Ebay Käufer behauptet Gerät defekt

22. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Devollvo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käufer behauptet Gerät defekt

Ich habe eine Maschine verkauft Preis 70€.
Bei mir daheim lief alles super!
Nun behauptet der Käufer die Maschine sei defekt und er stellt Strafanzeige und benachrichtigt seinen Anwalt.
In meiner Artikelbeschreibung habe ich „Privatverkauf Rückname...." NICHT aufgeführt!

Wie sollte ich am besten reagieren?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4890x hilfreich)

Zitat (von Devollvo):
Wie sollte ich am besten reagieren?
Gar nicht...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Devollvo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das bedeutet genau?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Devollvo):
Das bedeutet genau?

...eine Reaktion auf derartige Kontaktaufnahmeversuche vorerst zu unterlassen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Devollvo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Er will zivilrechtlich mit seiner Rechtschutzversicherung was bewirken er hat da keine Chance ?!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4890x hilfreich)

Zitat (von Devollvo):
er hat da keine Chance ?!
woher sollen wir das wissen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tapetenkleister
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil bei eBay Betrüger gerne mal so was behauptet, reagiert man da erst mal gar nicht und wartet ab, was für Beweise der Käufer bringt. Anwalt und Polizei werden sehr selten tatsächlich eingeschaltet, wenn das Ding funktioniert und falls doch, kann man weiter sehen.
Das einzige Problem besteht derzeit eigentlich nur in Paypal, falls damit bezahlt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Devollvo):
Er will zivilrechtlich mit seiner Rechtschutzversicherung was bewirken er hat da keine Chance ?!
Da eine Rechtschutzversicherung regelmäßig die, für den Versicherten anfallenden, Kosten des Rechtsstreits übernimmt, hat er eine Recht große Chance, dass er seinen Anwalt abzüglich vereinabarter Selbstbehalte bezahlt bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128294 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Devollvo):
In meiner Artikelbeschreibung habe ich „Privatverkauf Rückname...." NICHT aufgeführt!

Hätte auch nichts genutzt ...



Zitat (von Devollvo):
Wie sollte ich am besten reagieren?

Keine Kommunikation betreiben und abwarten was denn da tatsächlich kommt.
Wenn was kommt, prüfen was es ist und welche Argumente man vorträgt.
Dann entscheiden wie weitere Schritte aussehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.817 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.627 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen