Ebay-Kauf Kaufvertragserfüllungsanspruch möglich?

13. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
kalukos
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Schüler
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Ebay-Kauf Kaufvertragserfüllungsanspruch möglich?

Hallo und Guten Abend,

viele (wahrscheinlich) immer wiederholte Fragen beim Ebay-Kauf. Und trozdem ist jeder Fall dutch kleine Details ein etwas anders gelagerter. Daher auch meine Frage zu einem Ebay-Kauf:

Ich habe eine Jacke ersteigert, welche in der Auktion mit der Größe 36 angegeben war. Nachdem ich diese per Paypal bezahlt habe, bekam ich diese einige Tage später, wobei ich feststellen musste, dass die in der Auktion angegebene Größe nicht mit der tatsächlichen Größe übereinstimmte.
Wie bereits schon erwähnt, war in der Auktion die Größe 36 angegeben (also eine europäische/dt. Größe). Erhalten habe ich eine Jacke, die mit der Größe "T2" ausgewiesen ist. Dies ist eine französische Größe, welche (nach meinen Recherchen) einer deutschen Größe 38 entspricht. Ich setzte mich mit der Verkäuferin in Verbindung, um ihr das Problem darzulegen und bat um einen Lösungsvorschlag. Die Verkäuferin ist jedoch der festen Überzeugung, dass die fr.Größe T2 einer dt. Gr.36 entspricht und ist selbst nach aufzeigen gem. einiger Größenumrechnungstabellen (natürlich)absolut nicht davon zu überzeugen, dass die ihr gegebenen Informationen aus dem Laden, wo sie sie gekauft hat, nicht ganz richtig sind.
Nach langzeitigem Schriftverkehr, welcher seitens der Verkäuferin immer agressiver wurde, und aufgrund der völligen Uneinsichtigkeit seitens der Verkäuferin, eröffnete ich dann bei Paypal einen Konflikt. Die Verkäuferin stellte einen Verkäuferschutzantrag, sodass ich Paypal die von mir gemachten Angaben plausibel und überzeugend beweisen musste, was von mir auch erfolgt ist, sodass Paypal zu meinen Gunsten entschieden hat. Das heisst: ich soll/darf die Jacke zurücksenden und erhalte Dank Paypal-Zahlung meinen gezahlten Betrag + Nebenkosten zurück.
Dies war (eigentlich) garnicht meine Absicht. Denn: in dem Schriftwechsel mit der Veräuferin teilte mir diese mit, dass ihre Tochter sich die gleiche Jacke gekauft hätte, jedoch eine Nummer kleiner. Also eine T1, was dann der Größe 36 lt. Auktion entsprechen würde. Somit kam bei mir die Vermutung auf, dass die Verkäuferin entweder versehentlich die falsche Größe versandt hat oder vorsätzlich, was ich jedoch nicht beweisen kann, denn Paypal gegenüber gab sie an, sie hat die Gr. T2 verschickt, was den in ihrer Auktion gemachten Angaben entspricht.
Nun meine Frage: mir gefällt die Jacke zwar sehr gut und ich würde sie auch gern behalten/tragen, wenn .... ja wenn sie nicht zu groß wäre. Kann ich - neben der Rückabwicklung - auf Kaufvertragserfüllung bestehen? Wenn ein derartiger Erfüllungsanspruch zu Recht besteht, wie stelle ich dies am besten an? Sollte ich die mir zugesandte Jacke vorerst nicht zurücksenden? Mir bleiben für den Rückversandt leider nur noch 8 Tage, um hierzu eine Entscheidung zu treffen.

Wer kann mir bitte etwas raten? Was kann bzw. sollte ich jetzt machen?
Für jeden, mit den passenden §en aus dem BGB (?) unterlegten schnellen Hinweis oder/und Rat wäre ich dankbar.

Vielen herzlchen Dank und beste Grüße
KLM


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-- Editiert kalukos am 13.12.2013 21:11

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8 Antworten
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#1
 Von 
Ramos
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Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich - neben der Rückabwicklung - auf Kaufvertragserfüllung bestehen? <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich ja. Rechtsgrundlage wäre zunächst mal § 433 I BGB , im Falle des Sachmangels (falsche Größe) gem. § 434 BGB leiten sich die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung über §§ 437 , 439 BGB her.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ein derartiger Erfüllungsanspruch zu Recht besteht, wie stelle ich dies am besten an? <hr size=1 noshade>


Das ist der Punkt, der sich deutlich schwieriger gestalten dürfte. Wäre der Verkäufer Händler oder meinetwegen auch Privatanbieter mit mehreren Größen der gleichen Jacke im Angebot, dann wäre die Sache denkbar einfach. Allerdings ist wohl davon auszugehen, dass die Verkäuferin wohl eher nicht nochmals solch eine Jacke in der zutreffenden Größe besitzt.
In dem Falle bliebe nur ein Ersatzkauf (im Rahmen der vorbenannten Nacherfüllung durch den Verkäufer).
Weigert sich der Verkäufer, könnte der Käufer auch selber einen Ersatzkauf vornehmen. Fallen die Aufwendungen hierfür höher aus, müsste der Verkäufer diese ausgleichen (§§ 323 , 281 ff BGB).

Das Kernproblem dabei dürfte sein, die gleiche Jacke in der gleichen Beschaffenheit (gebraucht?) nochmals zu finden, weshalb das Ganze schlussendlich wohl eher auf eine Rückabwicklung rauslaufen dürfte.



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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 180x hilfreich)

Hallo Ramos,

vielen Dank für die doch schnelle Antwort. Dies freut mich sehr, da ich seit vorgestern nun mit dem Gedanken rumlaufe, welche Entscheidung ich am besten treffen sollte. (?)

Vorab:
ich denke, ich habe ein kleines Detailchen vergessen mit anzugeben: die Jacke wurde als "neu" angeboten und von mir auch so ersteigert. Jedoch: als sie ankam, sah sie garnicht mehr so neu aus, aber noch sehr gut. Über Kleinigkeiten kann ich aber mit gut will hinwegschauen. (da war doch was mit der Kleinlichkeit und dem Papst? ...)

Hätte ich, nachdem sie mir schrieb, ihre Tochter hätte die gleiche Jacke gekauft, nur eine Nummer kleiner, nicht die Möglichkeit, damit etwas für mich mit anzufangen? (ich vermute mal nicht, oder) Ob es die Jacke noch gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Und da die Verkäuferin im Laufe der Auseinandersetzung so sturr, uneinsichtig und beleidigend geworden ist, denke ich, dass eine gütliche Einigung mit ihr über einen eventuellen Preisnachlass (für die Änderungsschneiderei) nicht möglich sein wird. Wenn sie nun einen Ausstausch der Jacke aufgrund nicht-Vorhanden-seins nicht vornehmen kann, ich die Jacke auch mit zusätzlichen Aufwendungen nicht von anderswo erwerben kann, besteht ggf. die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen? Wenn ja, wie und wo ist so etwas geregelt?
Anmerkung: eine Strafanzeige wegen Beleidigung habe ich, nachdem ich ihr zweimal Ergebnislos die Chance geboten habe, das beleidigende Gesagte zurückzunehmen und sich zu entschuldigen, bereits gestellt, wovon sie momentan noch nichts weiss, ich aber hoffe, dass sie in der Zukunft davon Kenntnis erlangen wird. Ja, es ist mit ihr nicht gut Kirschen essen. ....

Vielen Dank nochmals für die schnelle Beantwortung der Frage. Dies löst den Nebel in meinem Oberstübchen vorerst ein wenig auf und eröffnet mir die Chance, wieder mal etwas klarer denken zu können. Vielen Dank!!!

Beste Grüße
KLM

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-- Editiert kalukos am 13.12.2013 22:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die Jacke wurde als "neu" angeboten und von mir auch so ersteigert. <hr size=1 noshade>


Das macht die Sache insofern leichter, als dass ein schadensersatzrechtlicher Ersatzkauf unproblematischer wäre... so es denn dieses Modell am Markt noch gibt. Hast du schon mal danach gegoogelt?

quote:<hr size=1 noshade>Hätte ich, nachdem sie mir schrieb, ihre Tochter hätte die gleiche Jacke gekauft, nur eine Nummer kleiner, nicht die Möglichkeit, damit etwas für mich mit anzufangen? <hr size=1 noshade>


Nunja, es sollte in ihrem eigenen Interesse liegen, diese rauszurücken, wenn sie eine rechtliche Auseinandersetzung vermeiden will. Zwingen kann man sie dazu natürlich nicht. Sähe sie sich ernsthaft mit einer rechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert und würde sie die Lage richtig einschätzen, dann würde es nahe liegen, Kosten zu vermeiden und lieber die Jacke ihrer Tochter abzugeben. Aber das ist natürlich spekulativ, ob sie tatsächlich so verfahren würde. In Aussicht stellen kann man das aber durchaus.

quote:<hr size=1 noshade>Und da die Verkäuferin im Laufe der Auseinandersetzung so sturr, uneinsichtig und beleidigend geworden ist, denke ich, dass eine gütliche Einigung mit ihr über einen eventuellen Preisnachlass (für die Änderungsschneiderei) nicht möglich sein wird. <hr size=1 noshade>


Dazu kann sie aber nach §§ 437 , 441 BGB (Kaufpreisminderung) verpflichtet werden. Interessant wäre in dem Zusammenhang erstmal, wie hoch der Preis für eine solche Änderung wäre.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn sie nun einen Ausstausch der Jacke aufgrund nicht-Vorhanden-seins nicht vornehmen kann, ich die Jacke auch mit zusätzlichen Aufwendungen nicht von anderswo erwerben kann, besteht ggf. die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen? <hr size=1 noshade>


Theoretisch ja, praktisch in solch gelagerten Fällen eher nicht (Ziff. 2) bzw. nur bedingt (Ziff. 1). Ein Schadensersatz in dem Zusammenhang wäre in 2 Varianten denkbar:

1. Kosten einer Änderung/Größenanpassung oder

2. fiktiver Schaden (für das bespr. Beispiel eher auszuschließen).
Ein fiktiver Schaden wäre dann gegeben, wenn es sich um einen Artikel handelt, dessen Schätz-/Marktwert deutlich höher liegt, als der Kaufpreis. Beispiel: es wurde ein Kaufvertrag über ein wertvolles Sammlerstück geschlossen, das einen realistischen Schätzwert von 1.000 EUR hat. Der Kaufpreis gem. Kaufvertrag beträgt 600 EUR. Verkäufer kann/will den Vertrag nicht erfüllen und ein Ersatzkauf ist nicht möglich. Dann würde sich der fiktive Schaden des Käufers in der Differenz belaufen, also auf 400 EUR.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ja, wie und wo ist so etwas geregelt? <hr size=1 noshade>


Im 1. Falle: § 437 Ziff. 3 BGB
Im 2. Falle: § 437 Ziff. 2 BGB

quote:<hr size=1 noshade>Anmerkung: eine Strafanzeige wegen Beleidigung habe ich, nachdem ich ihr zweimal Ergebnislos die Chance geboten habe, das beleidigende Gesagte zurückzunehmen und sich zu entschuldigen, bereits gestellt, wovon sie momentan noch nichts weiss, ich aber hoffe, dass sie in der Zukunft davon Kenntnis erlangen wird. <hr size=1 noshade>


Solche Ermittlungsverfahren müssen zwar nicht, werden i. d. R. aber häufig nach § 170 II StPO mangels öffentlichen Interesse eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.



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-- Editiert Ramos am 13.12.2013 23:41

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das macht die Sache insofern leichter, als dass ein schadensersatzrechtlicher Ersatzkauf unproblematischer wäre... so es denn dieses Modell am Markt noch gibt. Hast du schon mal danach gegoogelt? <hr size=1 noshade>


Nein, habe ich nicht. Bisher habe ich immernoch gehofft, mich mit ihr irgendwie gütlich einigen zu können. Fehleinschätzung meinerseits. Tja, so kann's gehn.

quote:<hr size=1 noshade>Sähe sie sich ernsthaft mit einer rechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert und würde sie die Lage richtig einschätzen, dann würde es nahe liegen, Kosten zu vermeiden .... <hr size=1 noshade>


Das wage ich aufgrund der mit ihr durch den Schriftverkehr gemachten Erfahrungen zu bezweifeln. Ich erspare mir es lieber, hier den gesamten Schriftverkehr aufzuzeigen (obwohl ich mir vorstellen kann, dass es für einige männliche Leser recht belustigend sein kann, wie Frauen sich untereinander behagen können. Ich sage nur dazu: schöne einfache Männerwelt ...)

quote:<hr size=1 noshade>und lieber die Jacke ihrer Tochter abzugeben. <hr size=1 noshade>

Ist das aber nicht Eigentum ihrer Tochter, über das sie nicht einfach so verfügen kann? Höchstens mit Zustimmung ihrer Tochter?
Nun muss ich aber auch davon ausgehen, dass ihr Tochter die Jacke getragen haben wird, denn es macht doch wirklich wenig Sinn, zwei gleiche Jacken zu kaufen und beide in den Schrank zu hängen, um sie (angeblich) ungetragen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen.(?) (Wie gut gefüllt ist denn die goldene Kreditkarte des Mannes? ... der arme Mann) Wobei ich natürlich nicht die Tochter für das Handeln ihrer Mutter "bluten" lassen möchte.

quote:<hr size=1 noshade>fiktiver Schaden (hier eher auszuschließen) <hr size=1 noshade>


Der Neupreis der Jacke lag nach Angaben der Verkäuferin bei 698,00 E's (wobei dies wohl vom VK des Händlers abhängt; andere Angaben dazu habe ich schon bei 750,00 E's gesehen), gekauft habe ich sie für 225,00 E's. Ist eine kleine Differenz von 525,00 E's. Kein fiktiver Schaden?

quote:<hr size=1 noshade>Solche Ermittlungsverfahren müssen zwar nicht, werden i. d. R. aber häufig nach § 170 II StPO mangels öffentlichen Interesse eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. <hr size=1 noshade>


Das ist äusserst schade, da ich denke, dass manche entweder keine gute Kinderstube hatten oder ihre Manieren mit Zunahme der nzen hätte. ...

Vielen lieben Dank an Sie, Herr/Frau Ramos.

Beste Grüße
KLM




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-- Editiert kalukos am 14.12.2013 00:24

-- Editiert kalukos am 14.12.2013 00:28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:
Nein, habe ich nicht. Bisher habe ich immernoch gehofft, mich mit ihr irgendwie gütlich einigen zu können. Fehleinschätzung meinerseits. Tja, so kann's gehn.


Das ist leider oft der Fall - gerade, wenn's um's Recht geht. Das bauchgefühlte Recht wird leider meist als absolut gültig wahrgenommen - und sei es noch so abstrus :augenroll: In der beliebten Kombination, in der Dummheit sich selber sowieso nicht hinterfragt, ein absolut übler Cocktail!

quote:
Das wage ich aufgrund der mit ihr durch den Schriftverkehr gemachten Erfahrungen zu bezweifeln. Ich erspare mir es lieber, hier den gesamten Schriftverkehr aufzuzeigen (obwohl ich mir vorstellen kann, dass es für einige männliche Leser recht belustigend sein kann, wie Frauen sich untereinander behagen können. Ich sage nur dazu: schöne einfache Männerwelt ...)


*lach... tja, das "sanfte" Geschlecht kann manchmal ganz schön grob sein... gerade untereinander :zoff:

quote:
Ist das aber nicht Eigentum ihrer Tochter, über das sie nicht einfach so verfügen kann? Höchstens mit Zustimmung ihrer Tochter?


Sicher, wobei es letztlich ja ihr Problem ist, wie sie das intern mit der Tochter regelt. Aber auch wenn es sich um ihr Eigentum handeln würde, so würde das zivilrechtlich keinen Unterschied machen. Erzwingen ließe sich die Herausgabe so oder so nicht.

quote:
Nun muss ich aber auch davon ausgehen, dass ihr Tochter die Jacke getragen haben wird, denn es macht doch wirklich wenig Sinn, zwei gleiche Jacken zu kaufen und beide in den Schrank zu hängen, um sie (angeblich) ungetragen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen.(?) (Wie gut gefüllt ist denn die goldene Kreditkarte des Mannes? ... der arme Mann) Wobei ich natürlich nicht die Tochter für das Handeln ihrer Mutter "bluten" lassen möchte.


Es drängt sich irgendwie der Verdacht auf, dass die erste Jacke ohne vorherige Anprobe für die Tochter in dem Glauben gekauft wurde, sie würde einer Größe 36 entsprechen. Sie stellte sich als zu groß heraus ---> Tochter wollte diese Jacke aber unbedingt ---> Umtausch war nicht mehr möglich ---> man kauft sie schließlich nochmals eine Nummer kleiner und die erste verkauft man auf ebay... dämlicherweise wieder als Größe 36, obwohl man selber bereits die Erfahrung gemacht hat, dass sie offensichtlichh größer als 36 sein muss.

quote:
Der Neupreis der Jacke lag nach Angaben der Verkäuferin bei 698,00 E's (wobei dies wohl vom VK des Händlers abhängt; andere Angaben dazu habe ich schon bei 750,00 E's gesehen), gekauft habe ich sie für 225,00 E's. Ist eine kleine Differenz von 525,00 E's. Kein fiktiver Schaden?


Hmmm... in der Preisklasse wäre die Geltendmachung eines fiktiven Schadens in der Tat überlegenswert... vor allem, wenn man den Marktwert nachweisen kann.

quote:
Das ist äusserst schade, da ich denke, dass manche entweder keine gute Kinderstube hatten oder ihre Manieren mit Zunahme der Altersringe verloren haben und sie nichts dazulernen wollen.
...
Tja, leider ging es ihrerseits nur so. Es wäre schön, wenn dieses respektloses Auftreten Konsequenzen hätte. ...


Das ist nun wirklich heftig in die untersten Schubladen gegriffen - vor allem vor dem Hintergrund des Umstandes, dass sehr offensichtlich die Verkäuferin den Kauf gründlich vermurkst hat. So crass hätte ich das jetzt nicht erwartet. Unglaublich, auf welcher Wolke manche Zeitgenossen durch das Leben schweben :crazy: ... um es mal milde auszudrücken.

Ich kann es sehr gut verstehen, dass man solch ein dreistes Verhalten nicht einfach hinnehmen will. Wie gesagt... falls das Ermittlungsverfahren wie vorbenannt eingestellt wird, bliebe noch die Möglichkeit, die Beleidigungen im Wege der Privatklage zu ahnden. Problem dabei ist: das Privatklageverfahren ist von den Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt. Die Kosten - und somit auch das Kostenrisiko - sind da nicht unerheblich.



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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."


-- Editiert Ramos am 14.12.2013 01:20

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
ein absolut übler Cocktail!

Ja, entweder ich habe davon zu wenig oder zu viel "getrunken". :devilangel:

quote:
das "sanfte" Geschlecht


Sanft? Sie sind nicht sanft; sie tragen nur eine Maske. Und da es hier nicht um die Eroberung eines Mannes ging, brauchte auch keine Maske getragen werden.
Sie kennen den?:
"... wann haben Sie Ihre Frau kennengelernt? ..."
"... nach der Scheidung. ..."

quote:
Es drängt sich irgendwie der Verdacht auf, dass die erste Jacke ohne vorherige Anprobe für die Tochter in dem Glauben gekauft wurde, sie würde einer Größe 36 entsprechen. Sie stellte sich als zu groß heraus ---> Tochter wollte diese Jacke aber unbedingt ---> Umtausch war nicht mehr möglich ---> man kauft sie schließlich nochmals eine Nummer kleiner und die erste verkauft man auf ebay... dämlicherweise wieder als Größe 36, obwohl man selber bereits die Erfahrung gemacht hat, dass sie offensichtlichh größer als 36 sein muss.


Kann man nur mutmaßen, beweisen nicht.
Mag es so gewesen sein, dass Mama die Altersringe unter der Borke nicht wahrhaben wollte und sich die Jacke tatsächlich auch gekauft hat. Faktum bleibt wohl: die Angaben in der Auktion sind nicht richtig.

quote:
vor allem, wenn man den Marktwert nachweisen kann


Das Verkaufsschild hat sie "mitgeliefert", wobei dort handschriftlich der Preis vermerkt ist. Ob dies nun aber als Beweis ausreicht? Rein theoretisch müsste ich das Schild als Beweis bei einem eventuellen Rückversand nicht mit zurücksenden, oder? Wobei sich mir natürlich dabei die Frage aufdrängt: schicke ich die Jacke nun zurück? Welchen Beweis habe ich dann überhaupt noch?
Ich werde morgen noch einmal in einem Geschäft anrufen und fragen, ob diese Jacke dort auch erhältlich war und wenn ja, zu welchem VK. Das wäre zwar ein riesiger Zufall, wenn sie die Jacke dort auch gehabt haben, aber ... wer es nicht versucht, hat schon verloren.

quote:
in der Preisklasse wäre die Geltendmachung eines fiktiven Schadens in der Tat überlegenswert


Wollen Sie es sich überlegen?

quote:
Das ist nun wirklich heftig in die untersten Schubladen gegriffen - vor allem vor dem Hintergrund des Umstandes, dass sehr offensichtlich die Verkäuferin den Kauf gründlich vermurkst hat. So crass hätte ich das jetzt nicht erwartet. Unglaublich, auf welcher Wolke manche Zeitgenossen durch das Leben schweben ... um es mal milde auszudrücken.


Hierzu zitiere ich gern einen (hoffentlich) recht bekannten Zeitgenossen:

"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."

Ich befinde mich ja auch immernoch auf dem langen Lebenspfad der Wissensfindung und hoffe das ein oder andere mal, dass ich mich dabei nicht poltrig anstelle.
Aber so? Nein, dann buddel ich mich lieber ein. Zumal, wenn man weiss, daß ich sie drei, vier male gebeten habe, sich doch lieber an der Problemlösung zu beteiligen anstatt eine derart agressive Kommunikation zu führen. Aber wenn man "...

Vorallam wie Sie tun,als wären Sie was besonderes oder Klug.

...", dann muss man das doch eigentlich nicht, oder?

Wäre es angebracht, die Jacke jetzt zurückzusenden?

Beste Grüße
KLM





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-- Editiert kalukos am 14.12.2013 02:17

-- Editiert kalukos am 14.12.2013 02:18

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

quote:
"schauen sie aber flott das Sie die Jacke bis spät. am Donnerstag den 12.12.2013 an meine Adresse zurück schicken. Trotz alle dem werd ich das alles hier nicht auf mir sitzen lassen. Wir hören von einander."


Mal von den Fehlern die diese reizende Dame in ihre wohlgewählten Worte hat einfließen lassen abgesehen muss sie auch die Kosten des Rückversands zahlen, bevor sie das nicht in Vorkasse gemacht hat musst du garnicht zurückschicken, du hast ein Zurückbehaltungsrecht.

Macht PayPal die Rückerstattung des Betrags von der Rücksendung abhängig?


quote:
Wie gut gefüllt ist denn die goldene Kreditkarte des Mannes? ... der arme Mann

Werden Kreditkarten nicht einfach belastet und dann "der Kredit" abgezahlt? Wen nicht bitte korrigieren :D
Und ja, in solchen Angelegenheiten sind die Männer immer arm dran...


quote:
obwohl ich mir vorstellen kann, dass es für einige männliche Leser recht belustigend sein kann, wie Frauen sich untereinander behagen können. Ich sage nur dazu:

Jetzt bin ich aber neugierig :D

quote:
schöne einfache Männerwelt

:) (Vielleicht etwas verfremdete Bedeutung...)


quote:
mit Zunahme der Altersringe

Ich stelle mir das gerade bildlich vor - was in einer gewissen Weise auch wirklich so stimmt :P


quote:
"Sagen Sie mal was stimmt mit Ihnen nicht? Als Kind auf den Kopf gefallen? Ich hab noch nie so etwas ätzendes und dummes wie Sie erlent. Vorallam wie Sie tun,als wären Sie was besonderes oder Klug. Ich sag Ihnen was Sie sind. Eine alte Tussi die warscheinlich nichts und nirgendwo was zu melden hat und hier ihre ätzenden Sorgen los werden muss. Furchtbarer gehts nicht. Machen Sie eine Therapie und lassen sich behandeln. Die armen anderen Verkäufer tun mir jetzt schon leid. Dummerchen komm klar."

Die sollte sich mal entscheiden ob "du [Dummerchen]" oder "sie"...




quote:
Hmmm... in der Preisklasse wäre die Geltendmachung eines fiktiven Schadens in der Tat überlegenswert... vor allem, wenn man den Marktwert nachweisen kann.

Könnte die Verkäuferin im Verfahren den Marktwert substantiiert bestreiten, obwohl sie ihn selbst in dieser Höhe angegeben hat?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 14.12.2013 02:23

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kalukos
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
Mal von den Fehlern die diese reizende Dame in ihre wohlgewählten Worte hat


Das ging leider nur so, sodass man manchesmal zwei, dreimal lesen musste, um überhaupt den Inhalt ihre Mitteilung erfassen zu können.
(Wer im Glashaus sitzt, ... autsch!)

quote:
Werden Kreditkarten nicht einfach belastet und dann "der Kredit" abgezahlt? Wen nicht bitte korrigieren


Ja, selbstverständlich. Da gibt es meinerseits NICHTS zu korrigieren. Aber da gibt es doch auch immer ein Limit, oder? Manche Frauen keinen nirgendwo ein Limit. Erstrecht nicht, wenn sie das goldene Kärtchen ihres Mannes in ihrem BH versteckt haben und dann erzählen, wir gehen ja nuuuuur guccken. Ja, ja, schon habt ihr verloren.
Also Männer: behaltet die wichtigsten Dinge immer schön nah an euren Körper. (ich hoffe, sie wissen, was die wichtigsten Dinge sind. (???))

quote:
(Vielleicht etwas verfremdete Bedeutung...)


Wirklich? Ich bitte Sie, den Beweis hierzu zu erbringen. :smoke: (:) )

quote:
Ich stelle mir das gerade bildlich vor


Ups, ... zu spät. Ein Bild, das sie nie wieder loswerden. Oh, oh, da habe ich ja jetzt etwas angerichtet. .... :sweat:

quote:
Die sollte sich mal entscheiden ob "du [Dummerchen]" oder "sie"...


"Alle Menschen sind schlau -
die einen voher, die anderen nachher."
(und manche nie)
Mir ist's egal. Ist es nicht oftmals so, dass gerade die Leute, aus deren Kopf das Stroh geradezu herquilt, meinen, sie sind die einzigen schlauen Leute und alles andere um sie herum ist dumm? Ja, leider ist's so.
Hab' Gnade mit ihnen, wünsch' ihnen einen guten Weg und glückliches Leben - gehab dich wohl und laufe mir bitte nicht mehr über meinen Weg!!!

quote:
Könnte die Verkäuferin im Verfahren den Marktwert substantiiert bestreiten, obwohl sie ihn selbst in dieser Höhe angegeben hat?


Ich denke nicht. Obwohl: bei ihr muss ich auf alles gefasst sein. Selbst das Widerrufen ihrer eigenen Angaben.
Deshalb versuche ich morgen, noch einiges in Erfahrung zu bringen. ( och man,ich hatte mir den dritten Advent etwas anders vorgestellt :sad: )

quote:
Macht PayPal die Rückerstattung des Betrags von der Rücksendung abhängig?


Ein klares und deutliches : JA. Frist: innerhalb von 10 Tagen nach Fallentscheidung durch Paypal. Dies war vor zwei Tagen.

So, und nun bin ich gespannt, wie Sie DIE Bilder aus Ihrem Kopf wieder rausbekommen wollen. ...
(nu ist dieser ihrer Advent auch hinüber. Tut mir leid. Wirklich. (.... oder doch nicht? ... :grins: )













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-- Editiert kalukos am 14.12.2013 03:16

1x Hilfreiche Antwort

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