Hallo,
ich habe vor kurzem etwas auf Ebay versteigert. Der Käufer behauptet nun ein Defekt läge an der Ware vor. Ich selbst habe diese vor Versand geprüft (Kopfhörer) und konnte keine Mängel feststellen. Der Käufer hat in einer ersten Mail behauptet der Sound würde sich verzerrt anhören, in einer zweiten Mail behauptet er der Sound würde rauschen.
Hinweis: Der Käufer hat die Ware über den damaligen Neuwert gekauft (wird nicht mehr hergestellt).
Ich habe 10€ (Von 81 € Kaufpreis) Preisnachlas angeboten (auch da angeblich Abnutzungserscheinungen vorlägen), er fordert jedoch eine Rückname des Artikels.
Was sind meine Rechte? Was soll ich schreiben, wer hat Nachweispflicht und wie?
Prinizipell habe ich wegen den paar Kröten keine Lust auf einen Rechtsstreit, ich würde ihm also, wenn er weiter nörgelt, anbieten das Teil zurückzunehmen und er zahlt den Versand. Aber bekomme ich dann meinen/ oder gar einen völlig anderen defekten Kopfhörer wieder?
Vielen Dank schonmal!
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Ebay - Käufer behauptet Ware defekt, Rücknahme
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Privatverkauf?
Gewährleistung ausgeschlossen?
Falls beides mit ja zu beantworten ist, hat der Käufer Pech.
Sie sind zu nichts verpflichtet.
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Privatverkauf...
Aber den Gewährleistungsauschluss habe ich nicht.
ALlerdings habe ich gelesen, dass das ohnehin irrelevant ist da es um einen Schaden geht. Meine Frage zielt eher darauf ab wer die Nachweispflicht hat, dass der SChaden nicht beim Versand entstanden ist?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Käufer müsste nachweisen, das ein Mangel vorliegt und der Kopfhörer die Ursache ist.
quote:<hr size=1 noshade>Frage zielt eher darauf ab wer die Nachweispflicht hat, dass der SChaden nicht beim Versand entstanden ist? <hr size=1 noshade>
Das Versandrisiko liegt beim Käufer. Wenn ordnungsgemäß verpackt wurde.
quote:<hr size=1 noshade>Aber bekomme ich dann meinen/ oder gar einen völlig anderen defekten Kopfhörer wieder? <hr size=1 noshade>
Möglich oder auch nicht, kann hier keiner wissen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Haben Sie noch Bilder vor dem Versand?
Sie müssen auf jeden Fall darauf achten, dass sie nicht Opfer eines Betrugs werden, der nur die Ware ausgetausch hat um Ihnen ein falsches Duplikat zurückzusenden...
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Mein Tipp ist wie immer die "Stellen Sie de Kommunikation mit dem Käufer gänzlich ein" Taktik.
Erst wenn was per Einschreiben oder MB kommt solltem man reagieren. Vorher nicht.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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