Ebay Mahnung - wollte Artikel abholen aber Verkäufer BESTEHT auf Versand?

7. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
deethree
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Mahnung - wollte Artikel abholen aber Verkäufer BESTEHT auf Versand?

Hi
ich habe über Ebay am 18.03.04 einen Artikel für 24,00 € ersteigert.Der Verkäufer (bzw. Fie Firma) hat Ihren Sitz 20 km entfernt.Nun wollte ich den Artikel abholen aber der Verkäufer BESTEHT auf Versand.Auf meine Bitte die Artikel zu stornieren (wollte ihm auch die Ebay Geb erstatten) lehnte er ab und schickte mir kurz darauf die 1.Mahnung per Mail.Nun hatte ich heute -nach 3 Wochen ohne Kontakt- die 3. und schriftliche Mahnung per Einschreiben im Briefkasten.Auf Telefonanrufe kommt nur der hinweis sich bitte per Email zu melden.Der Verkäufer meinte ich könnte nach Erhalt die Ware wegen dem Fernabsatzgesetz zurückgeben kostet aber nochmal Porto.Die Rechung beläuft sich nun auf 39,00 € Art.+15 € Mahngeb.Nun meine Frage(n) .Ist das Rechtens mit den Mahngeb. und wer muss den Auftrag für ein Inkassounternehmen geben? Und welche Mittel habe ich um die Sache (noch billig) für mich abzuschliessen.Möchte ungern meine Rechtsschutz Vers. einschalten.
Mit freundlichen Grüßen

Daniel
Ps:Geiles Forum :)

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
...
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

---
wenn selbstabholung in der auktion nicht angegeben wurde, vorher fragen ob das mögl. ist.
wenn nicht kann man nicht drauf bestehen und auch den kaufvertrag deswegen nicht kündigen.

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Auf meine Bitte die Artikel zu stornieren (wollte ihm auch die Ebay Geb erstatten) lehnte er ab und schickte mir kurz darauf die 1.Mahnung per Mail
Da VK gewerblich, bestand zu diesem Zeitpunkt Widerrufsrecht (wenn kein Rückgaberecht vereinbart wurde) - womit die Mahnung hinfälig wäre.

Ein Link zur Auktion wäre hilfreich :)

Der VK muss die Abholung nicht aktzeptieren, wenn diese nicht angeboten wurde.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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