Ebay: Käufer will vom Kauf zurücktreten....

7. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Somar0709
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay: Käufer will vom Kauf zurücktreten....

und aus meiner Sicht hat er dazu kein Recht. Aber ich fange mal von vorne an.
Hallo erstmal :-)
ich habe einen Artikel im Wert von rund 300 Euro bei eBay verkauft. Die Auktion endete am 29.5.2011. Ich hatte in der Artikelbeschreibung den Versand per Dhl angegeben, sowie eine Bearbeitung von 3 Tagen nach Zahlungseingang.
Der Käufer zahlte am 29.5. noch via paypal und schrieb mir dann eine Nachricht, dass er sich freuen würde wenn das Paket ihn noch bis zum 1.6.2011 erreichen würde.
Ich hatte zwar in der Artikelbeschreibung eine Bearbeitungszeit von 3 Tagen angegeben,da er aber auch so schnell bezahlt hatte wollte ich seinem Wunsch entsprechen. Die Auktion endete Sonntag am späten Nachmittag und bereits 24h später gab ich das Paket im Paketshop ab.
Allerdings erfolgte der Versand nun doch per Hermes.
Das Paket war sehr sperrig und auch schwer. Als ich es bei der Post abgeben wollte wurde mir mitgeteilt dass ich dann einen Sperrgutaufschlag zahlen sollte. Deshalb bin ich dann zu Hermes, wo ich zwar auch mehr für das Porto zahlen sollte als ich im Angebot verlangt hatte (selber Schuld, hab mich verkalkuliert) aber das Paket dann immer noch günstiger als bei der Post los wurde.
Der Versand erfolgte also am 30.5.2011. Als ich wieder zuhause ankam mailte ich dem Herrn zwecks Sendungsverfolgung die Sendungsnummer. Damit war für mich der Fall erledigt. Nun bekomme ich heute eine sehr giftige Mail von dem Herrn in dem er mir mitteilte dass das Paket ihn immer noch nicht erreicht habe und dass die Tatsache dass ich jetzt doch per Hermes geschickt hätte ein klarer Vertragsbruch wäre und er vom Kauf zurücktreten wolle.
Außerdem hätte er das Paket bereits in der letzten Woche erhalten sollen.
Dem Rücktritt widerspreche ich jedoch.
1. Habe ich das Paket noch vor Ablauf der angegebenen Bearbeitungsfrist versendet
2. wusste er seit der Mitteilung der Sendungsnummer am 30.5. dass ich per Hermes geschickt habe und hat sich auch nicht beschwert
3. sagt die Sendungsauskunft bei Hermes dass das Paket gestern in der Zustellung gewesen wäre.
Ich gehe also mal davon aus, dass er das Paket heute bekommt.Aus der Sendungsverfolgung geht aber auch hervor dass das Paket von mir am 30.5. eingeliefert wurde.
Für die lange Versanddauer in diesem Fall kann ich nicht.
4. eine Rücknahme des Artikels wurde von mir (da Privatperson) in der Artikelbeschreibung ausdrücklich ausgeschlossen.

Ich würde mich jetzt einfach gern mal erkundigen wie ihr hier im Forum das Ganze seht. Findet Ihr einen Rücktritt gerechtfertigt?
viele Grüße

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1123x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Findet Ihr einen Rücktritt gerechtfertigt? <hr size=1 noshade>


Nö. Selbst wenn man zugrunde legen würde, daß der vereinbarte Versandunternehmer ein "wesentlicher" Vertragsbestandteil sei, könnte der K allenfalls Nachbesserung verlangen - also Rücksendung an den VK und erneuter Versand per DHL.

Da es dafür, wenn der K seine Ware erhalten hat, aber keinen sachlichen Grund gibt, greift §226 BGB und der Anspruch des K ist nicht durchsetzbar.

Wenn der K dann noch §447 II BGB ziehen will, soll er mal darlegen, welcher Schaden ihm entstanden ist. ;)

quote:<hr size=1 noshade>Außerdem hätte er das Paket bereits in der letzten Woche erhalten sollen <hr size=1 noshade>


Ein fixer Liefertermin war ja offenbar weder explizit vereinbart noch implizit geschuldet. Der (private) VK hat mit der Übergabe an den Versender seinen Teil erfüllt. Probleme des Versenders bei der zeitigen Zustellung können ihm egal sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

Hallo

quote:<hr size=1 noshade>1. Habe ich das Paket noch vor Ablauf der angegebenen Bearbeitungsfrist versendet <hr size=1 noshade>
Dies ist OK so.

quote:<hr size=1 noshade>2. wusste er seit der Mitteilung der Sendungsnummer am 30.5. dass ich per Hermes geschickt habe und hat sich auch nicht beschwert <hr size=1 noshade>
Falsch, gehe mal davon aus, dass er es nicht wusste, den zugang deiner Mail kannst du nicht belegen.

Jetzt aber zum eigentlichen Thema, es ist wohl bekannt, daß DHL seine Pakete meißt nach einem Tag ausliefert, evtl mal auch 2 Tage Laufzeit. Von Hermes ist es bekannt, dass diese so die langsamsten sind in dem Gewerbe und meißt über eine Woche benötigen, wie wohl auch im vorliegenden Fall. Nicht mit DHL zu versenden, obwohl dies angegeben wurde und auch möglich war (nur wolltest du dir einfach Geld spaaren) finde ich schon eine sehr unschöne Sache, korrekt ist es von dir nicht. Du willst, dass sich dein Käufer an das von dir geschriebene hält (keine Rücknahme) aber du selber hälst dich selber nicht an das von dir geschriebene! Mal ehrlich gesagt, menschlich gesehen total missachtend was du da machst! Verlange von anderen nicht etwas was du nicht selber bereit bist zu machen. Entweder du hälst dich genau an das von dir geschriebene selber oder aber verlangst es nicht von anderen! Einfach mal zu seienn eigenen Fehlern stehen!

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der K dann noch §447 II BGB ziehen will, soll er mal darlegen, welcher Schaden ihm entstanden ist.
<hr size=1 noshade>
Evtl unter Umständen ganz leicht.
Nur mal hypotetisch angenommen bei dem verkauften Artikel würde es sich um ein KFZ-Teil handeln, welches dazu benötigt wurde um das Auto des K durch den TÜV zu bekommen. Aufgrund des inkorrekten HERMES Versands welcher zu lange gedauert hat, gegenüber einem DHL Versand. Wenn dann Fristen beim TÜV (evtl Nachkontrolle) verstrichen sind dank des langen HERMES Versands, dann wirds schon wieder interessant.

Aber letztendlich wird da nur der TE oder sein Käufer was wirklich zu sagen können.

An den TE, da du fragst ob man eienn Rücktritt gerechtfertigt findet, sage ich nur nochmal, entweder es haben sich beide Seiten an genau das zu halten, was geschrieben wurde, oder keiner von beiden. Verlange nicht von anderen sich an etwas zu halten, wenn du wegen ein paar Euro dazu nicht selber bereit bist, ist einfach meine Meinung dazu...





-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Somar0709
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,
also im Grunde gebe ich dir ja recht. Abgesehen davon ging es mir sicher nicht um die Ersparnis im Versand. Ich habe dem Käufer nur 8,90 Euro berechnet, diese Kosten habe ich auch im Versand per Hermes deutlich überschritten,worüber ich mich auch gar nicht beschwere da es mein Problem ist. Keine Frage.
Den Eingang meiner Mail kann ich im Grunde nicht belegen,aber da das alles über Ebay gelaufen ist lässt sich das sicher nachvollziehen. Ich teilte ihm auch bereits am Sonntag mit dass ich per Hermes schicken würde. EInwände hätte er dann immer noch entgegen bringen können.
Abgesehen von der Versanddauer ist es so, dass ursprünglich vereinbart war (so stand es in der Auktion) dass der Artikel binnen 3 Tagen nach Zahlungseingang versendet wird. Mit der Abgabe eines Gebotes hat der Herr sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt. Rechtlich gesehen hätte ich das Paket auch erst am Mittwoch oder Donnerstag verschicken dürfen um meinen Teil zu erfüllen. Es war also lediglich ein entgegenkommen meinerseits früher zu verschicken.
Wo ist da die Rechtfertigung seines Rücktritts? Hätte ich mich strickt an meine Vorgabe gehalten und erst Mittwochnachmittag letzter Woche versendet, so hätte er, Christi Himmelfahrt sei dank, sein Paket auch per dhl frühstens Montag oder Heute bekommen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

quote:
Hätte ich mich strickt an meine Vorgabe gehalten und erst Mittwochnachmittag letzter Woche versendet, so hätte er, Christi Himmelfahrt sei dank, sein Paket auch per dhl frühstens Montag oder Heute bekommen.
Nein so lange braucht DHL nicht. Wenn du es erst am MI Nachmittag abgesendet hättest wäre eine Zustellung am FR schon möglich gewesen, aber wohl spätestens am Samstag erfolgt, ich würde aber mal eher von iner Zustellung am Freitag ausgehen

Du bringst immer wieder diese 3 Tage an, lass doch mal diese 3 Tage weg, rechtlich gesehen sind diese 3 Tage sowas von irrelevant, ob du da nun einen oder 30 Tage hinschreibst, absolut egal, die Angabe der "Bearbeitungszeit" sollte EBAY mal so schnell wie möglich wieder abschaffen, die is unnütz...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1768 Beiträge, 697x hilfreich)

Von Vertrag kann er [§ 119 BGB ] sicherlich zurücktreten, macht sich dann aber schadensersatzpflichtig sofern er nicht beweisen kann, dass ein Irrtum (in der Sache, Vertrauenstechnisch etc.) vorliegt.
Bedeutet:
In diesem Falle kannst Du gerne gemeinsam den Vertrag annulieren und den Käufer um Schadensersatz (Vertrauensschaden) anmahnen/anschreiben.
Die Höhe des Schadens errechnet sich aus der Differenz zwischen Gebot des Käufers und dem Zuschlag des neuen Bieters.
Dazu den bereits erhaltenen Betrag zurücküberweisen und dem Käufer später die Rechnung (Zuschlag vom Verkauf des Artikes).
Zahlt er nicht, musst Du das Geld einklagen, was ungleich für ihr teurer werden kann.

Insgesamt macht das ganze den Eindruck, dass es ihm nicht schnell Genug ging, er nun anderweitig besagten Artikel erhalten hat und nun niocht auf seinen doppelten Artikel sitzenbleiben mag.
Durchstöbere eifnach mal seine aktuellen Käufe, und ggf. bewahrheitet sich das, womit er sich nicht herausreden kann, dass es zu lange gedauert hat.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
dass die Tatsache dass ich jetzt doch per Hermes geschickt hätte ein klarer Vertragsbruch wäre und er vom Kauf zurücktreten wolle.


In meinen Augen ist das Vertragsbruch.
Ich lasse mir alle Waren stets per DHL zusenden, eben weil nur DHL an die Packstation sendet. Als Berufstätiger ist das schon wichtig. Ich achte also sehr drauf, dass in der Artikelbeschreibung DHL Versand steht. Das ist für mich ein KO Kriterium.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1123x hilfreich)

quote:
Wenn dann Fristen beim TÜV (evtl Nachkontrolle) verstrichen sind dank des langen HERMES Versands, dann wirds schon wieder interessant.


Dazu hätte der K aber dann darlegen müssen, wieso der VK ihm überhaupt einen Versand nach X Tagen garantiert haben sollte. Der Versand über einen bestimmten Versender mag die Wahrscheinlichkeit erhöhen; im Einzelfall garantieren kann er gar nichts.

Ergo müßte der K erstens beweisen, daß die Ware über DHL schneller da gewesen wäre (unmöglich, reine Spekulation) und zweitens, daß er überhaupt - im Interesse der Schadensminderung - darauf vertrauen durfte, wie lange der Versand dort dauert.
Wäre ihm ein fixer Termin so wichtig gewesen, hätte er ja einen vereinbart.

Da ist also genau gar nichts zu holen mit der Argumentation.

quote:
In meinen Augen ist das Vertragsbruch.


Völlig richtig. Ebenso völlig richtig ist, daß ein Vertragsbruch nicht zwingend zu einem sofortigen fristlosen Rücktrittsrecht führt. Und darum ging es dem TE ja.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.198 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.661 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen