Ebay: Käufer möchte Iphone zurückgeben

3. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
speedy.05
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 32x hilfreich)
Ebay: Käufer möchte Iphone zurückgeben

Hallo,
folgendes Szenario: ich habe bei ebay mein Iphone 4 verkauft. In der Beschreibung hab ich angegeben, dass es simlockfrei ist. Allerdings hat es einen Netlock, welchen ich per Jailbreak umgangen habe und das habe ich so leider nicht bei ebay erwähnt. Der Käufer hatte Probleme das Iphone mit der eigenen Karte zu aktivieren und ist damit in den Applestore, wovon ich ihm abgeraten hatte und ihm angeboten hatte, es mir zu meinen Kosten zurückzuschicken und ich würde das für ihn erledigen. Im Applestore wurde ios6 (vorher war 5.1 drauf) aufgespielt, unter der ein Unlock nicht möglich ist. Das hatte ich ihm auch per Mail und Telefon mitgeteilt. Am Telefon klang es auch so, dass der Käufer das nun so hinnehmen würde.
Vor zwei Tagen bekam ich dann aber eine Email von Ebay, dass der Käufer das Iphone zurückgeben möchte und eine volle Kostenerstattung wünscht. Der Verkauf liegt ca. 1,5 Monate zurück und auch dadurch, dass ios6 installiert wurde (deswegen kein Jailbreak und Sprachassistent möglich) liegt in meinen Augen eine klare Wertminderung vor, weswegen ich das so nicht annehmen kann.
Wie das ganze rechtlich aus? Ich hab gelesen, dass meistens dem Käufer das Recht zugesprochen wird. Bezahlt wurde per paypal.

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also ich kann mich da dem Vorredner nicht anschliessen!

Du hast genau gewusst, dass du einen Jailbreak genutzt hast, wirst das wohl aber nicht in deiner Beschreinung angegeben haben! Den Jailbreak kannman durchaus als Mangel ansehen, den du gewusst hast und somit arglistig verschwiegen hast.

Aufspielen von IOS6 ist ein ganz normales Update, was man auch ganz ohne Bedenken aufspielen können muss!

An deiner Stelle würde ich mal den Ball ganz flach halten! Wenn der K den Kauf rückgängig machen will, dann stellt das für dich noch die günstigste Gelegenheit dar!
Bedenke, wenn der K den Kauf nicht rückgängig macht, hat er dir gegenüber immer noch Ansprüche! Er könnte dich dazu auffordern, ein I-Phone zu liefern, was den dir angegebenen Umständen entspricht! Undzwar frei ab Werk, nicht durch irgendwelche Jailbreaks oder dergleichen, kannst du das nichtliefern schuldest du Schadensersatz...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
speedy.05
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 32x hilfreich)

Also den Jailbreak hab ich ausdrücklich hingewiesen! Es war zudem ein eindeutiger Wunsch des Käufers, dass dieser und ein Siri (über google, da das offizielle ja nicht funktioniert) vorhanden ist! Deswegen hab ich den Käufer auch davor gewarnt mit dem Iphone in den Applestore zugehen und deswegen angeboten, dass Sie mir das Iphone auf meine Kosten zurückschicken und ich das nochmals mit deren Karte aktiviere, worauf aber nicht eingegangen wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

quote:
Allerdings hat es einen Netlock, welchen ich per Jailbreak umgangen habe und das habe ich so leider nicht bei ebay erwähnt


und jetzt das:
quote:
Also den Jailbreak hab ich ausdrücklich hingewiesen!

Ja was den nun? hast du es in der Verkaufsbeschreibung deutlich angeprisen, oder nicht?

Du musst darauf vor dem Kauf hinweisen, worauf und auf was du nach dem Kauf hinweist ist nicht mehr relevant...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
speedy.05
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 32x hilfreich)

Im Artikeltext stand, dass ein Jailbreak drauf ist, aber nicht, dass das Iphone per Jailbreak geunlockt wurde.
Wie sieht das denn rechtlich mit Netlock und Simlock aus?
Das sind ja zwei Paar Schuhe. Und ein Netlock ist ja kein Simlock. Man kann das Iphone ja schon mit mehreren Karten nutzen, nur nicht mit allen.

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