Ebay Kleinanzeige Thermomix

20. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Karuzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeige Thermomix

Hallo.Ich habe am Freitag einen Thermomix vorgeführt (Zeugin war dabei)und verkauft.Am Montag meldet sich der Käufer und sagt, dass Gerät wäre defekt.In meiner Anzeige schrieb ich: keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.Bin ich damit auf der sicheren Seite?Der Käufer droht mir mit einer Anzeige und das er zum Anwalt geht.Heute hat er geschrieben das er den Thermomix zum Vorwerk Store gebracht hat, der soll belegen das der Fehler noch bei mir war und ich es verschwiegen hätte.Ich habe bei Vorwerk angerufen und der hat geschlossen.Er hat den Thermomix gar nicht abgeben können.Ich vermute das es sich hier um einen Betrüger handelt.Ebay habe ich den Fall schon gemeldet aber noch keine Antwort bekommen.Wie verhalte ich mich am besten?Ich bedanke mich für die Hilfe

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Karuzi):
Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Relativ - Ja!

Zitat (von Karuzi):
Wie verhalte ich mich am besten?
Kommunikation mit Käuferin einstellen. Ihr Gerät - Ihr Problem - nicht deins. Sie hat die volle Beweislast. Solange keine Beweis erbracht wird, gilt es die Füße still zu halten...

Zitat (von Karuzi):
der soll belegen das der Fehler noch bei mir war und ich es verschwiegen hätte.
Da bin ich mal gespannt, wie die das rausfinden wollen...

Zitat (von Karuzi):
Ebay habe ich den Fall schon gemeldet aber noch keine Antwort bekommen.
Wieso macht man sowas :neck:

Zitat (von Karuzi):
Der Käufer droht mir mit einer Anzeige und das er zum Anwalt geht
Jeder kann alles anzeigen und jeder kann mit sienem Geld machen was er möchte - davon sollte man sich nicht aus dem Konzept bringen lassen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

@radfahrer999
Volle Zustimmung



Zitat (von Karuzi):
keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.

Diese 5 Worte sorgen nicht wirklich dafür, das man nicht haftet, im Gegenteil.
Wenn man also die nächsten Anzeigen schreibt, sollte man das ändern -sichr ist sicher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karuzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
@radfahrer999
Volle Zustimmung



Zitat (von Karuzi):
keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.

Diese 5 Worte sorgen nicht wirklich dafür, das man nicht haftet, im Gegenteil.
Wenn man also die nächsten Anzeigen schreibt, sollte man das ändern -sichr ist sicher.
Wenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss.Aber der Käufer ist doch in der Beweispflicht?Was muss denn in der Anzeige stehen?Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6038x hilfreich)

Zitat (von Karuzi):
Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Hier stimme ich meinen Vorschreibern nicht zu.
Wenn der Käufer nachweisen kann, dass du diesem einen Mangel arglistig verschwiegen hast, dann bist du alles andere auf der sicheren Seite.
Dies nachzuweisen, das liegt allerdings beim Käufer.

Zitat (von Karuzi):
Wie verhalte ich mich am besten?
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast: Den Käufer einfach ignorieren!

Zitat (von Karuzi):
Wenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss.
Nein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der Mängelhaftung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8594 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

nur mal vorsichtsheitshalber gefragt, die Seriennummer von dem verkauften Gerät hast du notiert oder dergleichen?

Nicht das da evtl Jemand versucht so sein eigenes altes defektes Gerät loszubekommen und ein funktionierendes zu bekommen...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karuzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

nur mal vorsichtsheitshalber gefragt, die Seriennummer von dem verkauften Gerät hast du notiert oder dergleichen?

Nicht das da evtl Jemand versucht so sein eigenes altes defektes Gerät loszubekommen und ein funktionierendes zu bekommen...
Hallo.Die Nummer habe ich.Das habe ich auch schon vermutet.Der Käufer schreibt weiterhin auf Ebay und droht mir mit:" ich weiß ja wo du wohnst"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Karuzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Karuzi):
Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Hier stimme ich meinen Vorschreibern nicht zu.
Wenn der Käufer nachweisen kann, dass du diesem einen Mangel arglistig verschwiegen hast, dann bist du alles andere auf der sicheren Seite.
Dies nachzuweisen, das liegt allerdings beim Käufer.

Zitat (von Karuzi):
Wie verhalte ich mich am besten?
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast: Den Käufer einfach ignorieren!

Zitat (von Karuzi):
Wenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss.
Nein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der Mäng

Der Thermomix funktionierte einwandfrei als ich dem Kunden das Gerät vorgeführt habe.Eine Zeugin war auch dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37767 Beiträge, 6307x hilfreich)

Bitte nicht den vorigen Beitrag zitieren.
Einfach ANTWORTEN.
Danke.
-----------------------------------------------------------------
Du bist gewerblicher Händler?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9182 Beiträge, 1949x hilfreich)

Wenn jemand schreibt, er habe das Gerät im Vorwerk Store vergezeigt, riecht es ja schon fischig oder? Kommunikation einstellen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Karuzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte nicht den vorigen Beitrag zitieren.
Einfach ANTWORTEN.
Danke.
-----------------------------------------------------------------
Du bist gewerblicher Händler?
sry.Das wusste ich nicht.Nein Privatverkauf.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Karuzi):
Aber der Käufer ist doch in der Beweispflicht?

Ja, wie gesagt komplett.



Zitat (von Karuzi):
Was muss denn in der Anzeige stehen?

Müssen muss da gar nichts.

Gut wäre so was:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Das wäre ein gültiger Haftungsausschluss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Karuzi):
Der Käufer schreibt weiterhin auf Ebay und droht mir mit:" ich weiß ja wo du wohnst"
Bitte einfach ignorieren und nicht einschüchtern lassen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Karuzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich gehöre schon zur älteren Generation und bin vor Sorge schon krank und völlig überfordert mit der Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von Karuzi):
Danke für die Antworten. Ich gehöre schon zur älteren Generation und bin vor Sorge schon krank und völlig überfordert mit der Situation.



Du gehst jetzt du deinem Spiegel und siehst rein.

Wenn das problemlos funktioniert, dann nimm dir ein Bier oder einen Schoppen Wein und genieß den schönen Tag noch. ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3015x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der Mängelhaftung.


Dieser Satz ist missverständlich.

Wenn der Verkäufer von einem Sachmangel wusste, hilft der Ausschluss gerade nicht, denn in dem Fall müsste er den Sachmangel kundtun.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.283 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.374 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen