Guten Tag,
ich hab folgendes Problem.
Auf eBay
Kleinanzeigen bot mein Vater ein Rad an.
Ein Interessent hat gesagt er möchte das Rad gerne kaufen und am nächsten Tag abholen. Mein Vater hat darauf geantwortet, dass er das Rad sich nochmal angucken kann vor Ort. Später sagte der Käufer er möchte es gerne abholen gegen 18:00 Uhr. Die Antwort war: Ok , ist in Ordnung.
Zwischenzeitlich wurde das Rad an einen anden Käufer verkauft der schneller war und dem 2 Interessenten sofort Bescheid gesagt. ( ich weiß.. nicht fair ).
Er meinte "ok,schade" .
Eine Stunde später sagte er wir haben einen Vertrag abgeschlossen und entweder er holt es jetzt ab oder setzt seine Rechtsversicherung ein und klagt auf Schadensersatz.
Problem ist ,dass mein Vater der Meinung war mit ihm nur ein Besichtigungstermin abgemacht zu haben und dann ggf. Kauf/Verkauf abzuschließen.
Ist hier ein rechtgültiger Kaufvertrag geschlossen worden und wen ja, kann man seine Willenserklärung wegen irrtum anfechten ?
Ebay Kleinanzeigen: ist ein Kaufvertrag entstanden ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zitatpäter sagte der Käufer er möchte es gerne abholen gegen 18:00 Uhr. Die Antwort war: Ok , ist in Ordnung. :
Also Kaufvertrag entstanden.
Zitatich weiß.. nicht fair :
Nicht nur das sondern in dem Falle schlicht illegal.
ZitatProblem ist ,dass mein Vater der Meinung war mit ihm nur ein Besichtigungstermin abgemacht zu haben :
Wie kommt es dazu wenn der Käufer sagt er holt das Rad ab und der Vater das bestätigt?
Zitatkann man seine Willenserklärung wegen irrtum anfechten ? :
Kann man. Es gibt nur 2 Probleme: zum einen wird man seinen Irrtum erklären müssen, zum anderen wird auch bei einer Anfechtung durchaus Schadenersatz fällig.
Wie kommt es dazu wenn der Käufer sagt er holt das Rad ab und der Vater das bestätigt?
Schlechte Deutschkenntnisse sind hier das Problem, die Antwort mit Ok, in Ordnung bezog sich auf die Uhrzeit.
Die Situation sieht dann wohl blöd für mein Vater.
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ZitatSchlechte Deutschkenntnisse sind hier das Problem, :
Ah ja, das wäre dann durchaus ein veritabler Grund für eine Anfechtung wegen Irrtums.
Und im Zweifel ist nicht von einem Vertragsschluss auszugehen und der Schadensersatzanspruch aufgrund einer Anfechtung würde auchin der Regel nicht dem Wert eines Deckungskaufs entsprechen.
Ich verstehe nicht genau was Sie genau meinen mit :
Anfechtung würde auchin der Regel nicht dem Wert eines Deckungskaufs entsprechen
HvS, an den ich meinen Beitrag gerichtet habe, dürfte verstanden haben, was ich meine. Er sagte ja, man müsse auch im Fall der Anfechtung daran denken, dass Schadensersatzanspruch bestehen kann. Mein Hinweis ist ungefähr so zu verstehen, dass der Schadensersatzanspruch im Fall der Anfechtung aber nicht wirklich bedrohlich ist.
ZitatIch verstehe nicht genau was Sie genau meinen mit : :
Anfechtung würde auch in der Regel nicht dem Wert eines Deckungskaufs entsprechen
In einfachen Worten bedeutet das, dass man dem Käufer nicht den Kaufpreis des Rades als Schadenersatz wird zahlen müssen, aber ggf. den Mehrpreis, den er aufwenden muss um ein vergleichbares anderes Fahrrad zu kaufen (=Deckungskauf).
Beispiel: Papa wollte für den Drahtesel 100 e haben, der Käufer muss für ein vergleichbares jetzt 120 zahlen und 50 KM weiter fahren, dann wäre die 20 € Differenz und die Mehrkosten der Fahrstrecke als Schadenersatz forderbar.
Ja, kann man so mitunterschreiben.ZitatMein Hinweis ist ungefähr so zu verstehen, dass der Schadensersatzanspruch im Fall der Anfechtung aber nicht wirklich bedrohlich ist. :
Berry
Man muss bei der Rechtsschutzversicherung ja fast immer eine Selbstbeteilungung zahlen. Ich hoffe einfach, dass mein Vater mit einem blauen Auge davon kommt und für den Interessenten sich das aufgrund der Selbstbeteiligung bei der Versicherung nicht lohnen wird.
Ja, und wenn man mit so einem blöden Dulikram zu denen kommt, verweigern die die Deckung, oder wenn sie die Deckung übernehmen hat man idR die längste Zeit eine Versicherung gehabt...ZitatMan muss bei der Rechtsschutzversicherung ja fast immer eine Selbstbeteilungung zahlen :
ZitatIch hoffe einfach, dass mein Vater mit einem blauen Auge davon kommt :
Hat er doch selbst in der Hand; er kann sich mit dem anderen im Vorfeld einer gerichtlichen Klärung einigen.
Wichtig ist doch nur, dass Du um seine nicht so gute Rechtslage weißt.
Man muss den anderen ja nicht unbedingt zur Klage treiben.
Ich gehe dabei davon aus, dass er wie zuvor beschrieben tatsächlich etwas falsch gemacht hat.
Berry
Inzwischen hat er das auch verstanden und eingesehen. Mein Vater hat ihm ein anderes Rad angeboten ( viel besserer Zustand ) für den gleichen Preis. Aber darauf hat der Interessent nicht mehr reagiert.
Hat er nicht eigentlich den Vertrag mit ,,Oh, schade" beendet:???
Ich weiß nicht genau wie es gesetzlich aussiht...( theoretisch wäre das denke ich möglich). Aber bis jetzt ist noch nichts von ihm gekommen.
Nö, sehe ich nicht so. Er findet es halt schade, dass er das Rad nun nicht bekommen kann. Ich sehe darin keinerlei Beendigung des Vertrags.ZitatHat er nicht eigentlich den Vertrag mit ,,Oh, schade" beendet:??? :
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