Hallo.Ich habe am Freitag einen Thermomix vorgeführt (Zeugin war dabei)und verkauft.Am Montag meldet sich der Käufer und sagt, dass Gerät wäre defekt.In meiner Anzeige schrieb ich: keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.Bin ich damit auf der sicheren Seite?Der Käufer droht mir mit einer Anzeige und das er zum Anwalt geht.Heute hat er geschrieben das er den Thermomix zum Vorwerk Store gebracht hat, der soll belegen das der Fehler noch bei mir war und ich es verschwiegen hätte.Ich habe bei Vorwerk angerufen und der hat geschlossen.Er hat den Thermomix gar nicht abgeben können.Ich vermute das es sich hier um einen Betrüger handelt.Ebay habe ich den Fall schon gemeldet aber noch keine Antwort bekommen.Wie verhalte ich mich am besten?Ich bedanke mich für die Hilfe
Ebay Kleinanzeige Thermomix
20. Januar 2021
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Frage vom 20. Januar 2021 | 11:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeige Thermomix
#1
Antwort vom 20. Januar 2021 | 11:44
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4897x hilfreich)
Relativ - Ja!Zitat :Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Kommunikation mit Käuferin einstellen. Ihr Gerät - Ihr Problem - nicht deins. Sie hat die volle Beweislast. Solange keine Beweis erbracht wird, gilt es die Füße still zu halten...Zitat :Wie verhalte ich mich am besten?
Da bin ich mal gespannt, wie die das rausfinden wollen...Zitat :der soll belegen das der Fehler noch bei mir war und ich es verschwiegen hätte.
Wieso macht man sowasZitat :Ebay habe ich den Fall schon gemeldet aber noch keine Antwort bekommen.
Jeder kann alles anzeigen und jeder kann mit sienem Geld machen was er möchte - davon sollte man sich nicht aus dem Konzept bringen lassenZitat :Der Käufer droht mir mit einer Anzeige und das er zum Anwalt geht
#2
Antwort vom 20. Januar 2021 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (130472 Beiträge, 41529x hilfreich)
@radfahrer999
Volle Zustimmung
Zitat :keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.
Diese 5 Worte sorgen nicht wirklich dafür, das man nicht haftet, im Gegenteil.
Wenn man also die nächsten Anzeigen schreibt, sollte man das ändern -sichr ist sicher.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Januar 2021 | 13:22
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss.Aber der Käufer ist doch in der Beweispflicht?Was muss denn in der Anzeige stehen?DankeschönZitat :@radfahrer999
Volle Zustimmung
Zitat :keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.
Diese 5 Worte sorgen nicht wirklich dafür, das man nicht haftet, im Gegenteil.
Wenn man also die nächsten Anzeigen schreibt, sollte man das ändern -sichr ist sicher.
#4
Antwort vom 20. Januar 2021 | 13:46
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Hier stimme ich meinen Vorschreibern nicht zu.Zitat :Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Wenn der Käufer nachweisen kann, dass du diesem einen Mangel arglistig verschwiegen hast, dann bist du alles andere auf der sicheren Seite.
Dies nachzuweisen, das liegt allerdings beim Käufer.
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast: Den Käufer einfach ignorieren!Zitat :Wie verhalte ich mich am besten?
Nein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der Mängelhaftung.Zitat :Wenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss.
#5
Antwort vom 20. Januar 2021 | 16:03
Von
Status: Richter (8600 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
nur mal vorsichtsheitshalber gefragt, die Seriennummer von dem verkauften Gerät hast du notiert oder dergleichen?
Nicht das da evtl Jemand versucht so sein eigenes altes defektes Gerät loszubekommen und ein funktionierendes zu bekommen...
#6
Antwort vom 20. Januar 2021 | 16:31
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo.Die Nummer habe ich.Das habe ich auch schon vermutet.Der Käufer schreibt weiterhin auf Ebay und droht mir mit:" ich weiß ja wo du wohnst"Zitat :Hallo,
nur mal vorsichtsheitshalber gefragt, die Seriennummer von dem verkauften Gerät hast du notiert oder dergleichen?
Nicht das da evtl Jemand versucht so sein eigenes altes defektes Gerät loszubekommen und ein funktionierendes zu bekommen...
#7
Antwort vom 20. Januar 2021 | 16:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Thermomix funktionierte einwandfrei als ich dem Kunden das Gerät vorgeführt habe.Eine Zeugin war auch dabei.Zitat :Hier stimme ich meinen Vorschreibern nicht zu.Zitat :Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Wenn der Käufer nachweisen kann, dass du diesem einen Mangel arglistig verschwiegen hast, dann bist du alles andere auf der sicheren Seite.
Dies nachzuweisen, das liegt allerdings beim Käufer.
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast: Den Käufer einfach ignorieren!Zitat :Wie verhalte ich mich am besten?
Nein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der MängZitat :Wenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss.
#8
Antwort vom 20. Januar 2021 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (40764 Beiträge, 6594x hilfreich)
Bitte nicht den vorigen Beitrag zitieren.
Einfach ANTWORTEN.
Danke.
-----------------------------------------------------------------
Du bist gewerblicher Händler?
#9
Antwort vom 20. Januar 2021 | 17:11
Von
Status: Unparteiischer (9984 Beiträge, 2092x hilfreich)
Wenn jemand schreibt, er habe das Gerät im Vorwerk Store vergezeigt, riecht es ja schon fischig oder? Kommunikation einstellen
#10
Antwort vom 20. Januar 2021 | 17:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
sry.Das wusste ich nicht.Nein Privatverkauf.Zitat :Bitte nicht den vorigen Beitrag zitieren.
Einfach ANTWORTEN.
Danke.
-----------------------------------------------------------------
Du bist gewerblicher Händler?
#11
Antwort vom 20. Januar 2021 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (130472 Beiträge, 41529x hilfreich)
Zitat :Aber der Käufer ist doch in der Beweispflicht?
Ja, wie gesagt komplett.
Zitat :Was muss denn in der Anzeige stehen?
Müssen muss da gar nichts.
Gut wäre so was:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Das wäre ein gültiger Haftungsausschluss.
#12
Antwort vom 22. Januar 2021 | 08:47
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4897x hilfreich)
Bitte einfach ignorieren und nicht einschüchtern lassen...Zitat :Der Käufer schreibt weiterhin auf Ebay und droht mir mit:" ich weiß ja wo du wohnst"
#13
Antwort vom 22. Januar 2021 | 13:56
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten. Ich gehöre schon zur älteren Generation und bin vor Sorge schon krank und völlig überfordert mit der Situation.
#14
Antwort vom 22. Januar 2021 | 14:50
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 897x hilfreich)
Zitat :Danke für die Antworten. Ich gehöre schon zur älteren Generation und bin vor Sorge schon krank und völlig überfordert mit der Situation.
Du gehst jetzt du deinem Spiegel und siehst rein.
Wenn das problemlos funktioniert, dann nimm dir ein Bier oder einen Schoppen Wein und genieß den schönen Tag noch.
gruß charly
#15
Antwort vom 22. Januar 2021 | 14:59
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Zitat :Nein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der Mängelhaftung.
Dieser Satz ist missverständlich.
Wenn der Verkäufer von einem Sachmangel wusste, hilft der Ausschluss gerade nicht, denn in dem Fall müsste er den Sachmangel kundtun.
Berry
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