Hallo zusammen!
Folgendes könnte sich ereignet haben:
A kauft über das Porto Ebay Kleinanzeigen zwei filigrane Metallgegenstände von Privat.
Der Versand über DHL wird besprochen und A bittet aufgrund der Beschaffenheit um eine sorgfältige Versandverpackung
um Versandschäden zu vermeiden.
Verkäufer(VK) sendet zeitnah die Ware , diese ist jedoch in einer vollkommen unbrauchbaren Verpackung einfach mit 2 Lagen Küchenpapier umwickelt und minimal mit 2-3 Luftkissen links und rechts umgeben. Oben und unten im Paket existiert keinerlei Polsterung, denn die Gegenstände sind nur ca 2cm flacher als die Gesamthöhe des Kartons.
Daher kommen die Artikel beschädigt an. Die Schäden waren auf den Verkaufsbilder noch nicht vorhanden.
Regulierung über DHL ist nicht möglich, da die Versandverpackung nicht den DHL Versandvorschriften entspricht.
Auf Aufforderung zur Teilerstattung des Kaufpreises verweigert VK dieses und verweist auf den Übergang des Versandrisikos an A sobald der die Ware versendet hat. ( Steht wohl irgendwo in einem Urteil, oder andere gängige Praxis. Im Netz finden sich widersprüchliche Angaben)
Welche Möglichkeiten hat A nun gegenüber VK den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen?
Ebay Kleinanzeigen Versandschaden wegen mangelhafter Verpackung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zitaterweist auf den Übergang des Versandrisikos an A sobald der die Ware versendet hat. ( Steht wohl irgendwo in einem Urteil, :
Richtig.
Nur mit der Ausnahme, das bei mangelhafter Versandverpackung die Haftung beim Verkäufer verbleibt, weil er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat.
ZitatWelche Möglichkeiten hat A nun gegenüber VK den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen? :
Da der Verkäufer uneinsichtig ist, wird wohl nur die Klage bleiben...
Da müsste man dann die Beweislast erfüllen, das die Verpackung mangelhaft war und das dies ursächlich für die Schäden war. Also erst mal schauen, was man denn jetzt so an Bewiesen hat.
Die Beweislastregeln in der ZPO hat H.v.S. offensichtlich selbst nach 93.000 Beiträgen nicht verstanden. Einfach mal nach der »Rosenbergsche Formel« suchen, dann sollte einiges klar werden.
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Das die Beweisfrage der Kläger beantworten muss bei ZPO ist klar.
Da ist der Stand aktuell:
VK gibt an: Kann nicht sein, bei mir war alles noch intakt. Das ist zumindest auch an den Verkaufsbilder erkennbar.
Paket ist im Beisein von Zeugen geöffnet worden und direkt beim öffnen sind schon Fotos gemacht worden, denn der Schaden war dann gleich erkennbar. Sowohl von den Beschädigungen als auch Gesamtbilder die erkennen lassen, dass Gegenstände und Versandverpackung nur minimal größer sind (ca 15-20mm), somit keinerlei von DHL geforderte Stoß- und Knautschpolsterung vorhanden war.
Ebenso haben die Gegenständen fast einen dreistelligen Betrag gekostet , sollte daher nicht grundsätzlich der Verkäufer eine besondere Sorgfaltspflicht haben, dass die Ware zumindest möglichst ohne vermeidbare Versandschäden (für Verlust etc kann er ja ggf nichts) beim Käufer ankommen kann. Wäre die Verpackung entsprechend AGB gewesen wären Versandschäden ausgeschlossen gewesen.
Hi,
neben der etwas schlechten Verpackung ist das grundsätzlich Problem doch dieses, das
der (gelbe) Post- Dienstleister doch NIE zugeben wird, das seine Mitarbeiter ebend NICHT
"Paketweitwurf" betrieben haben. Habe selber da schon die "tollsten Dinger" erlebt.
Und im übrigen KÖNNTE natürlich auch die (mögliche) "ich will Billig-Versand" Forderung
des Käufers ein Problem sein. Bin selber bei den Kleinanzeigen aktiv, und die KÄUFERwünsche
sind vielfach dort einfach Frech.
Gruss
ZitatPaket ist im Beisein von Zeugen geöffnet worden und direkt beim öffnen sind schon Fotos gemacht worden, denn der Schaden war dann gleich erkennbar. :
Bestens.
Dann würde ich jetzt das
Zitatdas bei mangelhafter Versandverpackung die Haftung beim Verkäufer verbleibt, weil er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat. :
dem Verkäufer mit entsprechender Forderung gerichtsfest mitteilen.
Und auch gleich Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.
Zitatdas seine Mitarbeiter ebend NICHT "Paketweitwurf" betrieben haben. :
Die AGB besagen das eben dieser Paketweitwurf stattfinden kann und man entsprechend verpacken muss...
Ja das wird nochmal via Post und Mail rausgeschickt.
Der VK hatte zwar nun angeboten, die Artikel portofrei wieder entgegenzunehmen und dann nach eigenem empfinden auf Schäden zu prüfen.
Das macht aus meiner Sicht aber keinen Sinn, denn dann stehen die Gegenstände bei ihm, wir haben dann erneut Kosten dafür zu tragen und sind dann seiner Entscheidungswilligkeit entsprechend ausgeliefert und ich halte es für fraglich, dass seine Entscheidung objektiv ausfallen wird.
Denn anhand der Bilder und dem Wissen wie er die Ware verpackt hat, ist eine weitere Prüfung durch den VK eigentlich überflüssig.
Hallo
Allerdings hat der VK durchaus das Recht den Schaden auch selber zu prüfen...Zitat:Das macht aus meiner Sicht aber keinen Sinn
Das soll ihm auch nicht verwehrt werden, aber die Prüfung kann durch ihn auch hier stattfinden, zusätzlich sind ihm Bilder in ausreichender Menge und Ausführung zugesendet worden und da er nach eigener Aussage von der Ware keine weitere Ahnung und Kenntnis über Wert und Beschaffenheit hat, wird eine Begutachtung durch Ihn zu unseren Kosten keine weitere Veränderung bringen. Ebenso scheint die Willigkeit zu Regulierung nicht wirklich gegeben.
Die Beschädigungen sind also nicht so gravierend? Du würdest die Artikel behalten wollen?ZitatAuf Aufforderung zur Teilerstattung des Kaufpreises :
Das ist zu vermuten.ZitatEbenso scheint die Willigkeit zu Regulierung nicht wirklich gegeben. :
ICH würde dem VK also nachweislich per Post das aus #5 schreiben.
UND trotzdem nochmals zwecks gütlicher Einigung einen Betrag X als *Schadensersatz* fordern. Dann sähe man von weiteren Schritten ab.
Daraus ist eine gewisse Logik erkennbar.ZitatVK gibt an: Kann nicht sein, bei mir war alles noch intakt. :
Sorry, aber deine Bilder beweisen genau nullkommanull!Zitat:zusätzlich sind ihm Bilder in ausreichender Menge und Ausführung zugesendet worden
Ein 10jähriger kann dir Heut zu Tage innerhalb weniger Minuten ein Bild erstellen, welches einen mangelfreien Artikel in einen mit Mängeln überhäuften umwandelt. Photoshop und co machen das problemlos möglich...
ZitatSorry, aber deine Bilder beweisen genau nullkommanull! :
Auch hier mal wieder der Hinweis das man den Kontext beachten sollte.
ZitatPhotoshop und co machen das problemlos möglich... :
Und das ist schlicht ein Logikfehler ...
ZitatDie Forderung ist rechtswuderig. Muss er nicht drauf eingehen. :
Die Forderung seitens des Verkäufers ihm die defekten Artikel wieder auf Kosten des Käufers zuzusenden, oder umgekehrt?
Die Antwort lässt sich in beide Richtungen deuten.
Zitataber die Prüfung kann durch ihn auch hier stattfinden, :
Darauf muss er sich nicht einlassen.
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