Ebay-Kleinanzeigen mehrere Standorte

19. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
go581625-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Kleinanzeigen mehrere Standorte

Hallo zusammen,

Ich möchte für mein Business ***************** Anzeigen bei Ebay-Kleinanzeigen schalten. Da es in vielen Großstädten eine Mietstation vor Ort gibt möchte ich dementsprechend für jede Mietstation Anzeigen schalten.

Nach den neuen (07.2020) Nutzungsbedingungen verbietet Ebay-Kleinanzeigen das. Es wird ein Gewerbeschein, ein Gewerblicher Mietvertrag oder Handelsregisterauszug pro Standort gefordert. Es ist unrentabel diese Bedingungen für ein paar Mietgeräte zu erfüllen. Begründung: Es benötigt einen Nachweis dass diese Mietstationen wirklich vorhanden sind und Kunden somit nicht getäuscht werden können durch falsche Angebote. Nach mehreren Mails und Telefonaten haben wir uns darauf verständigt dass ein Vertrag mit den Mietstationen ausreichen sollte.

Jetzt nach einigen Monaten wo ich so einen Vertrag erstellen lassen habe und einige meiner Mietstationen bereits unterschrieben haben, beharrt Ebay-Kleinanzeigen wieder auf diesen Gewerbeschein..., obwohl dass der Vertrag alles offen legt und ein Nachweis ist dass es diese Mietstationen wirklich gibt.

Frage an die Experten:
Was kann man da jetzt noch machen damit ich meine Forderung bzw. auch die mündliche Vereinbarung erreiche?
Was möchte eigentlich Ebay-Kleinanzeigen mit seinen Forderungen erreichen?

Beste Grüße
Stefan Pröm
*****************

-- Editiert von Moderator am 19.05.2021 13:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126031 Beiträge, 40585x hilfreich)

Zitat (von go581625-34):
Was kann man da jetzt noch machen damit ich meine Forderung bzw. auch die mündliche Vereinbarung erreiche?

Das gewünschte liefern.



Zitat (von go581625-34):
Was möchte eigentlich Ebay-Kleinanzeigen mit seinen Forderungen erreichen?

Sicherheit:
Zitat (von go581625-34):
Es benötigt einen Nachweis dass diese Mietstationen wirklich vorhanden sind und Kunden somit nicht getäuscht werden können durch falsche Angebote.




Zitat (von go581625-34):
Nach mehreren Mails und Telefonaten haben wir uns darauf verständigt dass ein Vertrag mit den Mietstationen ausreichen sollte.

Da müsste man mal den Wortlaut der Zusage kennen.



Ich rate mal, für die Mietstationen gibt es keinen Google Business Eintrag von Deinem Unternehmen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go581625-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt für jede Mietstation einen Google Business Eintrag.

Der genaue Wortlaut ist dadurch dass sich jedesmal der Sachbearbeiter/Antworter von Ebay Kleinanzeigen ändert nicht mehr nachvollziehbar, da weiß die rechte Hand nicht was die linke tut.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1673 Beiträge, 697x hilfreich)

Zitat (von go581625-34):
Da es in vielen Großstädten eine Mietstation vor Ort gibt


Es handelt sich doch genaugenommen nur um Depot- und Abholstellen für angemietete Geräte, und nicht um Orte, an denen Mietverträge abgeschlossen werden können. ( In den holperigen AGB werden Verbraucher übrigens fehlinformiert, sie würden über die online angepriesenen Geräte "Kaufverträge" abschließen:

"Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. (...)

Durch Anklicken des Buttons „Bestätigung" wird die Anmietung der Mietgeräte verbindlich ausgeführt."

Außerdem wird einerseits über die Möglichkeit zum Widerruf informiert ( "Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ... mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) ... informieren" ), andererseits werden "Stornierungen" ausschließlich per Telefon/eMail akzeptiert ( "Eine Stornierung erfolgt nur per Telefon ... oder schriftlich per Email an ... " )

Es gibt auch unwirksame AGB-Klauseln über Vertragsstrafen bei verspäteter Rückgabe : ( "Wurde es versäumt zum gebuchten Zeitpunkt plus 30 Minuten zurückzugeben, wird die tatsächliche Zeit und ein Versäumniszuschlag in Höhe von 100€ berechnet." ) und bei "nicht sauberer Rückgabe" ( "Das Mietgerät muss in einem sauberen Zustand zurückgebracht werden. Ist dies nicht der Fall wird eine Reinigungspauschale von 80€ verrechnet." ).

Zitat (von go581625-34):
obwohl der Vertrag alles offen legt und ein Nachweis ist dass es diese Mietstationen wirklich gibt.


Es gibt an den "Mietstationen" niemanden, der dort gewerblich Mietverträge abschließt ( sondern es werden an den Material-Depots nur bereits angemietete Geräte ausgehändigt/zurückgenommen. )

RK

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126031 Beiträge, 40585x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
In den holperigen AGB werden Verbraucher übrigens fehlinformiert, sie würden über die online angepriesenen Geräte "Kaufverträge" abschließen:

Mit etwas Pech ist das keine Fehlinformation, sondern der Kunde hat dann tatsächlich das Teil gekauft.
Dürfte dann vor Gericht interessant werden, wenn das mal einer ausfechten will ...



Zitat (von RrKOrtmann):
Es gibt an den "Mietstationen" niemanden, der dort gewerblich Mietverträge abschließt

Doch, z.B. der Betreiber der Mietstation mit seinem Vermieter.



Zitat (von go581625-34):
Der genaue Wortlaut ist dadurch dass sich jedesmal der Sachbearbeiter/Antworter von Ebay Kleinanzeigen ändert nicht mehr nachvollziehbar,

Das Argument ist nicht wirklich nachvollziehbar - aber egal, das Ergebnis ist, das man von der angeblichen Zusage "nichts" hat.

Man könnte überlegen, das man auf nachweisbare Kommunikation umsteigt.
Dabei sollte man aber auch berücksichtigen, das das Unternehnehmen keinem Kontrahierungszwang unterliegt und die einfach den Account kündigen können wenn es denen zu lästig wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go581625-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Es handelt sich doch genaugenommen nur um Depot- und Abholstellen für angemietete Geräte, und nicht um Orte, an denen Mietverträge abgeschlossen werden können. ( In den holperigen AGB werden Verbraucher übrigens fehlinformiert, sie würden über die online angepriesenen Geräte "Kaufverträge" abschließen:

"Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. (...)

Durch Anklicken des Buttons „Bestätigung" wird die Anmietung der Mietgeräte verbindlich ausgeführt."

Außerdem wird einerseits über die Möglichkeit zum Widerruf informiert ( "Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ... mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) ... informieren" ), andererseits werden "Stornierungen" ausschließlich per Telefon/eMail akzeptiert ( "Eine Stornierung erfolgt nur per Telefon ... oder schriftlich per Email an ... " )


Ich habe die AGB´s abgeändert, ich denke es sollte jetzt passen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go581625-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Es gibt auch unwirksame AGB-Klauseln über Vertragsstrafen bei verspäteter Rückgabe : ( "Wurde es versäumt zum gebuchten Zeitpunkt plus 30 Minuten zurückzugeben, wird die tatsächliche Zeit und ein Versäumniszuschlag in Höhe von 100€ berechnet." ) und bei "nicht sauberer Rückgabe" ( "Das Mietgerät muss in einem sauberen Zustand zurückgebracht werden. Ist dies nicht der Fall wird eine Reinigungspauschale von 80€ verrechnet." ).


Wie meinen Sie das mit den unwirksamen AGB-Klauseln?
Ist es nicht möglich es festzulegen was bei "Versäumung" und "nicht sauberer Rückgabe" erfolgt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126031 Beiträge, 40585x hilfreich)

Zitat (von go581625-34):
Ist es nicht möglich es festzulegen was bei "Versäumung" und "nicht sauberer Rückgabe" erfolgt?

Doch, aber da sind dann die Regelungen zu AGB (Gesetz und Rechtsprechung) etc. zu berücksichtigen.

Miete + ein Versäumniszuschlag in Höhe von 100 EUR bei einem Teil das ein paar EUR Miete pro Tag kostet ist ein grobes Missverhältnis und damit ist die gesamte Klausel nichtig.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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