Ich habe eine Maschine verkauft Preis 70€.
Bei mir daheim lief alles super!
Nun behauptet der Käufer die Maschine sei defekt und er stellt Strafanzeige und benachrichtigt seinen Anwalt.
In meiner Artikelbeschreibung habe ich „Privatverkauf Rückname...." NICHT aufgeführt!
Wie sollte ich am besten reagieren?
Ebay Käufer behauptet Gerät defekt
22. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2020 | 13:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käufer behauptet Gerät defekt
#1
Antwort vom 22. Juni 2020 | 14:19
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
Gar nicht...Zitat :Wie sollte ich am besten reagieren?
#2
Antwort vom 22. Juni 2020 | 17:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das bedeutet genau?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Juni 2020 | 19:00
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 331x hilfreich)
Zitat :Das bedeutet genau?
...eine Reaktion auf derartige Kontaktaufnahmeversuche vorerst zu unterlassen
#4
Antwort vom 22. Juni 2020 | 20:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Er will zivilrechtlich mit seiner Rechtschutzversicherung was bewirken er hat da keine Chance ?!
#5
Antwort vom 22. Juni 2020 | 21:21
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
woher sollen wir das wissen?Zitat :er hat da keine Chance ?!
#6
Antwort vom 23. Juni 2020 | 03:30
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil bei eBay Betrüger gerne mal so was behauptet, reagiert man da erst mal gar nicht und wartet ab, was für Beweise der Käufer bringt. Anwalt und Polizei werden sehr selten tatsächlich eingeschaltet, wenn das Ding funktioniert und falls doch, kann man weiter sehen.
Das einzige Problem besteht derzeit eigentlich nur in Paypal, falls damit bezahlt wurde.
#7
Antwort vom 23. Juni 2020 | 09:22
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 331x hilfreich)
Da eine Rechtschutzversicherung regelmäßig die, für den Versicherten anfallenden, Kosten des Rechtsstreits übernimmt, hat er eine Recht große Chance, dass er seinen Anwalt abzüglich vereinabarter Selbstbehalte bezahlt bekommt.Zitat :Er will zivilrechtlich mit seiner Rechtschutzversicherung was bewirken er hat da keine Chance ?!
#8
Antwort vom 23. Juni 2020 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (129819 Beiträge, 41399x hilfreich)
Zitat :In meiner Artikelbeschreibung habe ich „Privatverkauf Rückname...." NICHT aufgeführt!
Hätte auch nichts genutzt ...
Zitat :Wie sollte ich am besten reagieren?
Keine Kommunikation betreiben und abwarten was denn da tatsächlich kommt.
Wenn was kommt, prüfen was es ist und welche Argumente man vorträgt.
Dann entscheiden wie weitere Schritte aussehen.
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