Ebay: Käufer zahlt nicht, ersteigert 2te Mal

19. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Drexor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Käufer zahlt nicht, ersteigert 2te Mal

Folgendes:
Habe bei Ebay einen Artikel angeboten, dieser wurde für 35 Eruo ersteigert. Der Käufer hat nach 2 1/2 Wochen nicht gezahlt und auch nicht auf E-Mails reagiert, daher habe ich ihm noch eine Woche Zeit gegeben den Artikel zu bezahlen. Ich bot zu dieser Zeit noch einen identischen Artikel an...diesen hat wieder der gleiche Typ ersteigert...dieses mal zu 30 Euro. Anscheinend ist er dieses Mal bereit zu zahlen.

Jetzt meine Frage: Kann ich verlangen, dass er zuerst die erste Auktion komplett bezahlt und den Versand des Artikels der zweiten Auktion verweigern? Oder muss ich versenden wenn er den zweiten Bezahlt?

Vielen Dank für eure Beiträge.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Jetzt meine Frage: Kann ich verlangen, dass er zuerst die erste Auktion komplett bezahlt und den Versand des Artikels der zweiten Auktion verweigern? Oder muss ich versenden wenn er den zweiten Bezahlt?

Würde es zumindest versuchen...

Wenn der Käufer den Kaufpreis für den 2. Artikel überwiesen hat, schreibe ihm eine Email, bedanke Dich freundlich für die "Anzahlung", weise ihn darauf hin, dass die Sendung mit den 2 Artikeln schon verpackt sei und SOFORT nach Eingang des letzten Teilbetrages zur Post ginge.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Drexor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hab grad BGB § 366 zugesteckt bekommen...sieht schlecht aus für mein vorhaben.
hab aber trotzdem mal eine mail an den typen mit dem gesamtbetrag rausgeschickt. mal gucken was er macht...wenn aber nur der eine teil ankommt muss ich ja (rein rechtlich) versenden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Ob der was von § 366 BGB weiß, ist die Frage. Insbesondere regelt § 366 nur die Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen, er bestimmt nicht, dass die Ware versendet werden muss.

Letztlich riskiert der Käufer hier einen Mahnbescheid!

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