Ebay Kleinanzeigen - Käufer unterstellt mir Betrug und droht mit Anzeige

3. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - Käufer unterstellt mir Betrug und droht mit Anzeige

Hallo in die Runde,
ich dachte dass ich hier mal meinen Fall schildere um Meinungen dazu zu bekommen.

Folgendes:
Ich habe vor ein paar Wochen ein Fussballtrikot bei Ebay Kleinanzeigen verkauft. Mit Versand dreht es sich um eine Summe von 36,60 die der Käufer via Paypal gezahlt hat. 35 Euro das Trikot und 1,60 für den Versand als Großbrief. Der Käufer hat ohne dass ich darum gebeten habe oder ähnliches via "Freunde" bezahlt. Er hätte also von mir aus auch mit Käuferschutz zahlen können. Hat er aber nicht.

Ich hatte noch nen paar Großbriefmarken zuhause aber da das Trikot tatsächlich etwas größer ist hat es nicht ohne weiteres in nen normalen großen Briefumschlag passte habe ich es anders verpackt und dann als Warenaendung für 1,95 verschickt. Über den Kauf dieser Versandmarke hab ich auch natürlich einen Nachweis. Mehr halt nicht da es eben die Option der Nachverfolgung bei solchen Sendungen ja garnicht gibt. Genauso wenig wie nen Nachweis über die Einlieferung. Man klebt die Marke drauf und schmeisst es in den Briefkasten oder gibt es in einer Filiale ab.

Da ich vom Verkäufer dann erstmal nichts gehört habe habe ich irgendwann selber nachgefragt ob das Trikot da ist und ob alles gut ist. Er meinte dann nein und hat aber auch ganz entspannt reagiert. Dass wir einfach noch warten und er sich melden würde. Ich hatte ihm zugesichert den Kaufpreis zurückzuerstatten wenn es denn garnicht ankommt. Wäre dann für mich ärgerlich gewesen aber gut. 36 Euro sind nicht die Welt. Ich hätte den "Schaden" also auch alleine getragen. Es kam dann der Tag wo der Käufer schrieb dass es wohl nicht mehr kommt und ob ich das Geld zurücküberweisen würde. Das habe ich mit der Bitte bejaht 1-2 Tage Geduld zu haben da ich das bereits ausgezahlte Geld erst wieder auf meinem PayPal Konto einzahlen muss um es ihm dann wieder zu erstatten. Daraufhin fing er an mir Betrug zu unterstellen und dass ich das Trikot ja nie hätte losgeschickt was man ja auch an meinen durchweg negativen Bewertungen sehen könnte. Unsinn. Er hat mich negativ bewertet. Sonst wüsste ich von keinem.

Ich fand es halt echt unverschämt da ich ja garkeine Anstalten gemacht habe sein Geld nicht zurückzuerstatten. Nachdem man mich aber als jemanden hingestellt hat der ich nicht bin habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht dass ich als Verkäufer nicht dafür hafte wenn die Ware nicht ankommt sondern er als Käufer und hab ihm dann trotzdem noch das Angebot gemacht einfach Hälfte Hälfte zu machen. Scheinbar will er auch das nicht und hat mich nun nach eigenen Angaben bei der Polizei angezeigt. Vielleicht ist es auch von mir jetzt nicht cool zu sagen dass ich ihm maximal die hälfte wieder erstatte. Wobei ich ja selbst das eigentlich meines Wissens nach nicht müsste. Aber warum soll ich denn Geld an eine Person zurückzahlen die mir sowas unterstellt obwohl es dazu aus meiner Sicht überhaupt keinen Anlass gab? Zumal das Trikot ja theoretisch angekommen sein könnte. Ich hätte es ihm garnicht unterstellen wollen aber es könnte ja halt trotzdem sein. Eigentlich find ich das alles komplett lächerlich und will auch einfach garkeinen Ärger.

Wie seht ihr das? Hab ich jetzt komplett falsch reagiert?




41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
manoohman es scheinen tatsächlich einige solcher 'falscher' Menschen im Netz rumstöbern um abzusahnen...
Wie ich von Paypal weiß wäre er (vorsichtig gesagt) selbst schuld dass er via Freunde bezahlt hat-ergo KEIN Käuferschutz!
Drohungen sind zwar schnell ausgesprochen, dennoch kannst du jetzt nur warten ob das wirklich so ist.
In meinem Fall meinte selbst der Anwalt anfangs "erstmal abwarten ob er es wirklich macht" > hat er
Man kann leider auch Pech haben wenn man an irgendwelche "Profis" gerät, die das öfters machen und einen sch*** Anwalt hat. Wie ich bei ebay :augenroll:

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Naklnikl):
Über den Kauf dieser Versandmarke hab ich auch natürlich einen Nachweis. Mehr halt nicht da es eben die Option der Nachverfolgung bei solchen Sendungen ja garnicht gibt. Genauso wenig wie nen Nachweis über die Einlieferung. Man klebt die Marke drauf und schmeisst es in den Briefkasten oder gibt es in einer Filiale ab.
Auch wenn es sich um einen Privatverkauf handelt, musst Du den Versand nachweisen können. Und ein Beleg über den Kauf irgendeiner Briefmarke ist kein Nachweis.

Zitat (von Naklnikl):
Ich hatte ihm zugesichert den Kaufpreis zurückzuerstatten wenn es denn garnicht ankommt.
Du hast also die volle Kaufpreiserstattung zugesichert.

Zitat (von Naklnikl):
Es kam dann der Tag wo der Käufer schrieb dass es wohl nicht mehr kommt und ob ich das Geld zurücküberweisen würde. Das habe ich mit der Bitte bejaht 1-2 Tage Geduld zu haben da ich das bereits ausgezahlte Geld erst wieder auf meinem PayPal Konto einzahlen muss um es ihm dann wieder zu erstatten.
Wieso 1-2 Tage Geduld? Wenn im PayPal Konto eine Kreditkarte oder Bankverbindung hinterlegt ist, kann man das Geld sofort anweisen.

Zitat (von Naklnikl):
habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht dass ich als Verkäufer nicht dafür hafte wenn die Ware nicht ankommt sondern er als Käufer und hab ihm dann trotzdem noch das Angebot gemacht einfach Hälfte Hälfte zu machen.
1. Du musst nachweisen, dass Du die Ware versendet hast. Kannst Du aber nicht.
2. Und jetzt widersprichst Du also Deiner vorher getätigten Zusicherung über die volle Rückerstattung.

Zitat (von Naklnikl):
Aber warum soll ich denn Geld an eine Person zurückzahlen die mir sowas unterstellt obwohl es dazu aus meiner Sicht überhaupt keinen Anlass gab?
Den Anlass gibt es sehr wohl.

Zitat (von Naklnikl):
Hab ich jetzt komplett falsch reagiert?
Ja.

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#3
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 267x hilfreich)

Als privater Verkäufer haftet man nicht für den unversicherten Versand.

Das ist das Problem des Käufers.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Als privater Verkäufer haftet man nicht für den unversicherten Versand.

Das ist das Problem des Käufers.
Ach? Nur dass auch der private Verkäufer die Übergabe z.B. an DHL nachweisen muss. Und wenn der Nachweis nicht vorhanden ist, ist es das Problem des Verkäufers.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von Naklnikl):
und hat mich nun nach eigenen Angaben bei der Polizei angezeigt.
Erstmal abwarten, was aus der Anzeige bei der Polizei wird. Angeboten und geplappert ist vorerst genug.
Zitat (von Naklnikl):
Er hat mich negativ bewertet.
Das kannst du schnell erklären.... zB. Problem ist in Klärung

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Naklnikl):
Er hat mich negativ bewertet.
...bei Ebay Kleinanzeigen...

Woher weißt du das? Bei ebay-Kleinanzeige gibt's doch nur diese smilies :crazy:

-- Editiert von $amu20 am 03.03.2022 12:27

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#7
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 267x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ach? Nur dass auch der private Verkäufer die Übergabe z.B. an DHL nachweisen muss. Und wenn der Nachweis nicht vorhanden ist, ist es das Problem des Verkäufers.


Der Fragesteller hat die Quittung für die Briefmarke - alles gut.

Es ist das Problem des Käufers, nachzuweisen, dass der Verkäufer nicht versandt hat.

Den Nachweis möchte ich sehen.

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#8
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

@boatonxl
Ich kann definitiv damit leben wenn ich lesen würde dass ich es nicht richtig gemacht hab aber nen bisschen macht auch der ton die musik. Klingt ja fast so als wäre ich nen Schwerverbrecher. Und de facto hast du auf jeden fall nicht in allen Punkten recht.

Ich kann nicht einfach via Paypal überwiesen wenn kein Guthaben vorhanden ist. Bei mir funktioniert es nur wenn mein Paypal Konto Guthaben aufweist. Keine Ahnung warum. Ist schon ewig so und auch kein Problem für mich. Hab ich mich auch nie weiter mit beschäftigt sondern einfach so hingenommen. Auch hat nicht jeder Mensch eine Kreditkarte. Ich zum Beispiel nicht.

Wo hab ich mir widersprochen? Ich hatte nie vor das Geld nicht zu erstatten bis er mich aufs unverschämteste als Betrüger hingestellt hat. Bis zu dem Zeitpunkt hab ich keinen Gedanken daran verschwendet das nicht zu tun. Man kann es durchaus als Trotzaktion meinerseits bewerten. Trotz ist aber eben auch nicht strafbar

Würde also bedeuten dass ich bei ebay wahllos Klamotten kaufen kann, diese unversichert verschicken lasse und jedes mal behaupte die Ware wäre nicht angekommen? Na wenn das so einfach ist dann wundert mich auch nichts mehr.

Vielen vielen Dank an die anderen. Ich bin einfsch gespannt was passiert. Für lächerliche 30 Euro so ein Aufstand. Zumal ich ja sogar noch ne andere Lösung vorgeschlagen habe die er auch nicht annimmt. Ich seh es halt nicht ein freiwillig den Schaden alleine auszubügeln bei so einer Person. Wenn es den Schaden denn uberhaupt wirklich gibt.

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#9
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Naklnikl):
Für lächerliche 30 Euro so ein Aufstand

Hier 30€, da 10€ o.ä. Anscheinend machen diese Leute sowas öfters
In meinem Fall stellt sich mir immernoch die Frage Warum bricht einer das ebay-Rückgabeverfahren ab was er selbst gestartet hat u. hätte sein Geld zurück bekommen?
Hat der womöglich selbst am Gerät 'gefriemelt' und geht dann zum Gutachter u danach klagen?!?!? Und blöderweise auch noch erfolgreich
Ich bin der dumme der jetzt fast das 10fache des Wertes ömmeln muss :kotz:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Der Fragesteller hat die Quittung für die Briefmarke - alles gut.
Unfug.
Zitat (von Besserweiß):
Es ist das Problem des Käufers, nachzuweisen, dass der Verkäufer nicht versandt hat.
Noch mehr Unfug.

Zitat (von Naklnikl):
Würde also bedeuten dass ich bei ebay wahllos Klamotten kaufen kann, diese unversichert verschicken lasse und jedes mal behaupte die Ware wäre nicht angekommen?
Es geht nur darum, dass Du bei einem Privatverkauf nachweisen musst, dass Du überhaupt versendet hast.

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#11
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Irgendwie kann ich am Handy die zitierfunktion nicht nutzen. Oder ich bin zu talentfrei. Egal.

Ich bin jetzt grad noch über die Aussage gestolpert dass es durchaus nen Grund gibt mir Betrug zu unterstellen. Ich hab doch nie vorgehabt dass Geld nicht zu erstatten. Erst nach seinen Unterstellungen wollte ich nicht mehr so nett sein und auf blauen Dunst das Geld wieder zurückerstatten. Es kann halt nämlich sein dass er eben lügt. Es kann aber natürlich auch sein dass es echt nicht gekommen ist und er nur extrem sauer darüber ist. Das könnte ich sogar nachvollziehen. Aber Betrug? Ich wollte einfach nur nen Trikot verkaufen. Mehr nicht.

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#12
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

@bostonxl

OK. Ich muss das nachweisen. Macht ja durchaus Sinn. Kann ich nicht final da es eben nur nen Nachweis über den Kauf der Versandmarke gibt. Ich bin aber schon froh wenigstens das zu haben. Wenn ich es als großbrief hätte versenden können hätte ich selbst den Nachweis nicht da ich großbriefmarken noch zuhause habe und daher natürlich auch keinen aktuellen Nachweis über den Kauf.
Muss er denn nicht auch beweisen dass es nicht angekommen ist? Wird vermutlich genauso schwierig werden wie für mich den Versand zu 100 Prozent zu beweisen.

Mir bleibt wohl nur abzuwarten. Im Endeffekt ist das größere Übel jetzt auch garnicht das Geld sondern die Anzeige. Er wird ja unser Gespräch bei der Polizei auch zeigen müssen. Darin ist ja zu sehen dass ich die Bereitschaft dazu hatte kein großes Ding daraus zu machen. Bis er eben "ausgerastet" ist weil er mir die 1-2 Tage für die Überweisung auf mein PayPal nicht wirklich geben wollte. Wenn die Menschen mehr miteinander und weniger gegeneinander arbeiten würden wäre vieles so viel einfacher.

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#13
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Noch mehr Unfug.


Unfug ist höchstens, wie hier versucht wird, dem TS Angst zu machen. Es war kein anscheinend versicherter Versand vereinbart, der Käufer trägt hier als das Transportrisiko.

Auch wird es ganz sicher nicht für einen Betrug ausreichen, falls der Verkäufer keine Zeugen hat, die den Versand bestätigen können. Weiterhin wird der Käufer zivilrechtlich wohl kaum unter diesen Umständen eine Klage riskieren, von dem Betrag mal abgesehen.

Deine Einschätzungen sind hier in dem Fall leider völlig an der Realität vorbei.

@TS Einen Betrug kann ich hier nicht erkennen, dass du allerdings eine vollständige Rückerstattung (unnötigerweise) zugesagt hast, könnte bei einer zivilrechtlichen Klage zu einem Problem werden. Aber das ist wohl eher unrealistisch, dass geklagt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Naklnikl):
Irgendwie kann ich am Handy die zitierfunktion nicht nutzen. Oder ich bin zu talentfrei. Egal.

:dance: du musst erst den Text markieren den du zitieren willst

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

@carsten
Danke für deine Einschätzung. Ich habe keine Zeugen die den Versand bestätigen können. Das einzige was ich da anbieten kann ist die Aussage meiner Schwester die mir die Versandmarke gedruckt hat. Sie weiss aber natürlich nicht was ich da verschickt habe da sie eben nur den "Auftrag" hatte mir die Marke auszudrucken. Ich habe in letzter Zeit öfter mal was bei ebay verkauft und sie hat mit daher auch immer mal wieder ne Marke für nen Päckchen, nen Paket, was auch immer dann beim Verkauf vereinbart war ausgedruckt. In Zukunft gehen meine Sendungen. Ganz egal worum es sich handelt nur noch mit Sendungsnummer raus. Das erspart einem vermutlich solchen Ärger.

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#16
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Naklnikl):
weil er mir die 1-2 Tage für die Überweisung auf mein PayPal nicht wirklich geben wollte.

Also das mit dem "Zeit für PP" versteh ich nicht ganz. PayPal muss doch mit deinem Konto (oder das von deinem Mann) verknüpft sein
Deshalb kann man PP immer SOFORT nutzen, auch wenns bei Null ist. Ich habe nie ein GH da weil Eingang sofort auf mein Konto geht

-- Editiert von $amu20 am 03.03.2022 15:37

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

@samu

Kann ich auch nicht genau erklären warum das so ist. Aber es ist halt so. Ich kann nur via Paypal zahlen wenn Guthaben auf dem PayPal Konto ist. Warum wieso weshalb. Keine Ahnung. Ist für mich aber auch nicht Überlebensnotwenig. Wenn ich unbedingt was per Paypal zahlen möchte oder muss dann zahl ich Geld ein und mach es dann so.
Die 1-2 Tage die ich mir da wegen dem normalen Überweisungsvorgang erbeten habe hätte er ja einfach auch ohne solche Äußerungen warten können. Dann hätte er sein Geld ja längst und es wäre jetzt garnicht zu der Situation gekommen in der man da jetzt ist.

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#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Unfug ist höchstens, wie hier versucht wird, dem TS Angst zu machen.


Nö, es werden nur unsinnige und falsche Aussagen koorigiert die den Fragesteller sonst eventuell in falscher Sicherheit wiegen.

Zitat (von CarstenF):
Es war kein anscheinend versicherter Versand vereinbart, der Käufer trägt hier als das Transportrisiko.


Entweder will oder man kann nicht verstehen!?

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

Zitat:
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


Und das müsste der VK nachweisen. Der Kauf einer Briefmarke sagt da leider nichts aus.

Zitat (von CarstenF):
Weiterhin wird der Käufer zivilrechtlich wohl kaum unter diesen Umständen eine Klage riskieren, von dem Betrag mal abgesehen.


Welche Umstände? Das der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann!?

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#19
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat:
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort,...
wie jetzt :???: es geht hier doch nicht um einen 'anderen Ort'! In der Annahme dass @Naklnikl die korrekte Adresse verwendet hat!

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#20
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles gut. Ich warte das jetzt einfach ab. Meine Absicht war ein einfacher und unproblematischer Verkauf bei ebay Kleinanzeigen und sicher kein Betrug.

Ich habe ihn ja nichtmal darum gebeten via Paypal Freunde zu überweisen. Das hat er selber einfach gemacht. Er hätte es von mir aus auch mit Käuferschutz machen können. So hätte er sich das Geld im Problemfall ohne weiteres selber zurückholen können. Wäre auch in Ordnung gewesen da ich in dem Moment ja garnicht daran gedacht habe dass das Trikot nicht ankommen könnte.

Bis zu dem Punkt wo er mir Betrug unterstellt hat war das Gespräch sehr nett und entspannt. Seinerseits wie auch meinerseits. Ich bin mir aber dessen auch bewusst dass ich mich vielleicht auch etwas arschig verhalte da ich ihm zugesichert habe das Geld zu erstatten wenn es denn echt nicht kommt. Und das hätte ich getan ohne das zu hinterfragen oder ihm zu unterstellen dass er das Trikot evtl schon längst hat. Wenn er mir einfach die 1 oder 2 Tage gegeben hätte ohne völlig auszurasten wäre die Sache längst erledigt und er hätte auch sein Geld bis auf den letzten Cent zurück. Keine Ahnung. Wer würde nach solchen Sätzen schon freudestrahlend das Geld auf blauen Dunst zurücküberweisen!? Zumal ich ihm ja trotzdem noch das Angebot gemacht habe Hälfte Hälfte zu machen. Das find ich meinerseits trotz der Umstände absolut fair. Ist also nicht so dass ich nicht trotzdem nen Vorschlag unterbreitet. Vielleicht kommt er ja auch noch zur Besinnung und er versucht es nochmal auf eine menschliche und faire Art. Dann bin ich auch der letzte mit dem man nicht reden kann.

Danke euch allen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Ich bin der dumme
Ja, also bleib mit deinem Problem doch bitte in deinem Thread. Danke.

Der TE kann jetzt nur abwarten, ob tatsächlich ne Anzeige gestellt wird.
DANN gehts weiter, vielleicht sogar hier.
---------------------------------------
Zitat (von charlyt4):
Und das müsste der VK nachweisen. Der Kauf einer Briefmarke sagt da leider nichts aus.
Willst DU jetzt den TE verunsichern? JETZT muss der TE als Verkäufer nichts nachweisen.
Zitat (von charlyt4):
Welche Umstände?
Lies doch die Erzählungen des TE mal nach...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Unfug ist höchstens, wie hier versucht wird, dem TS Angst zu machen. Es war kein anscheinend versicherter Versand vereinbart, der Käufer trägt hier als das Transportrisiko.
Sachverhalt begriffen? Wohl nicht. Der Verkäufer ist verantwortlich, bis er die Ware an einen Transporteur (z.B. DHL) übergeben hat. Und das sollte ein VK nachweisen können. Das hat überhaupt nicht mit unversichertem Versand zu tun.

Zitat (von $amu20):
wie jetzt es geht hier doch nicht um einen 'anderen Ort'! In der Annahme dass @Naklnikl die korrekte Adresse verwendet hat!
Bleib doch bitte in Deinem eigenen Thread. Und hier geht es um eine Formulierung in einem Gesetzestext, die sich darauf bezieht, dass die Ware an einen anderen Ort geliefert wird, als der, an dem er verkauft wurde.

Zitat (von Anami):
Willst DU jetzt den TE verunsichern? JETZT muss der TE als Verkäufer nichts nachweisen.
Doch. Der TE will dem Käufer kein Geld oder nur 50% erstatten. Der K hat aber Anrecht auf die Ware oder den vollen Kaufpreis, wenn der TE nicht nachweisen kann, dass er die Ware tatsächlich versendet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist auch egal. Ich kann nur warten. Alles andere ist vermutlich eh Spekulation. Eine unversicherte Sendung kann ich als Verkäufer niemals zu 100 Prozent nachweisen. Ich kann jemanden mit zur Post nehmen der sieht wie ich die Sendung aufgebe. Selbst das wäre aber ja kein Beweis dafür sondern auch lediglich nen Indiz. Da wird es dann der andere Seite wenn sie denn was böses im Schilde führt ja mega einfach gemacht. Traurig. Aber ich sag mal so. Man ist doch noch lange kein Betrüger wenn man das nicht nachweisen kann weil es de facto garnicht möglich ist. Betrug ist meines Wissens immer mit Vorsatz und das fehlt hier. Das weiss aber halt auch nur ich und kein anderer. Naja. Abwarten. Wenn jemand mit sowas wirklich durchkommt hab ich den Glauben endgültig verloren.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Doch.
Jetzt nicht. Jetzt ist erstmal Funkstille. Wie der Nachweis des Versandes dann bewiesen werden wird/müsste--- weiß man JETZT noch nicht.
Tausende drohen täglich mit Anzeigen...

ICH als Verkäufer würde jetzt nicht dem Käufer hinterherkriechen und noch nach Kontodaten betteln...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Naklnikl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Und nen Angebot Hälfte Hälfte zu machen wäre für beide Seiten das fairste. So hat er nen minimalen Schaden und auch ich. Dann können wir uns beide ärgern und haben beiden gelernt in Zukunft nur noch mit Sendungsverfolgung zu kaufen oder zu verkaufen.

Da ich das Angebot ja gemacht habe und er nicht hab ich zumindest trotzdem meinen guten Willen gezeigt. Muss ja auch was wert sein ‍♂

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von $amu20):
Also das mit dem "Zeit für PP" versteh ich nicht ganz. PayPal muss doch mit deinem Konto (oder das von deinem Mann) verknüpft sein
Deshalb kann man PP immer SOFORT nutzen, auch wenns bei Null ist. Ich habe nie ein GH da weil Eingang sofort auf mein Konto geht



Doch, das kann vorkommen. Wenn das interne System von PayPal die Ausfallwahrscheinlichkeit der Zahlung bzw. der Lastschrift über einen gewissen Prozentsatz bewertet. Oder auch bei größeren Summen, wenn das Risiko als zu hoch bewertet wird. Aber das hat hier auch nichts mit der Sache zu tun, da gebe ich dem TS recht. Auf jeden Fall kann das durchaus so sein und hat nichts mit einer Betrugsmasche zu tun.


Zitat (von charlyt4):
Entweder will oder man kann nicht verstehen!?

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf


Ich habe das Gefühl, dass hier von manchen einiges durcheinander geworfen wird. Der Käufer hat hier eine Anzeige wegen Betrugs angedroht und da wäre es durchaus so, dass die Staatsanwaltschaft einen Betrug nachweisen müsste und eben nicht der Verkäufer seine Unschuld.

Die Staatsanwaltschaft müsste als nicht "Nichtversand! nachweisen" und nicht der Käufer den Versand. Solange er/sie das nicht selbst zugibt, wird das kaum möglich sein. Du zitierst aus dem BGB, wir sind hier mit der angedrohten Betrugsanzeige erstmal beim Strafrecht.

Hätte der TS natürlich z.B. noch einige Vorstrafen bzw. Ermittlungsverfahren bzw. öfters Waren verschwinden, wird man den Ermittlungsaufwand natürlich erhöhen und zumindest gibt es dann mal eine Einladung bzw. Vorladung. Aber so denke ich, dass das eingestellt wird.

Zivilrechtlich ist eine Klage hier doch eher theoretisch und damit wurde auch noch nicht mal gedroht. Dafür müsste der Käufer erstmal für einen Anwalt und Gerichtskosten vorstrecken, ich bezweifle doch sehr, dass der Käufer das hier macht. Außerdem weiß der Käufer doch gar nicht unbedingt, ob nicht doch noch ein Zeuge auftaucht, der den Versand bestätigen kann. So oder so wird das Ganze wohl eher auf einen Vergleich rauslaufen. Also eine Klage wäre für den Käufer hier wenig lohnenswert. Aber wir sind hier wie geschrieben beim Strafrecht bzw. es geht ja erstmal um eine eventuelle Anzeige und für einen Betrug ist das doch zu wenig.


Und ja @TS, es gibt natürlich auch Käufer, die es gerade Verkäufe mit unversichertem Versand abgesehen habe, um dann zu behaupten, die Ware ist nicht angekommen. Dann wird auch gerne mit Anzeigen und Anwalt gedroht, viele geben dann nach. Du könntest dem Käufer mal selbst schreiben, dass du wohl auch eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten wirst, ob du es machst, ist eine andere Sache, aber ab und zu tauchen dann verschwundene Dinge wieder auf oder werden dann irgendwann doch zugestellt. Hatte den Fall selbst schon zweimal. Und ja, falls möglich immer versichert versenden, man kann sich sonst unnötige Probleme schaffen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

CarstenF, du würfelst Zivil- und Strafrecht munter durcheinander.
Im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens würde man dem Fragesteller den Betrug nachweisen müssen. Also beweisen, dass er in betrügerischer Absicht die Ware annonciert und "verkauft" hat. Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wenn der hier geschilderte Sachverhalt stimmt.

Zivilrechtlich muss der Fragesteller nachweisen, dass er die Ware versendet hat. Das Transportrisiko !!! aber nur in Bezug auf den zufälligen Untergang oder der Verschlechterung des Zustandes der Ware !!! geht auf den Käufer über. Hat der Versender gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen (z.B. ungenügende Verpackung) und es entsteht dadurch ein Schaden, dann haftet der Verkäufer dennoch.
Dennoch, kommt es zu einem Verlust muss der Versender nachweisen können, dass er überhaupt versendet hat.



-- Editiert von -Laie- am 03.03.2022 17:41

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Bleib doch bitte in Deinem eigenen Thread. .
wie soll ich das denn jetzt verstehen?
Darf man hier nicht mal zu anderen threads auch seine Meinung schreiben :dau:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Im Zuge .... Sachverhalt stimmt


Ähm richtig. .. aber genau das hab ich geschrieben. Nein, ich habe es eben gerade nicht "durcheinandergewürfelt", sondern im Gegensatz zu manchen vorherigen Beiträgen unterschieden.

Und zum Zivilrecht hab ich geschrieben, dass ich persönlich die Chance für eine Klage als sehr gering ansehen würde. Außerdem sind wir hier ja auch erstmal wie geschrieben bei der Strafanzeige und da reicht es eben nicht für einen Betrug. Fraglich überhaupt, ob eine Anzeige gestellt wird.

Der TS könnte wie geschrieben auch mal versuchen die ganze Sache umzudrehen und selbst mit einer Anzeige drohen. Ist nämlich schon erstaunlich, wie oft unversicherte Sachen manchmal (anscheinend) nicht ankommen.

-- Editiert von CarstenF am 03.03.2022 17:58

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12310.03.2022 16:31:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

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Wie kann man diese nervigen Emails vom Forum abstellen?

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