Ebay Käufer will original Rechnung

27. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jasper-Pete
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Käufer will original Rechnung

Guten Morgen,
Ich habe einen Computer verkauft und versendet nun möchte der Käufer noch die Original Rechnung. Diese war nie Bestandteil der Auktion weder im Auktionstext noch im Lieferumfang angegeben.
Hier die original Artikelbeschreibung:

Der iMac ist gerade mal über 7 Monate alt (Gekauft am 24.01.2011) davon wurde er wenn es hoch kommt knapp 30 Stunden benutzt. Er befindet sich somit in einem neuwertigen Zustand. Keine Kratzer oder Abnutzungsspuren
Ich verkaufe ihn nur da ich noch ein Macbook besitze, welches ich mehr nutze. Deshalb verkaufe ich den iMac hier.
Der iMac wurde wieder original verpackt mit Schutzhaube und allem was original dabei war.

Lieferumfang

Apple iMac 21,5 Zoll
Apple Bluetooth Magic Mouse mit Schutzverpackung
Netzkabel
Apple Wireless Keyboard

Applications Install DVD (original)
iLife Version 11 DVD (original)
Mac OS X Version 10.6.4 DVD (original)


Bei Fragen einfach melden.

Sie erklären sich bei der Abgabe eines Gebotes damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebraucht- und Neuwaren zu verzichten. Ich verkaufe nach dem neuem EU Recht von privat und ohne jede Garantie und Gewährleistung. Angaben über den Zustand entnehmen Sie bitte der Beschreibung. Nur bieten, wenn wirklich Kaufinteresse besteht. Mit Ihrem Gebot schließen Sie einen Kaufvertrag ab der bindend ist.

Hat er nun ein Recht auf diese Rechnung (Garantiebeleg) da ich nie etwas von Garantie bzw. Rechnung gesagt oder geschrieben habe. Mit dem Kaufdatum welches ich durch einen Lieferschein beweisen könnte wollte ich das Alter und somit den Zustand beschreiben. Achja und ich hatte ihn in Ebay als Gebrauchtware angeboten.

Mit freundlichen Grüßen
Jasper-Pete

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32 Antworten
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#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Der Artikel liegt noch in der Gewährleistung des Händlers. Wenn der Artikel später einen defekt aufweist kann der Käufer ihn beim Händler bzw. Händlernetz (bei Apple kann ich einen im Mediamarkt Gravis oder Applestore gekauftes Gerät bundesweit in den Filialen des Händlers) zur Reperatur abgeben. Diese Möglichkeit sehe ich pers. als selbstverständlich bei Geräten an, welche noch über diesen Anspruch verfügen, um diesen Anspruch nachweisen zu können... Insbesondere da du das Kaufdatum angegeben hast wäre ich davon ausgegangen, dass du dieses Kaufdatum vom Kaufbeleg abgelesen hast.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jasper-Pete
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich persönlich sehe keinen Verstoß, da ich nie von einer Garantie bzw. Rechnung etwas geschrieben hatte. Zudem hatte ich geschrieben bei Fragen einfach melden. Wenn ich etwas kaufe und Sachen im Lieferumfang nicht auftauchen frage ich den Verkäufer und reime mir nicht was zurecht. Wie zum Beispiel ich bin von ausgegangen oder ich Dachte.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
Ich persönlich sehe keinen Verstoß, da ich nie von einer Garantie bzw. Rechnung etwas geschrieben hatte


Richtig, was nichts daran ändert, dass das Gerät noch "Garantie" hat und diese genutzt werden kann. Dazu ist der Kaufbeleg nunmal erforderlich. Nur weil du als Privatverkäufer keine "Garantie und Gewährleistung" gibst, so darfst du dem Käufer aber nicht seine Rechte gegenüber dem Händler verweigern.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

achja, was ich schon in der ersten Antwort angeben wollte:

quote:
und allem was original dabei war.

Das schließt auch den Kaufbeleg ein, den du mit der Ware bekommen hast!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

warum muß der kaufbeleg zwingent selbstverständlich sein muß?
das ist ein persönliches empfinden. wenn in der auktion alles gelistet war und quittung nicht dann gibts das ebend nicht... man kann so ein stück papier auch verlegen/verlieren. für garantieansprüche sind quittungen nicht vorrausetzung. man muß nur versichern das kman das gerät hier am tag x gekauft haben. dazu reicht die oma von nebenan.

dann zu dir jasper.... was ist das für ein blödsinn mit dem eu recht? voll die seuche...eu recht... das gibts diesbezüglich garnicht... aber lese mal selber...

EU-Recht.... Das angebliche

:)


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"Klick mich :) "

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn dazu nichts ausdrückliches im Kaufvertrag geregelt ist, dann hat der Käufer weder Anspruch auf die Übertragung der GARANTIE-Ansprüche gegen den Garantiegeber ( sofern überhaupt eine GARANTIE besteht! ), noch hätte er Anspruch auf Übergabe von Dokumenten ( Rechnung ), deren Vorlage der Garantiegeber zur Bedingung für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen machen will. <hr size=1 noshade>


Das sehe ich anders, selbstverständlich darf jeder K eines 7 Monate alten Geräts erwarten, daß er ggf. Garantieleistungen in Anspruch nehmen kann.

Nach 6 Monaten ist die gesetzl. Gewährleistung faktisch sowieso wertlos, § 476 BGB .

Da die Garantie auch den Wert, damit den Kaufpreis beeinflusst, ist die "mitverkauft", auch wenn das nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Eine ganz andere Frage ist, ob die Rechnung überhaupt erforderlich ist. Zumindest beim Hersteller-Hol- und Bringservice, den man online beauftragen kann, genügt meistens die Eingabe des Kaufdatums, Kaufort und die Gerätenummer. Mehr wird nicht abgefragt.

Bei apple kann man den Garantiestatus hier

https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do

durch Eingabe der Seriennummer prüfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Schick im doch eine Kopie, mehr braucht er nicht um seine Hersteller Garantie nutzen zu können.

Einen Gewährleistungsanspruch hat er gar nicht, er ist kein Kunde des Händlers.

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Das sehe ich anders, selbstverständlich darf jeder K eines 7 Monate alten Geräts erwarten, daß er ggf. Garantieleistungen in Anspruch nehmen kann.

DAS dürfte ohne vertragliche Vereinbarung schlecht möglich sein.
Zumal - im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung - ein Garantieversprechen einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.



quote:
Da die Garantie auch den Wert, damit den Kaufpreis beeinflusst, ist die "mitverkauft", auch wenn das nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Hier wurde aber ausdrücklich das Gegeteil vertraglich vereinbart:
Ich verkaufe nach dem neuem EU Recht von privat und ohne jede Garantie und Gewährleistung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Hier wurde aber ausdrücklich das Gegeteil vertraglich vereinbart:
Ich verkaufe nach dem neuem EU Recht von privat und ohne jede Garantie und Gewährleistung.


Das scheint eine Art HvS Amoklauf zu sein.

Hier geht es um die HERSTELLER-Garantie.

Auf die Idee, daß der VK ein eigenes Garantieversprechen abgeben könnte bist erst du, der "erfahrene Praktiker" gekommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Hier geht es um die HERSTELLER-Garantie.

Der eBay-Käufer ist aber nicht Garantienehmer/Vertragspartner des Herstellers.



quote:
Auf die Idee, daß der VK ein eigenes Garantieversprechen abgeben könnte bist erst du, der "erfahrene Praktiker" gekommen.

Lesebrille verlegt?
quote:
Ich verkaufe nach dem neuem EU Recht von privat und ohne jede Garantie und Gewährleistung.

Wenn ich formuliere, das ich ohne ohne jede Garantie und Gewährleistung zu verkaufen gedenke, ist durch das Wort JEDE denknotwendigerweise auch die Herstellergarantie erfasst.
Ansonsten hätte man das Wort JEDE durch EIGENE ersetzt.





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"

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#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
Wenn ich formuliere, das ich ohne ohne jede Garantie und Gewährleistung zu verkaufen gedenke, ist durch das Wort JEDE denknotwendigerweise auch die Herstellergarantie erfasst.

Widerspricht das nicht dieser Angabe?
quote:
und allem was original dabei war.
Das schließt auch den Kaufbeleg ein, den du mit der Ware bekommen hast!


@Jasper-Pete:
Nur mal so aus reiner Neugierde. Was spricht denn eigentlich dagegen dem Käufer die Rechnung / Kaufbeleg zu übermitteln? Wäre das nicht al ein feiner Zug? Oder bist du nicht so ein netter Kerl?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 28.09.2011 08:00

-- Editiert radfahrer999 am 28.09.2011 08:00

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Was spricht denn eigentlich dagegen dem Käufer die Rechnung /


z.B. Kauf auf Firma - Verkauf Privat , geklaut, Geschenk, Gewinn


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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
quote:Ich verkaufe nach dem neuem EU Recht von privat und ohne jede Garantie und Gewährleistung.


Wenn ich formuliere, das ich ohne ohne jede Garantie und Gewährleistung zu verkaufen gedenke, ist durch das Wort JEDE denknotwendigerweise auch die Herstellergarantie erfasst.
Ansonsten hätte man das Wort JEDE durch EIGENE ersetzt.




Ist dir, du bist doch "erfahrener Praktiker", schon mal aufgefallen, daß praktisch in jeder ebay-Auktion diese Passage auftaucht.

Die HERSTELLER-Garantie wird selbstverständlich trotzdem mitverkauft/abgetreten.

Warum denn nicht? Du lebst eben in deiner eigenen Welt. Von mir aus, du solltest die Leute hier aber nicht ständig ins Bockshorn jagen.


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Die HERSTELLER-Garantie wird selbstverständlich trotzdem mitverkauft/abgetreten."
Wenn ich etwas mitverkaufen will, auch die Gewährleistung, erwähne ich das im Auktionstext. Und wenn die Garantie sogar ausgeschlossen wird, kann der K doch keinen Kaufbeleg etc. im nachhinein fordern. Der war nie Teil der Auktion.

Ein Laptop, der mit orig.Kaufbeleg und Restgarantie beworben und verkauft wird, erziehlt einen wesentlich höheren VK als ein Laptop ohne solches.
Der K hat einfach mal gehofft, das ein Beleg dabei ist, er hätte dies ja problemlos vorher abklären können.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ein Laptop, der mit orig.Kaufbeleg und Restgarantie beworben und verkauft wird, erziehlt einen wesentlich höheren VK als ein Laptop ohne solches.



Eben. Das hat sich auch hier im KP niedergeschlagen.

Wie gesagt, s.o., ist die Rechnung gar nicht notwendig, um Garantieleistungen abzurufen. Von daher ist das ein Streit um Kaisers Bart.

Aber: Selbstverständlich wird die Hersteller-Garantie im bestehenden Umfang mitverkauft, das muss nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Umgekehrt: Wäre die Garantie durch Basteleien oder ähnl. erloschen, darauf müsste man hinweisen.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Mir stellt sich allerdings die Praktische Frage, wenn es sich hier um ein OEM Gerät handelt, welches ganz ohne Herstellergarantie ist, bzw im Rahmen eines Wartungsvertrages steht, welcher aber nur für Pers. X gilt, bzw für bestimmte Hardware die in einem Bestimmten Unternehmen ist.
Verkaufe ich sowas weiter, muss ich das eigentlich angeben, denn jeder der ein 7 Monatiges Gerät erwirbt, bei welchem er im Handel 36 Monate Herstellergarantie bekommt, geht doch davon aus, dass wenn ich schreibe, "alles, was im Original dabei ist", auch die Garantie betrifft.

Last but not least stellt sich mir die Frage, ob ich Gutgläubig etwas ohne Beleg erwerben kann. Denn das vom Arbeitgeber gestellte Hardware gerne mal bei eBay landet ist bei Homeoffice nicht unbedingt die Ausnahme.
Meist fällt das erst nach 4 Jahren auf, und dann wird das mit 50€-100€ abgefunden.
Kommt der Arbeitgeber jedoch auf die Idee, sich die Mac Adressen beim VPN anzuschauen, fliegt sowas viel schneller auf. Und ist dann noch eine Diebstahlsicherung im Bios hinterlegt, ist es eine Sache von Wochen, bis man das Gerät aufgespührt hat.
Womit man dann bei der Frage des Gutgläubigen Erwerbs ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Womit man dann bei der Frage des Gutgläubigen Erwerbs ist.




Das ist die falsche Baustelle. Gutgläubig erwerben kann man nur das Eigentum.

Nicht Ansprüche gegen Dritte. Die Garantiebedingungen sind maßgeblich, mehr kann der K gegenüber dem Hersteller nicht fordern. Wenn z.B. wie oft nur der Erstkäufer Ansprüche hat, erhält er gar nichts.

Wenn der VK mehr versprochen hat, als er liefern kann, gilt das Gewährleistungsrecht, dann müsste K beim VK sein Glück suchen.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jasper-Pete
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe den Käufer nichts weiter versprochen weder schriftlich noch mündlich. Mein Problem ist das ich leider die Rechnung nicht mehr finde, deshalb habe ich ja auch im Lieferumfang keine Rechnung mitangegeben. Mit dem Kaufdatum wollte ich nur unterstreichen das sich der iMac in einem neuwertigen Zustand befindet. Dieses kann ich durch den Lieferschein beweisen.

[color=blue]Nun meine Frage reicht Apple auch der Lieferschein um Gebrauch von der Garantie zu machen? Auf dem Lieferschein befindet sich das Kaufdatum und die Seriennr. des iMac zudem hatte ich den auch gleich bei Apple registriert . [/color]
Bin jedoch immer noch der Meinung wenn ich etwas denke und dieses nicht in der Auktionsbeschreibung (siehe Lieferumfang) aufgeführt ist, dem Verkäufer eine Nachricht zukommen zu lassen mit der besagten Frage. Hätte er mich gefragt hätte ich Sie ihm auch gleich beantwortet. Habe schon öfters etwas verkauft und noch nie Probleme gehabt. Ich denke ich habe wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Für mich war klar das wenn im Lieferumfang keine Rechnung steht ich auch nicht dazu verpflichtet bin Diese zu senden.

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-- Editiert Jasper-Pete am 28.09.2011 12:30

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

[color=blue]Nun meine Frage reicht Apple auch der Lieferschein um Gebrauch von der Garantie zu machen? Auf dem Lieferschein befindet sich das Kaufdatum und die Seriennr. des iMac zudem hatte ich den auch gleich bei Apple registriert . [/color]




[color=red] Probier es, wie jetzt schon mehrfach geschrieben einfach aus, wir haben schliesslich die Seriennummer nicht, die hast nur du:[/color]




https://selfsolve.apple.com/agreementWarrantyDynamic.do

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-- Editiert flawless am 28.09.2011 12:46

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ok,

die Herstellergarantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers, welche oft über die Leistungen der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht. Da diese Leistung freiwillig ist, unterliegt diese ganz der Vertragsfreiheit.

Hier gibt es ganz kulante Hersteller, die gehen einfach vom Registrierungsdatum oder vom Herstelldatum aus.

Dann gibt es wenig kulante Hersteller, die wollen immer den Kaufbeleg. Außerhalb der Gesetzlichen Gewährleistung hat man da richtig schlechte Karten, solte diese nicht da sein.

Und dann gibt es Hersteller, die gewähren nur dem Erstkäufer diese Garantie. Da dies ein Exot ist, sollte man dies dann auch beim Verkauf erwähnen. Denn sonst gehe ich als Käufer davon aus, daß wenn ein Gerät 7 Monate alt ist, und 36 Monate Herstellergarantie hat, hier noch 29 Monate da sind.

Auch beim 2. Fall gehe ich dann davon aus, daß wenn der Hersteller dir Rechnung zwingend vorschreibt, daß diese noch vorhanden ist, und ein fehlen müßte angegeben werden, weil dies ein wesentlicher Bestandteil für den Wert des Gerätes ist.

Und wie gesagt, mir stellt sich die Frage, ob ich ohne Rechnung bei einem neueren Gerät überhaupt gutgläubig Eigentümer werden kann. Gerade bei einer Auktion mit einem Startpreis von 1 €.
Denn sonst wäre mir das ganze als Käufer zu heiss, gerade, bei Geräten, die Tracebar sind.



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" "

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wie gesagt, mir stellt sich die Frage, ob ich ohne Rechnung bei einem neueren Gerät überhaupt gutgläubig Eigentümer werden kann. Gerade bei einer Auktion mit einem Startpreis von 1 €.
Denn sonst wäre mir das ganze als Käufer zu heiss, gerade, bei Geräten, die Tracebar sind.

<hr size=1 noshade>


An Diebesgut kann man sowieso gutgläubig kein Eigentum erwerben, § 935 II BGB . An unterschlagenen Sachen schon.

Das mit dem 1 EUR Startpreis ist kein Argument:

18 AK 136/07


"1,2,3... keine Hehlerei!"
...
Im Rahmen einer eBay-Onlineauktion ist allein der Umstand, dass trotz des erheblichen Werts des angebotenen Artikels (hier: hochpreisiges Navigationsgerät; ca. 2100,00 EUR) der Startpreis lediglich 1 EUR betrug, kein taugliches Indiz dafür, dass der Käufer es für möglich gehalten hätte, er steigere auf Diebesgut. Denn die Angabe eines geringen Startpreises bei Onlineauktionen dieser Art kann auf unterschiedlichsten Motiven beruhen (z.B. Ersparnis höherer Gebühren, Werbezwecke, Erreichung eines größeren Bieterkreises, Erwartung aufgrund des niedrigen Startpreises gleichwohl einen hohen Endpreis zu erzielen, "Mitzieheffekte").
...


Ich glaube, das ist richtig, das kann man auf das Zivilrecht übertragen. Beim LG-Karlsruhe ging es um Hehlerei, die Amtsrichterin hatte das absurderweise bajaht.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
Dann gibt es wenig kulante Hersteller, die wollen immer den Kaufbeleg.


wie können die wollen wenn ein kaufbeleg nicht pflicht ist?
es reicht auch die oma als zeuge wenn die dabei war oder der kontoauszug bei kartenzahlung....

aber anders gesehen, wollen kann man viel...


:)


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"Klick mich :) "

1x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

@Zensursula.
In Deutschland unterscheidet man zwischen Gewährleistung und Garantie.
Gewährleistung ist gesetztlich geregelt. Hier reicht die Oma als Zeuge.
Garantie ist freiwillig und unterliegt somit der Vertragsfreiheit.

Somit kann da fast alles zur Bedingung gemacht werden

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
Hier reicht die Oma als Zeuge.

Ich frage mich warum hier immer auf der Oma herumgeritten wird?
Ich brauch hier mal eine Erklärung zum besseren Verständnis:
Der ebay-Käufer des Gerätes wird beim Mediamarkt vorstellig mit einem Defekt der unter die Gewährleistung fällt und hat keinen Kassenzettel.
Was soll die Oma denn da bezeugen?
Dass das Gerät in einem Mediamarkt gekauft wurde?
Und wenn ja, woher soll die Oma wissen, ob das Gerät vom Erstkäufer in einem Mediamarkt erworben wurde?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 29.09.2011 14:50

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Die Oma bestätigt, das dieses Gerät zum Zeitpunkt X (in diesem M-Markt) käuflich erworben wurde.
Rechtlich reicht das, aber der M-Markt wird mit hoher wahrscheinlickeit trotzem den Kassenbeleg fordern. Zur Not hat man ja evtl. noch einen Kontoauszug oder so, wo der entsprechende betrag ersichtlich ist.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
Die Oma bestätigt, das dieses Gerät zum Zeitpunkt X (in diesem M-Markt) käuflich erworben wurde.
Rechtlich reicht das

Wäre es nicht sowas wie Betrug (sagen wir mal "moralisch verwerflich, da gelogen) weil die Oma es ja nicht bezeugen kann?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 29.09.2011 15:20

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Man sollte da immer bei der Wahrheit bleiben, über die Serien-Nummer könnte der hersteller ja ermitteln, das dieses gerät von Y am Tag X gekauft (registriert) wurde ....

Ob man das strafrechtlich Betrug nennt, keine Ahnung, dazu wissen andere hier mehr ...

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