Ebay KA - Kauf von privat mit Käuferschutz, Ware mangelhaft

17. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
cikidanoinko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay KA - Kauf von privat mit Käuferschutz, Ware mangelhaft

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine Lederjacke (bzw. Motorradlederjacke) bei Ebay KA von privat mit Ebay Käuferschutz gekauft. 300€.
Anfang Februar habe ich sie bekommen, aber bis jetzt nur mehrmals anprobiert.
Nach Erhalt stellte ich schon fest, dass ein kleiner, tiefer Schnitt im Unterarm war, und teilte dies der Verkäuferin mit Foto über Ebay KA Nachrichten mit. Dieser wüsste nichts davon. Habe die Jacke bis dahin trotzdem behalten.
Jetzt habe ich aber bemerkt, dass hinten am Rücken die Jacke einen größeren Mangel aufweist (Diese Bikerjacken, die einen Gummizug haben, schwer zu erklären), und der Gummizug scheint auf der einen Seite innen drin defekt zu sein, denn das Leder wird nach außen gepresst. Ja, schwer zu beschreiben, aber ein nicht unerheblicher Mangel.

Verkäuferin meinte jetzt, sie hätte die Jacke ja von einem Spezialisten überprüfen sollen, die wäre in Ordnung und ich solle sie weiterverkaufen.

Ich habe nun den Paypal Käuferschutz eingeschaltet.
Bei paypal meinte sie, dass ich ja am anfang zufrieden war und nun 2 Wochen vergangen seien und sie nicht wissen könne, wie lange ich die Jacke schon getragen hätte.

Aber wenn man in der Materie ist, weiß man, dass das Quatsch ist. Selbst bei 24/h Tragen, 2 Wochen lang... Man braucht länger, um eine derartige Jacke einzutragen bzw. Diesen Mangel zu produzieren.

Ich tippe eher, dass dieser Mangel schon bei der Produktion entstand, da die Jacke wirklich neuwertig ist. Bis auf den Schnitt und den von mir besagten Mangel. Das Leder ist noch sehr steif, was auf neu schließen lässt.

DIe Verkäuferin hat in Paypal beim Fall geantwortet und gesagt, dass sie die Jacke nicht zurücknehmen wird.

Jetzt habe ich hier aber in einem anderen Thread gelesen, dass das Einschalten vom Paypal Käuferschutz gar nicht so clever sei?
Da war der Warenwert zwar 5x so hoch, aber trotzdem.

Paypal könne eine Erstattung einer Anzeige verlangen? Bzw. es könnte vor Gericht gehen etc., und es könnten Kosten auf mich zukommen? Da wurde empfohlen, wieder den Fall zu schließen und stattdessen mit einem Briefschreiben zu agieren.

Wieso weshalb warum?
Angenommen, Paypal gibt mir Recht (Fotos, die den Mangel nachweisen), und ich schicke die Jacke zurück und erhalte mein Geld wieder.

Was passiert dann? Kann trotzdem irgendwas auf mich zukommen, oder hat sich damit die Sache? Wenn Paypal mir kein Recht gibt, muss ich die Jacke behalten und was auch immer damit tun.

Und dann hat sich die Sache. Oder wie läuft das Ganze ab?

-- Editiert von User am 17. Februar 2023 19:27

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8364 Beiträge, 4026x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wieso weshalb warum?
Die Entscheidung von PP hat keinerlei rechtliche Relevanz! Ist also egal was die dort auzswürfeln!

Zitat:
Was passiert dann? Kann trotzdem irgendwas auf mich zukommen
Klar, Rechnung vom gegnerischen Anwalt und Gerichtskosten für die kommende Klage gegen dich.

Zitat:
Oder wie läuft das Ganze ab?
Du beweisst das die Mängel schon vor Übergabe ans Versandunternehmen vorhanden waren!!! BEWEISEN, nicht nur vermuten!!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cikidanoinko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du beweisst das die Mängel schon vor Übergabe ans Versandunternehmen vorhanden waren!!! BEWEISEN, nicht nur vermuten!!!


das ist unmöglich, sobald ich das Paket ohne Videobeweis geöffnet habe. Es ist aber sehr wahrscheinlich, da solch ein Mangel eben nicht so einfach und vor allem auf die Schnelle reproduzierbar ist, und das, ohne, dass die Jacke sonstige Verletzungsspuren aufzeigt. Ich werde ja wohl schlecht die jacke aufgeschnitten, das Gummi durchtrennt und die Jacke wieder zugenäht haben.


Das heißt, ich behalte die Jacke besser und habe Pech? Bzw. selbst wenn die Verkäuferin gegen mich gerichtlich vorgeht, muss ich es beweisen? Gibt es keine Abschätzung von richtig und falsch?

Das heißt, wenn wirklich offensichtlich ist, dass es gar nicht möglich gewesen wäre, dass ich für den Mangel verantwortlich bin - ich es aber nicht beweisen kann, bekomme ich kein recht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111257 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von cikidanoinko):
Das heißt, wenn wirklich offensichtlich ist, dass es gar nicht möglich gewesen wäre, dass ich für den Mangel verantwortlich bin - ich es aber nicht beweisen kann, bekomme ich kein recht?

Selbst wenn Du beweisen könntest, das Du nicht für den Mangel verantwortlich bist, bekämst Du damit kein Recht.
Man müsste beweisen, das der Verkäufer verantwortlich ist-

Sollte der Verkäufer keinen gültigen Ausschluss der gesetzlichen Mangelhaftung haben, würde man beweisen müssen, dass der Mangel mindestens latent bei Gefahrenübergang vorlag.

Sollte der Verkäufer einen gültigen Ausschluss der gesetzlichen Mangelhaftung haben, würde man nicht nur beweisen müssen, dass der Mangel mindestens latent bei Gefahrenübergang vorlag. Man würde auch noch beweisen müssen, dass der der Verkäufer von dem Mangel wusste und ihn vorsätzlich verschwiegen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cikidanoinko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ass der der Verkäufer von dem Mangel wusste und ihn vorsätzlich verschwiegen hat.


Wieso? Kann ja sein, dass der Verkäufer den Mangel übersehen hat.

Habe jetzt aber den Fall geschlossen, werde die Jacke behalten. Das ist mir den möglichen Stress nicht wert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111257 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von cikidanoinko):
Kann ja sein, dass der Verkäufer den Mangel übersehen hat.

Dann wäre der Verkäufer raus und man hätte einfach nur Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cikidanoinko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre der Verkäufer raus und man hätte einfach nur Pech gehabt.


Wahnsinn, wieder was dazu gelernt. Ich dachte, der Verkäufer ist immer quasi verantwortlich, ob er vom Mangel weiß, oder nicht. Wenn er den Mangel nicht in die Beschreibung packt, verkauft er etwas, was nicht der Beschreibung entspricht und ist somit verantwortlich dafür.

Schade, dass das nicht so ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111257 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von cikidanoinko):
Ich dachte, der Verkäufer ist immer quasi verantwortlich, ob er vom Mangel weiß, oder nicht.

Das wäre meist wann der Fall, wenn ein Unternehmen Neuware an einen Verbraucher verkauft ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1729 Beiträge, 266x hilfreich)

Zitat (von cikidanoinko):
Wenn er den Mangel nicht in die Beschreibung packt, verkauft er etwas, was nicht der Beschreibung entspricht und ist somit verantwortlich dafür.


So ist es ja auch.
Aber (anders als beim Verkauf B2C) ist es hier der Kunde seine Behauptung vom ersten Moment an beweisen muss. Da er dabei auch noch das Transportrisiko trägt, muss er auch zusätzlich ausschließen, dass es erst auf dem Transportweg kaputtgegangen ist.
Wenn der Kunde das kann, dann gewinnt er den Fall. In den meisten Fällen (vor allem die, in denen der Verkäufer einfach die Klappe hält um sich nicht versehentlich zu verplappern) scheitert es aber da am vollständigen Nachweis.

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