Ebay Käuferschutz

28. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
JH33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käuferschutz

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Ebay Käuferschutz.
Wenn es Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer gibt (und mit Paypal bezahlt wurde) dann kann der Käufer einen Fall eröffnen. Dann befragt Ebay die Parteien und entscheidet danach wer Recht hat. Auf welcher Grundlage geschieht das eigentlich? Kann das rechtlich verbindlich sein? Kann Ebay den Kaufvertrag einfach auflösen und entscheiden, dass der Käufer sein Geld zurückbekommt?

Was kann ein Verkäufer der mit der Entscheidung von EBay nicht einverstanden ist tun? Den Käufer auf Einhaltung des (noch bestehenden?) Kaufvertrags verklagen?

Gruß JH

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8454 Beiträge, 4047x hilfreich)

Hallo

quote:
Auf welcher Grundlage geschieht das eigentlich?
Manchmal könnte man denken, dass wird einfach ausgewürfelt, oder so. Jedenfalls halten die sich allgemein nicht immer an die Gesetzeslage.

quote:
Kann das rechtlich verbindlich sein?
Nein.

quote:
Kann Ebay den Kaufvertrag einfach auflösen und entscheiden, dass der Käufer sein Geld zurückbekommt?
Jain, den KV kann EBAY nicht aufheben, EBAY/PP kann aber entscheiden, das K das Geld zurück erhält, ob dies aber auch rechtsmässig ist ist dann eine andere Frage.

quote:
Was kann ein Verkäufer der mit der Entscheidung von EBay nicht einverstanden ist tun? Den Käufer auf Einhaltung des (noch bestehenden?) Kaufvertrags verklagen?
Rechtlich kann er das auf jeden Fall, nur ob es sich lohnt etc, dass muss man halt immer noch selber entscheiden...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muenzen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein Fall eröffne ich immer direkt bei PayPal! Diese können sehr korrekt entscheiden!

Kann der VK nicht liefern besteht evtl. ein Anspruch auf Schadenersatz!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 493x hilfreich)

quote:
Diese können sehr korrekt entscheiden!


Können, müssen aber nicht. Die Foren sind voll mit Leuten, die Probleme hatten, und sei es auch nur, weil die Gegenseite getrickst hat und PP das nicht sehen kann/will.

Ich persönlich hatte bisher auch erst einen Käuferschutzfall und war da sehr zufrieden.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.157 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.406 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen