Eine userin hat mir einen Mangatausch vorgeschlagen, dem ich zugestimmt habe. Adressen haben wir ausgetauscht und die Mangas am selben Tag verschickt, beide per Buchsendung. Die Quittung haben wir uns gegenseitig hochgeladen wie ausgemacht.
Nun hat sie mir nach 2 Monaten geschrieben, dass mein Manga bei ihr nicht angekommen sei und sie will mich nun wegen Betrug anzeigen ?!
Ihr Manga ist schon nach ner Woche bei mir angekommen.
Ich habe mich informiert und nach Übergabe an die Post liegt das Versandrisiko beim Käufer, in dem Falle tauscher.
Kann mir da echt was passieren ? Alle anderen sendungen sind immer angekommen, da wollten die Käufer aber auch Hermes-Versand, wie ich auch sonst immer versende.
Einen sendungsverfolgten Versand habe ich ihr auch vorgeschlagen als Absicherung, aber den wollte sie nicht.
Ebay Kleinanzeigen Tausch nicht angekommen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatEinen sendungsverfolgten Versand habe ich ihr auch vorgeschlagen als Absicherung, aber den wollte sie nicht. :
Wozu auch , ihre Sachen sind ja angekommen.
Das Problem hast DU, denn DEINE Sachen sind ja nicht angekommen..
ZitatKann mir da echt was passieren ? :
Wenn man den Versand nachweisen kann, nicht.
Also sollte man sich mal überlegen wie man das nachweisen könnte.
Ansonsten würde ich die Kommunikation mit dem Tauschpartner einstellen und Strafanzeige erstatten wegen des Verdachts des Diebstahls bzw. des Betruges.
ZitatIch habe mich informiert und nach Übergabe an die Post liegt das Versandrisiko beim Käufer, in dem Falle tauscher. :
Das ist schlicht falsch. Das Risiko könnte beim Tauchpartner liegen, kommt hat darauf an was genau vereinbart wurde.
@Harry van Sell
Erstmal danke für die Antworten
Leider habe ich die Adresse von ihr nicht mehr.
Ich hab mal den Verlauf reingeschrieben :
Ich : Wie würdest du denn am liebsten tauschen wollen ? Ich mach das immer per Hermes wegen der Verfolgung.
Sie : Nein, das liegt ja über den Wert von dem Manga.
Ich : Okay, dann per Buchsendung da es ja auch Bücher sind ?
Sie : Ja, ist okay
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Ok, also wurde unversichert vereinbart.
Man wird im Bedarfsfalle also nur nachweisen müssen, das man die Sachen abgesendet hat.
@Harry van Sell
Die Quittung habe ich wie geschrieben direkt nach dem wegbringen hochgeladen und danach ist sie bei mir in den Müll gewandert. Stand eh nur der Betrag von 1 € und nen paar zerquetschten drauf.
Du musst den Versand der Tauschartikel nachweisen können.
Die Portoquittung für "irgendwas" ist irrelevant.
Genau wie einen Paketnummer für ein Paket nicht den unbekannten Inhalt des Paketes nachweist.
@Harry van Sell
Sie wollte Buchversand, ich habe das Buch als Buchversand verschickt. Neben drei weiteren Artikeln, welche ich im normalen Ebay verkauft habe, auch stinknormaler Versand. Die sind alle angekommen. Und sie hat mir ja auch ne Quittung geschickt als sie den Manga weggebracht hat.
Es ist nicht relevant, ob das nun "stinknormaler Versand" , Paketversand oder per berittenem und singenedem Boten versendet wird - solange der Beweis fehlt was da versendet wurde hat man in Falle der Fälle ein Problem.
In nem anderen Forum wurde mir geraten den Kontakt zu ihr einzustellen, da ich von der Versandart nicht abgewichen bin. Ich habe Ihr nun heute morgen geschrieben, dass ich versandt habe wie sie wollte und das Verlustrisiko (laut nem anderen User) auf sie übergegangen ist.
Bei mir ist auch schonmal ein PS4 Spiel im Wert von 40 € von nem Privatverkäufer als Brief nicht angekommen, hab ich unter Pech verbucht da er ja nix dafür konnte.
ZitatIn nem anderen Forum wurde mir geraten den Kontakt zu ihr einzustellen :
Hier ja auch.
Zitatda ich von der Versandart nicht abgewichen bin :
Wie gesagt, hier nicht relevant.
ZitatIch habe Ihr nun heute morgen geschrieben :
Komische Art die Kommunikation einzustellen ...
Zitathab ich unter Pech verbucht :
Sie scheint das nicht so zu verbuchen ...
Es macht mich schon stutzig,, dass sie sich erst nach 2 Monaten gemeldet hat. In der Hoffnung, die Quittung wurde entsorgt?
Wie soll man denn einen Nachweis sicher vorzeigen können, wenn der Beleg nicht ausreicht? Die Ware in der Post vor der Angestellten versenden? Das kann es doch auch nicht sein.
Dennoch würde ich keine Anzeige wegen Diebstahl, wie oben steht machen. Es wäre nicht die erste Sendung, die die Post verloren hat. Oder wie bei uns der Hermes Bote selbst unterschrieben hat (unser Nachname gefälscht) und die Ware einbehalten hat.
Sonst kommt noch eine Gegenanzeige.
Natürlich liegt der Verdacht nahe, dass sie die Bücher erhalten hat. Zum einen meldet sie sich erst nach zwei Monaten zum 2. weil sie keine Sendungsverfolgung wollte. Kann aber auch sein dass zu 1 etwas dazwischen kam (Unfall, Krankenhaus ect.) und zum 2. sie auf die Post vertraut hat und deshalb Kosten sparen wollte.
Ich würde wirklich nichts mehr schreiben bzw. eine Sendungsverfolgung in Auftrag geben und ihr das mitteilen und dann aber wirklich nicht mehr reagieren.
ZitatWie soll man denn einen Nachweis sicher vorzeigen können, wenn der Beleg nicht ausreicht? :
Ein Beleg für Y reicht halt nicht aus wen man eine Beleg für X benötigt.
Und wie man das macht, ist das Problem des Versenders. Ein glaubwürdiger Zeuge, Videodokumentation, ...
ZitatSonst kommt noch eine Gegenanzeige. :
Von wem denn und weswegen?
@Harry van Sell
Meine Betreuerin war dabei als ich die Sachen weggebracht habe, da ich nach der Arbeit immer etwas mit ihr unternehme wie jetzt Postware wegbringen oder einkaufen. Dann kann ich ja eigentlich auch sagen
@Schneeelfe
Hab sie jetzt blockiert.
Habe nun das gelesen : Wenn du der Käuferin außer der Warensendung auch versicherten Versand angeboten hast und sie den unversicherten Versand gewählt hat ist das ihr eigenes Risiko.
Wenn du nur unversicherten Versand angeboten hast musst du nachweisen können das du versendet hast und das ist bei solcher Versandart fast unmöglich. Der Beleg für die Postwertzeichen hätte keine Bedeutung von daher ist es egal ob du ihn hast oder nicht.
Im Grunde aber trägt das Versandrisiko bei Privatverkäufen immer der Käufer/Käuferin zudem kann man, gegen Erstattung der Mehrkosten, ja auch versicherten Versand verlangen.
Sie hat sich für den unversicherten Versand entschieden. Die Gefahr des Untergangs ist auf sie übergegangen, § 477 Abs. 1 BGB
. Du hast das erforderliche und von ihr gewünschte getan. Somit ist der Verlust der Ware '"Ihr Problem".
Stimmt das ?
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