Ebay-Kauf. Händler oder Privat ???

28. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Roobarb
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay-Kauf. Händler oder Privat ???

Ebay-Kauf. Händler oder Privat ???

Das alte,leidige Thema. Ich habe über Ebay einen Artikel erworben, der in Zustand und Qualität nicht der Angebotsaussage entspricht. Ich habe dem Verkäufer sofort bei Eintreffen des Kaufgegenstandes die Mängel bzw. die Unbrauchbarkeit des Kaufgegenstandes mitgeteilt. Der Verkäufer zieht sich auf den Standpunkt zurück, er handele als Privatperson und ich hätte eben genau hinschauen müssen auf was ich biete und er somit keinen Grund sieht, Wandlung oder Minderung akzeptieren zu müssen. Der Verkäufer hat in einem Zeitraum von 2 Jahren nahezu 800 Bewertungen, wenn man davon ausgeht, dass nicht jeder Ebayteilnehmer bewertet wären das über 1000 Bewertungen, ist das nun privater oder gewerblicher Handel ?

Der 1. Link führt auf die Angebotsseite, der 2. Link auf die Bewertungsseite.

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Beurteilung und Antwort.

Roobarb

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7348612492

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=brummbr0&iid=7348612492&frm=284

Problem bei eBay und Co?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

nur weil der verkäufer schon 800 bewertungen hat, bedeutet das nicht dass er gewerblich handelt ist ja möglich das er diese überwiegend aus käufen hat. allerdings hat er die gewährleistung (privat -> privat) nicht ausgeschlossen.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

nur weil der verkäufer schon 800 bewertungen hat, bedeutet das nicht dass er gewerblich handelt ist ja möglich das er diese überwiegend aus käufen hat.

Nun es sind 622 als Verkäufer. Sinnlos also darüber zu sinnieren, ob er gewerblich ist oder nicht. Er ist es. Ein Ausschluss der Gewährleistung ist nicht möglich. Auch die Übrigen Ausführungen des VK in seinem Angebotstext sind völlig neben der Sache. Um die Sache weiter zu kommentieren, müssten die Mängel näher beschrieben werden.

Steffen

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Die Frage ob gewerblich oder nicht kann nicht über die Anzahl der Berwertungen(als Verkäufer) entschieden werden.
Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle und letzlich kann dies nur vom Gericht festgelegt werden.
Auf jeden Fall aber muß auch ein Privatverkäufer korrekte Artikelbeschreibungen verfassen,sonst hat er ein Problem!Das hat nichts mit Gewährleistungsausschluß zu tun.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Die Frage ob gewerblich oder nicht kann nicht über die Anzahl der Berwertungen(als Verkäufer) entschieden werden.

Das macht auch keiner. Der VK verkauft Modellbauteile, Düfte, Schmuck usw. Das 622x in sehr kurzer Zeit (die Artikel sind noch alle aufrufbar). Selbstverständlich ist das gewerblich und hat mit einer *Dachbodenräumung* oder *Haushaltauflösung*, die oftmals als Ausrede herhalten müssen, nun gar nichts zu tun.

Im Übrigen ist mir die Rechtsprechung bekannt. Danach ist das Auftreten und die Artikelbeschreibung des VK eine Abmahnung auf jeden Fall wert.

Steffen

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

also was das privat/gewerbliche angeht schlisse ich mich schnee-einsiedel an. lt. neuem eu-recht muss ich auch als privatverkäuefer eine gewährleistung geben und diese hat der verkäufer nicht ausgeschlossen lediglich das er nicht gewerblich handelt.
gruss,
kristijan

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#6
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

lt. neuem eu-recht

Das gibt es nicht. Es gilt das BGB.

ich auch als privatverkäuefer eine gewährleistung geben

Nein, müssen Sie nicht.

diese hat der verkäufer nicht ausgeschlossen lediglich das er nicht gewerblich handelt

Gewerblich können Sie doch nicht ausschließen. Lesen Sie mal § 14 BGB . Es geht nicht um den inneren Willen, sondern um objektive Gesichtspunkte.

Ich kann nicht raten, dem VK nachzueifern. Es steht natürlich allen frei, dies trotzdem zu tun und sich hier wieder zu melden, wenn die Abmahnung erfolgt ist.

Steffen

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#7
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

sorry,
habs so geschrieben wie man es in fast jeder auktion sieht. natürlich war es "nur" eine eu-richlinie die im bgb umgesetzt wurde. ich kann nur noch nicht sehen warum eine abmahnung erfolgen könnte?
gruss,
kristijan

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#8
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@kristian: sie sind wirklich absolut lernresistent.

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#9
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@kristian

ich kann nur noch nicht sehen warum eine abmahnung erfolgen könnte?

Nur weil es in jeder Auktion steht, muss es nicht zwangsläufig richtig sein.

Ein Abmahnung kann erfolgen, weil der VK gewerblich ist und

- keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist,
- kein Impressum ersichtlich ist
- die Gewährleistung ausgeschlossen wurde

Das sind nru drei Punkte.

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#10
 Von 
Roobarb
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

erst einmal meinen Dank für die erfolgten Antworten. Wenn ich die Beiträge für mich interpretiere, handelt der Verkäufer gewerblich. Habe ich dann nicht das Recht auf Widerruf ? - Und ab wann tritt diese Recht ein ?

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#11
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Habe ich dann nicht das Recht auf Widerruf ? - Und ab wann tritt diese Recht ein ?

Sie haben ein Widerrufsrecht. Eine Frist besteht für Sie nicht, da der VK Sie nicht richtig bzw. gar nicht belehrt hat.

Steffen

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#12
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

...aber da der Verkäufer sich nicht so recht einsichtig zeigt,was seinen Status angeht(=Unternehmer),dürfte es einige Probleme bei der Umsetzung geben!
Sie werden wohl mindestens mal mit einem Anwalt und/oder Wettbewerbszentrale drohen müssen,vielleicht hilft es ja....
P.S.:Welche (nicht erwähnten) Mängel der Ware meinen Sie übrigens?(vergl.1.posting)


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 29.09.2005 14:45:20

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#13
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Und wenn nicht wird eben ein Richter den Status des VK feststellen müssen.
Wirklich hilfreich, wenn man den VK auch mit einem Mangel kriegen kann.

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#14
 Von 
Roobarb
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

...aber da der Verkäufer sich nicht so recht einsichtig zeigt......

Folgend meine Reklamationen, wie dem Verkäufer über Ebay mitgeteilt. Zu bemerken dazu ist noch, dass auf der einem Teil der mitgelieferten Bauanleitung handschriftlich vermerkt wurde, dass sich wesentliche Bauteile im " fertig " verbauten Teil nicht zufügen lassen. Außerdem geht der gebaute Teil an etlichen Stellen, die so auch kaum erreichbar sind, aus den Fugen, ist also mangelhaft verklebt.

Text Ebay Unstimmigkeiten Online klären :

Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: Trix „ Stahlwerk“ 66106 (#7348612492)
Zahlungsmethode: Überweisung
Zahlungsdatum: 19. Sep. 2005
Weitere Informationen: Der Artikel ist nicht mehr zu gebrauchen. Der Zusammenbau ist mehr als laienhaft, die dadurch
entstandenen Schäden, insbesondere optische Schäden durch Dichtmassenschmierereien sind nicht mehr zu beheben. Notwendige Bauteile können nicht mehr eingefügt werden, weil der Zusammenbau völlig falsch
und an er Anleitung vorbei vorgenommen wurde, die farbliche Alterung ist unprofessionelle Schmiererei.Das Teil hat nicht einmal mehr Schrottwert.Die Bezeichnung im Angebot" der Zustand ist gut ",ist Witz.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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