Ebay Käufer droht mit allerhand . . .Dringend!!!

2. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dennis Zech
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käufer droht mit allerhand . . .Dringend!!!

Hey moin,bin auf diese wundervolle Seite gestoßen.Hier mein Problem..würde mich freuen,wenn mir jemand schnell hilft:

Habe bei Ebay ein Objektiv für eine Kamera versteigert,habe dieses vor ein paar Monaten ausprobiert und es hat einwandfrei funktioniert.naja habe ihn verschickt und das geld bekommen,nun sagt der Verkäufer der ZoomRing springt nicht in die Normalposition zurück und will sein Geld(+Rückporto) haben und mir das ding wieder zurückschicken.Ich wußte wirklich nichts von dem defekt.nun sagt er er wolle meinen Ausschluß von Ebay erwirken, zivilrechtlich gegen mich vorgehen und eine Anzeige wegen Betruges schalten!!Wie sieht denn nun die rechtslage aus??bitte helft mir.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Doc_Delphi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wenn Du das Objektiv als Privatperson verkauft hast, mußt du für Schäden nicht haften, es sei denn, du wußtest davon.
Wie genau das ist, kann ich jetzt allerdings nicht sagen, daß war eine recht grobe Auslegung.

Genauer steht das in einer anderen Diskussion, würde da noch einmal nachschauen.

Solltest Du allerdings gewerblich das Objektiv verkauft haben, mußt Du auch dafür haften, wenn das Produkt defekt ist, und Umtausch oder Wandlung (sprich. neues Ojektiv oder Geld zurück) zustimmen. Evtl. auch Reparatur, je nachdem (Wäre dann Nachbesserung, glaube ich)

Zur Not einen Anwalt fragen, könnte aber teuer werden :o))

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

naja so einfach ist das nicht. Du bist auch als Priatperson verpflichtet, bevor du einen Artikel verkaufst, ihn zu überprüfen. Sprich dir hätte der defekt auffallem müssen.

Sonst könnte ja jeder der privat verkauft einfach was verkaufen, ohne es zu überprüfen...das geht nicht!

Der Fehler scheint bei dir zu liegen und du solltest dich mit dem Käufer einigen. Du hast nur dann keine Gewährlesitungspflicht, wenn du die Ware ohne Mängel verkauft hast bzw. du hast die Mängel in der artikelbeschreibung genannt. Sonst hättest du was verschwiegen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen