Ebay Kleinanzeigen Käufer meldet nach Erhalt unbefugten Zugriff

21. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Käufer meldet nach Erhalt unbefugten Zugriff

Hallo
ich habe auf Ebay Kleinanzeigen etwas Verkauft (bezahlt mit paypal friends). Nach Geldeingang habe ich dieses auch sofort auf mein Konto gebucht. Nachdem ich die Ware (per Mail) verschickt habe, hat der Käufer kurze Zeit später einen unbefugten Zugriff gemeldet und Paypal hat mir wieder Geld abgebucht (die Überweisung ist schon auf meinem Bankkonto, sodass das Paypal-Konto um den Verkaufsbetrag im Minus ist).
Paypal ist sehr träge und beantwortet meine Fragen bis jetzt damit, dass sie auf andere, nicht von mir gestellte, Fragen antworten.
Der Käufer hat mir auf Kleinanzeigen den Erhalt bestätigt und hat so wie ich das (nachträglich) aus den Mails von Paypal rauslese mit Kreditkarte bezahlt.
Wie ist da am besten vorzugehen?

-- Editiert von jownes am 21.12.2018 18:38

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von jownes):
Wie ist da am besten vorzugehen?


Als erstes mal prüfen ob der Kaufer und der Fallmelder personengleich sind.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von jownes):
Wie ist da am besten vorzugehen?


Als erstes mal prüfen ob der Kaufer und der Fallmelder personengleich sind.

Berry


da liegt ja leider eines der Probleme: das kann nur Paypal rausfinden, bzw ich bin für diese Information auf sie angewiesen, da der Käufer ja auf Kleinanzeigen nicht reagiert

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von jownes):
meine Fragen

Welche waren das denn?



Zitat (von jownes):
dass sie auf andere, nicht von mir gestellte, Fragen antworten.

Ja, der Herausforderung bei Textbausteinen den richtigen anzuklicken ist nicht jeder gewachsen ...



Zitat (von jownes):
Wie ist da am besten vorzugehen?

1. Paypal genau 1x mitteieln
- das man nicht dafür zuständig ist, wenn sie anderen Kunden Geldgeschenke machen, das mögen sie doch bitte selber bezahlen-
- das es keinerlei Nachweise für einen unbefugten Zugriff gibt und falls man anderer Meinung wäre das doch bitte gerichtsfest belegen möge.
- Bettelbriefe von Ihrem Inkasso und dem Anwalt keine Wirkung zeigen würden

2. Paypal nicht mehr nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche waren das denn?

Warum genau die Zahlung storniert wurde, wie sie darauf gekommen sind, aber eher allgemein gehalten, werde nochmal versuchen das ganze noch mal konkreter machen. Auf die Aufforderung die Rückbuchung zu stornieren kam nur zurück, dass man die ursprüngliche (Käufer an mich) Zahlung nicht stornieren könne.


Zitat (von Harry van Sell):

1. Paypal genau 1x mitteieln
- das man nicht dafür zuständig ist, wenn sie anderen Kunden Geldgeschenke machen, das mögen sie doch bitte selber bezahlen-
- das es keinerlei Nachweise für einen unbefugten Zugriff gibt und falls man anderer Meinung wäre das doch bitte gerichtsfest belegen möge.
- Bettelbriefe von Ihrem Inkasso und dem Anwalt keine Wirkung zeigen würden

2. Paypal nicht mehr nutzen.

Werde ich machen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe mal Paypal diesen Text geschickt:

Zitat (von Nachricht an Paypal):
würden Sie mir bitte Informationen bezüglich des Falls zukommen lassen, vor allem Nachweis(e), dass dieser unbefugte Zugriff stattgefunden hat (vor allem vor dem Hintergrund, dass dies eine häufig genutzte Vorgehensweise von Betrügern ist und Paypal diese bekannt sein muss)? Aktuell gibt es für mich leider keine Nachweise für einen unbefugten Kontozugriff.
Und auch warum Paypal gegen solche Fälle keine Sicherheitsvorkehrungen/-prüfungen hat.
Gemeldet wurde der Fall vom Sender des Geldes um 18:56 (Zeitpunkt der Benachrichtigungsmail an mich, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde), entschieden das wurde das ganze dann nur 7 Minuten später um 19:03 (wieder Zeitpunkt der Benachrichtigungsmail an mich). Wie kann eine ordentliche Prüfung eines solchen Falls in nur 7 Minuten vollzogen werden? Wurde dieser rein maschinell oder auch persönlich behandelt?
Und wie ich bereits in der ersten Nachricht geschrieben habe, kann ich nachweisen, dass der Besitzer des Kontos diese Zahlung autorisiert hat, warum gehen Sie darauf nicht ein?
Mit dem Nachrichtenverlauf mit dem Sender des Geldes kann ich auch plausibel erklären, dass ein Betrugsversuch zu meinem Schaden und keine unautorisierte Zahlung vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Da entdecke ich jetzt nichts nachteiliges drin.


Dann mal abwarten was Paypal nun macht. Vermutlich nerven ohne Ende, aber nichts liefern. Genau wie das nachfolgende Inkasso.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Paypal hat geantwortet:

Zitat (von paypal):
Da Sie beim Verkauf von Waren eine Privatzahlung akzeptiert haben, können wir Ihnen leider keinen Verkäuferschutz anbieten. Wenn Sie Waren gegen Privatzahlungen verkaufen, umgehen Sie die Verkaufsgebühr. Dies ist bei PayPal leider nicht erlaubt. Wir gehen bei Privatzahlungen davon aus, dass Sie die Person gut kennen und es daher nicht zu Problemen kommen kann. Bezüglich der Bestätigung des unberechtigten Zugriffs können wir Ihnen leider aus Datenschutzgründen keine weiteren Informationen geben.


blöd nur, dass der Verkäuferschutz auch bei normaler Zahlung nicht gegriffen hätte, da ich ein digitales Gut verkauft habe... *(facepalm)

Habe in der Antwort auch mal nachgefragt, wann sie die anderen Fragen von mir beantworten wollen.
Weiter nichts machen oder irgendetwas unternehmen?



-- Editiert von jownes am 27.12.2018 13:03

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von jownes):
Bezüglich der Bestätigung des unberechtigten Zugriffs können wir Ihnen leider aus Datenschutzgründen keine weiteren Informationen geben.


Naja, die wird Paypal im Zuge der Zahlungsklage (die nie eingereicht werden wird) offen legen müssen.....

Zitat (von jownes):
Weiter nichts machen oder irgendetwas unternehmen?


Paypal ignorieren.
Inkasso (normalerweise KSP) ignorieren
Nachgeschalteter Anwalt ignorieren

Irgendwann kommt vermutlich ein gelber Brief vom Amtsgericht, da dann REAGIEREN!
Da steckt dann ein Mahnbescheid drin, bei dem machst Du ein Kreuzchen bei "vollumfänglich widersprechen" und schickst ihn fristgerecht ans Gericht zurück.

Danach kommen wieder Bettelbriefe entweder vom Inkasso oder Anwalt, dass Du möchtest doch den Einspruch zurücknehmen etc...., also wieder ignorieren.

Wenn Du auf Ignorieren nicht so stehst, kannst Du auch EINMALIG dem kommenden Inkasso schreiben, dass die Forderung unberechtigt ist und sie doch bitte den Klageweg beschreiten möchten.

-- Editiert von spatenklopper am 27.12.2018 13:54

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
da der Käufer ja auf Kleinanzeigen nicht reagiert
Du schreibst aber doch, dass er den Erhalt bestätigt hat. Noch nicht mal das hätte er tun müssen, aber jedenfalls kann von "reagiert nicht" keine Rede mehr sein.
Er muss mit dir natürlich keine längere Brieffreundschaft führen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
da der Käufer ja auf Kleinanzeigen nicht reagiert
Du schreibst aber doch, dass er den Erhalt bestätigt hat. Noch nicht mal das hätte er tun müssen, aber jedenfalls kann von "reagiert nicht" keine Rede mehr sein.
Er muss mit dir natürlich keine längere Brieffreundschaft führen.

Stefan


er hat bestätigt, dass die Mail angekommen ist, danach dann das Geld zurückgebucht und seit dem Zeitpunkt nicht mehr geantwortet

andere Frage, es sieht so aus, dass ich alles rechtzeitig sperren konnte bzw rechtzeitig gemeldet, sodass ich das Verkaufte wieder zurückerhalten sollte (bzw neu ausgestellt)
sofern dass der Fall ist, ist es wohl am vernünftigsten, dass ich das Geld an Paypal überweise, würde mich aber interessieren, ob man das ganze theoretisch durchziehen könnte?



-- Editiert von jownes am 27.12.2018 17:49

-- Editiert von jownes am 27.12.2018 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
sodass ich das Verkaufte wieder zurückerhalten sollte (bzw neu ausgestellt)
Wie, du hast den Käufer beklaut? Das war dann wohl eine Straftat.
Wobei, wenn der Käufer wirklich ein Betrüger ist, wird er das wohl kaum anzeigen.

Wie so oft könnte es ein Dreiecksbetrug sein, und dann weiß ich nun nicht mehr auf welcher Seite du dich befindest (Opfer, oder (Mit)Täter).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, Paypal beteuert ja, dass der Käufer dass eigentlich nicht gekauft habe, da er ja die Zahlung nicht autorisiert hat...
Wenn mir der Käufer nachweist, dass der mir das Geld geschickt hat, bin ich auch sofort bereit die Ware wieder auszuhändigen, das ganze wird aber vermutlich nicht passieren.

Paypal hat mal wieder geantwortet:

Zitat (von Paypal):

würden Sie mir bitte Informationen bezüglich des Falls zukommen lassen, vor allem Nachweis(e), dass dieser unbefugte Zugriff stattgefunden hat (vor allem vor dem Hintergrund, dass dies eine häufig genutzte Vorgehensweise von Betrügern ist und Paypal diese bekannt sein muss)? Aktuell gibt es für mich leider keine Nachweise für einen unbefugten Kontozugriff.

- Wir können Ihnen aus Datenschutzgründen keine Nachweise zukommen lassen.

Und auch warum Paypal gegen solche Fälle keine Sicherheitsvorkehrungen/-prüfungen hat.

- Wir haben keinen direkten Einfluss auf die Passwortsicherheit unserer Kunden. Trotzdem besteht die Möglichkeit der Rückbuchung wie z.B. auch bei Kreditkarten.

Gemeldet wurde der Fall vom Sender des Geldes um 18:56 (Zeitpunkt der Benachrichtigungsmail an mich, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde), entschieden das wurde das ganze dann nur 7 Minuten später um 19:03 (wieder Zeitpunkt der Benachrichtigungsmail an mich). Wie kann eine ordentliche Prüfung eines solchen Falls in nur 7 Minuten vollzogen werden? Wurde dieser rein maschinell oder auch persönlich behandelt?

Der Fall wurde von einem Mitarbeiter untersucht.

Und wie ich bereits in der ersten Nachricht geschrieben habe, kann ich nachweisen, dass der Besitzer des Kontos diese Zahlung autorisiert hat, warum gehen Sie darauf nicht ein?

Mit dem Nachrichtenverlauf mit dem Sender des Geldes kann ich auch plausibel erklären, dass ein Betrugsversuch zu meinem Schaden und keine unautorisierte Zahlung vorliegt.

Wir können Nachweise leider nicht berücksichtigen, da bei Privatzahlungen kein Verkäuferschutz besteht.




-- Editiert von jownes am 28.12.2018 10:04

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

so ein kleines Update
Paypal hat mich und ich auch Paypal angerufen.
Waren sehr von sich überzeugt und haben fast immer geantwortet "Es besteht leider kein Käuferschutz" und auch sehr interessante Aussagen, dass ich Nachweise schicken könnte, diese von Paypal sicher nicht angeschaut werden, dass sie mir nichts nachweisen müssten und auch (obwohl ich per Mail gesagt bekommen habe dass das nicht der Fall wäre) dass der Fall automatisch zu meinen Ungunsten entschieden wurde.
Und natürlich dass ich wegen den AGBs das alles so zu akzeptieren habe (habe dann nur geantwortet dass sie mich wegen AGB-Verstößen gerne rausschmeißen können aber deshalb noch lange kein Geld abbuchen/dieses von mir fordern können).
Habe gefordert, dass sie mir etwas Schriftliches geben, der Mitarbeiter meinte, dass er mir was zukommen lässt. Auf die Frage warum Paypal überhaupt Transaktionen durchführt ist er nur ausgewichen und auf Nachfrage hat er auch erzählt dass manche Kunden eine 2-Faktor-Autorisierung/Identifizierung nutzen, aber eben nicht alle und natürlich ich das wieder zu akzeptieren habe.
Frage: wenn ich am Anfang des Anrufs einer Aufzeichnung zugestimmt habe, kann ich da im Zweifel rankommen, bzw gerichtlich verwerten?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist gerade ein wichtiges Detail aufgefallen.
Empfangen habe ich das Geld von der Mailadresse a (habe auch eine Mail von Paypal dazu die das bestätigt), online wird angezeigt, ich hätte das Geld von einer anderen Adresse b erhalten und das Geld wurde soweit ich das nachvollziehen kann auch an die Adresse b "zurückgebucht".
ach ja und mein Paypal-Konto wurde mittlerweile gesperrt

PS: ich würde mich über Beiträge freuen


-- Editiert von jownes am 09.01.2019 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Du hast doch bereits alles Relevante bekommen, was brauchst Du noch?

Ist das Verkaufte weg -> Antwort # 8

Wird Dir das Verkaufte erstattet bzw. neu ausgestellt, solltest Du ganz schnell deinen letzten Satz aus Beitrag #10
umsetzen.

Zitat (von jownes):
ist es wohl am vernünftigsten, dass ich das Geld an Paypal überweise,


Ansonsten hast Du nicht nur Inkasso und Anwalt am Hals, sondern auch noch ein Strafverfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12318.03.2021 19:48:00
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

die Nachfrage hat ergeben, dass eine Neuaustellung nicht möglich ist
habe mittlerweile herausgefunden, dass vor Prüfung des Falls noch Adresse a Absender war und im Laufe des Verfahrens/danach erst zu Adresse b geändert wurde. Finde ich auch sehr dreist von Paypal einfach mal den Absender des Geldes bzw Transaktionsdetails nachträglich(!) zu ändern.
habe mittlerweile auch eine Beschwerde an crc@paypal.com geschrieben (angeblich Mail des Direktors für Kundenbeschwerden)

0x Hilfreiche Antwort

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