Ebay Kleinanzeigen als Verkäufer, Ware gestohlen

1. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
JDrama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen als Verkäufer, Ware gestohlen

Hallo, ich habe über Ebay Kleinanzeigen ein Longboard für 20 € inseriert. Ich war mir mit einem Käufer am 15.05.19 einig, aber das Board ist mir am 17.05.19 gestohlen worden. Bevor Rückfragen kommen: Ja, es ist wirklich gestohlen worden. Jetzt droht er mir mit Strafanzeige wegen Betruges und Schadensersatzforderungen und will die Diebstahlsanzeige sehen. Eine Zahlung vom Käufer habe ich nicht erhalten.

Meine Befürchtung ist, dass ich die Kosten für seinen Anwalt tragen müsste, wenn er das wirklich durchzieht. Eine Diebstahlsanzeige habe ich nicht gestellt, auf die Idee wäre ich bei einem 20€-Artikel gar nicht gekommen. Würde die Diebstahlsanzeige rechtlich irgendwas ändern?

-- Editiert von JDrama am 01.06.2019 12:06

-- Editiert von JDrama am 01.06.2019 12:13

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von JDrama):
Meine Befürchtung ist, dass ich die Kosten für seinen Anwalt tragen müsste, wenn er das wirklich durchzieht

Nicht nur die Kosten des Anwaltes stehen dann auf der Rechnung ...



Zitat (von JDrama):
Würde die Diebstahlsanzeige rechtlich irgendwas ändern?

Die hätte die Glaubwürdigkeit gestärkt, wäre sie direkt gemacht worden. Jetzt steht man recht ungünstig da ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JDrama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort. Wie sollte ich denn weiter vorgehen? Und inwiefern würde mir die Glaubwürdigkeit der Anzeige etwas nützen, wenn der Käufer wie oben beschrieben handelt? Die Kosten kommen anscheinend ja so oder so auf mich zu, oder?

Nebenbei, ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der wegen 20 € eine Anzeige macht. Diebstahlsanzeigen für mehrere Fahrräder haben bei mir auch bisher immer mit 'Ermittlung eingestellt' geendet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.572 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen