Ebay Käufer Problem (fast lustig)

28. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Renegade111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käufer Problem (fast lustig)

Hallo,

ich habe ein Problem bei Ebay.
Ich bin schon sehr lange dabei, und habe bisher viele gute Erfahrungen mit anderen Mitglieder gemacht.

Aber wie immer, gibt es auch mal negative.

Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel verkauft ( Videoleuchte für eine Kamera). Der Höchstbieter/Käufer hat auch prompt bezahlt, und ich habe die Ware ordnungsgemäß in einem versicherten Paket ausgeliefert.
Die Ware ist natürlich auch angekommen.
Nun, jetzt sollte die Transaktion eigentlich erledigt sein.

Aber leider ist dem nicht so.
Nachdem der Käufer die Ware erhalten hat fragte er an, ob ich die Akkus, das Netzteil sowie die Gebrauchsanweisung vergessen hätte und Sie gegebenenfalls nachschicke kann.
Von diesen Dingen war aber eindeutig nichts in der nach besten Gewissen erstellten Artikelbeschreibung sowie auf dem sehr klaren Bild die Rede.
Ich besitze dieses Extra-Zubehör auch garnicht.

Nach dem ich Ihm das mitgeteilt habe, verlangte er von mir den Artikel auf meine Kosten zurückzunehmen.
Ich teilte Ihm mit, dass ich den Artikel zurücknehmen und Ihm die Artikelkosten erstatten werde. Aber nicht die Versandkosten, da ich keine Haftung für falsch gekaufte Artikel übernehme. Immerhin war die Artikelbeschreibung sowie das Bild eindeutig.
Ausserdem hätte er vor dem Kauf die Option "Fragen an den Verkäufer" nutzen können.
Er lehnte ab und drohte mir jetzt mit einer zivilrechtlichen Klage.

Dem sehe ich gelassen entgegen, weil der Höchstbieter den Fehler begangen hat. Der Kaufvertrag (nach Auktionsende) kam rechtgültig zustande, da der Käufer die Artikelbeschreibung/Bild durch sein Gebot akzeptiert hat.

Ich kann doch wirklich nichts dafür, wenn der Höchstbieter irgendwelche Phantasien hat und bei einer Auktion mehr sieht als angeboten wird, oder? :o) Besonders weil die Auktionsbeschreibun / Bild eindeutig sind.
Eigentlich hätte noch gefehlt, dass er noch eine Kamera dazu möchte (was natürlich nicht auf dem Bild / Artikelbeschreibung angeführt wurde).

Das beste ist eigentlich der Streitwert : 5 Euro (+ die von Ihm gezahlten Versandkosten)

Alle versuche auf eine gütliche Einigung sind sind nutzlos. Selbst mein entgegenkommen nutzte nichts. Der Käufer wurde nur unfreundlicher!

Das war mein Standpunkt!


Ich möchte Euch natürlich nicht den Standpunkt des Gegners vorenthalten:

Der Käufer wirft mir vor, ich hätte Ihn durch meine Auktion betrogen. Der Artikel ist ohne Zusatz-Equipment nicht funktionsfähig. So ist der Artikel für Ihn wertlos.



Ich würde gerne die Meinung zu diesem Fall von den anderen Forumsteilnehmer hören.

Mit freundlichen Grüssen

René

P.S. Bitte nicht lachen, das ist ernst gemeint!


Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

so lustig finde ich das gar nicht. Du schreibst mehrmals, dass die Artikelbeschreibung eindeutig war. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass in der Artikelbeschreibung stand: ohne Netzteil, ohne Akkus, ohne Gebrauchsanweisung.

Wenn dies nicht der Fall ist, dann kann der Käufer durchaus davon ausgehen, dass zu einer Lampe, die mit Akkus betrieben wird und an der ein Ladegerät angeschlossen werden kann auch incl. dieser Zubehörteile geliefert wird. Das bei technischen Geräten eine Bedienungsanleitung bei liegt ist so wieso selbstverständlich.
Daran ändert auch nichts, wenn auf dem Bild nur die Lampe abgebildet ist.

Du musst Dir nur mal Kataloge mit technischen Artikeln anschauen - dort steht auch immer "ohne Akkus" etc. Solange Du die Zubehörteile also nicht ausdrücklich als fehlend erwähnt hast, muss ich dem Käufer wohl Recht geben.

Kannst ja gerne mal die Artikelnummer posten - dann kann ich die Frage sicher noch besser beurteilen.

Gruss Neil


neil@agino.de

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#2
 Von 
Renegade111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke dir für deinen Standpunkt. Mann kann es natürlich auch von dieser Seite sehen, keine Frage.

Ich gebe dir aber zu bedenken, dass ich kein Händler (Katalog)bin und diesen Artikel als Gebrauchtartikel verkauft habe (auch wenn er unbenutzt ist). Diesen Artikel kann man in dieser Form in Handel kaufen, und so wurde er wieder verkauft. Die Zusatzteile kosten Extra bzw. mussten extra dazugekauft werden.

Hier mal die Artikelbeschreibung:
Kaiser Camlight TOP 35 elektronik,6v 35W, unbenutzt,siehe oberes Bild

Sie ist knapp, aber nach besten Gewissen erstellt.

>Das bedeutet meiner Meinung nach, dass in >der Artikelbeschreibung stand: ohne >Netzteil, ohne Akkus, ohne >Gebrauchsanweisung.

Man schreibt eigentlich in eine Artikelbeschreibung nicht rein, was nicht dazu gehört. Sonst hätte man wirklich viel zu tun.
In einer Artikelbeschreibung wird nur der zu verkaufende Artikel beschrieben. Zusatzteile gibt man natürlich an, aber wenn es nichts gibt, dann nicht.

Eine Videoleuchte wurde auf dem Bild und in der Artikelbeschreibung geschrieben - eine Videoleuchte wurde in der abgebildeten/beschriebenen Form geliefert.

Vermutungen über den Inhalt sind nicht angebracht; lieber nachfragen. Dies hat der Käufer auch versäumt.

Eigentlich kann ich auch davon ausgehen, dass der Käufer Camcorder Akkus besitzt, denn die sind erforderlich für den Betrieb.
Aber hier wären wir schon wieder bei den Annahmen.

Wie schon geschrieben nehme ich den Artikel wieder zurück bzw. bezahle die Auktionskosten. Aber ich bezahle nicht die Versandkosten zu mir zurück (und damals zu Ihm).

Mal als Beispiel: Media Markt bezahlt ja auch nicht die Anfahrts -und Abfahrtskosten, wenn man den falsch gekauften Artikel zurück bringt bzw. holen den Artikel auf eigene Kosten ab, oder?

Ich verstehe ja auch den Käufer, und habe versucht Ihn zu helfen. Wird ja eh nicht gedankt. Er ist nun auf die Nase gefallen, was mir auch schon oft in Ebay passiert ist. That´s life.

Würde mich freuen, wenn dazu eine Stellungnahme kommt.

Mit freundlichen Grüssen

René

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo René,

kann Deinen Standpunkt auch sehr gut verstehen - und Du hast ja auch ein kulantes Angebot zur Rücknahme gemacht.

Wenn man die Lampe üblicherweise auch ohne Netzteil und ohne Akkus zu kaufen bekommt, dann musst Du auch nicht explizit auf deren Fehlen hinweisen. Deine Beschreibung ist dann wohl völlig o.k. Eine Gebrauchsanweisung lag aber wohl sicher dabei, oder? Obwohl man so eine Lampe sicher auch so bedienen kann.

Der Hinweis auf den MediaMarkt ist in der Praxis wohl richtig. Theoretisch trägt der Verkäufer nach neuem Schuldrecht aber die Kosten, die dem Käufer in Folge der Nachlieferung oder Reparatur entstehen. Die fehlende Gebrauchsanweisung könnte einen Mangel im Sinne von § 434 Abs. 2 S. 2 sein - aber es handelt sich wohl nicht um eine Montageanleitung. Nimmt man aber einen Mangel an und gibt dem Käufer damit ein Recht auf Nacherfüllung, dann trägt der Verkäufer nach § 439 Abs. 2 die dafür erforderlichen Kosten.

Vielleicht könnt ihr Euch die steitigen 5 Euro teilen - was nun wirklich zum Lachen ist - da muss ich Dir Recht geben.

MfG
Neil

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Renegade111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Neil,

danke dir nochmal für deine Stellungnahme.

Die Gebrauchsanweisung habe ich nach laaaangem Suchen gefunden. Es ist nur eine Papprückseite , wie sie üblicherweise bei Blisterpacks verwendet wird. Natürlich habe ich die daraufstehenden Informationen gleich weitergegeben. Kein Dank.
Auf der "Beschreibung" stehen nur die Informationen, die ich schon in der Artikelbeschreibung angegeben habe.Ausserdem noch das Zubehör, dass man zusätzlich erwerben kann (eben Netzteil; Akku,falls man keinen Camcorder-Akku hat; )

Vielleicht klug Sie nachzusenden? - Aber dann gebe ich einen (gefundenen) Beweis aus der Hand, dass sie nur so angeboten wird.

Der Käufer lehnt jeden Vorschlag der gütlichen Einigung ab bzw. ich gehe auf seine, die mir ALLE Kosten zusprechen nicht ein. Ich glaub, in dieser Richtung ist nichts zu machen.

Wenn ich wenigstens einen falschen Artikel zur richtigen Artikelbeschreibung (oder umgekehrt) geliefert hätte, dann wäre es völlig klar - ich habe den Fehler gemacht, ich zahle die Kosten.

Verkäufer sein ist nicht leicht, Käufer sein ebenso (bin beides).

Ich danke dir nochmals für deine Stellungnahme. Ist wirklich ein lustiger Fall :o)
Mal sehen, wie er letztlich endet.....

Viele Grüsse

René


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn der ausgeschriebene Artikel im Handel mit Gebrauchsanleitung, Akkus und Netzteil
angeboten wird, so kann der Käufer (soweit
hier nichts anderes angegebenen wird) davon
ausgehen, dass dies auch beim
ausgeschriebenen Artikel der Fall ist.

Wenn der Verkäufer hier "weniger" anbietet,
so hat er dies m.E. ausdrücklich anzugeben
und kann dies nicht auf Rückfragen auf den
Käufer verlagern.

Letztlich sind die fehlenden handelsüblichen
Teile ein Mangel, den der Verkäufer zu
vertreten hat und den der Käufer kennen
muss, wenn er denn den richtigen Eindruck
von der angebotenen Ware erhalten will.

Wenn Sie dies nun als Phantasien abtun
wollen, so kann man den Käufer verstehen,
wenn er sich dies und Ihr "fast lustig" nicht
bieten lässt.

Die Gebrauchsanleitung würde ich dem
Käufer anbieten und wenn sich der
handelsübliche Lieferumfang feststellen
lässt, dann auch darauf verweisen bzw.
wenn er nicht eingehalten wurde, Wandlung
anbieten soweit Nacherfüllung nicht möglich
ist.

Zu Kaiser Camlight findet man aktuell bei
eBay

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1362694386
* Mit Akku und Ladegerät

http://www.neckermann-technik-computer.de/akku_videoleuchte/552711.htm
* Mit Akku und Ladegerät

Technik Direkt

Kaiser Camlight Top 35 93397
35V-Akku-Videoleuchte mit Zubehörschiene inkl. Akku und Ladegerät

Gruss,

Wolfgang

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