Ebay Iphone Originalverpackung

21. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
KaPe10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Iphone Originalverpackung

Hallo,

ich habe folgenden Artikel bei eBay verkauft:

[color=blue]Iphone OVP [/color]

Der Artikel ist zu einem ungewöhnlich hohen Preis weggegangen und nun hat der Käufer sein Geld über Paypal zurückgefordert und verwies auf § 123 BGB . Ich sehe das allerdings nicht so, denn aus dem unteren Text geht eindeutig hervor, dass es sich in der Auktion nicht um ein Iphone selbst, sondern nur um die Originalverpackung handelt, desweiteren hat er sich erst nach Abgabe seines Gebotes bei mir erkundigt, ob es sich um das Iphone oder nur die Verpackung handelt.
Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage aussieht? Bzw. kann ich, wenn ich den Kaufvertrag rückgängig machen muss, auf Schadensersatz wegen Ebay- und Verwaltungskosten beharren?

Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert am 21.07.2010 12:44

-- Editiert am 21.07.2010 12:45

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Hi,
Die OVP mal anderes herrum. Man müsste sich die auktion mal anschauen um hier irgendwas zu beurteilen. Es würde meines erachtens schon aussreichen wenn deine OVP in der iphone kategorie eingestellt wurde um dies anzufechten. Aber ohne die Auktion zu sehn wirst du hier keine antwort bekommen, wenns denn uberhaupt eine (freundliche) gibt!

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

:bang:

Eindeutig ist hier gar nichts -> falsche Kategorie, mieserable Beschreibung

Da haben sie ganz schlechte Karten, hoffentlich kommt noch eine Anzeige wegen versuchtem Betrug.


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#3
 Von 
KaPe10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Link zur Artikelbeschreibung ist oben unter der blauen Iphone Schrift eingefügt...

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#4
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Den link hatte ich nicht gesehn.
Jetzt kann ich Tiger123 nur beipflichten. Dies grenzt schon an Betrug und personlich würde anzeige erstatten.
Wieso wird den "es bietet platz" schön klein und heller schrift genommen? Wohl sicher nur, damit man es nicht sieht und den anschein erwecken soll, was alles dabei ist. Hoffe nur das sol clevere leute wie dir das handwerk gelegt wird!

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#5
 Von 
KaPe10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, wer nicht bis zum Ende lesen kann, ist selbst dran schuld....ich für meinen Teil würde mir immer die vollständige Artikelbeschreibung durchlesen bevor ich so viel Geld auf etwas biete..und spätestens dann hätte man auf jeden fall in eindeutigen Worten gelesen, dass es nur die Originalverpackung zu ersteigern gibt.

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#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Da kannst du rumargumentieren solang du willst, weit wirst du damit nicht kommen.

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Aus der Angebotszeile muss der zu verkaufende Artikel ersichtlich sein.

"Apple Iphone 3GS 16Gb OVP"

Also ein IPone mit 16 GB in Originalverpackung

Ansonsten hätte da ja gestanden:

Original(Leer)verpackung für Ipone 3 GS. Achtung, ohne Handy!

Zivilrechtlkich ist an einer berechtigten Anfechtung überhaupt nichts zu rütteln. Machen Sie sich da keine Illussionen.

Für Sie relevant ist die Frage, ob Sie strafrechtlich davonkommen, wenn eine Anzeige erfolgt.

Unklar ist aber warum der Käufer das Geld überweisen hat?

Wann haben Sie denn auf die Nachfrage geantwortet? Vor oder nach Überweisung des Geldes?

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#8
 Von 
KaPe10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Überweisung per Paypal kam direkt 2 Minuten nach Auktionsende. Die Frage, ob es sich in der Auktion um ein Iphone oder nur die Verpackung handelt erst am nächsten Tag.
Im unteren Passus wurde ausdrücklich darauf hingewiesen: "...Der Käufer verpflichtet sich vor Abgabe eines Gebotes alle für ihn relevanten Infos zu besorgen und eventuelle Unklarheiten zu beseitigen. In dieser Auktion wird nur die OVP ersteigert, nicht das iPhone selbst. Ich hafte nicht für Missverständnisse oder Fehlinterpretationen, die sich aus dem Nicht-Lesen oder Nicht-Abklären von Fragen, zu den von mir gemachten Angaben ergeben."
Muss ich für ein nicht lesen haften?!

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#9
 Von 
KaPe10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es mit den Ebaygebühren aus, wenn der Kaufvertrag nicht zu stande kommt? Muss Ebay diese fallen lassen, wenn der Artikel doch nicht verkauft wird?

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#10
 Von 
guest-12326.07.2010 01:12:05
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Der klassische betrügerische Pappenverkauf (falsche Kategorie, irreführende Überschrift, stures Beharren auf "hätte der K mal gelesen oder nachgefragt" etc.), inklusive des obligatorischen Hinweises "wer nicht merkt, daß ich ihn behumse, ist selber schuld". Zumindest der ist in Auktionen dermaßen unüblich, daß man sich nicht darauf berufen kann, man habe völlig guten Gewissens gehandelt und nicht genau gewußt, was man da abzieht.

quote:
Muss Ebay diese fallen lassen, wenn der Artikel doch nicht verkauft wird?


Möglicherweise hast du genügend vorsätzlich gegen AGB verstoßen, daß eBay dich sogar auf Schadensersatz in Anspruch nehmen könnte und das mit dem Gebührenrückzahlungsanspruch aufrechnen wird. Gesperrt werden wirst du mit Sicherheit auch.

Warum man sich sein 100%-Profil so kaputt machen muß? War die Versuchung doch zu groß nach dem Motto "das machen doch alle so"?

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#13
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Der Artikel ist zu einem ungewöhnlich hohen Preis weggegangen


ja komisch ne ? Kein normaler Mensch würde für eine Verpackung 400 € zahlen.

quote:
Ich sehe das allerdings nicht so, denn aus dem unteren Text geht eindeutig hervor, dass es sich in der Auktion nicht um ein Iphone selbst, sondern nur um die Originalverpackung handelt,


Das du das so siehst ist schon klar. Mal ganz blöd stellen und gucken obs klappt.
Das ist typisches kriminelles Verhalten: "Ich hab ja nix gemacht, die anderen sind schuld."

Aus dem Anzeigetext muß klar hervorgehen was du verkaufen willst.

Das Kleingedruckte kannst du mal ganz schnell wieder vergessen.
Schreib demnächst doch noch ins Kleingedruckte : "Der Käufer verpflichtet sich 100.000 € auf mein Konto zu überweisen."
Meinst du wirklich, du hättest dann den Anspruch auf das Geld, nur weil es irgendwo geschrieben steht ?

Die Masche ist im übrigen Uralt und nennt sich: "Schachtelbetrug"

quote:
Der Begriff Schachtelbetrug beschreibt die Betrugsversuche, die vornhemlich auf eBay zu finden sind. Dort wird oftmals nur die Originalverpackung eines Produktes versteigert, in der Artikelbeschreibung wird jedoch nur sehr versteckt oder gar nicht darauf hingewiesen das es sich nur um die Verpackung und nicht um das Produkt selbst handelt. Da anzunehmen ist, das niemand den vollen Preis eines Produktes zahlen würde, um nur die Verpackung zu erhalten, ist hier von vorsätzlichen Betrug auszugehen.


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#14
 Von 
Katharina_81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Gibt es zu den scheinbar ständig steigenden Verpackungsverkaufszahlen auf eBay eigentlich schon belastbare straf- und zivilrechtliche Urteile?
Das Standardstrickmuster umfasst die falsche Kategorie, technische Daten, die man selbst recherchieren soll und kleingedruckt der Hinweis, wer Fragen habe, soll vor Gebotsabgabe den Kontakt herstellen.

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#16
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
etwa wenn zumindest im Kleingedruckten die Wahrheit steht


Hängt aber weiterhin am Einzelfall, ob damit der Betrugstatbestand abgewendet wird, denn für den genügt die Täuschungsabsicht, auch wenn die Täuschung möglicherweise bei noch genauerem Hinsehen entdeckt worden wäre.

Es ist ja auch Betrug, jemandem eine Kiste Ziegelsteine als "hochwertige Lautsprecherboxen" zu verkaufen, auch wenn der K durch einfaches Hineinsehen in die Kiste die Täuschung sofort entdeckt hätte - und vermutlich sogar dann, wenn auf der Kiste noch "Ziegelsteine" (im "Kleingedruckten"?) draufgestanden hätte.

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#18
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

der Begriff OVP ist dabei u.a. ebenfalls SEHR SEHR irreführend: auf der einen Seite kennt man die Bedeutung als "Originalverpackung" aber auf der anderen Seite als "original verpackt"

Auch was bereits oben erwähnt worden ist - die Tatsache mit der "schlecht zu lesenden Schrift" - deutet auf einen Täuschung/Betrugsvorsatz hin.

Wenn Du wirklich den Käufer drauf aufmerksam machen wolltest dass er NICHT das Gerät kauft sondern die Verpackung hätte irgendwo noch deutlich "ICH VERKAUFE HIER NUR DIE ORIGINALVERPACKUNG" gestanden. Hättest Du das aber geschrieben, wären die Gebote bestimmt nicht so hoch gegangen.

Ebenfalls in die irre führend ist folgender Satz (relevanter Teil dick geschrieben)

Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl", B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.

Was ebenfalls für einen Betrugsvorsatz spricht ist, dass Du die Worte Apple Iphone 3GS 16Gb OVP und einwandfreien Zustand besonders hervorgehoben hast.



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