Antwort vom 15.11.2019 | 12:11
Von Status: Junior-Partner (5138 Beiträge, 1720x hilfreich)
im Titel:
4 x Rock am Ring Karten
In der Beschreibung:
2x Rock am Ring Tickets. Preis gilt für 1 Karte.
Es gibt hier zwei Ansatzpunkte:
1. Kann der K 4 Tickets (oder 2) für 100 EUR verlangen?
2. Muß der K 100 EUR für ein Ticket bezahlen?
Zu (1) wurde schon geschrieben, ich würde sagen nein, die Beschreibung ist hinreichend durcheinander - erwirbt man nun mit dem Zuschlag 1 Ticket für 100 oder 2 für 200 oder 4 für 400?
Zu (2) würde ich mit derselben Begründung sagen: nein. Der VK muß sich zurechnen lassen, daß seine Angebotsgestaltung hinreichend intransparent ist, sodaß der K erfolgreich wegen Irrtums, hilfsweise arglistiger Täuschung anfechten kann (wieso erwähnt der VK auf diese Art, wieviele Karten er besitzt, wenn er hier nur eine oder zwei verkauft, da hätte er schreiben können "1 Karte - habe noch 3 weitere, falls Interesse besteht").
Das unter der Voraussetzung, daß es sich um eine normale Auktion gehandelt hat und nicht eine von den speziellen, wo man die Anzahl der Artikel explizit auswählen kann/muß.