Ebay - Käufer zahlt nicht - Anwalt Kosten?

6. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
paulfels
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Ebay - Käufer zahlt nicht - Anwalt Kosten?

Hallo,


ich habe am 28.09.2003 einen Artikel ( http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3554719162&ssPageName=ADME:B:EOAS:DE:3 ) bei Ebay verkauft.
Am gleichen Tag hatt mich der Käufer angemailt damit ich Ihm die Kontoverbindung zumaile: "hallo brauche deine bankverbindung um eine überweisung zu machen".
Meine Kontoverbindung habe ich Ihm am selben Tag noch zugemailt.
Am 06.10.2003 habe ich Ihm zum wiederholten mal angemailt und nochmals meine Kontoverbindung angegeben.
Am 09.10.2003 habe ich über Ebay eine "Aufforderung zum Abschluss Ihrer eBay-Transaktion" verschickt.
Daraufhin meldet er sich am 12.10.2003 daß er überwiesen hätte.
Da bis zum 19.10.2003 kein Geldeingang zu verzeichnen war habe ich Ihm eine Frist von 7 Tagen gesetzt den Betrag zu überweisen (mit nochmaliger Angabe der Kontoverbindung).
Am 20.10.2003 kam die Antwort er hätte Kontoprobleme. Aber irgendwie glaube ich das nicht mehr da er bei 50 Bewertungen 5 negative hat.
Am 29.10.2003 habe ich Ihm eine letzte Frist gesetzt und Ihm mitgeteilt er solle bis zum 05.11.2003 bezahlen sonst würde ich meinen Anwalt einschalten und die Kosten kämen dann auch auf Ihn zu.


Und nun meine Fragen:
Wie hoch werden die Kosten des Anwaltes ungefähr?
Die Kosten muss doch der "Käufer" übernehmen?
Was ist wenn er sich weiterhin weigert?
Was ist wenn der Käufer doch noch überweist und ich den Anwalt schon beauftragt habe?
Was ist mit weiteren Kosten die mir entstanden sind (habe alles ausgedruckt, Telefon- und Internetkosten wärend ich mich mit dem "Käufer" beschäftigt habe, Fahrtkosten zum Anwalt...-hört sich vielleicht lächerlich an aber da kommt was zusammen)


Vielen Dank für eine Antwort.
MfG

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kasper22
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 28x hilfreich)

E-mail Schriftverkehr und alles was du von dem Kerl hast ausdrucken! Dann schickst du ihm ein Übergabe Einschreiben, in dem du ihm nochmals eine angemessene Frist ca. 7-10. Tage setzt. Im Einschreiben drohst du dann ein gerichtliches Mahnverfahren an. Wenn er zahl, okay, wenn nicht, dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten beim zuständigen Gericht! Wer zuständig ist erfährst du wenn du im Amtsgericht deines Bezirks anrufst. Die erklären dir auch den Rest!
Hoffe das stimmt so, so wurde es mir damals erklärt.!
Vielleicht kann st du ja aber auch seine Tel. rausfinden und ihn anrufen!
Das wichtigste ist aber mal den Schriftverkehr zu sichern!
MfG
Kasper22

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"Heute ist nicht aller Tage,
ich komm wieder,
keine Frage!"

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#2
 Von 
Adis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

NA JA meine Antwort zum ersten paulfels na ja ich denk nicht das du für das wirklich einen Anwalt brauchst weil das ist schwachsinnig es handelt sich da um einen Betrag den du nicht erwähnt hast aber das wird sicher nicht mehr als 50€ sein schätze ich mal ein ne andere sache wäre wen du der Käufer bist und der Verkäufer dir das bezahlte Produkt nicht einschicken will obwohl du dieses Bezahlt hast das ist dan eine andere Sache du kanst das Artikel ja einfach nochmal zum verkaufen anbieten da finde ich gibt es kein Problem aber den Anwalt würde ich wen ich du wäre wegen das nicht einschalten!!!!
Viel Glück noch und meld dich was du machen willst ciao ADIS

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marillchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber meinst du nicht, das du etwas zu viel wind darum machst? ich finde es auch sehr ärgerlich wenn meine käufer mal nicht zahlen, aber so viel stress und ärger würde ich mir deswegen nicht machen (vor allem nicht bei so einem Betrag) kontaktiere doch den 2. höchstbietenden, oder stell den artikel nochmal rein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dagobertos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Mich kotzt das auch an, wenn die Käufer nicht zahlen und immer wieder neue Ausreden finden.
Ich hatte bis jetzt 4 solche Typen gehabt. Beim ersten habe ich nichts gemacht, da Verkaufspreis nur 2 € war.
Die nächsten drei habe ich mit dem Anwalt gedroht (Verkaufspreise 40 - 60 €). Zwei davon haben gleich gezahlt und der dritte antwortet schon seit 2 Monaten nicht mehr auf meine emails.
Ich wollte gegen ihn einen Anwalt einschalten, habe mich schon bei zwei Anw. erkundigt, beide wollten Fall nicht annehmen, da sie nur 18 € in Rechnung stellen können. Viel zu wenig für einen Anwalt!!!
Jetzt will ich mit einem Mahverfahren probieren.
Den Artikel neu einzustellen wäre die einfachste Lösung, Problem dabei, dass ich nur die Hälfte jetzt bekomme.
Ausserdem denke ich solche A.... sollen es lernen. So dass sie beim nächsten Mal zuerst denken und erst dann auf Bieten-Button drücken.

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#5
 Von 
paulfels
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Adis & Marillchen:
Ich sehe es nicht ein daß mir öfters solche Leute auf den Sack gehen und mich verar..... wollen.
Tut mir leid aber es ist so.
Wenn das nur einmal vorkäme, OK.
Aber mehrmals im Monat sind das nicht nur 40,00€ sondern schon ein paar mehr.

Und wenn dieser Spaßbieter dann nach 2 Monaten dann doch zahlt (und nur weil er nach meiner Verkaufsgebührenrückerstattung wegen zu vielen Beschwerden von Ebay gesperrt wurde) und sich dann noch ständig bei mir beschwert ich solle ihn bei Ebay doch wieder freischalten lassen dann ist bei mir irgendwann mal schluß.
Das beste ist ja noch daß er bei mir persönlich angerufen und darum gebettelt hat daß ich ihn wieder freischalten lasse.
Aber sagt mir einen Grund warum ich das jetzt noch tun sollte. Damit er noch weitere Leute vera.... kann?????

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hugos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe jetzt auch meine erste negative Bewertung erhalten und habe mich ganz schön darüber geärgert. Wenn Käufer nicht zahlen, schicke ich halt die Rechnung nochmal und wenn alles nicht hilft eröffne ich einen Fall um mir wenigstens die Gebühren zurückzuholen. Das ist für mich kein Drama da ich nur ab und zu alte Bücher und Zeitschriften anbiete für 1 oder 2 Euro. In diesem Fall habe ich nach ca. 1 1/2 Wochen einen Fall eröffnet und diesen 2 Wochen später geschlossen, als nicht bezahlt. Der Käufer hatte während dieser Zeit nie reagiert. Noch am selben Tag erhalte ich plötzlich eine Email es Käufers der ankündigt an diesem Tag noch zu überweisen und eine Negativbewertung in der er mich als ungeduldigen Menschen bezeichnet, da ich über 100 Emails verschickt hätte. Tatsächlich hatte ich Wochen nach Auktionsende immer mal wieder das Rechnungsformular verschickt. Die Zahlung ist übrigens auch 4 Wochen nach dem Verkauf nicht eingegangen und es war Vorkasse vereinbahrt. Der Käufer teilte in seinem Schreiben weiter mit, er hätte nach dem BGB 30Tage Zeit zu zahlen, meiner Meinung nach gilt dies nicht für Vorkasse. § 271 Leistungszeit und Ebay Bedingugen, außerdem bekommt der Käufer ja die Frist zu reagieren nach Falleröffnung.Dann kommt er mit Ausreden, er müsse wegen Verbindungsproblemen mit einem einfachen Modem ins Internet. Der Käufer hat bereits mehrere "postitive" Bewertungen in denen er als "Spassbieter" bezeichnet wird, der bietet aber nicht zahlt. Käufer darf man ja nicht negativ bewerten. Ebay habe ich gebeten, seine Bewertung entfernen zu lassen, da sie ja mit meiner Verkäuferleistung nichts zu tun hat. Meine Leistung sehe ich darin, die Ware ordnungsgemäß und entsprechend der Beschreibung zu versenden. Die Antworten von Ebay sind ein einziges Caos. Zunächst wurde als Grund für die Nichtentfernung genannt, Ebay könne meine Kontobewegungen nicht einsehen um zu überprüfen, ob der Käufer gezahlt hätte. Daraufhin habe ich Ebay meine Kontoauszüge geschickt. Darauf ist der nächste Mitarbeiter nicht eingegangen sondern hat als neuen Grund genannt, der Käufer hätte reagiert und allein aufgrund einer Reaktion könne die Bewertung nicht gelöscht werden, ich hätte den Fall schon nach 4 Tagen schließen sollen. Er habe keine Einsicht in die Kommunikation zwischen mir und dem Käufer. Im Leitfaden steht aber, Ebay würde im Streitfall die Kommunikation prüfen. Jetzt kann ich noch nicht einmal eine Bewertung abgeben, das wurde gesperrt. Dann heißt es, Ebay würde keinen Einfluss nehmen, alles solle direkt zwischen Käufer und Verkäufer geklärt werden und ich solle weiter an den Käufer schreiben um mit Ihm zu einer Einigung zu gelangen. Das ist lustig, da der Käufer mir doch vorwirft, ich würde ihn belästigen. Jetzt schreibe ich in meine Angebote eine sehr kurze Frist rein und wenn jemand dann nicht zahlt, eröffne ich sofort einen Fall, den ich nach 4 Tagen schließe und hoffe, dass ein Spassbieter das nicht noch schafft, irgendetwas zu schreiben, nur um eine ungerechtfertigte Bewertung zu "schützen" und mir das Recht zu bewerten zu nehmen. Einen 2. Fall kann man ja nicht eröffnen, wenn das Problem weiter besteht. Außderdem kann ich nicht für 6 Wochen nach dem Verkauf jeden Tag meine Kontoauszüge kontrollieren. Ab auf die Sperrliste, aus den Augen aus dem Sinn nur den Ebay Kundenservice, den verstehe wer will...

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-- Editiert hugos am 20.03.2014 22:19

-- Editiert hugos am 20.03.2014 22:20

-- Editiert hugos am 20.03.2014 22:27

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

2 Rekorde:
- 11 Jahre alten Beitrag wieder erweckt
- 45 Zeilen ohne Zeilenumbruch (wer soll das lesen??)

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