Ebay Kleinanzeigen. Kaufvertrag?

5. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.06.2023 08:05:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen. Kaufvertrag?

Hallo zusammen.
Ich hätte da mal eine Frage. Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen möchte. Dafür schonmal Danke.

Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen einen Artikel angeboten. Verkaufspreis lag um die 500 Euro.
Auf den Artikel haben sich mehrere Interessenten gemeldet. Darunter einer mit Besichtigungswunsch.
Ein weiterer Interessent schrieb mich an. Diesem habe ich mitgeteilt das ich bereits zwei Interessenten habe. Daraufhin kam als Antwort, das er den Artikel zum genannten Preis auf Vorkasse verbindlich kaufen möchte. Daraufhin willigte ich ein, wir tauschten Bankdaten etc aus. Danach war Funkstille. Ich rief den Interessenten einen Tag später an um nachzufragen, ob dieser den Artikel denn noch immer haben möchte, da keine Reaktion erfolgte obwohl er mir zusicherte sich am selben Tag bei mir zu melden. Erneut sagte dieser ja, er müsse mit einem Bekannten die Abholung klären weil der Interessent selbst zu weit weg wohnt. Er würde mich gleich nochmal zurückrufen. Erneut rief er nicht zurück und es verging ein weiterer Tag. Daraufhin schrieb ich ihm, nachdem er die Vorkasse nicht eingehalten hat (weswegen er überhaupt das Vorkaufsrecht(?) bekommen hat) und zweimal die Vereinbarung nicht eingehalten hat sich am selben Tag wieder zu melden, das ich den Artikel wieder einstellen werde und anderweitig verkaufe. Nach dieser Nachricht vergingen weitere Stunden und der Bekannte von ihm rief mich an (er hat auch einfach meine Nummer weitergegeben) der den Artikel abholen wollte. Ihm schilderte ich erneut das ich den Artikel nun jemand anderem verkaufen werde da viele Vereinbarungen seinerseits nicht eingehalten wurden. Daraufhin, nach 3 Tagen, meldete er sich per Nachrichten auf EbayKleinanzeigen, das ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist und er einen Anwalt einschalten wird.

Wie genau ist nun die Rechtslage?

Vorkasse wurde wie gesagt nie geleistet. Die Idee der Vorkasse kam vom Käufer, damit dieser sich den Artikel sichern kann weil es wie erwähnt bereits zwei weitere Interessenten gab die die in der Nähe wohnen und schneller als er den Artikel hätten bekommen können.
Das er sich bezüglich des Artikels am selben Tag meldet hat er auch nicht eingehalten und das gleich 3x. Ich hätte den Artikel bereits verkaufen können, wartete aber wegen diesem Interessenten ab.

Vielen dank fürs Lesen und vllt mag mir da jemand weiterhelfen. Das versaut einem dann schon immer ziemlich die Stimmung wenn man gewillt ist alles richtig zu machen und am Ende läuft es dann auf so etwas hinaus.


-- Editiert von User am 5. Juni 2023 00:13

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126312 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von Cleyro):
Wie genau ist nun die Rechtslage?

Ich habe mir die hingeklatschte Textwand jetzt nicht angetan.
Wenn ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist, dann wird man liefern müssen oder haftet für den verursachten Schaden.



Zitat (von Cleyro):
Vorkasse wurde wie gesagt nie geleistet. Die Idee der Vorkasse kam vom Käufer

Und?
Blieb es bei einer Idee?
Gab es eine gerichtsfeste Frist für die Leistung?



Zitat (von Cleyro):
Das er sich bezüglich des Artikels am selben Tag meldet hat er auch nicht eingehalten und das gleich 3x.

Irrelevant, insbesondere sofern ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.


Wurde denn schon eine gerichtsfeste Frist zur Erfüllung des Kaufvertrages gesetzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8337 Beiträge, 1742x hilfreich)

Wenn ich zwei Leute haben, die den Artikel anschauen möchten, verkaufe ich an den erstbesten der sich meldet mit Vorkasse und bei dem die Abholung nicht geklärt ist...

Sorry, aber sowas kann ich nicht verstehen. Dann ist es kein Wunder dass so ein Heckmeck passiert.

-- Editiert von User am 5. Juni 2023 09:22

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1132 Beiträge, 195x hilfreich)

Gelöscht wegen Verstoß gegen Urheberrecht / Nutzungsrecht

-- Editiert von Moderator am 5. Juni 2023 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(377 Beiträge, 96x hilfreich)

also, A verkauft, B zahlt per Vorkasse (vieleicht noch per PayPal) und C holt die Ware ab??

Da schrillen bei mir Alarmglocken; auf so etwas würde ich mich nicht einlassen. Wenn C abholt, soll C auch vor Ort in bar zahlen.

Liege ich richtig, dass der Kaufspreis bei Vorkasse am attraktivsten war??

Liebe Grüße

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126312 Beiträge, 40619x hilfreich)

Zitat (von Ally McBeal):
also, A verkauft, B zahlt per Vorkasse (vieleicht noch per PayPal) und C holt die Ware ab??

Ein Klassiker des Dreiecksbetruges...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 281.582 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.684 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.