Ebay Kleinanzeigen Käufer kommt nicht

24. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
go689117-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Käufer kommt nicht

Hallo Communtiy,

Ich habe ein Problem mit einem Käufer auf kleinanzeigen.de

Heute morgen bekam ich eine Nachricht, daß ein Käufer Interesse an einer Ware hat. Wir haben uns auf 15 Euro geeinigt. Der Käufer wollte dann gegen 12 Uhr kommen. Ich wartete bis halb 1 und schrieb ihn an. Viertelstunde Später schrieb er zurück, er würde um 14 Uhr kommen. Alles klar, schrieb ich. Um halb 3 schrieb ich ihm dann, wann er denn nun kommen wolle. Keine Antwort. Habe dann 20 Minuten auf Antwort gewartet und habe ihm dann eine Frist gesetzt für die Abholung und sollte er diese verstreichen lassen trete ich von dem Kaufvertrag zurück. Keine Antwort. Um halb 8 dann entschuldigte er sich und wollte um 8 Uhr kommen und die Ware abholen. Ich schrieb ihm, dass dies die letzte Chance sei und sollte er um 8 Uhr zur Abholung kommen, sei alles in Ordnung. Ich habe dann nach ca. 25 Minuten warten geschrieben, wann er denn nun kommen wolle, da ich morgen früh raus muss. Keine Antwort. Um viertel vor 9 ist mir dann die Hutschnur geplatzt und ich schrieb ihm, da er nun auch diese Frist nicht eingehalten habe, trete ich nun vom Kaufvertrag zurück.

Wie sieht das nun rechtlich aus? Muss ich jetzt trotzdem bis ultimo warten, oder bin ich durch die Fristsetzungen mit der Anmerkung das ich vom Vertrag zurücktrete rechtlich auf der sicheren und richtigen Seite?

Ich habe in 3 Tagen meine Prüfung und ich habe jetzt echt keinen Nerv mich wegen solchen Leuten noch mehr stressen zu lassen.

Vielen Dank.

Viele Grüße
Lilli

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5676 Beiträge, 2523x hilfreich)

Wenn ihr schon einen Kaufvertrag habt, dann wäre der nächste Schritt, den Käufer Gerichtsfest zur Zahlung aufzufordern.
Also per Einschreiben und Frist mind. 14 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126064 Beiträge, 40590x hilfreich)

Zitat (von go689117-23):
bin ich durch die Fristsetzungen mit der Anmerkung das ich vom Vertrag zurücktrete rechtlich auf der sicheren und richtigen Seite?

Nö.



Zitat (von go689117-23):
Ich habe in 3 Tagen meine Prüfung und ich habe jetzt echt keinen Nerv mich wegen solchen Leuten noch mehr stressen zu lassen.

Dann lass es und kümmere Dich später nach der Prüfung.



Zitat (von hiphappy):
Wenn ihr schon einen Kaufvertrag habt, dann wäre der nächste Schritt, den Käufer Gerichtsfest zur Zahlung aufzufordern.

Nicht nur zur Zahlung, sondern zur Zahlung und zur Abholung nach vorheriger Terminvereinbarung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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