Ebay Kleinanzeigen - Findet hier denn auch ein Kaufvertrag statt ?!?!

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Leve
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - Findet hier denn auch ein Kaufvertrag statt ?!?!


Ich verkaufe zum Teil über die eBay Kleinanzeigen privaten Plunder . Hier wird ja nur vermittelt und die Transaktion findet nicht über Ebay selbst statt. Findet hier denn auch ein Kaufvertrag statt ?!?! Wenn eine Privatperson per E-Mail anfrägt und einen Artikel kaufen will ?

Muss ich auch hier darauf hinweisen, dass ich als Privatperson keine Rückgabe einräume wie in anderen Ebay Auktionen?

Muss ich dies dann als Information den Mails anhängen oder schon in meine Kleinanzeigen schreiben ?!?!

Ich freue mich auf Eure Beiträge!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Kleinanzeigen bedeuten in der Regel, daß private Verkäufer einen Gegenstand verkaufen oder verschenken wollen. Gewerbliche Anzeigen werden grundsätzlich als solche gekennzeichnet. - Bei privaten Verkäufen ist davon auszugehen, daß sich der Gegenstand in dem beschriebenen Zustand befindet. Als Privatverkäufer ist die Garantiegebung nicht bzw. nicht zwingend erforderlich.
Wer also einen Gegenstand aus dem Bereich der Privaten Kleinanzeigen erwirbt, muß damit rechnen können, daß er ggf. nicht funktioniert und das keine Garantie gegeben werden kann (es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart wurde).

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.01.2011 14:12:56
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2506x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Findet hier denn auch ein Kaufvertrag statt ?!?! <hr size=1 noshade>


Gute Frage.

KV kommt durch Angebot/Antrag und Annahme zustande.

Laut ebay AGB und BGH ist im "Normalfall" bei ebay (Auktion/Sofortkauf) das Einstellen der Auktion durch VK das Angebot, der Mausklick des K die Annahme = KV.

Die Kleinanzeige ist bloße Aufforderung zum Angebot (Schaufensterauslage). Anruf/Mail des K ist hier das Angebot, das du dann annimmst. Bevor du das machst, musst du den Gewährleistungausschluss einbauen. Du musst das nicht schon in die Anzeige schreiben.

Das wäre dann allerdings ein abänderndes, neues Angebot, § 150 (2) BGB . Wenn K ablehnt kommt kein KV zustande, erst wenn er dein "neues" Angebot annimmt.

Wann dann der KV zustande kommt ist vom Einzelfall abhängig, kann am Telefon sein, kann Schriftwechsel/Mail sein, kann bei Abholung sein.

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-- Editiert am 20.01.2011 01:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126761 Beiträge, 40696x hilfreich)

Garantie ist wie Spreeperl schon sagte etwas freiwilliges.

Die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) jedoch gilt immer, es sei denn man schliest diese ausdrücklich aus. Das sollte dann spätestens im Kaufvertrag geschehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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