Ebay Kleinanzeigen - besteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag?

15. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
MudOwl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - besteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag?

Hallo,

ich habe bei Ebay Kleinanzeigen ein Kleidungsstück entdeckt und mit dem Verkäufer vereinbart, dass ich es kaufen würde, wenn es mir passt. Dazu wollte ich vorbeikommen, um das Stück anzuprobieren. Wir besprachen anschließend den Tag, an dem ich zur Anprobe käme, er gab mir seine Adresse und wir klärten, ob ich Bargeld abheben solle, oder ob wir es vor Ort per PayPal regeln könnten. Über einen Preis sprachen wir nicht, da der Preis nicht als Verhandlungsbasis angegeben wurde, weshalb ich davon ausging, dass keine Verhandlung möglich wäre.

Einen Tag später schrieb er mir plötzlich eine Entschuldigung, in der er mir absagte, da er den Termin doch nicht einhalten könne und ihm jemand mehr als im Inserat angegeben geboten hätte, weshalb er den Artikel doch anderweitig verkaufte.

Meine Frage wäre nun, ob unser Austausch bereits zu einem Kaufvertrag führte, da er auf mein Angebot zur Anprobe + Kauf vorbeizukommen einging und wir eine Termin sowie Absprachen bzgl. des Zahlungsmittels trafen. Oder ob die Bedingung "wenn es mir passt" einen eindeutigen Vertrag ausschließt?

Es geht mir am Ende darum zu lernen wie ich mich in diesem aber auch in zukünftigen Fällen verhalten sollte und wie ich ein Gespräch am besten führe, damit so etwas nicht noch einmal passiert.

Viele Grüße und danke für eure Beiträge
MudOwl

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9283x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage wäre nun, ob unser Austausch bereits zu einem Kaufvertrag führte

Nein - denn es war besprochen, dass erst nach der Anprobe ein Kaufvertrag zustande kommen soll, weil ja erst geprüft werden sollte, ob das Kleidungsstück auch passt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Der Schilderung nach hätte drkabo recht.



Zitat (von MudOwl):
und mit dem Verkäufer vereinbart, dass ich es kaufen würde, wenn es mir passt.

Da wäre der genaue Wortlaut man relevant.
Möglicherweise könnte ein Kaufvertrag mit einer auflösenden Bedingung bestehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Möglicherweise könnte ein Kaufvertrag mit einer auflösenden Bedingung bestehen.


Nicht 100%ig:

§158(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.

wer garantiert denn, dass die Bedingung eintrifft?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MudOwl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nein - denn es war besprochen, dass erst nach der Anprobe ein Kaufvertrag zustande kommen soll, weil ja erst geprüft werden sollte, ob das Kleidungsstück auch passt.

Danke für die Einschätzung.

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre der genaue Wortlaut man relevant.

Der genaue Wortlaut lautete: "Könnte ich am Tag X vorbeikommen? Wenn es passt würde ich es gerne nehmen."

Zitat (von Daskalos):
wer garantiert denn, dass die Bedingung eintrifft?

Da mir L im Normalfall passt, bin davon ausgegangen. Aber das hätte ich dann vermutlich auch so kommunizieren müssen, um eine Sicherheit zu geben, oder?
Wie Wäre 158(2) zu interpretieren, wenn die Bedingung quasi verkehrtherum gegeben ist? Da die Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit eintritt der Bedingung wieder zurückgesetzt wird (welche in meinem Fall doch aber passieren würde, wenn es nicht passte).

-- Editiert von MudOwl am 16.06.2022 07:50

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9283x hilfreich)

Zitat:
Der genaue Wortlaut lautete: "Könnte ich am Tag X vorbeikommen? Wenn es passt würde ich es gerne nehmen."

Damit ist es sehr eindeutig - noch kein Kaufvertrag.

Man hätte vereinbaren müssen:
"Ich kaufe das Kleidungsstück. Ich komme zum Anprobieren vorbei. Falls es doch nicht passt, kann ich es dann wieder zurückgeben?" - "Ja"
(Das Einverständnis des Verkäufers zur Rücknahme bei "Nicht-Passen" ist wichtig.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von MudOwl):
Der genaue Wortlaut lautete: "Könnte ich am Tag X vorbeikommen? Wenn es passt würde ich es gerne nehmen."

Dann gibt es keinen Kaufvertrag.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

wenn .... und würde... sind die Worte, die keinen Kaufvertrag ausmachen.

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