Ebay Kleinanzeigen verkauf

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Slittles
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen verkauf

Hallo ihr lieben,

Ich habe ein Problem was mich im Moment sehr beschäftigt und hoffe hier kann mir jemand über die Rechtslage Auskunft geben.

Undzwar habe ich bei Ebay Kleinanzeigen etwas verkauft im Wert von 30€ Plus 4€ Versicherten Versand. Nun ist es so gewesen, dass ich nur 1,50€ versand bezahlt habe da ich es in dem Moment einfach vergas, die 4€ in den Versicherten versand zu investieren, da ich sehr viele Sachen versende und das wirklich total vergessen habe. Verschickt wurde es in einem gepolsterten Luftpolsterumschlag, womit ich sonst nie Probleme hatte.

Nun schrieb mich der Käufer mehrmals an, das er die Ware nicht erhalten hat und wieso ich keine sendungsnummer hat und droht mir mit Zivilklage, Anwalt bla bla. Ich habe mich dazu geäußert das ich es definitiv verschickt habe, wofür es auch Zeugen gibt.
Er möchte den Gesamten Betrag wieder haben und hat mir eine Frist gesetzt.

Ich bin total im Zwiespalt weil ich weiß, ich habe es Verschickt, habe Zeugen dafür! Das einzige ist halt, dass ich keine Sendungsnummer habe und dementsprechend mich nicht an den abgemachten Versicherten Versand gehalten habe.

Ich war auch beim Anwalt. Dieser gab mir die Auskunft, dass kein Anwalt sich für 30€ die Mühe machen würde und einen Prozess dafür anfangen würde. Und das im Schlimmsten Fall nur ein Aufforderungsschreiben kommen wird.

Was sagt ihr zu dem ganzen? Kann er mir was? Weil ich mich nicht an die vereinbarte Versandart gehalten habe? Sollte ich kleinbei geben und das Geld zurück überweisen?
Meine Meinung ist ja, dass er mir eins auswischen will da ich mich nicht an die versandart gehalten habe und er die Ware erhalten hat.

Ich hoffe, dass mir hier jemand sagen kann, was das beste wäre und wie die Rechtslage dazu aussieht.

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Slittles):
Er möchte den Gesamten Betrag wieder haben und hat mir eine Frist gesetzt.
Und diese Frist solltest du nicht verstreichen lassen!!!
Es spielt einfach keine Rolle ob du versendet hast oder nicht. Du bist von der vereinbarten Versandart abgewichen und somit haftest du für das Paket bis es der Empfänger bekommen hat. Verschwindet es unterwegs ist es dein Pech. Du bist Schadenersatzpflichtig. Sei froh, wenn der Empfänger "nur" das Geld zurück haben möchte. Er könnte auch einen Deckungskauf vornehmen und wenn der Artikel dann teurer wäre (dazu müsste dann der Handelswert höher sein als von dir gefordert) müsstest du auch diesen Unterschiedsbetrag noch übernehmen, denn dem Käufer wäre dann durch deine falsche Handlung ein Schaden entstanden.

Zitat (von Slittles):
Kann er mir was? Weil ich mich nicht an die vereinbarte Versandart gehalten habe? Sollte ich kleinbei geben und das Geld zurück überweisen?
Ja!

Zitat (von Slittles):
Meine Meinung ist ja, dass er mir eins auswischen will da ich mich nicht an die versandart gehalten habe und er die Ware erhalten hat.
Das musst du aber beweisen können!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

um es mit ganz klaren Worten zu sagen, du hast VERTRAGSBRUCH begangen, alle daraus resultierenden Folgen hast DU zu tragen!

Normalerweise trägt bei solchen Verkäufen der Käufer das Versandrisiko, aber durch deinen Vertragsbruch trägst DU das Versandrisiko! Du bist erst dan aus dem Risiko heraus, wenn der Käufer den ARtikel nicht nur bekommen hat, sondern dieen auch noch unversehrt bekommen hat!

Zitat:
Was sagt ihr zu dem ganzen?
Dein Fehler, nicht der des K!!!

Zitat:
Kann er mir was? Weil ich mich nicht an die vereinbarte Versandart gehalten habe?
Ganz klares JA!

Zitat:
Sollte ich kleinbei geben und das Geld zurück überweisen?
Ist die momentan noch günstigste Variante. Wen du es teuer haben willst, dann lass dir von einem Richter erklären wieso du das Risiko trägst, wenn du vertragsbrüchig geworden bist! EIn ANwalt würde für den K sofort für diese 30 Euro kämpfen, da DU den Anwalt dann am Ende bezahlen musst!

Zitat:
Meine Meinung ist ja, dass er mir eins auswischen will da ich mich nicht an die versandart gehalten habe und er die Ware erhalten hat.
Vorsicht!!! Du unterstellst hier deinem K einen Betrug, Wenn du sowas schon sagst, dann solltest du das auch beweisen können!

Zitat:
was das beste wäre und wie die Rechtslage dazu aussieht.
Die beste Lösung, zahle das Geld UMGEHEND

Rechtslage, DU und nur DU alleine trägst durch deinen Vertragsbruch das Versandrisiko, bis der Artikel UNVERSEHRT beim K angekommen ist...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Slittles):
ich habe es Verschickt, habe Zeugen dafür!

Und was genau können die bezeugen? Den gesamten Ablauf vom verpacken bis zum versenden? Ode rnur "der hat einen Brief abgegeben"?



Zitat (von Slittles):
Dieser gab mir die Auskunft, dass kein Anwalt sich für 30€ die Mühe machen würde und einen Prozess dafür anfangen würde.

Es gibt durchaus Anwälte die dafür tätig würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt durchaus Anwälte die dafür tätig würden.
Du solltest ihm aber nicht verschweigen wie hier dann seine Erfolgsaussichten aussehen würden. Er soll froh sein dass kein Anwalt diesen Fall übernehmen möchte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Du solltest ihm aber nicht verschweigen wie hier dann seine Erfolgsaussichten aussehen würden
Um es dem TE mal zu verdeutlichen, selbst der zugedröhnteste Anwalt, hätte hier eine Chance von meiner Meinung nach 99,9999% das Ding in wenigen Minuten vor Gericht durchzubekommen.
Die Hoffnung auf das 0,0001% sollte sich der TE nur dan machen, wenn ein Richter auch mehr als nur zugedröhnt zu einer solchen Verhandlung kommen würde. Er kann sich ja selber denken, wie hoch die Chance für sowas sein wird :D

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Und was genau können die bezeugen? Den gesamten Ablauf vom verpacken bis zum versenden
Und selbst wenn der Zeuge das könnte, was bringt es dem TE? Das Versandrisiko trägt er dann immer noch, bis zur unversehrten Übergabe an den K...

3x Hilfreiche Antwort

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