Ebay-Käufer weigert sich zu zahlen

8. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
celtic9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay-Käufer weigert sich zu zahlen

Liebe Forums-Mitglieder,

ein etwas text-lastigeres Anliegen:

über Ebay habe ich eine 35mm Filmkamera an eine Person aus Kanada verkauft. Da er einen finanziellen Engpass hatte war ich bereit, ihm mehr Zeit zur Bezahlung des Artikels zu lassen. Inzwischen sind die 32 Tage, innerhalb welcher ich auf Ebay einen "Fall" gegen ihn eröffnen könnte, verstrichen. Nach extensivem Email-Austausch, in denen er nach weiteren Details zur Kamera fragte - wohlgemerkt NACHDEM er die Kamera bereits kaufte - weigert er sich nun, die Kamera zu bezahlen. Aus folgenden Gründen:

1) Er hätte nicht gewusst, dass es sich bei der Kamera um ein ehemaliges Verleih-Modell handelt. … nachweislich wies ich ihn darauf in einer sehr frühen Mail hin, worauf die Konversation fortgesetzt wurde. Folglich musste er sich dessen bewusst sein.

2) Im Laufe der Konversation - aber ebenfalls NACH Kauf - wurde festgestellt, dass weder ich noch der Vorbesitzer der Kamera diese auch benutzte. Für ihn ein Grund, den Kauf abzusagen. Allerdings wurde weder in der Anzeige erwähnt, dass ich mit ihr gefilmt hätte. Außerdem ist dies kein Indikator dafür, dass die Kamera funktioniert oder eben nicht funktioniert.

3) In der Anzeige wurde erwähnt, dass die Kamera von einem Arri-zertifizierten Techniker überprüft und geserviced wurde. Dem ist tatsächlich so, allerdings habe ich dafür keinen Beleg bzw. Kontakt-Daten. Dieses Fehlen einer Bestätigung führt er als Abbruchs-Grund an. Dies wurde ebenfalls erst NACH Kauf besprochen. Desweiteren kann ein solcher Test durch einen Techniker jederzeit wiederholt werden. Vor Absenden der Kamera könnte ich zum Beispiel einen solchen Test erneut machen lassen, wodurch ich dann einen Beleg hätte und auch dieses Argument - aus meiner Sicht - unzulässig ist. Er hingegen fühlt sich aufgrund des fehlenden Beleges hinter's Licht geführt. Dass ich einen solchen Beleg jedoch auch mitliefere, wurde in der Anzeige nie erwähnt.

Er kaufte eine funktionierende Kamera, welche ich ihm auch liefern würde. Sollte dem nicht so sein, wäre er ja durch den Ebay-Käuferschutz geschützt. Deshalb scheint mir, dass dem Käufer im Laufe der Konversation die Mehrkosten bewusst wurden und er Gründe sucht, um den Kauf wieder abzubrechen. Dem würde ich jedoch nur ungern klein beigeben, da ich nun bereits mehrere Wochen auf das Geld warte (wozu ich auch bereit war) und aus zeitlichen Gründen nicht erneut einen weiteren Käufer für die Kamera suchen will.

Wie seht ihr die Chancen, wenn ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten würde?

Für eure Hilfe dankt,
celtic9

-- Editier von celtic9 am 08.05.2016 12:25

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Hallo,


Du möchtest rechtliche Schritte gegen jemanden einleiten der seinen Wohnsitz in Kanada hat?

Würde ich mir persönlich überlegen ob es das wert ist.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie seht ihr die Chancen, wenn ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten würde?
Um einen Rechtsstreit zu gewisnen wohl recht gut.

Um viel Geld loszuwerden sogar bestens! Du müsstest erstmal Anwalts und Gerichtskosten vorab selber bezahlen, die Kosten kannst du natürlich vom Gegner (solltest du gewisnnen) zurückverlangen. Aber glaubst du wirklich, dass du von Jemand aus Australien da wirklich Geld sehen wirst?

Gaz ehrlich, vergiss das ganze einfach und verkaufs erneut, spaart Ärger, Zeit und Geld in dem Fall...

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat:
Um einen Rechtsstreit zu gewisnen wohl recht gut.

Ziemlich optimistisch. Denn auch nach kanadischem Recht gibt es Probleme wenn man eine zugesicherte Eigenschaft nicht nachweisen kann ...


Wenn man die Kamera noch hat, dann würde ich die Sache einvernehmlich beenden.


Und bei der Neueinstellung die ganzen Sachen entsprechend ändern. Sonst kann es beim nächsten Käufer richtig teuer werden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Zitat:
aber ebenfalls NACH Kauf - wurde festgestellt, dass weder ich noch der Vorbesitzer der Kamera diese auch benutzte.

Zitat:
Außerdem ist dies kein Indikator dafür, dass die Kamera funktioniert oder eben nicht funktioniert.

Zitat:
In der Anzeige wurde erwähnt, dass die Kamera von einem Arri-zertifizierten Techniker überprüft und geserviced wurde. Dem ist tatsächlich so, allerdings habe ich dafür keinen Beleg bzw. Kontakt-Daten. Dieses Fehlen einer Bestätigung führt er als Abbruchs-Grund an


Wer kauft im nachhinein schon eine Katze( Kamera) im "Sack".
Sie bieten eine Kamera an, ohne zu wissen ob diese auch funktioniert? Das hätte Sie expliziet in der Artikelbeschreibung aus führen sollen ( funktionsfähig, oder nicht funktionsfähig).
Ich für meinen Teil würde im nachhinein bei herausfinden dieser Eigenschaften ebenfalls nicht Zahlen.
Dumm gelaufen für Sie. Der Bieter hat auf gepasst, was ich auch richtig finde.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
celtic9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich weiß, dass die Kamera funktioniert. Nur die schriftliche Bestätigung des Technikers fehlt. Ein solcher Test könnte natürlich jederzeit neu gemacht werden, dann wäre auch eine schriftliche Bestätigung vorhanden. Folglich war die fehlende Bestätigung kein Grund für einen Vertragsrücktritt (zumal auch nicht erwähnt wurde, dass diese schriftliche Bestätigung vorhanden ist).

Da eine Anzeige mit sehr wesentlichen finanziellen Kosten verbunden ist werde ich davon wohl absehen müssen und die Kamera zurück nehmen bzw. sie erneut verkaufen müssen.

Vielen Dank euch allen!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat:
Folglich war die fehlende Bestätigung kein Grund für einen Vertragsrücktritt

Stimmt, Grund für den Vertragsrücktritt oder entsprechende Schadenersatzforderung wäre die fehlende Beweisbarkeit der zugesicherten Eigenschaft "Kamera von einem Arri-zertifizierten Techniker überprüft und geserviced".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Aber glaubst du wirklich, dass du von Jemand aus Australien da wirklich Geld sehen wirst?


Wieso denn jetzt Australien?

An den TE:
Ich würde die Kamera erneut zum Verkauf einstellen. Solltest du durch den neuen Verkauf weniger erzielen, fordere vom ersten Käufer (aus Kanada) Schadensersatz.

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat:
Ich würde die Kamera erneut zum Verkauf einstellen.


Das beste was der TE machen kann.

Zitat:
Solltest du durch den neuen Verkauf weniger erzielen, fordere vom ersten Käufer (aus Kanada) Schadensersatz.


Kann man auch bleiben lassen, außer verlorener Zeit wird nichts bei rumkommen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde hier genauso wie Harry und Gabi ein Problem sehen. Dass man eine nicht beweisbare Behauptung aufstellt, ist einfach nur dämlich. Das sollte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben. Und das "Es kann ja jederzeit erneut geprüft werden" hilft einem auch nichts dabei.

Zitat:
Er hätte nicht gewusst, dass es sich bei der Kamera um ein ehemaliges Verleih-Modell handelt. …

Das sehe ich ebenso kritisch. Denn wenn das nicht im Angebotstext stand, könnte das am Ende zu weiteren Mängeln führen. Zumindest könnte der Käufer die Gefahr sehen, dass dieses Teil damit deutlich mehr Gebrauchsspuren aufweist, als vielleicht auf den ersten Blick erkennbar waren.
Aus Sicht des Käufers würde ich auch ablehnen, denn hier wurden offenbar wissentlich oder fahrlässig wesentliche Dinge verschwiegene, die mich bei der Kaufentscheidung durchaus beeinflusst hätten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo celtic9,

Zitat:
Wie seht ihr die Chancen, wenn ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten würde?
Keine Ahnung. Ich glaube hier bei 123recht.de (ich weiß, es heißt .net, aber trotzdem ist es ein deutsches Forum) kennt sich fast niemand mit kanadischem Recht aus.
In Deutschland hättest du imho jedenfalls nicht so gute Chancen.

Zitat:
1) Er hätte nicht gewusst, dass es sich bei der Kamera um ein ehemaliges Verleih-Modell handelt. … nachweislich wies ich ihn darauf in einer sehr frühen Mail hin, worauf die Konversation fortgesetzt wurde. Folglich musste er sich dessen bewusst sein.
In einer Mail nach dem Kauf, richtig? Dann war es zu spät.
Und "Verleih-Modell" ist natürlich eine nachteilige Eigenschaft, das hättest du erwähnen müssen. Erstens spricht das regelmäßig für deutlich höhere Nutzungszeit, zweitens werden eigene Geräte meist viel sorgsamer behandelt als etwas geliehenes, und drittens wurde die Kamera immer wieder von anderen/neuen Personen benutzt (da wird oft mal etwas falsch bedient).
Vergleichbar mit einem Mietfahrzeug: Da ist oft die Kupplung hinüber (weil sich jeder Fahrer wieder neu an den Druckpunkt gewöhnen muss), da sind immer mal wieder Schalter defekt (weil die Fahrer nicht wussten, dass man drehen anstatt drücken muss) u.s.w.

Zitat:
In der Anzeige wurde erwähnt, dass die Kamera von einem Arri-zertifizierten Techniker überprüft und geserviced wurde. Dem ist tatsächlich so, allerdings habe ich dafür keinen Beleg bzw. Kontakt-Daten.
Das glaubt dir doch niemand, wieso hast du keine Kontakt-Daten? Oder hat das schon der Vorbesitzer gemacht?

Zitat:
Desweiteren kann ein solcher Test durch einen Techniker jederzeit wiederholt werden.
Unerheblich. Du hast behauptet der Test wäre bereits erfolgt. Das ist ein Mangel den du im Nachhinein grundsätzlich nicht mehr ausräumen kannst.
Wer mit einem solchen Test wirbt der muss ihn auch beauftragt haben.
Ich kann auch nicht ein Auto mit frischem TÜV anbieten, und später heißt es dann "TÜV bekommen ist kein Problem".

Zitat:
Er kaufte eine funktionierende Kamera, welche ich ihm auch liefern würde. Sollte dem nicht so sein, wäre er ja durch den Ebay-Käuferschutz geschützt.
Bitte verweise nicht auf so etwas unseriöses wie den Ebay-Käuferschutz, das ist reine Lotterie.

Stefan

-- Editiert von reckoner am 12.05.2016 23:51

3x Hilfreiche Antwort

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