Hallo, folgender Sachverhalt:
Ich habe vor ca. 6 Wochen eine Markenjeans bei Ebay als Original ersteigert. Leider war die Hose zu klein, so dass ich sie wieder über Ebay verkauft habe. Der jetzige Käufer zweifelt die Echheit an und verlangt eine Rücknahme. Diese habe ich ihm auch nach Erhalt der Hose und Überprüfung der Mängel mehrmals zugesagt. Darauf lässt er sich nicht ein und will nun Strafanzeige stellen. Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen ist, das ich ihm sofort ca. 200 EUR (Hose 60 EUR, Versand und Anwaltsgeb.) überweise.
Muss der Käufer mir nicht erst einmal die Möglichkeit einräumen die Ware zu überprüfen? Letztendlich habe ich die Hose selber ersteigert und mich auf die Angaben des Erstverkäufers verlassen. Der Erstverkäufer ist selbstverständlich auch über diesen Zustand informiert worden und bleibt aber dabei, dass es sich um ein original handelt. Kann das aber durch keine Quittung beweisen. Was soll ich jetzt tun? Ebay hält sich da echt bedeckt und fordert mich nur laufend auf mich mit dem jetzigen Käufer gütlich zu einigen, aber das versuche ich doch!! Viele Dank!!
Ebay-Käufer droht mit Strafanzeige
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hi,
ich kann da keinen Betrug erkennen. Also können Sie es drauf ankommen lassen. Wieso dem Käufer Anwaltsgebühren entstanden sind, erschließt sich mir auch nicht. Bei Ebay wird doch oft und gern mit Anzeigen gedroht - davon muß man sich nicht beeindrucken lassen. Sie können ihm ja mitteilen, daß Sie ihn dann wg. falscher Beschuldigung anzeigen werden...
Gruß vom mümmel
'Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen ist, das ich ihm sofort ca. 200 EUR (Hose 60 EUR, Versand und Anwaltsgeb.) überweise. '
Sofern überhaupt keine Anwaltskosten angefallen sind dürfte hiermit der Tatbestand der Erpressung erfüllt worden sein - wie seht Ihr das?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Keine Erpressung.
Aber Nötigung.
Trotzdem strafbar !
-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "
Die Drohung mit einem Strafverfahren ist niemals eine Erpressung, da in einem Strafverfahren (der Meinung der Justiz zufolge) dem Beschuldigten keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen.
Okay, erstmal danke für die verschiedenen Tipps.
Nun stellt sich mir aber noch die Frage, warte ich jetzt bis ich von einem RAE Post bekomme und wenn, kann ich den Erstverkäufer nicht auch noch in Regress nehmen?
Sorry, aber das ganze nervt schon ganz schön, weil ich noch nie Probleme bei Ebay hatte.
Vielen DANK im voraus!
quote:
Diese habe ich ihm auch nach Erhalt der Hose und Überprüfung der Mängel mehrmals zugesagt. Darauf lässt er sich nicht ein und will nun Strafanzeige stellen. Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen ist , das ich ihm sofort ca. 200 EUR (Hose 60 EUR, Versand und Anwaltsgeb.) überweise.
das soll keine nötigung sein!?
edit//
u. wer etwas haben will der muss es beweisen, deshalb soll der käufer doch bitte vorab eine kopie der anwaltsrechnung zuschicken, vorher würde ich erst garnicht mehr auf weitere mails eingehen.
ich würde es auf eine strafanzeige ankommen lassen, denn wer weiß ob der K nicht zuhause eine gefälschte jeans rumfliegen hat u. sich so noch ein taschengeld verdienen will.
-- Editiert von pOtH am 27.07.2008 23:41:40
Parallel würde ich aber mal den Erstverkäufer anschreiben. Vielleicht hat er noch die Kaufquittung darüber, dass es eine Originaljeans war, die man dem jetzigen Käufer, oder dessen Anwalt, sofern einer eingeschaltet wird, mal unter die Nase reiben könnte...
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
" .... Der jetzige Käufer zweifelt die Echheit an ..."
Und du zweifelst an, das seine Zweifel berechtigt sind ;-)
Biete an, das du die Echtheit der Hose selbst überprüfen lassen willst, alternativ soll er dir ein auf seine Kosten erstelltes Gutachten zukommen lassen (ohne Zusagen, das diese Kosten von dir erstattet werden)
Und jetzt?
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