Hallo,
habe diesen Artikel versteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=8168435153&ssPageName=STRK:MESO:IT
Der Käufer will diesen nicht bezahlen, nach der Auktion meldete er sich und teilte mir mit das er nicht Geboten hat... (ist ja klar.. Hacker bieten ja wenn Sie Accounts knacken nur auf 1 Artikel.. und dann noch auf einen der nichtmal besonders teuer ist)
Najut, dachte ich mir da hat wohl mal wieder einer über seine finaziellen Möglichkeiten hinaus Geboten..
Ich bot ihm an das er mir ca. 4€ überweist (um meine kosten zu decken), er schrieb mir das er sich bis zum 11.02.2005 19Uhr noch einmal meldet..
Das geschah allerdings nicht..
Ich habe keine Lust mich verarschen zu lassen und ausserdem hat der Artikel ja auch einen Werteverfall..
Was kann ich machen?
Bin ich im Recht ist er im Recht?
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe!!
Gruß
Tony
Ebay - Käufer zahlt nicht
An Ebay melden (nach meiner persönlichen Erfahrung machen die aber seltenst etwas...).
Die Geschichte mit dem "ich habe ja gar nicht geboten" - besonders bei Leuten, die ein Feedback haben, was (nahe an) null ist - ist schon so alt, die hat einen Bart von hier bis Polen und zurück ;-)
Ich erinnere mich allerdings an ein Gerichtsurteil, wo jemand sagte "das Gebot war nicht von mir, dass muss jemand anderes gemacht haben..." - tja - und er musste den Artikel nicht nehmen. Vielleicht ein Jahr alt, das Urteil.
Die Verkaufsgebühren können Sie sich übrigens von Ebay erstatten lassen (bis auf die Angebotsgebühren, die bleiben - bei einem Startpreis von 1,- Euro ist das ein durchaus überschaubarer und vor allem verkraftbarer Verlust von 25 Cent - eventuelle Zusatzoptionen wie Galerie etc. nicht beachtet).
Oder Sie mahnen - wenn es Ihnen das Nervenaufreiben wert ist - den Käufer an, zu zahlen, da er einen gültigen Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen hat (und ignorieren somit quasi sein Geschichtchen...).
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
-- Editiert von Laeuschen am 13.02.2005 22:26:24
Solche Deppen habe ich bei Ebay regelmäßig, ich hab es aufgegeben da Zeit und Geld für Mahnungen etc. zu investieren. Artikel neu einstellen und auf besseres Geschäft warten. Solche Verluste gehören leider zum Geschäft.
Gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Lieber Powerseller....mal in die Auktion gucken, feststellen, dass ein Euro der Startpreis war, und auf Verdacht sagen: OHNE ZUSATZGEBÜHREN wären das nur 25 CENT...und das ist so....Oder ist es üblich, ein xbox-Spiel als Topangebot zu inserieren...wer macht denn wohl sowas? Evtl. hat der Verkäufer noch ein paar Cent Mehrgebühren für die Bilder...evtl. ein Galeriebild für 75 Cent....das haut einen natürlich schon um, finanziell, keine Frage....räusper...
(Wir reden hier über einen konkreten Fall, nicht über die Möglichkeit, wie hoch die Kosten maximal für das Einstellen eines Artikels ausfallen können....)
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