Ebay Käuferschutz bei überweisung?

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
SB_SonnyBlack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käuferschutz bei überweisung?

Hallo Leute ich habe bei einem der etlichen Spielehändler die nur Keys , also imaterielle Sachen verkaufen einen Key erworben , weil auch 8 andere Leute einen gekauft hatten.
Da dacht ich mir kann nicht schlecht sein.
Wie sich herausstellte funktionieren bei den meisten die Keys doch nicht!!!
Das Problem ist das man bei dem Verkäufer nur per Überweisung zahlen konnte!!!
Der Verkäufer hat mir und anderen Leuten einfach falsche Keys geschickt und gesagt der müsste funktionieren, sie haben was falsch gemacht.
Meine Frage ist nun , kann man das Geld wieder bekommen trotz Überweisung ?
Ich habe 28 Euro so bezahlt dafür, kann ich die so urückholen ohne Anwalt etc?
Oder muss mir das eine Lehre sein , da es sich für den Betrag nicht lohnt einzuschalten :( .
Was kann man dagegegn machen, der Ebayer hat auc ordentliche Positivie gehabt.
Jedoch hat er nun mehrere auf einmal aufs Ohr gehauen, es wird warschenlich jeder erst durch eBay was versuchen, aber das wird wohl scheitern .
Is da was zu machen ?
Ich habe den Key per Email bekommen.

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1421x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist nun , kann man das Geld wieder bekommen trotz Überweisung ?


Wenn du fragst, ob du eine Überweisung zurückholen kannst, nachdem sie schon auf dem Konto des Zuwendungsempfängers gutgeschrieben wurde? Nein, das geht nicht. Nur solange die Überweisung unterwegs ist, kannst du sie zurückholen.

quote:
Jedoch hat er nun mehrere auf einmal aufs Ohr gehauen, es wird warschenlich jeder erst durch Ebay was versuchen, aber das wird wohl scheitern .


Dennoch sollte erst einmal ein von der Beschreibung abweichender Artikel gemeldet werden.

Der eBay-Käuferschutz wurde ja schon vor Jahren abgeschafft, würde dir auch nichts nützen, war mit einer Selbstbeteiligung von EUR 25,00 verbunden, soviel ich weiß. Ab und zu gewährt eBay bei guten Kunden freiwillig noch eine Art Käuferschutz, pure Kulanz, äußerst selten.

Bleibt nicht viel übrig:

http://pages.ebay.de/help/buy/protection-programs.html

Auch der PayPal-Käuferschutz würde hier versagen, wenn sich PayPal an die selbst aufgestellten Regeln halten würde.

Anspruchsberechtigung.

Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

3.1 Der Käufer hat den Artikel auf eBay gekauft und mit PayPal bezahlt.

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert. Ob ein Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.

3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.
Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:

* Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
* Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge


Ein Key wäre also nicht für den Käuferschutz qualifiziert. PayPal müsste eigentlich den Antrag ablehnen.

quote:
Was kann man dagegegn machen, der Ebayer hat auc ordentliche Positivie gehabt.


Da es ja um eine Reihe von Fällen geht, könnte man über eine Strafanzeige nachdenken, ansonsten bleibt nur der Zivilrechtsweg.

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#2
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 77x hilfreich)

Ich fürchte, du wirst es tatsächlich als Lehrgeld verbuchen.

Der Ebay-Käuferschutz wurde längst abgeschafft und dafür paypal eingeführt.

Aber selbst das würde dir in diesem Fall nichts helfen, da bei virtueller Ware auch der (Kulanz-) Paypal-Schutz nicht greifen würde.



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"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

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#3
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 77x hilfreich)

Na da war bogus eine Idee schneller und ausführlicher. ;)


@SB_sonnyblack

nennst du mal den account des "seriösen" Verkäufers, bitte.

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