Ebay Kleinanzeigen: ist ein Kaufvertrag entstanden ?

17. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Melone357
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen: ist ein Kaufvertrag entstanden ?

Guten Tag,

ich hab folgendes Problem.
Auf eBay Kleinanzeigen bot mein Vater ein Rad an.

Ein Interessent hat gesagt er möchte das Rad gerne kaufen und am nächsten Tag abholen. Mein Vater hat darauf geantwortet, dass er das Rad sich nochmal angucken kann vor Ort. Später sagte der Käufer er möchte es gerne abholen gegen 18:00 Uhr. Die Antwort war: Ok , ist in Ordnung.
Zwischenzeitlich wurde das Rad an einen anden Käufer verkauft der schneller war und dem 2 Interessenten sofort Bescheid gesagt. ( ich weiß.. nicht fair ).
Er meinte "ok,schade" .
Eine Stunde später sagte er wir haben einen Vertrag abgeschlossen und entweder er holt es jetzt ab oder setzt seine Rechtsversicherung ein und klagt auf Schadensersatz.

Problem ist ,dass mein Vater der Meinung war mit ihm nur ein Besichtigungstermin abgemacht zu haben und dann ggf. Kauf/Verkauf abzuschließen.

Ist hier ein rechtgültiger Kaufvertrag geschlossen worden und wen ja, kann man seine Willenserklärung wegen irrtum anfechten ?

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Melone357):
päter sagte der Käufer er möchte es gerne abholen gegen 18:00 Uhr. Die Antwort war: Ok , ist in Ordnung.

Also Kaufvertrag entstanden.



Zitat (von Melone357):
ich weiß.. nicht fair

Nicht nur das sondern in dem Falle schlicht illegal.



Zitat (von Melone357):
Problem ist ,dass mein Vater der Meinung war mit ihm nur ein Besichtigungstermin abgemacht zu haben

Wie kommt es dazu wenn der Käufer sagt er holt das Rad ab und der Vater das bestätigt?



Zitat (von Melone357):
kann man seine Willenserklärung wegen irrtum anfechten ?

Kann man. Es gibt nur 2 Probleme: zum einen wird man seinen Irrtum erklären müssen, zum anderen wird auch bei einer Anfechtung durchaus Schadenersatz fällig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Melone357
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kommt es dazu wenn der Käufer sagt er holt das Rad ab und der Vater das bestätigt?

Schlechte Deutschkenntnisse sind hier das Problem, die Antwort mit Ok, in Ordnung bezog sich auf die Uhrzeit.

Die Situation sieht dann wohl blöd für mein Vater.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Melone357):
Schlechte Deutschkenntnisse sind hier das Problem,

Ah ja, das wäre dann durchaus ein veritabler Grund für eine Anfechtung wegen Irrtums.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Und im Zweifel ist nicht von einem Vertragsschluss auszugehen und der Schadensersatzanspruch aufgrund einer Anfechtung würde auchin der Regel nicht dem Wert eines Deckungskaufs entsprechen.

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#5
 Von 
Melone357
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe nicht genau was Sie genau meinen mit :

Anfechtung würde auchin der Regel nicht dem Wert eines Deckungskaufs entsprechen

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

HvS, an den ich meinen Beitrag gerichtet habe, dürfte verstanden haben, was ich meine. Er sagte ja, man müsse auch im Fall der Anfechtung daran denken, dass Schadensersatzanspruch bestehen kann. Mein Hinweis ist ungefähr so zu verstehen, dass der Schadensersatzanspruch im Fall der Anfechtung aber nicht wirklich bedrohlich ist.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Melone357):
Ich verstehe nicht genau was Sie genau meinen mit :

Anfechtung würde auch in der Regel nicht dem Wert eines Deckungskaufs entsprechen


In einfachen Worten bedeutet das, dass man dem Käufer nicht den Kaufpreis des Rades als Schadenersatz wird zahlen müssen, aber ggf. den Mehrpreis, den er aufwenden muss um ein vergleichbares anderes Fahrrad zu kaufen (=Deckungskauf).

Beispiel: Papa wollte für den Drahtesel 100 e haben, der Käufer muss für ein vergleichbares jetzt 120 zahlen und 50 KM weiter fahren, dann wäre die 20 € Differenz und die Mehrkosten der Fahrstrecke als Schadenersatz forderbar.

Zitat (von Droitteur):
Mein Hinweis ist ungefähr so zu verstehen, dass der Schadensersatzanspruch im Fall der Anfechtung aber nicht wirklich bedrohlich ist.
Ja, kann man so mitunterschreiben.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Melone357
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Man muss bei der Rechtsschutzversicherung ja fast immer eine Selbstbeteilungung zahlen. Ich hoffe einfach, dass mein Vater mit einem blauen Auge davon kommt und für den Interessenten sich das aufgrund der Selbstbeteiligung bei der Versicherung nicht lohnen wird.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Melone357):
Man muss bei der Rechtsschutzversicherung ja fast immer eine Selbstbeteilungung zahlen
Ja, und wenn man mit so einem blöden Dulikram zu denen kommt, verweigern die die Deckung, oder wenn sie die Deckung übernehmen hat man idR die längste Zeit eine Versicherung gehabt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Melone357):
Ich hoffe einfach, dass mein Vater mit einem blauen Auge davon kommt


Hat er doch selbst in der Hand; er kann sich mit dem anderen im Vorfeld einer gerichtlichen Klärung einigen.

Wichtig ist doch nur, dass Du um seine nicht so gute Rechtslage weißt.
Man muss den anderen ja nicht unbedingt zur Klage treiben.

Ich gehe dabei davon aus, dass er wie zuvor beschrieben tatsächlich etwas falsch gemacht hat.

Berry

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#11
 Von 
Melone357
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Inzwischen hat er das auch verstanden und eingesehen. Mein Vater hat ihm ein anderes Rad angeboten ( viel besserer Zustand ) für den gleichen Preis. Aber darauf hat der Interessent nicht mehr reagiert.

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#12
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Hat er nicht eigentlich den Vertrag mit ,,Oh, schade" beendet:???

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

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#13
 Von 
Melone357
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nicht genau wie es gesetzlich aussiht...( theoretisch wäre das denke ich möglich). Aber bis jetzt ist noch nichts von ihm gekommen.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16970 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Hat er nicht eigentlich den Vertrag mit ,,Oh, schade" beendet:???
Nö, sehe ich nicht so. Er findet es halt schade, dass er das Rad nun nicht bekommen kann. Ich sehe darin keinerlei Beendigung des Vertrags.

Signatur:

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