Ebay Konzertkarten anzahl beim Titel anders als in der Beschreibung

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Konzertkarten anzahl beim Titel anders als in der Beschreibung

Folgender Fall.

Es wurden Konzertkarten gekauft.

In der Artikelbezeichnung stand 4 x Rock am Ring

und ich der Artikelbeschreibung stand, dass der Preis für 1 Ticket gilt.

Ich dachte natürlich, dass es sich um alle 4 Tickets handelt.

Verkäufer sagt, aber, dass er insgesamt 4 Tickets hat aber der Preis für 1 Ticket war. Wie in der Beschreibung beschrieben.

Ebay selbst hilft mir da nicht.

Wie verhalte ich mich nun am besten?

Problem bei eBay und Co?

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Genauer Text der Artikelbeschreibung?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

im Titel:

4 x Rock am Ring Karten

In der Beschreibung:

2x Rock am Ring Tickets. Preis gilt für 1 Karte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider kann ich nicht bearbeiten. Ein weiterer bekannter hat auch Tickets bei uhm gekauft.

da stand im Titel:

4 x Rock am Ring Karten

In der Beschreibung:

Rock am Ring Tickets. Preis gilt für 1 Karte.

Quasi das gleiche nur dieses 2x war da nicht aufzufinden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von S-lebt):
und ich der Artikelbeschreibung stand, dass der Preis für 1 Ticket gilt.

Das ist je eine recht eindeutige Aussage.

Wenn das jetzt nicht missverständlich formuliert war oder irgenwie versteckt war, dann dürften die Aussichten recht gering sein, 4 Tickets zum Preis von einem zu erwerben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Man muss unterscheiden zwischen was gemäss eBay AGB erlaubt wäre und was gemäss BGB am Ende gilt.
Nur weill eine Auktion allenfalls gegen die eBay AGB verstösst ist der entstandene Verkaufsvertrag deswegen nicht unwirksam.

Der zweite Fall scheint mir klar zu sein: Geschuldet sind 4 Tickets zum vereinbarten Preis pro Ticket.
Der erste Fall ist ein bischen schwieriger: Ich würde sagen geschuldet sind mindestens 2 Tickets zum vereinbarten Preis pro Ticket.

Fragt sich natürlich, ob der Verkäufer in der Lage ist 6 Tickets zu liefern.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Man muss unterscheiden zwischen was gemäss eBay AGB erlaubt wäre und was gemäss BGB am Ende gilt.
Nur weill eine Auktion allenfalls gegen die eBay AGB verstösst ist der entstandene Verkaufsvertrag deswegen nicht unwirksam.

Der zweite Fall scheint mir klar zu sein: Geschuldet sind 4 Tickets zum vereinbarten Preis pro Ticket.
Der erste Fall ist ein bischen schwieriger: Ich würde sagen geschuldet sind mindestens 2 Tickets zum vereinbarten Preis pro Ticket.

Fragt sich natürlich, ob der Verkäufer in der Lage ist 6 Tickets zu liefern.


Danke schon mal für die Antwort.

Der Verkäufer gibt an, dass man sich ja die Beschreibung durchlesen hätte müssen.

Klar, hätte man sich den Ärger erspart.

Er gibt an, dass dieses "Preis gilt für 1 Ticket" geltend ist und er nur noch 2 Karten hat.

Was würdet ihr mir raten?

Sofort anzeige erstatten und wie stehen dann überhaupt meine Chancen?





-- Editiert von S-lebt am 15.11.2019 11:15

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wegen was möchtes du anzeigen?
Hast du denn den Preis für ingesamt 4 Karten geboten und möchtest den jetzt nicht pro Karte bezahlen?
Wenn du 4 Karten benötigst, der VK aber nur noch 2 liefern kann, sehe gute Chancen den Kauf rückabzuwickeln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Wegen was möchtes du anzeigen?
Hast du denn den Preis für ingesamt 4 Karten geboten und möchtest den jetzt nicht pro Karte bezahlen?
Wenn du 4 Karten benötigst, der VK aber nur noch 2 liefern kann, sehe gute Chancen den Kauf rückabzuwickeln.


ich fühle mich hinters licht geführt.

Oben stand 4x Tickets und unten steht Preis gilt pro Ticket. Nun wurde mir nur 1 Ticket zugeschickt, obwohl ich der Meinung bin, dass mir 4 Tickets zustehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich euch richtig verstehe.

Ein fiktives beispiel.

ich habe 100€ dafür gezahlt, also hätte ich wenn es nach euren Tipps geht die Möglichkeit jedes weitere Ticket für 100€ zu erwerben, falls er noch welche hätte?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von S-lebt):
Wenn ich euch richtig verstehe.

Ein fiktives beispiel.

ich habe 100€ dafür gezahlt, also hätte ich wenn es nach euren Tipps geht die Möglichkeit jedes weitere Ticket für 100€ zu erwerben, falls er noch welche hätte?


Nö, dass hat aber auch keiner so geschrieben.


Zitat (von S-lebt):
ich fühle mich hinters licht geführt.

Es deutet einiges darauf hin, dass Du nicht richtig gelesen hast. Aber ohne die Verkaufsanzeige zu kennen bleibt es Vermutung.

Zitat (von S-lebt):
Er gibt an, dass dieses "Preis gilt für 1 Ticket" geltend ist
Es deutet einiges darauf hin, dass er damit Recht hat, denn diese Aussage
Zitat (von S-lebt):
Preis gilt für 1 Karte.
ist sowohl eindeutig als auch in der Darstellungsform üblich, wenn mehr als ein gleicher Artikel angeboten wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von S-lebt):
im Titel:

4 x Rock am Ring Karten

In der Beschreibung:

2x Rock am Ring Tickets. Preis gilt für 1 Karte.


Es gibt hier zwei Ansatzpunkte:

1. Kann der K 4 Tickets (oder 2) für 100 EUR verlangen?

2. Muß der K 100 EUR für ein Ticket bezahlen?

Zu (1) wurde schon geschrieben, ich würde sagen nein, die Beschreibung ist hinreichend durcheinander - erwirbt man nun mit dem Zuschlag 1 Ticket für 100 oder 2 für 200 oder 4 für 400?

Zu (2) würde ich mit derselben Begründung sagen: nein. Der VK muß sich zurechnen lassen, daß seine Angebotsgestaltung hinreichend intransparent ist, sodaß der K erfolgreich wegen Irrtums, hilfsweise arglistiger Täuschung anfechten kann (wieso erwähnt der VK auf diese Art, wieviele Karten er besitzt, wenn er hier nur eine oder zwei verkauft, da hätte er schreiben können "1 Karte - habe noch 3 weitere, falls Interesse besteht").

Das unter der Voraussetzung, daß es sich um eine normale Auktion gehandelt hat und nicht eine von den speziellen, wo man die Anzahl der Artikel explizit auswählen kann/muß.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von S-lebt):
Wenn ich euch richtig verstehe.

Ein fiktives beispiel.

ich habe 100€ dafür gezahlt, also hätte ich wenn es nach euren Tipps geht die Möglichkeit jedes weitere Ticket für 100€ zu erwerben, falls er noch welche hätte?


Nö, dass hat aber auch keiner so geschrieben.


Zitat (von S-lebt):
ich fühle mich hinters licht geführt.

Es deutet einiges darauf hin, dass Du nicht richtig gelesen hast. Aber ohne die Verkaufsanzeige zu kennen bleibt es Vermutung.

Zitat (von S-lebt):
Er gibt an, dass dieses "Preis gilt für 1 Ticket" geltend ist
Es deutet einiges darauf hin, dass er damit Recht hat, denn diese Aussage
Zitat (von S-lebt):
Preis gilt für 1 Karte.
ist sowohl eindeutig als auch in der Darstellungsform üblich, wenn mehr als ein gleicher Artikel angeboten wird.

Berry


okay, ich möchte es einfach nur richtig verstehen., denn dann habe ich es wohl falsch verstanden.

Normal eine kleine Zusammenfassung.

im Titel stand: 4x Ticket XYZ
in der Beschreibung stand bei mir: 2x Rock am Ring Tickets. Preis gilt für 1 Karte.

bei meienem Bekannten stand in der Beschreibung: Rock am Ring Tickets. Preis gilt für 1 Karte.


Bei beiden Angeboten konnte ich keine Anzahl anklicken. Ich habe einfach auf Sofortkauf geklickt und war im glauben, dass ich 4 Karten habe.

Ich habe mir die Beschreibung nicht durchgelesen, das gebe ich zu.

Meine Frage ist einfach nur, was ich für Rechte habe. Bzw. ob er nun mit der Aussage, dass ja in der Beschreibung stand, dass der Preis nur für 1 Ticket gilt. Recht hat.

Oder ob es vllt Irreführung war.





0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von S-lebt):
im Titel:

4 x Rock am Ring Karten

In der Beschreibung:

2x Rock am Ring Tickets. Preis gilt für 1 Karte.


Es gibt hier zwei Ansatzpunkte:

1. Kann der K 4 Tickets (oder 2) für 100 EUR verlangen?

2. Muß der K 100 EUR für ein Ticket bezahlen?

Zu (1) wurde schon geschrieben, ich würde sagen nein, die Beschreibung ist hinreichend durcheinander - erwirbt man nun mit dem Zuschlag 1 Ticket für 100 oder 2 für 200 oder 4 für 400?

Zu (2) würde ich mit derselben Begründung sagen: nein. Der VK muß sich zurechnen lassen, daß seine Angebotsgestaltung hinreichend intransparent ist, sodaß der K erfolgreich wegen Irrtums, hilfsweise arglistiger Täuschung anfechten kann (wieso erwähnt der VK auf diese Art, wieviele Karten er besitzt, wenn er hier nur eine oder zwei verkauft, da hätte er schreiben können "1 Karte - habe noch 3 weitere, falls Interesse besteht").

Das unter der Voraussetzung, daß es sich um eine normale Auktion gehandelt hat und nicht eine von den speziellen, wo man die Anzahl der Artikel explizit auswählen kann/muß.


Vielen Dank.

Was wäre hier mein nächster Schritt, wenn der Verkäufer stur verbleibt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von S-lebt):
Ich habe mir die Beschreibung nicht durchgelesen, das gebe ich zu.


Dein Problem.

Der Verkäufer muss dir keine 4 Tickets zum Preis von einem liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von quote=S-lebt):
Preis gilt für 1 Karte.

halte ich jetzt alles andere als intransparent.



Zitat (von S-lebt):
Was wäre hier mein nächster Schritt, wenn der Verkäufer stur verbleibt?

A) die Einsicht erlangen das vertragliche Vereinbarungen auch dann gelten, wenn man sie nicht liest.
B) den Verkäufer gerichtsfest in Verzug setzen, nötigenfalls verklagen und hoffen das das Gericht es so wie Du sieht


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn der Preis der Auktion am Ende bei € 100 war dann hätte der Käufer dem entsprechend € 400 für die vier Tickets überweisen müssen, da der Preis gemäss Preischbung pro Ticket gilt (Preis gilt für 1 Karte).

Hat der Käufer nur € 100 überwiesen ging wohl der Verkäufer von einer stillschweigende Wandelung des Vertrags von vier auf nur ein Ticket aus. Mit Übersendung des einzelnen Tickets hat er diesen gewandelten Vertrag erfüllt.
Man könnte nun noch diskutieren ob der ursprüngliche Vertrag über vier Tickets à € 100 weiter besteht und nicht gewandelt wurde. In diesem Falle befindet sich der Verkäufer in Verzug und müsste noch den restlichen Betrag von € 300 überweisen und dann die anderen drei Tickets von Käufer abnehmen um nicht in Annahmeverzug zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Man könnte nun noch diskutieren ob der ursprüngliche Vertrag über vier Tickets à € 100 weiter besteht und nicht gewandelt wurde. In diesem Falle befindet sich der Verkäufer in Verzug und müsste noch den restlichen Betrag von € 300 überweisen und dann die anderen drei Tickets von Käufer abnehmen um nicht in Annahmeverzug zu kommen.


Dazu müsste man allerdings wissen, wie es zur Zahlung kam.

Hat der Käufer von sich aus 100 € überwiesen, ist der Drops gelutscht.
Bekam er vom Verkäufer (nicht von Ebay) eine Zahlungsaufforderung über 100 € und hat daraufhin überwiesen, können wir gerne diskutieren.

Nachrichtlich:
Zitat (von FareakyThunder):
Auktion
war Sofortkauf, s. Antwort 12

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

mich wundert mal wieder was hier für Antworten kommen.

In den Titel gehört eine Zusammenfassung des Angebotes (nicht aber der Lagerbestand o.ä.).

Und hier stand im Titel "4 x Rock am Ring Karten", also eindeutig 4 Stück, und für das im Titel gilt das Gebot.
Differenzen in der Beschreibung gehen regelmäßig zu Lasten des Verkäufers (er kann sich aber u.U. auf einen Irrtum berufen).
Vergleichbares hab' ich auch häufig bei Amazon gesehen, und auch schon mal gekauft (10 Stück angeboten, nur 1 Stück geliefert - Amazon hat natürlich erstattet).

Der Käufer hier könnte den Vertrag natürlich anfechten, aber imho auch auf Lieferung von 4 Tickets bestehen (zu dem gebotenen Preis).
Aber noch viel mehr, das Angebot ist vermutlich sogar arglistig (=Betrug). Bei einem Festpreis rettet den Verkäufer aber vielleicht der Preis, und zwar wenn dieser nicht in der Region des üblichen Preises für mehr als 1 Ticket lag.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von S-lebt):
n der Artikelbezeichnung stand 4 x Rock am Ring
Zitat (von S-lebt):
im Titel: 4 x Rock am Ring Karten
Zitat (von S-lebt):
im Titel stand: 4x Ticket XYZ
Ja, was denn nun? Nenn doch mal die Artikelnummer ....

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

mich wundert mal wieder was hier für Antworten kommen.

In den Titel gehört eine Zusammenfassung des Angebotes (nicht aber der Lagerbestand o.ä.).

Und hier stand im Titel "4 x Rock am Ring Karten", also eindeutig 4 Stück, und für das im Titel gilt das Gebot.
Differenzen in der Beschreibung gehen regelmäßig zu Lasten des Verkäufers (er kann sich aber u.U. auf einen Irrtum berufen).
Vergleichbares hab' ich auch häufig bei Amazon gesehen, und auch schon mal gekauft (10 Stück angeboten, nur 1 Stück geliefert - Amazon hat natürlich erstattet).

Der Käufer hier könnte den Vertrag natürlich anfechten, aber imho auch auf Lieferung von 4 Tickets bestehen (zu dem gebotenen Preis).
Aber noch viel mehr, das Angebot ist vermutlich sogar arglistig (=Betrug). Bei einem Festpreis rettet den Verkäufer aber vielleicht der Preis, und zwar wenn dieser nicht in der Region des üblichen Preises für mehr als 1 Ticket lag.

Stefan


es war ein Festpreis und der preis war 10€ unter dem Originalpreis für 4 Tickets

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Preis gilt für 1 Karte.


halte ich jetzt alles andere als intransparent.


Ich zitiere noch mal den TE:

Zitat:
im Titel:
4 x Rock am Ring Karten

In der Beschreibung:

2x Rock am Ring Tickets. Preis gilt für 1 Karte.


Also was nun, 400 EUR für 4 Karten (lt. Titel) oder 200 EUR für 2 Karten (lt. Beschreibung)?

Das ist mega-intransparent. Ich wäre neugierig, wie du da eine eindeutige Lösung finden willst. Und nein, es gibt keine Regel der Form "im Zweifel gilt die Beschreibung".

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
es war ein Festpreis und der preis war 10€ unter dem Originalpreis für 4 Tickets
Wenn der Verkäufer dann nicht 4 Tickets aushändigt würde ich direkt Anzeige erstatten.

Es wurden - laut Titel - 4 Karten angeboten, zu einem Preis der auch zu 4 Karten passt (mit üblichem Ebay-Rabatt), und der Verkäufer beruft sich dann auf das Kleingedruckte. Imho glasklarer Betrug.

Zitat:
Und nein, es gibt keine Regel der Form "im Zweifel gilt die Beschreibung".
Umgekehrt, im Zweifel gilt der Titel, dazu gibt es doch schon zig Urteile.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn der Verkäufer dann nicht 4 Tickets aushändigt würde ich direkt Anzeige erstatten.


Vermutlich wegen Betruges, Würde aber nichts bringen, denn gegen eine Betrugsabsicht spricht die Klare Aussage
"Der Preis gilt für eine Karte".

Sind wir also wieder zurück im Privatrecht, un da gilt es um erfolgreich zu sein die Wirksamkeit des Satzes "Der Preis gilt ..." erfolgreich anzugreifen.
Ich habe keine Idee, wie das gelingen könnte.

Diesen Satz vollständig auszublenden und sich dabei nur auf die Überschrift zu beziehen, wäre mir persönlich zu dünn um einen Rechtsstreit zu riskieren.

Zitat (von reckoner):
Zitat: Und nein, es gibt keine Regel der Form "im Zweifel gilt die Beschreibung".

Umgekehrt, im Zweifel gilt der Titel, dazu gibt es doch schon zig Urteile.


Nach meiner Kenntnis werden die Gesamtumstände bewertet, erst Recht bei einem Endurteil.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
denn gegen eine Betrugsabsicht spricht die Klare Aussage
"Der Preis gilt für eine Karte".
Nein.

Vielleicht solltest du dir einfach nur mal das Gesetz anschauen:
Zitat:
StGB §263 - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wikipedia formuliert es etwas anders: "Sie erfasst Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Tücke dazu bewegt, sich selbst in seinem Vermögen zugunsten des Täters oder eines Dritten zu schädigen."

Und das "Irrtum erregen" bzw. "durch Tücke" ist eindeutig gegeben, wenn man für eine einzelne Karte den vierfachen Preis ansetzt und es dann so missverständlich (arglistig) formuliert wie beschrieben.
Praktisch muss der Verkäufer nur auf den ersten unaufmerksamen Interessenten warten.

Ich verstehe überhaupt nicht warum in solchen Fällen immer das Argument "man muss die gesamte Beschreibung lesen" nebst "deshalb selbst schuld" kommt. Das Betrugsopfer ist fast immer selbst schuld, bei Betrug geht es ja genau darum, Fehler anderer zu provozieren und unrechtmäßig auszunutzen.
Ein Betrugsklassiker ist beispielsweise der Enkeltrick, und da sind die Opfer auch immer sehr leichtgläubig (um nicht zu sagen dumm), trotzdem bleibt es aber natürlich Betrug.
Oder - um bei Ebay zu bleiben - die Pappenverkäufer.

Gerade die dummen* Menschen sollen doch geschützt werden (deshalb gibt es etwa bei Kaufleuten etwas andere Maßstäbe, siehe z.B. die diversen Branchenbucheinträge).

*bitte nicht falsch verstehen, ich meine nur den Augenblick in dem man sich hat betrügen lassen - dass das dumm war wird wohl jedes Opfer einräumen und sich auch selbst immer wieder vorwerfen (man, warum war ich nur so blöd und hab' nicht richtig geschaut, war so naiv etc.)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich verstehe überhaupt nicht warum in solchen Fällen immer das Argument "man muss die gesamte Beschreibung lesen" nebst "deshalb selbst schuld" kommt.

Vermutlich weil es Leute gibt, die davon ausgehen das denktnotwendigerweise nicht alles in eine Überschrift passt.



Zitat (von BigiBigiBigi):
Ich wäre neugierig, wie du da eine eindeutige Lösung finden willst.

Durch Anwendung der deutschen Sprache und des gesunden Menschenverstandes. Ich weis, beides nicht mehr so populär, aber ich arbeite immer noch gerne damit.

Eine Überschrift ist laut Duden "etwas, was zur Kennzeichnung des Inhalts über einem Text geschrieben steht", nicht aber etwas, was detailliert über den Inhalt des darunterstehenden Textes aufklärt.
Anwendung der deutschen Sprache und des gesunden Menschenverstandes schreien also geradezu danach, das man zur weiteren sinnvollen Aufklärung, auch den darunterstehenden Text liest.


Dann liest man das insgesamt 4 Tickets angeboten werden, gebündelt zu je 2x2 Tickets und das der angegebene Preis für je 1 Ticket gilt.



Wenn ich "Verkaufe rotes Auto, produziert in Stuttgart" schreibe, wird man auch keinen Porsche erfolgreich einklagen können wenn in der Beschreibung nur ein Mercedes steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vermutlich weil es Leute gibt, die davon ausgehen das denktnotwendigerweise nicht alles in eine Überschrift passt.
Verlangt ja auch niemand. In den Titel gehört aber eine sinnvolle Zusammenfassung, und vor allem keine Falschangaben (hier 4x).
Wie ich weiter oben schon schrieb, der Titel gehört zum Angebot, und da hat Werbung für weiteres (hier 3 Karten die noch zusätzlich gekauft werden können) erstmal nichts zu suchen.
Es steht dem Verkäufer natürlich frei, z.B. "(mehrere verfügbar)" mit in den Titel aufzunehmen (sofern der Platz reicht :grins: ). Speziell bei Dingen die oft auch mehrfach gekauft werden kann das natürlich sinnvoll sein, aber dann eben nicht so missverständlich wie in diesem Fall.

Dazu kommt hier noch, dass der Preis offenbar nicht zu EINEM Ticket passt, sondern zu VIEREN. Und spätestens da ist es dann betrügerisch (wie der Verkäufer das als Versehen erklären will möchte ich sehen).

Und zitiere doch bitte nicht zusammenhanglos nur einzelne Sätze von mir, der Absatz war noch etwas länger.
Es ging darum, dass "selbst schuld" bei Betrug grundsätzlich kein akzeptables Argument ist (wie übrigens bei vielen Straftaten - wenn du dein Fahrrad nicht abgeschlossen stehen lässt und es geklaut wird bist du ohne Frage auch selbst schuld, trotzdem ist es ein 1a Diebstahl).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Stefan, Du hast ein Meinung dazu.
Ich teile sie nicht. Sprich; ich bewerte das Ganze etwas anders und zwar ohne Dir etwas als Falsch vorzuwerfen, denn der Sachverhalt ist geradezu dafür gemacht je nach Blickwinkel und /oder Herangehensweise zu unterschiedlichen Meinungen zu kommen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich finde die Diskussion sehr interessant.

Mir ist vollkommen bewusst, dass ich sehr blauäugig an die Sache ran ging.

Es gibt übrigens Neuigkeiten. Der Verkäufer ist bereit mir ein Teil des Geldes zu erstatten.

Ich solle das Ticket zurück schicken (auf eigene Kosten) und er überweist mir mein geld mit Abzug der ebay und paypal gebühren.

Sollte ich da zustimmen?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn ich "Verkaufe rotes Auto, produziert in Stuttgart" schreibe, wird man auch keinen Porsche erfolgreich einklagen können wenn in der Beschreibung nur ein Mercedes steht.


Was kann denn wer einklagen, wenn in der Überschrift "Drei Mercedes S-500" steht und im Text "Verkaufe hier einen Mercedes"?

Seit wann ist "zum Verkauf stehen 2 Tickets" eine "Präzisierung" der Überschrift "Verkaufe 4 Tickets"? Was der VK noch in anderen Auktionen verkauft, hat in der Überschrift nichts zu suchen, außer er spekuliert auf Käufer, die die Auktion kurz vor Schluß finden und nicht mehr den Text lesen können. Das ist glasklarer Betrug.

Da kann ich auch schreiben "Komplettsammlung Asterix" und im Text "Hier wird Heft 2 verkauft"?

eBay verlangt ausdrücklich, daß schon die Überschrift hinreichend beschreibend ist, und die Gerichte haben sich dem angeschlossen. Auch ein "defekt" gehört nicht erst in den Fließtext.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von S-lebt):
n der Artikelbezeichnung stand 4 x Rock am Ring
Zitat (von S-lebt):
im Titel: 4 x Rock am Ring Karten
Zitat (von S-lebt):
im Titel stand: 4x Ticket XYZ
Ja, was denn nun? Nenn doch mal die Artikelnummer ....


So lange der TE nichts genaues liefert, sind alle Texte hier Spekulation.

0x Hilfreiche Antwort

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