Hallo.Ich habe am Freitag einen Thermomix vorgeführt (Zeugin war dabei)und verkauft.Am Montag meldet sich der Käufer und sagt, dass Gerät wäre defekt.In meiner Anzeige schrieb ich: keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.Bin ich damit auf der sicheren Seite?Der Käufer droht mir mit einer Anzeige und das er zum Anwalt geht.Heute hat er geschrieben das er den Thermomix zum Vorwerk Store gebracht hat, der soll belegen das der Fehler noch bei mir war und ich es verschwiegen hätte.Ich habe bei Vorwerk angerufen und der hat geschlossen.Er hat den Thermomix gar nicht abgeben können.Ich vermute das es sich hier um einen Betrüger handelt.Ebay habe ich den Fall schon gemeldet aber noch keine Antwort bekommen.Wie verhalte ich mich am besten?Ich bedanke mich für die Hilfe
Ebay Kleinanzeige Thermomix
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Relativ - Ja!ZitatBin ich damit auf der sicheren Seite? :
Kommunikation mit Käuferin einstellen. Ihr Gerät - Ihr Problem - nicht deins. Sie hat die volle Beweislast. Solange keine Beweis erbracht wird, gilt es die Füße still zu halten...ZitatWie verhalte ich mich am besten? :
Da bin ich mal gespannt, wie die das rausfinden wollen...Zitatder soll belegen das der Fehler noch bei mir war und ich es verschwiegen hätte. :
Wieso macht man sowasZitatEbay habe ich den Fall schon gemeldet aber noch keine Antwort bekommen. :

Jeder kann alles anzeigen und jeder kann mit sienem Geld machen was er möchte - davon sollte man sich nicht aus dem Konzept bringen lassenZitatDer Käufer droht mir mit einer Anzeige und das er zum Anwalt geht :
@radfahrer999
Volle Zustimmung
Zitatkeine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. :
Diese 5 Worte sorgen nicht wirklich dafür, das man nicht haftet, im Gegenteil.
Wenn man also die nächsten Anzeigen schreibt, sollte man das ändern -sichr ist sicher.
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Wenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss.Aber der Käufer ist doch in der Beweispflicht?Was muss denn in der Anzeige stehen?DankeschönZitat@radfahrer999 :
Volle Zustimmung
Zitatkeine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. :
Diese 5 Worte sorgen nicht wirklich dafür, das man nicht haftet, im Gegenteil.
Wenn man also die nächsten Anzeigen schreibt, sollte man das ändern -sichr ist sicher.
Hier stimme ich meinen Vorschreibern nicht zu.ZitatBin ich damit auf der sicheren Seite? :
Wenn der Käufer nachweisen kann, dass du diesem einen Mangel arglistig verschwiegen hast, dann bist du alles andere auf der sicheren Seite.
Dies nachzuweisen, das liegt allerdings beim Käufer.
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast: Den Käufer einfach ignorieren!ZitatWie verhalte ich mich am besten? :
Nein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der Mängelhaftung.ZitatWenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss. :
Hallo,
nur mal vorsichtsheitshalber gefragt, die Seriennummer von dem verkauften Gerät hast du notiert oder dergleichen?
Nicht das da evtl Jemand versucht so sein eigenes altes defektes Gerät loszubekommen und ein funktionierendes zu bekommen...
Hallo.Die Nummer habe ich.Das habe ich auch schon vermutet.Der Käufer schreibt weiterhin auf Ebay und droht mir mit:" ich weiß ja wo du wohnst"ZitatHallo, :
nur mal vorsichtsheitshalber gefragt, die Seriennummer von dem verkauften Gerät hast du notiert oder dergleichen?
Nicht das da evtl Jemand versucht so sein eigenes altes defektes Gerät loszubekommen und ein funktionierendes zu bekommen...
Der Thermomix funktionierte einwandfrei als ich dem Kunden das Gerät vorgeführt habe.Eine Zeugin war auch dabei.Zitat:Hier stimme ich meinen Vorschreibern nicht zu.ZitatBin ich damit auf der sicheren Seite? :
Wenn der Käufer nachweisen kann, dass du diesem einen Mangel arglistig verschwiegen hast, dann bist du alles andere auf der sicheren Seite.
Dies nachzuweisen, das liegt allerdings beim Käufer.
Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast: Den Käufer einfach ignorieren!ZitatWie verhalte ich mich am besten? :
Nein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der MängZitatWenn das Gerät nachweislich bei mir kaputt gegangen ist , ist es klar das ich das übernehmen muss. :
Bitte nicht den vorigen Beitrag zitieren.
Einfach ANTWORTEN.
Danke.
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Du bist gewerblicher Händler?
Wenn jemand schreibt, er habe das Gerät im Vorwerk Store vergezeigt, riecht es ja schon fischig oder? Kommunikation einstellen
sry.Das wusste ich nicht.Nein Privatverkauf.ZitatBitte nicht den vorigen Beitrag zitieren. :
Einfach ANTWORTEN.
Danke.
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Du bist gewerblicher Händler?
ZitatAber der Käufer ist doch in der Beweispflicht? :
Ja, wie gesagt komplett.
ZitatWas muss denn in der Anzeige stehen? :
Müssen muss da gar nichts.
Gut wäre so was:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung) verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Das wäre ein gültiger Haftungsausschluss.
Bitte einfach ignorieren und nicht einschüchtern lassen...ZitatDer Käufer schreibt weiterhin auf Ebay und droht mir mit:" ich weiß ja wo du wohnst" :
Danke für die Antworten. Ich gehöre schon zur älteren Generation und bin vor Sorge schon krank und völlig überfordert mit der Situation.
ZitatDanke für die Antworten. Ich gehöre schon zur älteren Generation und bin vor Sorge schon krank und völlig überfordert mit der Situation. :
Du gehst jetzt du deinem Spiegel und siehst rein.
Wenn das problemlos funktioniert, dann nimm dir ein Bier oder einen Schoppen Wein und genieß den schönen Tag noch.

gruß charly
ZitatNein, nur wenn du auch davon gewusst hast. Genau dazu dient ja der Ausschluss der Mängelhaftung. :
Dieser Satz ist missverständlich.
Wenn der Verkäufer von einem Sachmangel wusste, hilft der Ausschluss gerade nicht, denn in dem Fall müsste er den Sachmangel kundtun.
Berry
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