Hallo zusammen,
folgender Fall hat sich bei mir ereignet:
Ich habe ein Lenkrad für Rennspiele auf Kleinanzeigen verkauft, welches 100% funktioniert hat. Der Käufer hat bezahlt und ich habe es versichert versendet.
Als es bei Ihm ankam meldete er, nach ein paar Tagen, das 2 Funktionen wohl nicht funktionieren würden(welche er als Teil der Software erahnt) und er deswegen vom Kauf zurücktreten will. Er hat mir außerdem gesagt, das DHL das Packet geöffnet und neu verpackt habe. Ich habe nun mit DHL telefoniert und den Fall beschrieben. Diese sagen der Käufer solle mit dem Packet zu einem DHL shop gehen und schauen ob die Versicherung greift(dafür ja auch versicherter Versand).
Der Käufer weigert sich und möchte das Lenkrad nun einfach zurückschicken und sein Geld wieder, sonst würde er einen Anwalt einschalten.
Wie ist hier nun die Rechtslage? Kann ich die Versicherung selber noch geltend machen? Kann er mir rechtlich Probleme machen, wenn ich aus uneinsichtigkeit ihm den Rücktritt vom Kauf nicht zulasse? Oder bin ich einfach im Nachteil und muss den Kaufpreis erstatten und auf einem nun defekten Gerät sitzen bleiben?
Mit freundlichen Grüßen,
Becker
Ebay Kleinanzeigen Frage Bezüglich Rückgabe
18. Mai 2020
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Frage vom 18. Mai 2020 | 14:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Frage Bezüglich Rückgabe
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2020 | 14:45
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatWie ist hier nun die Rechtslage? :
Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Ja. Das kann sogar ausschließlich der Versender, da der Empfänger in keinem Vertragsverhältnis zu DHL steht. Eleganter, aus Sicht des Versenders, ist es jedoch, die entsprechenden Rechte an den Empfänger abzutreten.ZitatKann ich die Versicherung selber noch geltend machen? :
Dann muss man sich damit nicht mehr rumschlagen.
Da er vorerst keinen Anspruch auf einen Rücktritt hat, eher nein.ZitatKann er mir rechtlich Probleme machen, wenn ich aus uneinsichtigkeit ihm den Rücktritt vom Kauf nicht zulasse? :
Nein. Die genaueren Details ergeben sich nach Beantwortung der 1. Gegenfrage.ZitatOder bin ich einfach im Nachteil und muss den Kaufpreis erstatten und auf einem nun defekten Gerät sitzen bleiben? :
Für einen Softwarefehler? Wohl kaum...ZitatDHL shop gehen und schauen ob die Versicherung greift(dafür ja auch versicherter Versand). :
Wurde das Paket denn nach den geltenden Regelungen der DHL verpackt?
#2
Antwort vom 18. Mai 2020 | 15:44
Von
Status: Schüler (163 Beiträge, 61x hilfreich)
Wenn du die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast (hier kommt es auf den Wortlaut an) kann er dir erst einmal keinen Anwalt aufhetzten, wenn du Zeugen hast, die bestätigen können, dass das Gerät bei dir zu 100% funktioniert hat.
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#3
Antwort vom 18. Mai 2020 | 17:30
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
klar kann er das...Zitatkann er dir erst einmal keinen Anwalt aufhetzten :
genau das ist nicht notwendig. Der Käufer trägt hier die volle Beweislast...Zitatwenn du Zeugen hast, die bestätigen können, dass das Gerät bei dir zu 100% funktioniert hat. :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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