Eine Firma hat bei eBay Kleinanzeigen das Konto pro mit 10 Paket bestellt.
Gestern hat man festgestellt dass das Konto eingeschränkt wurde. Der Grund angeblich, dass man in mehrere Wohnorte die Anzeigen gemacht hatte.
Die Firma zahlt also für das Konto monatlich 55€ und das Konto ist momentan eingeschränkt/gesperrt. Was soll man tun? Die Firma würde auf jeden Fall, dass Sie das Geld für die Zeit, wo es eingeschränkt wurde, zurückzahlen. Wie sollte man die Kündigung an Ebay Kleinanzeigen formulieren? Jemand eine Erfahrung gemacht?
Die Firma hat einen Kündigungstext angefangen zu erstellen, leider hat keine Rechtsschutzversicherung:
Einerseits würde die Firma bei Ebay eine Sonderkündigung einreichen, anderseits ist nicht ganz sicher, ob es überhaupt möglich ist. Die Firma hat nie eine Vorwarnung bekommen. Wie würdet Ihr die Kündigung formulieren?
Anbei die Formulierung:
hiermit, kündige ich mit den mit Ihnen geschlossenen Vertrag Pro Paket 10, da mein Konto eingeschränkt wurde. Das Konto wurde ohne mich in Kenntnis zu setzen eingeschränkt/gesperrt. Ich habe mich mit Ihnen in Verbindung gesetzt und den Sachverhalt zu klären. Weiterhin habe ich erwartet, dass das Konto wieder abgesperrt wird. Leider ist es nicht passiert und erwarte von Ihnen für diese Zeit die Rückzahlung. Die Entscheidung liegt jetzt bei Ihnen und entweder bekomme ich den sofortigen Zugang zu meinem Konto, oder melde ich die Kündigung mit sofortiger Wirkung.
Ebay Kleinanzeige Konto eingeschränkt
25. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2019 | 21:40
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeige Konto eingeschränkt
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 26. Februar 2019 | 11:07
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 66x hilfreich)
ZitatDer Grund angeblich, dass man in mehrere Wohnorte die Anzeigen gemacht hatte. :
Entspricht dies der Wahrheit?
Falls ja, dann in den zur Verfügung gestellten AGB´s nachlesen ob es diese Einschränkung gibt.
#2
Antwort vom 26. Februar 2019 | 11:54
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat:Die Firma würde auf jeden Fall, dass Sie das Geld für die Zeit, wo es eingeschränkt wurde, zurückzahlen.
Wenn die Sanktion wirksam vereinbart wurde und berechtigt ist, gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. Ansonsten könnte man nämlich aus jedem Dauerschuldverhältnis mit Kündigungsfrist Null aussteigen, indem man einfach gegen die Vertragsbedingungen verstößt.
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