Hallo, ich habe über Ebay Kleinanzeigen ein Longboard für 20 € inseriert. Ich war mir mit einem Käufer am 15.05.19 einig, aber das Board ist mir am 17.05.19 gestohlen worden. Bevor Rückfragen kommen: Ja, es ist wirklich gestohlen worden. Jetzt droht er mir mit Strafanzeige wegen Betruges und Schadensersatzforderungen und will die Diebstahlsanzeige sehen. Eine Zahlung vom Käufer habe ich nicht erhalten.
Meine Befürchtung ist, dass ich die Kosten für seinen Anwalt tragen müsste, wenn er das wirklich durchzieht. Eine Diebstahlsanzeige habe ich nicht gestellt, auf die Idee wäre ich bei einem 20€-Artikel gar nicht gekommen. Würde die Diebstahlsanzeige rechtlich irgendwas ändern?
-- Editiert von JDrama am 01.06.2019 12:06
-- Editiert von JDrama am 01.06.2019 12:13
Ebay Kleinanzeigen als Verkäufer, Ware gestohlen
1. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juni 2019 | 12:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen als Verkäufer, Ware gestohlen
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 1. Juni 2019 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
ZitatMeine Befürchtung ist, dass ich die Kosten für seinen Anwalt tragen müsste, wenn er das wirklich durchzieht :
Nicht nur die Kosten des Anwaltes stehen dann auf der Rechnung ...
ZitatWürde die Diebstahlsanzeige rechtlich irgendwas ändern? :
Die hätte die Glaubwürdigkeit gestärkt, wäre sie direkt gemacht worden. Jetzt steht man recht ungünstig da ...
#2
Antwort vom 1. Juni 2019 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmal danke für die Antwort. Wie sollte ich denn weiter vorgehen? Und inwiefern würde mir die Glaubwürdigkeit der Anzeige etwas nützen, wenn der Käufer wie oben beschrieben handelt? Die Kosten kommen anscheinend ja so oder so auf mich zu, oder?
Nebenbei, ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der wegen 20 € eine Anzeige macht. Diebstahlsanzeigen für mehrere Fahrräder haben bei mir auch bisher immer mit 'Ermittlung eingestellt' geendet.
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