Ebay Kauf

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
1_touchdown
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Kauf

[color=red][/color]
Hallo.
Ich habe vor kurzem eine Stoßstange bei eBay ersteigert.
In der Artikelbeschreibung stand das keine weiteren Defekte hat außer ein paar Steinschlägen. Dies hat mich ja auch nicht weiter gestört, muß ja eh neu lackiert werden!
Erstens hat's ewig gedauert bis ich das Teil bekommen habe und dann hat sich herausgestellt das da ein Riß ist welcher alleine ca.160€ Reperatur laut Auskunft meines Lackierers, kostet. Habe versucht das der Verkäufer das teil zurück nimmt, keine Chance. Er behauptet bei Ihm sei die Stoßstange ganz gewesen! Mein Lackierer sagt das ist ein alter Riß sieht man wegen dem Dreck usw.
Er sagt ich müsse den Transportschaden melden, stimmt aber nicht er müsste das tun, weil er einen Vertrag mit dem Transport Unternehmen hat und nicht ich!
Habe nun bei Ebay bereits versucht den Fall zu klären aber er kommt mir nicht entgegen und ich habe den Fall geschlossen und ihn an's Ebay Sicherheitsteam gemeldet.
Was kann ich nun tun.
Bin zwar froh ne Stoßstange gefunden zu haben aber 451€ ist ersten nicht gerade wenig für ne gebrauchte, aber wie gesagt wäre alle ok gewesen, wäre das kein Thema gewesen für mich!
Vielen Dank für Euere Tips und Hilfe im vorraus!


-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

gib mal die Artikelnummer

von privat oder vom Händler gekauft?

-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er sagt ich müsse den Transportschaden melden, stimmt aber nicht er müsste das tun, weil er einen Vertrag mit dem Transport Unternehmen hat und nicht ich! <hr size=1 noshade>


Das kommt auf das Transportunternehmen an. Z. B. kann bei der DHL durchaus der Käufer den Schaden melden.

Allerdings sind auch Fristen zu beachten...

Gut, ich gehe davon aus, dass beim Verkäufer umgehend reklamiert wurde, er hätte die erforderliche Schadensmeldung einreichen müssen.

In der Regel werden solche Ansprüche von den Versandunternehmen ohnehin abgelehnt mit dem Hinweis, die Sendung wäre nicht angemessen verpackt gewesen. Wenn die Sendung äußerlich schon unversehrt war, kann sie auch nur schlecht verpackt gewesen sein, davon abgesehen deutet ja einiges darauf hin, dass der Schaden schon bei Gefahrübergang (Einlieferung beim Versandunternehmen vorhanden war).

http://hexenreiter.gmxhome.de/

Beweispflichtig für einen Sachmangel ist der Käufer. Er hat darzulegen und zu beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war.

quote:<hr size=1 noshade>In der Artikelbeschreibung stand das keine weiteren Defekte hat außer ein paar Steinschlägen. <hr size=1 noshade>


Das ist eine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB , daran muss sich der Verkäufer festhalten lassen, sollte die Gewährleistung ausgeschlossen worden sein, gilt dieser Ausschluss nicht für die vereinbarte Beschaffenheit.

So wie die Dinge liegen, wird es nicht ohne Klage gehen, womöglich wird erst ein Sachverständiger Auskunft geben können, ob der Riss schon älter ist oder nicht, vielleicht reicht auch eine Bestätigung des Lackierers.

Falls noch keine Frist gesetzt wurde, sollte der Verkäufer zur Nacherfüllung aufgefordert werden, Frist setzen, 14 Tage nach Datum bestimmt, per Einwurfeinschreiben, der Zugang ist vom Käufer nachzuweisen.

Läuft die Frist ab, ohne dass der Verkäufer nacherfüllt hätte, wird man einen RA involvieren müssen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
1_touchdown
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
das ging aber schnell. :-)))
Artikelnummer ist: 180552660447
Laut Beschreibung ok????
Naja realität ist anders.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
1_touchdown
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo.
Lief über GLS.
Und die sind wirklich unterste Schublade.
Service 3%!
Habe über die Hotline angerufen die sagten mir der Verkäufer müsse das melden.
Er hat die Stoßstange per ner sogenannten Paketeria verpacken und über GLS dann versenden lassen.
Gut Paket war in Ordnung.
Wenn ich mir jetzt die Bilder der Auktion anschaue glaube ich was zu sehen und zwar unten links ist der Riß!
>Weiß nicht was ich machen soll.
Nur Stress mit solchem Zeug

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Schreibe doch dem " anscheinend gewerblichen Gebrauchtteile" VK eine Mitteilung, das es zu einer Anzeige kommen wird, falls man sich nicht gütlich einigen kann.
Denn bei einem Transpotschaden hätte es gewaltig rummsen mussen damit
die gebrauchte, warscheinlich aus einem Unfallwagen demontierte Stoßstange,
einen solchen Schaden erleidet.
Setze ihm eine Frist, wenn sie abfgelaufen ist dann Anzeige. Aber richtig!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
1_touchdown
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

ja so siehts aus.
Gut beschrieben.
Stoßstange ist Plastik und wurde mit Glasfaserspachtel geflickt und hat wahrscheinlich bis zu nem Anfahrschaden gut gehalten.
Aber der Riss ist defenitiv nicht Neu.
Und die stoßstange war echt super verpackt, von da her kein Transportschaden.
Hat ja auch nicht die beste Bewertung der gute Mann!
Was heisst Anzeige aber richtig!???


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen