Ebay Leere Verpackung

19. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
paristom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Leere Verpackung

Hallo,

ich ahbe vor einem Monat eine PS2 +MemoryCard + Spiel ersteigert.

Kurz nach dem abgeben meines Betrags bekam ich eine Nachricht von einem anderem EbayMitglied das der Verkäufer des Arteikels gerne Leere Verpackungen verschickt.
das Problem bei der Sache ist das er in der Beschreibung auch "originale PS2 Verpackung" geschrieben hat aber als Überschrift "Ps2 vEp+ ??? SpIeL+OrGiNaL SoNy MeMoRyCaRd" und das Bidl was er hinzugefügt hatte zeigte eine Originale PS2 vor einer Verpackung. Nun setzt er mich unter druck das er zu anderen maßnahmen greifen wird wenn ich nicht Zahle. Daher die Frage muss ich Zahlen...? oder nicht? Bin über jeden Tipp dankba...auch wnen es sich nur um 90 Euro handelt ist das viel Geld für einen schulischen Azubi :(

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Das Problem besteht nun darin, daß Du einen Vertrag hast. Vereinbart worden ist Vorauskasse. Grundsätzlich mußt Du also zahlen.

Ich würde ihm erstmal den Treuhandservice von Ebay vorschlagen. Falls er das nicht macht, würde ich für den Fall, daß er einen leeren Karton verschickt, rechtliche Schritte ankündigen. Eine ladungsfähige Adresse hast Du ja.

Falls er weiterhin der Ansicht ist, es wäre ein Vertrag über einen leeren Karton zustande gekommen, würde ich anraten diesen anzufechten.

Weitere Möglichkeit ist, zu Widerrufen, falls es sich um einen Händler handelt. Um das zu prüfen, benötigen wir die URL der Auktion.

Beim nächsten mal die Bewertungen des VK genau studieren.

Steffen

-- Editiert von stwe am 19.06.2004 15:26:20

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#2
 Von 
paristom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun er hat nru drei Bewertungen und die sind alle positiv. Was mich noch wunderte war das er die Auktion für die ich Gebeoten ahbe mehrmals angegeben hat und er bis zum heutigem Datum keine neue Wertung bekommen hat. Das wekctd en Verdahct das er mit einem Zweitaccount oder den Acc eines Freundes die Preise immer möglichst hochtreibt. Nunja hier nochmal die URL

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8105567796&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

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#3
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Also die Auktion sagt (für mich gesehen) ganz klar aus das es eine "PS 2 Verpackung+Memorycard+Überraschungsspiel" zu ersteigern sind.
Das "+" fehlt zwischen Playstation 2 und Verpackung.
Ich würde nicht bezahlen und eine negative riskieren, bzw. dem VK den Irrtum erklären.

Immerhin hat er in der falschen Kategorie angeboten, so dass man fälschlicherweise (oder Absicht) davon ausgehen soll, das es sich um eine PS 2 + Zubehör handelt.





-----------------
"Gruß
Campa"

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#4
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich würd auch wegen Irrtums (über den Inhalt) zurücktreten vom Kaufvertrag (§ 119). Seine Gebühren kann er sich eh von eBay zurückholen.

Das Bild zeigt auch eine PS2 und es wurde eigentlich nicht erwähnt das es zu der Verpackung nicht auch eine PS2 gibt.
(auch wenn die Bilder, Beschreibung und alles was da geschrieben wurde keine zugesicherte Eigenschaft sein soll... ich würd immer auch noch das Kleingedruckte lesen nicht nur die großen Buchstaben... der Typ hat doch mit Absicht drauf gehofft das da einer drauf reinfällt so wie die Auktion aufgemacht ist...)

-- Editiert von trebor am 19.06.2004 18:31:03

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#5
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

habe selbst schon mal ein Playstation verkauft und weiss daher, das diese mehr als 2Kg wiegt und somit unversicherter Versand eigentlich nicht geht.

Gruss

Mellas

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#6
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Verkäufer hat am 21.06.2004 eine negative Bewertung erhalten !

Auch ansonsten finde ich die Beschreibung der Ware sehr zweifelhaft...hätte dafür kein Gebot abgegeben !

Wie bereits oben beschrieben, Verkäufer Treuhandservice anbieten bzw. wegen Irrtum zurücktreten und wenn Du ganz nett bist ggf. das Angebot machen..die Gebühren zu erstatten
!

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#7
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

iss wohl ein lustiger Geselle biete ihm doch mal Abholung an :o))))

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