Ebay Kleinanzeigen Frage Bezüglich Rückgabe

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
MaruwithK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Frage Bezüglich Rückgabe

Hallo zusammen,

folgender Fall hat sich bei mir ereignet:
Ich habe ein Lenkrad für Rennspiele auf Kleinanzeigen verkauft, welches 100% funktioniert hat. Der Käufer hat bezahlt und ich habe es versichert versendet.
Als es bei Ihm ankam meldete er, nach ein paar Tagen, das 2 Funktionen wohl nicht funktionieren würden(welche er als Teil der Software erahnt) und er deswegen vom Kauf zurücktreten will. Er hat mir außerdem gesagt, das DHL das Packet geöffnet und neu verpackt habe. Ich habe nun mit DHL telefoniert und den Fall beschrieben. Diese sagen der Käufer solle mit dem Packet zu einem DHL shop gehen und schauen ob die Versicherung greift(dafür ja auch versicherter Versand).
Der Käufer weigert sich und möchte das Lenkrad nun einfach zurückschicken und sein Geld wieder, sonst würde er einen Anwalt einschalten.

Wie ist hier nun die Rechtslage? Kann ich die Versicherung selber noch geltend machen? Kann er mir rechtlich Probleme machen, wenn ich aus uneinsichtigkeit ihm den Rücktritt vom Kauf nicht zulasse? Oder bin ich einfach im Nachteil und muss den Kaufpreis erstatten und auf einem nun defekten Gerät sitzen bleiben?

Mit freundlichen Grüßen,
Becker

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von MaruwithK):
Wie ist hier nun die Rechtslage?

Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Zitat (von MaruwithK):
Kann ich die Versicherung selber noch geltend machen?
Ja. Das kann sogar ausschließlich der Versender, da der Empfänger in keinem Vertragsverhältnis zu DHL steht. Eleganter, aus Sicht des Versenders, ist es jedoch, die entsprechenden Rechte an den Empfänger abzutreten.
Dann muss man sich damit nicht mehr rumschlagen.

Zitat (von MaruwithK):
Kann er mir rechtlich Probleme machen, wenn ich aus uneinsichtigkeit ihm den Rücktritt vom Kauf nicht zulasse?
Da er vorerst keinen Anspruch auf einen Rücktritt hat, eher nein.

Zitat (von MaruwithK):
Oder bin ich einfach im Nachteil und muss den Kaufpreis erstatten und auf einem nun defekten Gerät sitzen bleiben?
Nein. Die genaueren Details ergeben sich nach Beantwortung der 1. Gegenfrage.

Zitat (von MaruwithK):
DHL shop gehen und schauen ob die Versicherung greift(dafür ja auch versicherter Versand).
Für einen Softwarefehler? Wohl kaum...
Wurde das Paket denn nach den geltenden Regelungen der DHL verpackt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Wenn du die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast (hier kommt es auf den Wortlaut an) kann er dir erst einmal keinen Anwalt aufhetzten, wenn du Zeugen hast, die bestätigen können, dass das Gerät bei dir zu 100% funktioniert hat.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
kann er dir erst einmal keinen Anwalt aufhetzten
klar kann er das...

Zitat (von Ölpreis sinkt):
wenn du Zeugen hast, die bestätigen können, dass das Gerät bei dir zu 100% funktioniert hat.
genau das ist nicht notwendig. Der Käufer trägt hier die volle Beweislast...

0x Hilfreiche Antwort


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