Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Ebay Käuferschutz.
Wenn es Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer gibt (und mit Paypal bezahlt wurde) dann kann der Käufer einen Fall eröffnen. Dann befragt Ebay die Parteien und entscheidet danach wer Recht hat. Auf welcher Grundlage geschieht das eigentlich? Kann das rechtlich verbindlich sein? Kann Ebay den Kaufvertrag einfach auflösen und entscheiden, dass der Käufer sein Geld zurückbekommt?
Was kann ein Verkäufer der mit der Entscheidung von EBay nicht einverstanden ist tun? Den Käufer auf Einhaltung des (noch bestehenden?) Kaufvertrags verklagen?
Gruß JH
Ebay Käuferschutz
28. Februar 2012
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Frage vom 28. Februar 2012 | 18:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käuferschutz
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 28. Februar 2012 | 18:52
Von
Status: Richter (8454 Beiträge, 4047x hilfreich)
Hallo
quote:Manchmal könnte man denken, dass wird einfach ausgewürfelt, oder so. Jedenfalls halten die sich allgemein nicht immer an die Gesetzeslage.
Auf welcher Grundlage geschieht das eigentlich?
quote:Nein.
Kann das rechtlich verbindlich sein?
quote:Jain, den KV kann EBAY nicht aufheben, EBAY/PP kann aber entscheiden, das K das Geld zurück erhält, ob dies aber auch rechtsmässig ist ist dann eine andere Frage.
Kann Ebay den Kaufvertrag einfach auflösen und entscheiden, dass der Käufer sein Geld zurückbekommt?
quote:Rechtlich kann er das auf jeden Fall, nur ob es sich lohnt etc, dass muss man halt immer noch selber entscheiden...
Was kann ein Verkäufer der mit der Entscheidung von EBay nicht einverstanden ist tun? Den Käufer auf Einhaltung des (noch bestehenden?) Kaufvertrags verklagen?
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#2
Antwort vom 27. März 2012 | 19:17
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 10x hilfreich)
Ein Fall eröffne ich immer direkt bei PayPal! Diese können sehr korrekt entscheiden!
Kann der VK nicht liefern besteht evtl. ein Anspruch auf Schadenersatz!
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#3
Antwort vom 28. März 2012 | 12:07
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 493x hilfreich)
quote:
Diese können sehr korrekt entscheiden!
Können, müssen aber nicht. Die Foren sind voll mit Leuten, die Probleme hatten, und sei es auch nur, weil die Gegenseite getrickst hat und PP das nicht sehen kann/will.
Ich persönlich hatte bisher auch erst einen Käuferschutzfall und war da sehr zufrieden.
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