Ebay Kaufrücktritt - Kursmünzensatz (KMS)

22. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
m_wolf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kaufrücktritt - Kursmünzensatz (KMS)

Hallo,
ich habe da ein Problem, und zwar habe ich vor 3 Tagen bei Ebay an einer Auktion teilgenommen,
auf der ein Kursmünzensatz (KMS) Vatikan (Euro) angeboten wurde, und auch gekauft bzw. ersteigert.
Die Beschreibung lautet:
" Sie bieten auf den originalen blauen Folder Vatikan KMS Jahrgang 2002 von
1 Cent bis 2 Euro alle Münzen enthalten."
Der Verkäufer ist Privatperson.
Die Auktion lief am Sa. 19.7, unter Münzen/Euro/Vatikan, dann als Artikelüberschrift auch KMS Vatikan,
dazu ein Bild mit noch veriegeltem KMS, aber bei Ebay gilt ja nur die Beschreibung, wie ich erfahren mußte.
Der Verkäufer schreibt mir auf Nachfrage, der Satz sei nicht mehr versiegelt und das hat mich stutzig gemacht. Ich habe den Kaufbetrag noch nicht überwiesen, und möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten, das Rechtsgeschäft anfechten.

Die Auktion findet, wie ich inzwischen vermute, mit anderen Kursmünzen als denen des Vatikanstaates statt, der Folder mag zwar original sein, die Münzen werden es nicht sein.
Ich werde nicht der einzige Geschädigte sein, da der Verkäufer 3 oder 4 dieser Artikel eingestellt und
verkauft hat.
Bei Ebay habe ich in Hilfe gesucht und in der Community unter Sicherheit dann erfahren, daß diese Praktik dort bekannt ist. D.h. öffnen der Folder, Herausnahme der Originalmünzen, und dann der Ersatz mit anderen
Euromünzen, um damit andere Leute zu betr....en, so sehe ich es. Dies ist wohl schon so häufig vorgekommen.

Oder soll ich bezahlen, um anschließend auf Herausgabe des angebotenen Vatikan KMS zu klagen, denn darauf habe ich schließlich geboten. KMS und Vatikan ist doch eindeutig, oder?
Macht das Sinn?
Was kann ich tun?

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

>>dazu ein Bild mit noch veriegeltem KMS, aber bei Ebay gilt ja nur die Beschreibung, wie ich erfahren mußte. <<

Wer hat Ihnen denn das erzählt ?

Jede Information eines Angebots also auch Bilder , denen ausdrücklich kein Symbolcharacter zugeschrieben wird , können einem Vertragsgegenstand Eigenschaften zuschreiben, bei deren Fehlen ,ein Mangel vorliegt,welcher zum Rücktritt berechtigt.

AG Bitburg: Wandelungsanspruch bei einer bei eBay ersteigerten Sache, wenn Beschreibung und dazugehöriges Foto den Sachmangel nicht erkennen lassen


AG Bitburg, 12. Februar 2003 – Az.: 6 O 276/02

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/ag/7677

Selbst ohne Photo wäre bereits ein Mangel begründet:

Soweit man weder aus dem Vertrag eine bestimmte Beschaffenheitsvereinbarung noch etwas nach dem Vertrag Vorausgesetztes entnehmen kann, liegt ein Mangel vor, wenn sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und darüber hinaus keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Ziff. 2).

Kein rational handelnder Münzverkäufer / Sammler öffnet ab Prägeanstalt versiegelte Münzhüllen.

Sie haben also völlig richtig gehandelt und nicht gezahlt.

Vom Vertrag aufgrund von Sachmaängeln zurücktreten und sich freuen ,kein Geld verloren zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
m_wolf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo....,

recht herzlichen Dank für diese rasche und ausführliche Auskunft!

>>dazu ein Bild mit noch veriegeltem KMS, aber bei Ebay gilt ja nur die Beschreibung, wie ich erfahren

mußte. <<

Wer hat Ihnen denn das erzählt ?
Ein Händler, der mich bei meinem zweiten Ebay-Kauf übers Ohr gehauen hat, mit 18 Euro.
Da das zu ersteigernde Objekt für mich mehr einen ideellen Wert hatte als den monitären, habe ich
die Sache als Lehrgeld betrachtet und auf sich beruhen lassen.
Später habe ich denn irgendwo was gelesen von Umfang der Auktion ist nur die Artikelbeschreibung, oder so

ähnlich.

Soweit man weder aus dem Vertrag eine bestimmte Beschaffenheitsvereinbarung noch etwas nach dem

Vertrag Vorausgesetztes entnehmen kann, liegt ein Mangel vor, wenn sich die Sache für die gewöhnliche

Verwendung nicht eignet und darüber hinaus keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art

üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Ziff. 2).

Ja richtig, das muß ich als ehrlicher Käufer doch gerade erwarten. Ich biete schließlich nicht zum Spaß,
wenn es um 720 Euro geht.
Die Beschaffenheit der gleichen Art ist somit nicht gegeben, wenn er mir in diesen blauen Folder irgendwelche
Euromünzen reinpackt, die nicht mit dem offiziellen Kursmünzensatz des Vatikan übereinstimmen.

Kein rational handelnder Münzverkäufer / Sammler öffnet ab Prägeanstalt versiegelte Münzhüllen.

Solche Sätze werden aber auch angeboten, meist werden sie niedriger gehandelt.
Inzwischen wird mir auch klar, warum in den letzten Tagen diese Folder bewußt LEER zum Kauf
angeboten wurden, oder einige mit dem italienischen KMS bestückt angeboten wurden.
Diese Angebote war aber auch eindeutig als solche zu erkennen.
Bei Ebay ist das zwar bekannt, unter Community/Sicherheit laufen zwei threads bezüglich VATIKAN,
aber das ganze wird m.E. ziemlich flach gehalten, man hat genug damit zu tun , die offensichtlich
zu unseriösen Angebote bis zur letzten Minute rauszunehmen.
Wenn ich jetzt aber darüber nachdenke, was in den letzten Wochen für ein Überangebot an diesen
KMS in allen Preiskategorien bis zu 1300 oder 1500 Euro bei Ebay bestand, dann wundert es mich
jetzt selbst, das ich daß ich dieses Angebot als gesunden Ausdruck dieser Marktwirtschaft betrachtet
habe.

Vielmehr scheinen sich, ich sag es mal vorsichtig, einige Elemente dieser Gesellschaft auf diese Art und
Weise die Taschen zu füllen, zuerst viele positive Bewertungen mit billigem Kleinkram einsammeln um dann

mit solch manipulierten Auktionen richtig abzukassieren. Die Bewertungen interessieren später niemanden
mehr, da man sich immer wieder frische Accounts zulegen kann, und vielleicht noch einen völlig anonymen,
weil falschen, Account bei seinem Provider hat. Über soetwas bin ich heute auch gestolpert.
Dann hat man, technisch gesehen, die Möglichkeit..... na, lassen wir das besser.

Zu vermuten steht auch, das einige Betrogene diesen Folder direkt wieder bei Ebay in Umlauf bringen, ob nun

so dreist wie mein Verkäufer bleibt dahingestellt, er hat in der Auktion eindeutig klar gemacht, daß
er gegen sog. Spaßbieter rechtliche Schritte einleiten wird.
Der Spaßbieter ist er selbst.

Sie haben also völlig richtig gehandelt und nicht gezahlt.

Das ist Balsam in meinen Ohren :-)))

Vom Vertrag aufgrund von Sachmängeln zurücktreten und sich freuen ,kein Geld verloren zu haben.

Kein Geld, aber reichlich Vertrauen in die Plattform Ebay, und auch ein bisschen Vertrauen in die
Ehrlichkeit oder besser gesagt den Anstand der Leute. Das ist das eigentlich traurige.

Reicht die o.g. Formulierung an sich schon aus, und sollte ich das besser über die Post per Einschreiben mit

Rückschein abschicken, oder per Email?

So, mir reicht es ersteinmal, ich werde die Sache trotzdem weiterverfolgen, sehen was sich entwickelt und

dann mit anderen Geschädigten Kontakt aufnehmen, sich austauschen etc..
Vielleicht ist ja hier auch der ein oder andere an solchen Vorgängen interessiert und möchte auf dem
laufenden gehalten werden. Kenne mich in Foren nicht so aus, ob es erlaubt ist, hier meine Email-Adresse
zu posten, also bei Bedarf nachfragen.

Vielen Dank,
Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

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