
Sorry, aber vielleicht solltest du als erstes mal lernen wie eine Kalkulation aussieht...........

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#11
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Seit wann fordert ebay Eigentumsnachweise? Denen ist es doch egal, solange man denen nix gesagt hat. Die kassieren deine Ebay-Gebühren, meine Rechnungen gehen ebay nichts an.

An den Fragestellenden:

Geh zum Steuerberater! Der Gewinn ist das Geld, was übrig bleibt, z. B.:

Einkaufspreis 100 Euro, Verkaufspreis 120 Euro. Ebaygebühren 6 Euro = Gewinn 14 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Die Gewinnermittlung war nur beispielhaft und nicht exakt nach den gültigen Gebühren.

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