Ebay Kleinanzeigen Frage Produkt defekt

19. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Frage Produkt defekt

Guten Abend,

diese Story ist etwas kompliziert, aber ich versuche es mal. Also gekauft wurde etwas bei eBay kleinanzeigen.

Bis zum Versand war alles gut. Also es wurde mit DHL versendet, aber selbst das musste ich denen aus der Nase kitzeln. Nun kam das Paket zurück und angeblich weil Name nicht an der Klingel war laut einem Aufkleber. Laut einem anderen Aufkleber war der Identcode beschädigt oder nicht vorhanden. Also sehr widersprüchlich.

Naja, habe dann angeboten per Hermes. Hermes hat das Paket verweigert.

Ich war dann zufällig die Tage in der Nähe und habe es abgeholt. Die VK waren nicht anwesend und dort sah ich wieso Hermes das abgelehnt hat. Es hatte keine richtige Form, die Ecken der Rahmen überragten das Paket an sich und es würde stümperhaft gelöst.

Kein Wunder dass Hermes das abgelehnt hat.

Recherche bei DHL ergab: Paket war nie weiter als Bochum (Absendeort Wuppertal). Das mit der Klingel bezog sich auf den Absender, nicht meine Adresse. Behauptet wurde in den Chats das Gegenteil.

Naja zu Hause angekommen in Berlin packte ich die Moosbilder-Rahmen aus und sie waren auch in keinem guten Zustand mehr. Moos platt gedrückt, Ecken von den Rahmen leicht lediert.

Geld zurück gefordert und nun möchte man das natürlich nicht und stellt sich quer. Meine Frage ist welche Möglichkeiten ich hier habe und ob die Aussichten gut aussehen !?

Das alles kann und möchte ich nicht als Lehrgeld abschreiben. Ich möchte hier definitiv mein Geld zurück und wenn mit Anwalt was natürlich Mehrkosten bedeutet.

Dass die Rahmen übrigens nicht in Dänemark gefunden wurden konnte ich nebenbei auch noch widerlegen. Einer hatte noch einen EAN Aufkleber und das war einfach ein Holztablet von Real für 9,95 Euro das Stück. Also da wurde bei einem der Aufkleber vergessen zu entfernen. Aber das ist ja kein Grund und da habe ich keinerlei Handhabe, aber alles andere ist unschön.

Danke für die Hilfe.



-- Editiert von jennymilky am 19.05.2020 18:36

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Geld zurück gefordert und nun möchte man das natürlich nicht und stellt sich quer.

Naja, so Forderungen ganz ohne Rechtgrundlage werden gerne mal abgelehnt.



Zitat (von jennymilky):
Moos platt gedrückt, Ecken von den Rahmen leicht lediert.

Und warum hat man die nicht sorgfältiger transportiert, das die Schäden nicht passiert wären?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Und warum hat man die nicht sorgfältiger transportiert, das die Schäden nicht passiert wären?


Das kann ich dir nicht beantworten. Die Gegenseite hat das Paket sehr stümperhaft verpackt.

Mit dem Transport hat es weniger zu tun. Eher mit dem verpacken. Also das Paket hätte man sehen müssen. Die Rahmen größer als der Karton und man dachte sich man kann die Ecken irgendwie überklebenden.

Wie gesagt hat im zweiten Anlauf Hermes den Versand verweigert.

Dazu sei gesagt es handelt sich um einen Privatverkauf.



-- Editiert von jennymilky am 19.05.2020 23:45

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Das kann ich dir nicht beantworten.

Du als Transporteur solltest die Antwort aber haben falls es vor Gericht gehen würde. Besser aber schon vorher.



Zitat (von jennymilky):
Die Rahmen größer als der Karton und man dachte sich man kann die Ecken irgendwie überklebenden.

Und man hat es vorbehaltlos mitgenommen.
Das ist das erste große Problem, denn damit dürfte man den Zustand so wie es ist / da stand akzeptiert haben.

Dann ist das zweite große Problem, das man beweisen müsste, das die Verschlechterung nicht beim Transport statt gefunden hat bzw, das diese unabwendbar war. Letztere dürfte unmöglich sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
jennymilky
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 59x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jennymilky):
Das kann ich dir nicht beantworten.

Du als Transporteur solltest die Antwort aber haben falls es vor Gericht gehen würde. Besser aber schon vorher.



Zitat (von jennymilky):
Die Rahmen größer als der Karton und man dachte sich man kann die Ecken irgendwie überklebenden.

Und man hat es vorbehaltlos mitgenommen.
Das ist das erste große Problem, denn damit dürfte man den Zustand so wie es ist / da stand akzeptiert haben.

Dann ist das zweite große Problem, das man beweisen müsste, das die Verschlechterung nicht beim Transport statt gefunden hat bzw, das diese unabwendbar war. Letztere dürfte unmöglich sein.


Wieso ich als Transporteur? Ich bin Leon Transporteur. Ich bin der Empfänger. Oder beziehst du dich auf das mitnehmen nach Berlin weil ich in der Nähe war?

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und man hat es vorbehaltlos mitgenommen.
Das ist das Hauptproblem. Die Ware wurde mitgenommen. Dann ist davon auszugehen, dass sie bei Übergabe in Ordnung war, sonst wäre sie nicht mitgenommen worden. Wenn es anders wäre, so musst du es beweisen.

Zitat (von jennymilky):
das mitnehmen nach Berlin
Das ist der Transport. Da anscheinend die Ware in Ordnung war, muss der Schaden während deines Transportes passiert sein.

Zitat (von jennymilky):
Meine Frage ist welche Möglichkeiten ich hier habe und ob die Aussichten gut aussehen !?
Wenig Möglichkeiten und die Aussichten stehen schlecht.. Mehr als fordern und hoffen, dass der Vk darauf eingeht, kannst du nicht

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von jennymilky):
Oder beziehst du dich auf das mitnehmen nach Berlin

Genau das.
Damit liegt die volle Beweislast bei Dir.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Wieso hat man es nicht vor Ort mit dem Verkäufer einmal aufgemacht, wenn das Paket so beschädigt war?

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