Ebay - Kaufhaus

17. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Andy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - Kaufhaus

Eine Frage habe ich. Ist es rechtlich vertretbar, wenn ich
einen Gegenstand in einem Kaufhaus erwerbe und Ihn bei Ebay
zum Verkauf anbiete. Auch wenn ich hiermit einen höheren Preis
erhalte, als er im eigentlichen Kaufhaus verkauft wird.
Ein bieter möchte mich deswegen Anzeigen, weil er Ihn im Kaufhaus für einen niedrigeren Preis gesehen hat.

Danke für jede Antwort.

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,
das ist clever und ihr gutes Recht! Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie Sachen im Kaufhaus einkaufen und bei ebay verkaufen.
Es passiert oft, dass bei Ebay höhere Preise als im Handel erzielt werden - gut für die Verkäufer, Pech für den Käufer. Der Käufer muss sich halt vorher informieren, wass die Ware wert ist und woanders kostet.

Die Anzeige ist also völlig unbegründet - und schon fast irgendwie witzig!

Übrigens geben z.B. MediaMarkt etc. teilweise Preisgarantien - d.h. wenn der Käufer den Artikel innnerhalb von 14 Tagen anderswo günstiger sieht, bekommt er die Differenz ausgezahlt.

Aber ebay ist nicht Media.
Also ignorieren sie die Anzeige! Wenn er nicht zahlt, dann negative Bewertung geben und Provision von Ebay zurückverlangen!

Gruss Neil

neil@agino.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Helleken
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja wohl ein Witz, was der da verlangt. Dann müßte ja jeder Einzelhändler angezeigt werden, weil er die Artikel teurer verkauft als er sie einkauft. Den hersteller müssen wir dann verklagen, weil er die Ware teurer an den handel abgibt als er sie produziert.
Ist er doch selber schuld, wenn er sich nicht vorher informiert.

Finde das persönlich sogar sehr clever und habe auch schon die Erfahrung gemacht, insbesondere wenn ich mir Angebote im Bereich Telekommunikation anschaue, das diese meist teurer verkauft werden als im Handel erhältlich.

Fazit: selber schuld!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jome
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollange Du nicht selbst den Preis hochgetrieben hast, kann er Dir nichts anhaben. Es giebt gewise Dinge, die man halt nicht über Ebay kauft, da sie Dort teurer sind als im Handel.
Frage aber, wie machst Du das, das du dabei nicht das Risiko hast, biliger abgeben zu müßen??
Ist wirklich keine Preistreiberei dabei, sonst ist er im Recht!!

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