Ebay-Kleinanzeigen Betrug, Identität unbekannt, lohnt sich Gang zur Polizei?

2. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ibtisam
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)
Ebay-Kleinanzeigen Betrug, Identität unbekannt, lohnt sich Gang zur Polizei?

Hallo,

Ich habe mich ziemlich dämlich über den Tisch ziehen lassen:

- Einen Laptop bei Ebay-Kleinanzeigen gekauft, für 180 Euro
- Das Geld schonmal per Banküberweisung gezahlt, um mir die Ware zu "sichern"
- Der "Verkäufer" gab mir für die Banküberweisung einen angeblichen Nachnamen, sowie die IBAN eines Volksbankkontos.
- Der Betrüger reagiert jetzt seit längerem nicht mehr, weder über Ebay-Kleinanzeigen, noch über die Handynummer, über die vorher der Kontakt bestand.

Einen Zivilprozess würde ich nicht anstrengen, da ich die Anwaltskosten ja so oder so nie wieder sehe.

Ich wäre höchstens bereit, die Kosten für ein Mahnverfahren zu bezahlen, in der Hoffnung dass er Angst bekommt und zahlt.

Jetzt lese ich aber, dass die Polizei gar keine Auskünfte von der Bank bekommen kann, das kann nur Staatsanwaltschaft oder Gericht in einem Strafverfahren.

Frage:

Ein Strafverfahren würde es aber doch gar nicht geben aus Mangels an öffentlichen Interesse, oder?

Sprich: Ob ich jetzt Strafanzeige stelle oder nicht, die Identität des Betrügers bleibt geheim, oder sehe ich das falsch?

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ein Strafverfahren würde es aber doch gar nicht geben aus Mangels an öffentlichen Interesse, oder? Unfug - bei der Schadenssumme dürfte das öff. I. durchaus vorhanden sein. Abgesehen davon kann der ja noch mehr Leute betrogen haben.
Sprich: Ob ich jetzt Strafanzeige stelle oder nicht, die Identität des Betrügers bleibt geheim, oder sehe ich das falsch? Das sehen Sie allerdings falsch: Jedes Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft geführt - rechtlich gesehen sind die Polizisten nur "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft". Insofern wird hier natürlich der Kontoinhaber ermittelt werden.
Einen Zivilprozess würde ich nicht anstrengen, da ich die Anwaltskosten ja so oder so nie wieder sehe. Vorläufig wüßten Sie ja auch gar nicht, gegen wen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ibtisam
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Lieber muemmel,

danke, was Sie sagen macht mir etwas Mut.

Zugegeben, das ist jetzt schon ein bisschen off-topic, aber was muss ich tun, damit die Strafanzeige auch verfolgt wird? Z.B. Vorher mit den verfügbaren Kommunikationmitteln eine bestimmte Frist setzten und abwarten?

-- Editiert von Ibtisam am 02.05.2016 12:39

-- Editiert von Ibtisam am 02.05.2016 12:39

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ja, was bedeutet denn "seit längerem"? 3 Tage? 3 Wochen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ibtisam
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Naja, er schrieb am Sonntag den 24.4. dass er das Geld soeben zurücküberwiesen habe, da er festgetellt habe dass das Gerät kaputt ist. Seitdem ist kein Geld angekommen. Seit vorgestern versuche ich ihn zu erreichen ohne das er antwortet, die Handynummer scheint außer Betrieb genommen zu sein und sein Profilbild bei Whatsapp ist entfernt.
Man mag mir vielleicht vorwerfen zu vorschnell Alarm zu machen, aber für mich sind das schon ziemlich eindeutige Anzeichen.

Bis wann müsste ich denn so eine Frist setzten?
Gibt es einzuhaltende Formalitäten?

-- Editiert von Ibtisam am 02.05.2016 12:52

-- Editiert von Ibtisam am 02.05.2016 12:52

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Es gibt da keine rechtliche Regelung: Setzen Sie eine kurze Frist, sagen wir, eine Woche, und weisen Sie dabei schon mal daraufhin, daß Sie danach Strafanzeige erstatten werden. Vielleicht hilft es ja...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ibtisam
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Noch etwas abseits vom Thema:

Weiß viellecht jemand wie es sich verhält, wenn ich noch schnell eine Rechstschutzversicherung für Privatrecht ohne Wartezeit abschließe?

Noch besteht ja kein offizieller Rechtsstreit. Jedoch wurde das Geschäft ja bereits vorher abgeschlossen, spielt das eine Rolle?

Ein Rechtsschutz für Privatrecht ohne Selbstbeteiligung und Wartezeit gibt es ja z.B. für 216 Euro im Jahr. Das wären dann 36 Euro Differenz zu dem fraglichen Betrag und ich hätte dann immerhin ein Jahr lang eine Rechtsschutz.


-- Editiert von Ibtisam am 02.05.2016 14:13

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Weiß viellecht jemand wie es sich verhält, wenn ich noch schnell eine Rechstschutzversicherung für Privatrecht ohne Wartezeit abschließe?


Dann ist das verspätet.

Zitat:
Noch besteht ja kein offizieller Rechtsstreit. Jedoch wurde das Geschäft ja bereits vorher abgeschlossen, spielt das eine Rolle?


Ja, da der Anspruch bereits besteht (und ein Rechtsstreit bereits bei Versicherungsbeginn abzusehen ist).

3x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat:
pleindespoir
Was sagt denn eBay dazu ?


Ebay ist leider nicht Ebay Kleinanzeigen.

@ TE:
Frist mit 5 Werktagen setzen und zeitgleich auf auf Strafanzeige hinweisen.
Hilft es nicht, Anzeige wegen Betrug stellen, sämtlichen Kontakt und wenn vorhanden, die Verkaufsanzeige als Screenshot ausdrucken.

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Gibt es überhaupt eine Adresse oder nur Mail, Nachname, Bankkonto, Handynr?
Bei dem Betrag wäre meine Online-Anzeige wegen Verdacht des Betrugs gegen Unbekannt schon seit 2 Wochen raus. Selbst wenn das ganze eingestellt wird, bekommt man von der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage die privaten Daten zur zivilrechtlichen Weiterverfolgung.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Anzeige bringt eventuell das Geld mittelbar zurück.

Bei mir hat sich ein scheintoter Verkäufer (seine letzte Meldung war "verklag mich doch, ich hab Rechtsschutz") plötzlich gemeldet, um das Geld zurückzuüberweisen, nachdem die Polizei bei ihm war. Und da ging es um weniger als 50 Euro, aber die Polizei hat trotzdem ermittelt, den Zahlungsempfänger festgestellt und besucht.

7x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stranger2202
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn man per Überweisung bezahlt hat, dann zur Bank und einen Überweisungsnachforschungsantrag stellen. Kostet um die 10 Euro. Dann bekommt man Namen und Anschrift des Kontoinhabers. Ist er nicht der Verkäufer, dann zahlt er das zu unrecht empfangene Geld zurück. Ist es der Verkäufer und liefert nicht und will auch das Überwiesene Geld nicht zurückzahlen, so alles ausdrucken und damit zur Polizei und Strafanzeige erstatten. Diese Kleinbetragsbetrüger hoffen darauf das man keine Anzeige erstattet. Anzeige muss mann erstatten um Einhalt zu gebieten.

3x Hilfreiche Antwort

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