Ebay Käufer meldet sich nicht

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
starkspeed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käufer meldet sich nicht

Hallo.
Hab einen Viehanhänger bei eBay versteigert (24.07.2010). Er brachte 357€
Der Käufer wohnt ca 30 km von mir entfernt.
In der Auktion habe ich auch geschrieben das der Anhänger innerhalb von sieben Tagen abgeholt werden muß.
Ich habe dem Käufer nach Auktionsende meine Tel Nummer geschickt damit er sich wegen einem Termin melden kann und hab bis heute nichts von ihm gehört.
Hab ihn auch nochmal per email angeschrieben aber keine reaktion.
Auktionsnummer: 280534716282
Was kann ich machen wenn der käufer sich nicht meldet und ihn nicht innerhalb der 7 tage abholt?????

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

du musst den K erst in Verzug setzen. Verwende dafür eine Frist von z.B. 7 Tagen. Gibt das genaue Datum des Fristablaufs (z.B. 1.1.2011) im Schreiben an.
Schicke deine Fristsetzung als Einschreiben mit Rückschein und paralell dazu zusätzlich per Email und über eBay.

Kommt keine Reaktion, kannst dem K mitteilen, dass du dann nun vom Vertrag zurück trittst.

Evtl. könntest du Schadensersatz und oder deine Kosten geltend machen, hier nehme am Besten dann einen Anwalt deiner Wahl und zieh vor Gericht. Falls du das tun möchtest beachte bitte immer das Kostenrisiko (Achtung: K könnte als Spaßbieter mittellos oder ein Minderjähriger sein), nicht dass du am Ende auf den Kosten sitzen bleibst.

Deswegen machen es viele bei eBay, dass sie nach Fristablauf einfach den Artikel wieder einstellen. Nervig ich weiß, aber bei der Summe lohnt es sich nicht ihn auf Zahlung und anschließende Abnahme zu verklagen.

Viel Erfolg!

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

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#2
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallöchen,

..wenn man sich Ihre Bewertungen anschaut, so wird sich
der KÄUFER vielleicht gedacht haben, das man es mit den
7 Tagen nicht so eng sehen muss.

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Sie sollten den KÄUFER NACHWEISLICH(Einschreiben, etc., Mail reicht
NICHT) auffordern, das Gerät abzuholen.
Und zwar in einer Zeit von 10-14 Tagen nach DATUM bestimmt.

Also NICHT schreiben; Bitte holen Sie das Teil innerhalb der nächsten 2 Wochen ab, SONDERN; Bitte holen Sie den Hänger bis spätestens 12.8.2010 ab.

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Danach KÖNNTEN SIE dann vom Verkauf zurücktreten.

Also (faktisch) neu anbieten/verkaufen, den (eventuellen) Preisverlust KÖNNTE
man sich dann beim ursprünglichen Käufer ersetzten lassen.

Gruss



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#3
 Von 
starkspeed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bringt es was den Käufer Anzuzeigen????

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#4
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Wegen was möchtest du ihn anzeigen? Wegen Nichtabholung? Der Straftatbestand wäre mir neu.

Auch die Vorraussetzungen für einen "Betrug" nach § 263 StGB sehe ich hier nicht, das ist ein typisches zivilrechtliches Thema, eher kein strafrechtliches.

Beachte immer, dass Anzeigen oft kontraproduktiv sind und erst recht dazu führen, das jemand "zu" macht.

Evtl. ist etw. in der Familie passiert oder andere nicht geplante Umstände sind bei K eingetreten. Nicht jeder Kontaktverweigerer ist ein Spaßbieter, aber man kann das nie ausschließen

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

-- Editiert am 28.07.2010 15:06

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#5
 Von 
starkspeed
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer könnte doch einfach eine email schreiben das er den Anhänger aus diesem und jenem grund doch nicht kaufen kannund ich wüste bescheid und könnt dem den anhänger dem zweit höchstbietenden anbieten.

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#6
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

wenn sich ein käufer nicht gleich meldet, kann das schon mal plausieble gründe haben. (krankheit, unfall etc.)

ansonnsten wie schon beschrieben beweisbar unter fristsetzung zur abholung auffordern, danach vom kaufvertrag zurücktreten.

alle weiteren schritte würde ich aber unterlassen, denn wenn dir nicht ziemlich viele autos gehören von denen du ausgeschlachtete teile verkauftst, könnte dir durchaus gewerbliches handeln unterstellt werden, mit allen konsequenzen. dein käufer hätte dann ohnehin ein widerufsrecht. ich persönlich würde daher in dieser sache den ball lieber flach halten.



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