Hallo, ich wollte mal kurz wissen wie die Rechtslage ist wenn ich bei Ebay bei einem gewerblichen Verkäufer etwas kaufe und Hermes das Paket in meiner Abwesenheit laut Sendungsverfolgung zwar zugestellt hat es aber nicht bekannt ist bei wem genau.
Fakt ist: ich habe meine Ware leider nicht erhalten, das Paket bleibt bisher spurlos verschwunden.
Falls das Paket nicht doch noch auftaucht: Muss der Verkäufer mir die von mir bereits bezahlte Ware nochmal schicken?
Danke und Grüße an Euch!
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-- Editiert Miss.Nevaeh am 06.07.2012 17:20
Ebay: Hermes verschlampt Paket.
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Tja, ist typisch Hermes...
Der Verkäufer hat Nachweis, dass das Paket abgeliefert wurde. Und was hast Du in der Hand? Kannst Du beweisen, dass du das Paket nicht angenommen hast? Z. Bsp. zum Zeitpunkt der Zustellung auf der Arbeit war und es auch belegen kannst.
Dann wird der Fahrer herangezogen und in Regress genommen, der muss dann beweisen oder selst suchen, an wen er da ausgeliefert hat...Ich kenne persönlich 100 Fälle, wo der Fahrer selbst unterschrieben hast...Schreib Hermes an, sie müssen Ablieferungsnachweis zusenden, da steht Zeit, Ort, an wen übergeben, Name in Buchstaben und Unterschrift. Dann, falls Unterschrift abweicht, Kopie des PA mit dieser AblNachweis an Hermes senden, und Ersattung des Kaufpreises fordern. Rechnung nicht vergessen oder Auktionsnummer + Kopie der Bestätigungsmail, dass du den Artikel gekauft hat.
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Hier läuft wohl etwas verkehrt herum.
Der Verkäufer ist Augtraggeber von Hermes.
Somit muß sich ausschließlich der Verkäufer mit Hermes herumschlagen.
Und Hermes muß seinem Auftraggeber nachweisen, dass er die Sendung ordnungsgemäß zugestellt hat.
Der Käufer hat Anspruch auf eine Ersatzlieferung und
ist Zeuge, dass er die Ware nicht erhalten hart.
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http://www.frag-einen-anwalt.de/Keine-Zustellung-trotz-Zustellungsbestaetigung-__f188157.html
Ähnlicher Fall, nur war es hier ein Einschreiben und kein Hermes Paket.
Der Anwalt ist der Meinung, dass der gewerbliche Verkäufer nicht haften muss.
Melde dem Verkäufer, dass du das Paket nicht erhalten hast und er soll sich dann mit Hermes in Verbindung setzen.
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quote:
Hier läuft wohl etwas verkehrt herum.
Der Verkäufer ist Augtraggeber von Hermes.
Somit muß sich ausschließlich der Verkäufer mit Hermes herumschlagen.
Und Hermes muß seinem Auftraggeber nachweisen, dass er die Sendung ordnungsgemäß zugestellt hat.
Der Käufer hat Anspruch auf eine Ersatzlieferung und
ist Zeuge, dass er die Ware nicht erhalten hart.
Es ist nicht so ganz richtig. Wie schon gesagt, der Verkäufer HAT schon Beweis, dass das Paket zugestellt worden ist und kann die Info entweder online (fals beim profipaket) oder auf dem Postweg anfordern. Also muss der Käufer nun beweisen, dass er das Paket nicht in Empfang genommen hat.
Mein Bekannter hat als Händler einen PC versendet, der Postbote stellte es vor die Tür des Kunden und unterschrieb (anscheinend selbst). Es war ein kleines Dorf, wo jeder jeden kennt. Das Paket verschwand aber (oder tat so als ob). Nun hat der Verkäufer Beweis, dass das Paket zugestellt wurde(OBWOHL die Unterschrift auf dem Beleg und die des Kunden eindeutig unterschiedlich waren!), der Käufer hat aber nun zu beweisen, dass er es nicht bekommen hat. Der Händler sollte nichts zahlen in diesem Fall. Ich schätze der Postbote wurde in Regress genommen...Oder muss der Verkäufer nun vor Ort alles selber klären?
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Hallo, danke erstmal für die vielen Antworten.
Also, es geht um Warenwert ca. 15 Euro (nicht viel aber trotzdem ärgerlich wenn man so nem Quatsch hinterher rennen muss) und wir waren nachweislich (Zeugen können das u.U. bestätigen) nicht zu Hause.
Von mir aus kann ich auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Hermes hat mir per Mail geantwortet, dass sie angeblich den Fahrer befragen wollten da sie nicht wissen wer unterschrieben hat (???).
Wahrscheinlich ist das Gekritzel nicht lesbar.
Ich dachte beim Verbrauchsgüterkauf haftet der gewerbliche Verkäufer bis die Ware in den Verfügungsbereich des Käufers gelangt ist.
Kann ich jetzt eine Ersatzlieferung verlangen?
Das Problem ist auch, dass Hermes sich bei mir auch nicht mehr meldet...
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Achso, eine Kopie des Ablieferungsbeleges will Hermes offensichtlich auch nicht rausrücken.
Ich hab das Gefühl ich kann jetzt gar nix unternehmen, das kann offensichtlich nur der Verkäufer (der bekommt anscheinend aber auch keine sinnvolle Antwort von diesem Verein).
Habe eigentlich auch keine Zeit mich darum zu kümmern.
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-- Editiert Miss.Nevaeh am 09.07.2012 12:01
"Beim Verbrauchsgüterkauf gilt § 447 BGB
nicht. Das heißt, die Gefahr geht erst über, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat."
D.h. ich hätte Anspruch auf erneute Lieferung.
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Die Frage ist, ob du wegen 15 EUR das alles machen willst.
Ich weiß nicht wie jetzt, aber wenn du die Sendungsnummer hast, kannst du das online selbst ausdrucken. Ob da die Unterschrift auch dabei ist, weiß ich nicht mehr, früher war sie dabei. Hermes hat recht, dass die keine Unterlagen rausgeben, da der Vertragspartner der Verkäufer ist. Du solltest den VK bieten, dass er dir diesen Nachweis zuschickt, mit Fristsetzung. Tja, und wenn alles schief läuft, ist der Fahrer der dumme...Der bekommt 50 Cent pro Paket, schlimmstenfalls muss er 4 mal dafür Paket versuchen zu zustellen und darf noch bezahlen, da beweisen kann er ebenso wenig...
quote:<hr size=1 noshade>"Beim Verbrauchsgüterkauf gilt § 447 BGB nicht. Das heißt, die Gefahr geht erst über, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat." <hr size=1 noshade>
Und der Verbraucher hat, laut Sendungsverfolgung, die Sendung bekommen...
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quote:
Der bekommt 50 Cent pro Paket, schlimmstenfalls muss er 4 mal dafür Paket versuchen zu zustellen und darf noch bezahlen, da beweisen kann er ebenso wenig...
Ich weiß, dass es bei Hermes so abläuft.
Normalerweise vermeide ich diesen Verein (ist nicht das erste mal, dass ich mit denen Probleme habe, bisher ist aber noch kein Paket komplett verschwunden).
Allerdings denke ich, dass wenn man eine Arbeit macht dann richtig und ordentlich.
Was man im Arbeitsvertrag für Konditionen unterschreibt/akzeptiert das ist einem normalerweise vorher schon klar.
Und jeder Mensch kann für sein eigenes Recht auch einstehen.
Zitat:
Und der Verbraucher hat, laut Sendungsverfolgung, die Sendung bekommen...
Nein habe ich nicht! Ich habe auch nicht dafür unterschrieben!
Das Beispiel Einwurfeinschreiben (die Frage an den Anwalt welche oben im Thread erwähnt wurde) ist m.E. etwas anderes. Einwurfeinschreiben heißt ja, dass mit Einwurf in den Briefkasten zugestellt ist.
D.h. in diesem speziellen Fall wurde ordentlich zugestellt.
Hermes hat im meinem Fall aber offensichtlich nicht ordentlich zugestellt (persönliche Übergabe) deswegen sehe ich das etwas anders und der Verkäufer bleibt mir eine Lieferung schuldig.
Er bekommt ja laut der Aussage von Hermes das Geld zurückerstattet wenn das Paket endgültig verschollen ist.
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-- Editiert Miss.Nevaeh am 10.07.2012 11:03
-- Editiert Miss.Nevaeh am 10.07.2012 11:04
-- Editiert Miss.Nevaeh am 10.07.2012 11:04
-- Editiert Miss.Nevaeh am 10.07.2012 11:06
quote:
Ich weiß nicht wie jetzt, aber wenn du die Sendungsnummer hast, kannst du das online selbst ausdrucken. Ob da die Unterschrift auch dabei ist, weiß ich nicht mehr, früher war sie dabei.
Ich habe die Sendungsnummer aber online kann ich da leider nichts ausdrucken.
quote:
Die Frage ist, ob du wegen 15 EUR das alles machen willst.
Ich möchte ja nicht den Verkäufer belästigen ;-) aber meine Ware hätte ich verständlicherweise schon sehr gerne.
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So, es ist jetzt herausgekommen dass der Götterbote (oder sonstwer) wohl meine Unterschrift gefälscht hat.
Werde auf jeden Fall Anzeige erstatten, nicht dass es am Ende heißt ich hätte das Paket angenommen.
Hermes hält mich jetzt schon seit fast 2 Wochen hin und will mir den Empfängernamen nicht mitteilen, sie haben mir geschrieben das Paket sei "verloren" und der Verbleib konnte nicht geklärt werden.
Wie sieht es in diesem Fall aus?
Schließlich bekommt der Verkäufer als Vertragspartner den Warenwert von Hermes erstattet (hat man mir seitens Hermes am Telefon so bestätigt).
Muss ich jetzt wirklich so lange warten bis der Verkäufer das mit dem Versandunternehmen geklärt hat?
Auf meine Bitten dass er (sie) mir erneut meine Ware zusenden soll geht der Verkäufer gar nicht ein.
Liebe Grüße.
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-- Editiert Miss.Nevaeh am 13.07.2012 11:25
-- Editiert Miss.Nevaeh am 13.07.2012 11:26
quote:
So, es ist jetzt herausgekommen dass der Götterbote (oder sonstwer) wohl meine Unterschrift gefälscht hat.
Werde auf jeden Fall Anzeige erstatten, nicht dass es am Ende heißt ich hätte das Paket angenommen.
Stelle bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt.
Evtl. kann aber auch nur der Absender Anzeige erstatten.
quote:
Hermes hält mich jetzt schon seit fast 2 Wochen hin und will mir den Empfängernamen nicht mitteilen, sie haben mir geschrieben das Paket sei "verloren" und der Verbleib konnte nicht geklärt werden.
Hermes gibt dir den Namen des Auslieferfahrer nicht.
Evtl. kennt Hermes den Namen auch nicht, wenn das Paket durch einen Subunternehmer ausgeliefert werden sollte.
quote:
Muss ich jetzt wirklich so lange warten bis der Verkäufer das mit dem Versandunternehmen geklärt hat?
Auf meine Bitten dass er (sie) mir erneut meine Ware zusenden soll geht der Verkäufer gar nicht ein.
Als gewerblicher Verkäufer sollte er dir den Artikel wieder zusenden und dann eben warten, bis er von Hermes das Geld bekommt.
Aber was willst du machen, wenn er darauf nicht eingeht?
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quote:
Hermes gibt dir den Namen des Auslieferfahrer nicht.
Nein, Hermes wollte mir nicht mitteilen, dass ich bzw. jemand von uns das Paket angenommen haben soll.
Ich dachte ja erst es hätte vielleicht ein Nachbar für mich entgegengenommen und wollte von Hermes eben wissen an wen ausgeliefert wurde.
Das wollten sie mir aber nicht sagen, jetzt weiß ich auch warum!
quote:
Stelle bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt.
Evtl. kann aber auch nur der Absender Anzeige erstatten.
Ja, das werde ich tun.
quote:
Als gewerblicher Verkäufer sollte er dir den Artikel wieder zusenden und dann eben warten, bis er von Hermes das Geld bekommt.
Aber was willst du machen, wenn er darauf nicht eingeht?
Naja, wenn ich demnächst keine Ersatzlieferung erhalte dann werde ich wohl mal eine Frist zur Lieferung setzen, damit der Verkäufer in Verzug gerät.
Denn ohne Verzug darf ich selbst die eventuell Anfallenden Kosten für Anwalt/Mahnbescheid tragen.
Kundenservice kann man wohl weder bei Hermes noch sonstwo erwarten.
Schade eigentlich.
Eines habe ich aber gelernt: Ich werde nie wieder etwas über Hermes empfangen.
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-- Editiert Miss.Nevaeh am 14.07.2012 16:58
-- Editiert Miss.Nevaeh am 14.07.2012 17:01
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