Hallo Zusammen,
Folgendes Sachverhalt:
Ich habe ein gebrauchtes Notebook in Ebay verkauft mit Betriebsystem XP. Wobei das Betriebsystem als CD mitgeliefert wurde. Auf Rechner ist kein Betriebsystem installiert.
Käufer hat den Teil bekommen und eröffnet den Fall mit den Titel "Artikel weicht erheblich von Beschreibung ab". und möchte einer Teilerstattung bekommen in Höhe von 15€, wobei die Auktion mit 90€ endete.
Ich(kein gewerbliche Nutzer) lehnte sein Anspruch ab und er hat den Fall zugemacht und droht jetzt mit einer Strafanzeige wegen Betrug, weil er den Installations CD nicht per Laufwerk lesen kann.
Kann jemand mir sagen was ich tun kann, bzw. wie ich mich wehren kann, wenn die Anzeige kommt?
mit freundlichen Grüßen
ps: ich muss noch folgendes hinzufügen. Notebook hat kein eigenes Laufwerk. Es muss also von Käufer eigene sein. CD ist orignal bei den Kauf damals von mir bereits dabei. Also nichts gebrenntes mist oder so
-- Editiert Sonnensucher am 07.12.2012 22:41