Ebay: Käufer gibt an: Ware defekt...

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
heluma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Käufer gibt an: Ware defekt...

Hallo zusammen,

ich habe bei eBay mein gebrauchtes Einbau-Navi (orgi. VW) verkauft. Dieses funktionierte bis zum Tag an dem ich es ausgebaut hatte 100%ig, ebenso war der Zustand 1A.

Hier die Auktionsnummer: 220713613783

Nach der Bezahlung wurde das Gerät verpackt.. sehr gut verpackt mit Luftpolsterfolie und allem was dazu gehört.

Soweit so gut, der Käufer meldet sich, mit der Info "Display hat viele Kratzer, neues Display kostet 150€ zurück nehmen er nimmt Anwalt.." (Dazu sei gesagt dass die Komunikation sehr schwierig ist, auf Grund einer sprachlichen Barriere seinerseits)

Ich habe ihm Versichert, dass dort keine Kratzer sind, und er vielleicht das Display reinigen sollte da eine Schutzfolie angebracht wurde zum Transport.

Dann kam am nächsten Tag eine Mail, " Navi funktioniert nicht, hat Kratzer, mein Anwalt hat das schon gesehen (wer`s glaubt). Er will das Navi zurück schicken und sein Geld zurück.


Wie soll ich mich nun Verhalten? Ich werde das Gerät sicher nicht zurück nehmen, wer weis ob das Gerät nicht sogar von ihm beim Einbau zerstört / verkratzt wurde. Ich habe Bilder, die die Funktion des Geräts zeigen, sowie Zeugen die dies natürlich bestätigen.

Mir kommt es eben so vor, als will er das Navi nicht mehr, oder es ist sonst etwas anders Faul.


Wie sieht die Rechtslage aus, kann ich mich erst einmal zurücklehnen und auf das Schreiben vom Anwalt warten, vielleicht ist dieser auch in Wort und Schrift etwas Sattelfester als der Käufer.

Vielen Dank für die Hilfe,

M. F.

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heluma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ich habe von VW den PIN bekommen da der ab einem bestimmten Baujahr nicht mehr dabei ist. Keine Ahnung ob sonst noch etwas Freigeschaltet werden muss.
Ich denke jeder der sich so einen Gegenstand kauft, sollte sich vorher Informieren was er benötigt um das Teil in Betrieb zu nehmen.

Grüße, und ich schau mal was ich dazu finde....

M

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heluma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

Wenn der Käufer den Artikel zurück sendet ohne dass dies vereinbart wurde, was wäre am besten.

- Ware nicht annehmen
- direkt ungeöffnet zurücksenden
- öffnen, mit Zeugen, Bilder machen, zurücksenden

Danke für die Hilfe

M

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
heluma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

;) aufregen... ?

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich Schwierigkeiten habe seine Mails zu verstehen. Ebenso denke ich, dass der Käufer Probleme hat meine Ausführungen zu verstehen.

Das ist der Orginaltext des Käufers
"hallo das navi keine funksoniert ok bitte ich senden surik ok bitte schnel melden ok ach ja ok keine problem ich habe anwalt und meine anwalt hat schon gezen ok für kratzer und keine funksion ok bitte ich senden surik senden meine geld ok schnel melden meine nr XXXXXXXXX und schone neu jare 2011 mfg"



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
heluma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Danke für die Info.

Über die fliegenden Messer habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Fakt ist nur, dass ich mir nichts vorwerfen lassen muss, da ich ein funktionierendes Gerät verkauft habe.
Ich habe das Gefühl als hat er bemerkt dass es in seinem Auto nicht passt, oder er will vielleicht sein defektes Gerät gegen meines tauschen und das für lau.

Nervig nur, wenn man nun ständig mit Mails bombadiert wird.

Ich werde ihm, sofern er mir wiederholt mit Anwalt drohen wird raten einen zu suchen um sich über die Rechtslage in Deutschland bei P
privaten Onlinegeschäften zu informieren. Vielleicht hilft das.

Ich habe das ganze auch schon Ebay gemeldet, aber ehrlich gesagt erhoffe ich mir von dieser Stelle keine große Unterstützung.


-- Editiert am 01.01.2011 19:03

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Die Seriennummer DEINES Navis hast du gerichtsfest belegt?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
heluma
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Navi ging sehr günstig weg, aber das ist eben Ebay.

die Seriennummern habe ich auf Bildern dokumentiert, ebenso war ich bei VW und hatte den Freischaltcode angefordert (für den Verkauf) da wurde auch mein Personalausweis, Fahrzeugschein und die Seriennummer benötigt und dies wurde in der VW Datenbank registriert.

Wer geht denn schon bei einem Verkauf auf Ebay von solch einem Ende aus? Man muss quasi immer mit dem fiesesten Käufer rechnen....


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen