Ebay-Kauf. Händler oder Privat ???
Das alte,leidige Thema. Ich habe über Ebay einen Artikel erworben, der in Zustand und Qualität nicht der Angebotsaussage entspricht. Ich habe dem Verkäufer sofort bei Eintreffen des Kaufgegenstandes die Mängel bzw. die Unbrauchbarkeit des Kaufgegenstandes mitgeteilt. Der Verkäufer zieht sich auf den Standpunkt zurück, er handele als Privatperson und ich hätte eben genau hinschauen müssen auf was ich biete und er somit keinen Grund sieht, Wandlung oder Minderung akzeptieren zu müssen. Der Verkäufer hat in einem Zeitraum von 2 Jahren nahezu 800 Bewertungen, wenn man davon ausgeht, dass nicht jeder Ebayteilnehmer bewertet wären das über 1000 Bewertungen, ist das nun privater oder gewerblicher Handel ?
Der 1. Link führt auf die Angebotsseite, der 2. Link auf die Bewertungsseite.
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Beurteilung und Antwort.
Roobarb
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7348612492
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=brummbr0&iid=7348612492&frm=284
Ebay-Kauf. Händler oder Privat ???
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
nur weil der verkäufer schon 800 bewertungen hat, bedeutet das nicht dass er gewerblich handelt ist ja möglich das er diese überwiegend aus käufen hat. allerdings hat er die gewährleistung (privat -> privat) nicht ausgeschlossen.
gruss,
kristijan
nur weil der verkäufer schon 800 bewertungen hat, bedeutet das nicht dass er gewerblich handelt ist ja möglich das er diese überwiegend aus käufen hat.
Nun es sind 622 als Verkäufer. Sinnlos also darüber zu sinnieren, ob er gewerblich ist oder nicht. Er ist es. Ein Ausschluss der Gewährleistung ist nicht möglich. Auch die Übrigen Ausführungen des VK in seinem Angebotstext sind völlig neben der Sache. Um die Sache weiter zu kommentieren, müssten die Mängel näher beschrieben werden.
Steffen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Frage ob gewerblich oder nicht kann nicht über die Anzahl der Berwertungen(als Verkäufer) entschieden werden.
Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle und letzlich kann dies nur vom Gericht festgelegt werden.
Auf jeden Fall aber muß auch ein Privatverkäufer korrekte Artikelbeschreibungen verfassen,sonst hat er ein Problem!Das hat nichts mit Gewährleistungsausschluß zu tun.
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Die Frage ob gewerblich oder nicht kann nicht über die Anzahl der Berwertungen(als Verkäufer) entschieden werden.
Das macht auch keiner. Der VK verkauft Modellbauteile, Düfte, Schmuck usw. Das 622x in sehr kurzer Zeit (die Artikel sind noch alle aufrufbar). Selbstverständlich ist das gewerblich und hat mit einer *Dachbodenräumung* oder *Haushaltauflösung*, die oftmals als Ausrede herhalten müssen, nun gar nichts zu tun.
Im Übrigen ist mir die Rechtsprechung bekannt. Danach ist das Auftreten und die Artikelbeschreibung des VK eine Abmahnung auf jeden Fall wert.
Steffen
also was das privat/gewerbliche angeht schlisse ich mich schnee-einsiedel an. lt. neuem eu-recht muss ich auch als privatverkäuefer eine gewährleistung geben und diese hat der verkäufer nicht ausgeschlossen lediglich das er nicht gewerblich handelt.
gruss,
kristijan
lt. neuem eu-recht
Das gibt es nicht. Es gilt das BGB.
ich auch als privatverkäuefer eine gewährleistung geben
Nein, müssen Sie nicht.
diese hat der verkäufer nicht ausgeschlossen lediglich das er nicht gewerblich handelt
Gewerblich können Sie doch nicht ausschließen. Lesen Sie mal § 14 BGB
. Es geht nicht um den inneren Willen, sondern um objektive Gesichtspunkte.
Ich kann nicht raten, dem VK nachzueifern. Es steht natürlich allen frei, dies trotzdem zu tun und sich hier wieder zu melden, wenn die Abmahnung erfolgt ist.
Steffen
sorry,
habs so geschrieben wie man es in fast jeder auktion sieht. natürlich war es "nur" eine eu-richlinie die im bgb umgesetzt wurde. ich kann nur noch nicht sehen warum eine abmahnung erfolgen könnte?
gruss,
kristijan
@kristian: sie sind wirklich absolut lernresistent.
@kristian
ich kann nur noch nicht sehen warum eine abmahnung erfolgen könnte?
Nur weil es in jeder Auktion steht, muss es nicht zwangsläufig richtig sein.
Ein Abmahnung kann erfolgen, weil der VK gewerblich ist und
- keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist,
- kein Impressum ersichtlich ist
- die Gewährleistung ausgeschlossen wurde
Das sind nru drei Punkte.
Hallo,
erst einmal meinen Dank für die erfolgten Antworten. Wenn ich die Beiträge für mich interpretiere, handelt der Verkäufer gewerblich. Habe ich dann nicht das Recht auf Widerruf ? - Und ab wann tritt diese Recht ein ?
Habe ich dann nicht das Recht auf Widerruf ? - Und ab wann tritt diese Recht ein ?
Sie haben ein Widerrufsrecht. Eine Frist besteht für Sie nicht, da der VK Sie nicht richtig bzw. gar nicht belehrt hat.
Steffen
...aber da der Verkäufer sich nicht so recht einsichtig zeigt,was seinen Status angeht(=Unternehmer),dürfte es einige Probleme bei der Umsetzung geben!
Sie werden wohl mindestens mal mit einem Anwalt und/oder Wettbewerbszentrale drohen müssen,vielleicht hilft es ja....
P.S.:Welche (nicht erwähnten) Mängel der Ware meinen Sie übrigens?(vergl.1.posting)
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
-- Editiert von schnee-einsiedel am 29.09.2005 14:45:20
Und wenn nicht wird eben ein Richter den Status des VK feststellen müssen.
Wirklich hilfreich, wenn man den VK auch mit einem Mangel kriegen kann.
...aber da der Verkäufer sich nicht so recht einsichtig zeigt......
Folgend meine Reklamationen, wie dem Verkäufer über Ebay mitgeteilt. Zu bemerken dazu ist noch, dass auf der einem Teil der mitgelieferten Bauanleitung handschriftlich vermerkt wurde, dass sich wesentliche Bauteile im " fertig " verbauten Teil nicht zufügen lassen. Außerdem geht der gebaute Teil an etlichen Stellen, die so auch kaum erreichbar sind, aus den Fugen, ist also mangelhaft verklebt.
Text Ebay Unstimmigkeiten Online klären :
Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: Trix „ Stahlwerk“ 66106 (#7348612492)
Zahlungsmethode: Überweisung
Zahlungsdatum: 19. Sep. 2005
Weitere Informationen: Der Artikel ist nicht mehr zu gebrauchen. Der Zusammenbau ist mehr als laienhaft, die dadurch
entstandenen Schäden, insbesondere optische Schäden durch Dichtmassenschmierereien sind nicht mehr zu beheben. Notwendige Bauteile können nicht mehr eingefügt werden, weil der Zusammenbau völlig falsch
und an er Anleitung vorbei vorgenommen wurde, die farbliche Alterung ist unprofessionelle Schmiererei.Das Teil hat nicht einmal mehr Schrottwert.Die Bezeichnung im Angebot" der Zustand ist gut ",ist Witz.
--- editiert vom Admin
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