Ebay - Käufer behauptet Ware defekt, Rücknahme

28. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
qwertz777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay - Käufer behauptet Ware defekt, Rücknahme

Hallo,

ich habe vor kurzem etwas auf Ebay versteigert. Der Käufer behauptet nun ein Defekt läge an der Ware vor. Ich selbst habe diese vor Versand geprüft (Kopfhörer) und konnte keine Mängel feststellen. Der Käufer hat in einer ersten Mail behauptet der Sound würde sich verzerrt anhören, in einer zweiten Mail behauptet er der Sound würde rauschen.

Hinweis: Der Käufer hat die Ware über den damaligen Neuwert gekauft (wird nicht mehr hergestellt).

Ich habe 10€ (Von 81 € Kaufpreis) Preisnachlas angeboten (auch da angeblich Abnutzungserscheinungen vorlägen), er fordert jedoch eine Rückname des Artikels.
Was sind meine Rechte? Was soll ich schreiben, wer hat Nachweispflicht und wie?
Prinizipell habe ich wegen den paar Kröten keine Lust auf einen Rechtsstreit, ich würde ihm also, wenn er weiter nörgelt, anbieten das Teil zurückzunehmen und er zahlt den Versand. Aber bekomme ich dann meinen/ oder gar einen völlig anderen defekten Kopfhörer wieder?

Vielen Dank schonmal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10476 Beiträge, 4160x hilfreich)

Privatverkauf?
Gewährleistung ausgeschlossen?

Falls beides mit ja zu beantworten ist, hat der Käufer Pech.
Sie sind zu nichts verpflichtet.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
qwertz777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Privatverkauf...
Aber den Gewährleistungsauschluss habe ich nicht.
ALlerdings habe ich gelesen, dass das ohnehin irrelevant ist da es um einen Schaden geht. Meine Frage zielt eher darauf ab wer die Nachweispflicht hat, dass der SChaden nicht beim Versand entstanden ist?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114435 Beiträge, 38990x hilfreich)

Der Käufer müsste nachweisen, das ein Mangel vorliegt und der Kopfhörer die Ursache ist.



quote:<hr size=1 noshade>Frage zielt eher darauf ab wer die Nachweispflicht hat, dass der SChaden nicht beim Versand entstanden ist? <hr size=1 noshade>

Das Versandrisiko liegt beim Käufer. Wenn ordnungsgemäß verpackt wurde.



quote:<hr size=1 noshade>Aber bekomme ich dann meinen/ oder gar einen völlig anderen defekten Kopfhörer wieder? <hr size=1 noshade>

Möglich oder auch nicht, kann hier keiner wissen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kobelrecht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Haben Sie noch Bilder vor dem Versand?
Sie müssen auf jeden Fall darauf achten, dass sie nicht Opfer eines Betrugs werden, der nur die Ware ausgetausch hat um Ihnen ein falsches Duplikat zurückzusenden...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

Mein Tipp ist wie immer die "Stellen Sie de Kommunikation mit dem Käufer gänzlich ein" Taktik.
Erst wenn was per Einschreiben oder MB kommt solltem man reagieren. Vorher nicht.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

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