Ebay - Massiver OVP Artikel verkauft, jetzt kaputt?

24. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
framic
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay - Massiver OVP Artikel verkauft, jetzt kaputt?

Hi,

ich habe vor kurzem bei Ebay ein neu gekauftes Armband in originaler Verpackung, also noch nie ausgepackt, verkauft. Das Armband lässt sich auf- und zuklappen, als Verschluss dient ein Metallstift (ca. 1/2 mm dick) der einfach beim zuklappen in eine Öse geführt wird.

Jetzt behauptet der Käufer, dass dieser Metallstift abgebrochen sei. Aber das Armband war beim Versand sehr gut verpackt und so ein Metallstift bricht doch nicht wegen einer Kleinigkeit ab!

Also entweder versucht der Käufer einen Preisnachlass herauszuhandeln oder der Stift ist schon bei der Produktion irgendwie abgebrochen.

Was mache ich denn jetzt?
Die Verpackung des Armbands war wirklich richtig neu, noch nie aufgemacht.

Gruß




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

Ich denke mir mal du bist privatverkäufer? Demnach schliesst man auf Gewähr/Garantie etc pp aus. Hast du ihm denn die RG mitgeschickt? soll er sich an den Händler wenden. Im Zweifel soll er dir nen Foto schicken. Ich würd ihm bei reinem Gewissen nix nachlassen oder gar die Ware zurück nehmen.

Ich weiß ich allerdings nicht wie es ausschaut mit OVP bei Privat. Soweit ich weiß gibt es mit Neuer Ware andere Richtlinien....

Vielleicht kann da ja ein Spezie was zu sagen ;)

Normi oder Lillicat oder oder....:)



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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#2
 Von 
framic
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Erstmal danke für deine Antwort.

Ich habe die Gewährleistung auch ausgeschlossen. Die original Rechnung habe ich auch mitgeschickt. Und auch mit dem Privatverkäufer hast du recht.

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#3
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

OVP verkauft durch privat braucht in diesem Fall nicht zurück genommen werden.

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#4
 Von 
HOTROAD
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich würde ihm Anbieten, das wen er den Artikel Zurückschickt er den Kaufpreis wiederbekommt!

Auch wen es Privatverkauf ware war, so hält man sich Ärger und Negativ Bewertungen Fern.

Ich für meinen Teil mache es so und übernehme zum teil auch die Versandkosten bzw. erstatte diese. Ist mir lieber als jedes Gezanke und diese art der Lösung ist auch billiger als der Billigste Anwalt.

Lg Edi

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#5
 Von 
framic
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe den Käufer gebeten, mir mal ein Foto des angeblichen Defekts zu schicken.

Jetzt bekam ich die Antwort, dass das Armband bei einem Schmuckhändler zur Reparatur sei!!! Muß ich dafür die Rechnung übernehmen? Ich hatte ja noch nicht mal Zeit, mir den Mängel anzusehen!

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

Gewähr/Garantie auszuschliessen bedeutet doch nicht, dass der artikel von anfang an kaputt sein darf!

wenn er nicht beweisen kann, dass er ihn heile verschickt hat muss er nachbessern oder zurücknehmen.

würde ja bedeuten, jeder kann kaputte sachen verkloppen und schreibt keine Gewähr/Garantie in die auktion. somit wär er aus dem schneider.

so einfach ist es aber nicht.

gruß mF

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#7
 Von 
framic
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber der Artikel war doch original verpackt, sogar diese Aufreiß-Folie außenrum, da ist es doch wohl klar, das ich gar nichts von dem defekt wissen konnte.

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#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

ja, aber er kann auch nicht gegenteiliges beweisen.

selbst wenn er es nicht wusste, wenn er kaputt ist muss er dafür auch gerade stehen.

wenn er den artikel als heile verkauft hat, muss er sich auch davon überzeugen dass er es ist. sich auf die ungeöffnete verpackung zu verlassen reicht nicht aus.

er ist damit lediglich vor einem betrugsvorwurf geschützt, denn hierbei kommt ihm zugute, dass er es nicht wusste.

gruß mF

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Trotzdem hat der Käufer kein rEcht, die Reparatur einfach selbst durchführen zu lassen. In diesem Fall kann der VK ohne Konsequenz den Ausgleich der Reparaturkosten verweigern.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

ja richtig. chance auf nachbesserung muss er natürlich bekommen.

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