Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:
Der Käufer bittet den Verkäufer die Ware (Wert ca. 2 Euro plus 3 Euro Versand) schon zu Versenden, um rechtzeitig als Weihnachtsgeschenk zu dienen. Geld ist noch nicht auf dem Konto eingegangen.
Wenn dann zwei Wochen später das Geld immernoch nicht eingegangen ist (trotz Aussage des Käufer, dass es schon lange überwiesen sei), kann man ja ruhig von Betrug ausgehen.
Der weitere Weg wird nun also sein Mahnung per Einschreiben und dann einen Mahnbescheid sein.
Dazu folgende Fragen:
1. Können die Kosten für das Einschreiben (1. Mahnung) auf den fälligen Betrag aufgeschlagen werden (Zahlungerinnerung per Email ist mehrfach erfolgt)
2. Der Mahnbescheid könnte bei verstrichener Frist problemlos durchgesetzt werden?
3. Da es aufgrund der (lächerlich geringen) Summe unversicherter Versand war, kann der Versand durch den Verkäufer nicht nachgewiesen werden. Kann der Käufer nun seinerseits behaupten, er hätte die Ware nie bekommen und den Verkäufer dafür belangen, bzw. zusätzlichen Ärger machen?
Danke!!
-- Editiert von lightning666 am 04.01.2007 14:07:26
-- Editiert von lightning666 am 04.01.2007 14:08:57
-- Editiert von RollingStoneFan am 04.01.2007 14:11:08
-- Editiert von RollingStoneFan am 04.01.2007 16:21:22
Ebay Käufer zahlt nicht, Ware schon Versand
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zu Punkt 3: Natürlich wäre das ein denkbares Szenario was Punkt 1 und 2 natürlich erschweren würde.
Hat der Käufer Ihnen vielleicht in einer Mail gegenüber erwähnt, daß die Ware angekommen ist oder Andeutungen in diese Richtung gemacht?
Ansonsten mein Tip:
Haken Sie die Sache ab und versenden Sie als Verkäufer die Ware eben nur noch nach Geldeingang.
Das soll wohl ein Witz sein? Bei 5 Euro willst du nen Mahnbescheid beantragen? Was soll man pfänden? Etwa 2 Schachteln Zigaretten oder eine Teekanne?
Verwarne ihn bei ebay und gut ist und liefere nur per Vorkasse.
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Bei angenommenen Privatverkauf geht die Transportgefahr bei Übergabe an das Versandunternehmen auf den Käufer über. Der Betrag ist - sofern der Verkäufer die Übergabe beweisen kann - trotzdem fällig, auch wenn diese wirklich auf dem Transportweg verloren gegangen wäre.
Der Arbeitsaufwand übersteigt jedoch die 5 Euro bei Weitem.
Erstmal danke für die Hinweise!
Klar... normalerweise würde ich nicht aktiv werden.
Alles was unter nem bestimmten Betrag liegt verschicke ich immer gleich nach dem Verkaufen. Der Käufer freut sich und ich bin den Kram endlich los *g* Also rechnet man auch mit solchen Zahlungsausfällen.
Nur es ist halt schon ganzschön dreist, da er mich recht stark dazu gedrängt hat die Sachen bloß schnell zu versenden, weil er es noch zu Weihnachten verschenken will. Wie gesagt, da ich das bei solchen Beträgen ohnehin immer mache, hab ich da auch nichts weiter bei gedacht.
Nur, dass er jetzt seit 20. Dez. auf keine Emails mehr reagiert steigert nicht gerade sein Vertrauen in ihn, dass er "aus Versehen" das Überweisen vergessen hat, sondern dass er absichtlich nicht überweist (bei 5 Euro klagt ja eh keiner)...
Und alleine diese Arroganz möchte ich bestrafen... und von miraus auch ein Exempel statuieren.
Zu der Frage was man pfänden soll? Naja, ich denke mal das er die 5 Euro + Kosten gerne bezahlen wird...
Dazu die Frage: Kann ich für die Mahnung Kosten (ca. 5 Euro fürs Einschreiben etc.) direkt auf die fällige Zahlung draufschlagen? Zahlungserinnerung ging mehrmals per Email raus (und ist meines Erachtens auch nicht an die schriftform gebunden).
Danke und Gruß!
-- Editiert von RollingStoneFan am 04.01.2007 18:54:15
Ja, du könntest das Porto dazu berechnen.
Nein, eigentlich nicht...
Es ist nicht möglich den Erhalt, insbesondere das Lesen einer E-Mail zu beweisen.
Demzufolge können die Portogebühren (oder eben Mahnkosten) für die erste Mahnung nur
auferlegt werden, wenn die Zahlungsaufforderung und/oder Rechnungslegung eine bestimmte Frist zur Zahlung des Betrages enthielt und diese überschritten wurde. Auch den Erhalt dieser Zahlungsaufforderung mit (abgelaufener) Frist müsste man beweisen.
Da dies bestimmt nicht der Fall war, dürfen die Mahnkosten der 1. Mahnung nicht auferlegt werden.
Vielleicht kann das ja jemand bestätigen, da ich mir nicht zu 100% sicher bin. Dürfte aber eigentlich so sein.
Und wenn ich bis 30 Tage nach Rechnungsstellung warte?
Dann sollte der Käufer automatisch in Verzug sein, und das in Rechnung stellen des Portos kein Problem.
Gruß,
D. Gurkasch
Hallo RollingStoneFan!
Oh je, ich kann das so nachfühlen! Ist mir auch mal passiert, allerdings ging es damals um ca. 50 DM. Ich hatte das Päckchen versehentlich mit anderen aufgegeben und dachte, die Zahlung wird schon recht bald eingehen. Der Käufer scheint sich gefreut zu haben: Ware und das ganz ohne Bezahlung. Alle meine E-Mails blieben unbeantwortet. Ich hatte genau die Befürchtungen, die du unter Punkt 3 schilderst, nämlich, dass der Käufer bestreitet, die Ware erhalten zu haben und nun plötzlich versicherten Versand fordert und ich die Ware ja gar nicht mehr nachweislich verschicken kann.
Habe mich noch sehr lange darüber geärgert und verschicke grundsätzlich nur noch per Vorabüberweisung.
Schmeiß nicht gutem noch schlechtes Geld hinterher und lass das mit der Mahnung. Ist die Sache echt nicht wert. Versuche es noch einmal auf die freundlich Art. Vielleicht ist ja überwiesen, aber ungesehen zurückgebucht worden, weil die Kontonummer falsch eingegeben wurde. Das ist mir selbst auch schon passiert.
VG Bengy
Hat sich ohnehin schon aufgelöst...
Nachdem ich ein paarmal erfolglos angerufen hatte, war den einen Tag die Mutter dran. Der wars natürlich sehr ungeangenehm und die hat ihren Sohn wohl erstmal rund gemacht. Das Ende vom Lied? Er hat sogar noch ca. 30% mehr überwiesen... als Entschädigung vielleicht *g*
Achso... seine "Ausrede", wieso er es nicht wußte: Er ruft den Emailaccount sehr selten ab...
Bye!
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