Ebay Notebook Verkauf. Käufer unzufrieden mit Akku.

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Saitama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Notebook Verkauf. Käufer unzufrieden mit Akku.

Hallo Zusammen, leider muss ich hier mal um Rat fragen da ich Ärger mit einen Käufer auf Ebay habe.

Ich habe mein altes gebrauchtes Notebook (Baujahr 2012) auf Ebay verkauft (Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rücknahme). Das Gerät hat einwandfrei funktioniert und hatte auch optisch kaum Gebrauchsspuren. Zum Akku habe ich in der Anzeige keine Angaben gemacht und ich habe ihn auch nicht genau getestet da ich das Gerät nur am Schreibtisch mit Netzteil benutzt hatte.

Der Käufer hat mir nun nach einer Weile eine Mail geschrieben und bestätigt, dass mit dem Gerät alles ok ist, der Akku aber nur noch ca. 30% seiner Ursprünglichen Kapazität hat. Ich solle ihm 20€ Zahlen und er habe sich schon mit seiner Rechtsschutzversicherung unterhalten die angeblich schon ein weiteres Vorgehen gegen mich abgesegnet hat, sollte ich der Zahlung nicht nachkommen.

Ich habe den Käufer darauf hingewiesen, dass ein Mangel nur dann vorliegt wenn eine Abweichung von der gewöhnlichen Beschaffenheit gegeben ist. Bei einem Gerät diesen Alters halte ich den Zustand des Akkus jedoch für nicht außergewöhnlich. Zudem habe ich dem Käufer aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen 8€ Nachlass angeboten. Gebrauchte Akkus für das Gerät findet man für 8€, neue kompatible Akkus (nicht original vom Hersteller aber mit gleichen Spezifikationen) bekommt man auf Ebay für 15€ von deutschen Händlern.

Der Käufer beharrt nun aber weiter darauf, dass ich ihm 20€ Überweise und verweist darauf, dass ein neuer original Akku vom Hersteller 75€ kosten würde.

Hier handelt es sich natürlich um sehr geringe Beträge aber da es mir ums Prinzip geht würde ich mich trotzdem über euren Rat freuen.

Den genaue Wortlaut den ich für die Auktion gewählt habe könnt ihr hier finden.



-- Editiert von Saitama am 20.02.2019 23:45

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119145 Beiträge, 39687x hilfreich)

Normalerweise lautet der Rat: Kommunikation einstellen, sein Gerät, sein Problem.

Wenn man ihm die 8 EUR zugesagt hat, sollte man sich auch daran gebunden fühlen.
Ansonsten: siehe oben.

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#2
 Von 
Saitama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 8€ habe ich ihm aus Kulanz Angeboten und habe auch vor mich daran zu halten. Hatte eben die Hoffnung durch das Angebot einer negativen Bewertung aus dem Weg zu gehen. Es geht mir aber um seine Forderung von 20€ da er ja die von mir angebotenen 8€ für unzureichend hält.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 4196x hilfreich)

Zitat (von Saitama):
Die 8€ habe ich ihm aus Kulanz Angeboten


Und er hat abgelehnt, von daher ->
Zitat (von Harry van Sell):
Kommunikation einstellen, sein Gerät, sein Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Saitama):
Den genaue Wortlaut den ich für die Auktion gewählt habe könnt ihr hier finden.


In deiner Artikelbeschreibung steht gar nichts von einem Akku. Eigentlich kann der Käufer froh sein, dass überhaupt einer dabei ist.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16887 Beiträge, 5875x hilfreich)

Ich sehe das nicht so wie meine Vorredner.
Ein Akku der nur noch 30% seiner Kapazität hat ist kaputt. Der Verkäufer hätte dies leicht überprüfen können, hat er aber nicht getan. Er hat billigend in Kauf genommen ein Gerät mit defektem Akku zu verkaufen, das grenzt schon an eine arglistige Täuschung, denn jedem muss eigentlich klar sein, dass ein Akku nach 8 Jahren nur noch Müll ist. Diese leicht durchzuführende Überprüfung kann man als Nebenpflicht des VK ansehen. Auf der anderen Seite kann ein Käufer erwarten, dass er ein funktionierendes Gerät bekommt, also mit einem noch funktionierenden Akku.
Als Verkäufer würde ich hier kleine Brötchen backen und dem Verkäufer einen neuen Akku senden. Wie der TE geschrieben hat bekommt man die für 8€, also sollte er solch einen besorgen und dem Verkäufer schicken.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119145 Beiträge, 39687x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
das grenzt schon an eine arglistige Täuschung, denn jedem muss eigentlich klar sein, dass ein Akku nach 8 Jahren nur noch Müll ist.

Finde den Widerspruch ...

Wenn das jedem klar sein muss, dann denknotwendigerweise auch dem Käufer. Was dann schon wieder eine arglistige Täuschung ausschließt.


Sofern eine übliche altersgemäße Beschaffenheit vorliegt und nichts gegenteiliges versprochen wurde, wird der Käufer ein sehr großes Problem haben da Ansprüche durch zu setzen.


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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31822 Beiträge, 5609x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ein Akku der nur noch 30% seiner Kapazität hat ist kaputt.
Ein Akku, der noch 30% seiner Kapazität hat, ist altersschwach. Kaputt ist ein Akku, der einen technischen Defekt hat.

Ein 8 Jahre alter Akku ist außerordentlich leistungsschwach, was ein Nutzer nicht bemerkt, wenn er sein Notebook nur mit Netzanschluß betreibt.
(Ich habe auch so ein Notebook, stationär, immer am Netz. Mit Akku höchstens 20min.----Der Akku ist jedoch weder Müll noch kaputt.

ICH würde noch genau 1x die 8,- € aus Kulanz anbieten.
Nichts anderes.
Zitat (von Saitama):
und er habe sich schon mit seiner Rechtsschutzversicherung unterhalten die angeblich schon ein weiteres Vorgehen gegen mich abgesegnet hat, sollte ich der Zahlung nicht nachkommen.
Pustekuchen!

-- Editiert von Anami am 22.02.2019 10:54

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16887 Beiträge, 5875x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein Akku, der noch 30% seiner Kapazität hat, ist altersschwach. Kaputt ist ein Akku, der einen technischen Defekt hat.
Nö, der ist kaputt, er kann seinen Nenn-Leistung nicht mehr erbringen. 70% Einbuße sind weit unterhalb jeder Toleranzgrenze von dem was man als normalem Zustand ansehen könnte. Als Verkäufer hat man dies, meiner Meinung nach, anzugeben. Tut man es nicht, haftet man dafür.

-- Editiert von -Laie- am 22.02.2019 11:05

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119145 Beiträge, 39687x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
70% Einbuße sind weit unterhalb jeder Toleranzgrenze von dem was man als normalem Zustand ansehen könnte.

Nach 8 Jahren überhaupt nicht. Da sind eher 30% noch ein richtig guter Wert.



Zitat (von -Laie-):
Als Verkäufer hat man dies, meiner Meinung nach, anzugeben.

Das nennt sich "bestimmungsgemäßer Verschleiß" und mit so was muss man als Käufer von Gebrauchtwaren rechnen.



Zitat (von Anami):
ICH würde noch genau 1x die 8,- € aus Kulanz anbieten.

Nicht mal das. Hat man der Beschreibung nach doch schon oft genug angeboten.


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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16887 Beiträge, 5875x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nach 8 Jahren überhaupt nicht. Da sind eher 30% noch ein richtig guter Wert.

Solch ein Akku ist kaputt, da gibt es nichts zu beschönigen. Ich habe es bereits mehrfach geschrieben, ich wurde schon oft zwecks Gutachten für Elektronikartikel herangezogen. Einen Akku mit nur noch 30% maximaler Restkapazität würde von mir als bereits verschlissen beurteilt werden. Somit defekt und mangelhaft.

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Siehst Du das nicht zu wissenschaftlich? Formal gebe ich Dir Recht. Doch kann ein Verbraucher(VK) das erkennen? Der Consumer hält mAh doch für eine Designerdroge statt für eine Akkuangabe. Der echte Laie würde es also eher als "Laufzeit Akku nur noch 1h statt 4 h" beschreiben können. Leider ist die Auktions-Beschreibung sehr mager und riskant. Der Knackpunkt könnte dann tatsächlich der Satz sein "Das Gerät befindet sich in einem sehr guten Zustand und funktioniert einwandfrei" :augenroll:
Dennoch halte ich die Drohung des K für Bluff und würde über das Kulanzangebot nicht hinausgehen. Wer jetzt in dem Stadium nachgibt bekommt bald eine neue Forderung wegen zu lauter Festplatte o.ä.m.

Den Satz kann man nur als Scherz ansehen,

Zitat:
Eigentlich kann der Käufer froh sein, dass überhaupt einer dabei ist.
denn der Akku gehört wie das Standard-Netzteil fest zum Gerät und ist ein Einbauteil!

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119145 Beiträge, 39687x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich habe es bereits mehrfach geschrieben,

Die Anzahl der Wiederholungen ist aber irrelevant.



Zitat (von -Laie-):
ich wurde schon oft zwecks Gutachten für Elektronikartikel herangezogen.

So ein Zufall, auch ich darf des öfteren Begutachtungen durchführen.



Zitat (von -Laie-):
Einen Akku mit nur noch 30% maximaler Restkapazität würde von mir als bereits verschlissen beurteilt werden. Somit defekt und mangelhaft.

Ok über die 30% Grenze kann man streiten, auch über das "defekt" das daraus resultieren soll.

Das "mangelhaft" ist aber nun mal kein "mangelhaft" das von Seiten des Käufers irgendwelche Rechte aus der Mängelhaftung begründen würde, solange es sich um bestimmungsgemäßen Verschleiß handelt.
Dann das stellt eben keine Abweichung von der geschuldeten Sollbeschaffenheit dar.

Der BGH war im übrigen so freundlich, sich meiner Meinung diesbezüglich anzuschließen: BGH, Az. VIII ZR 43/05


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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31822 Beiträge, 5609x hilfreich)

Nochmal zusammengefasst:
Nur der Käufer behauptet, der Akku hätte 30% seiner ursprünglichen Kapazität.
Niemand sonst kann das bestätigen.
Der Käufer will 20,- , weist aber darauf hin, dass der vom Hersteller 75,- kosten würde.

Ist der Akku mit wahrscheinlich 6 Jahren (nicht 8) nun kaputt---defekt---bereits verschlissen---mangelhaft--- oder einfach dem Alter entsprechend?

Sollte man zukünftig als Verkäufer schreiben: Akku so alt wie das Notebook?

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sollte man zukünftig als Verkäufer schreiben: Akku so alt wie das Notebook?

Das besagt wenig, denn bei 2 Jahren tägliche Tiefentladung kann der schlechter sein als bei 8 Jahren Schonbetrieb. Eine präzisere Beschreibung wie "Akkubetrieb läuft mit Browsernutzung noch ca. 60 Minuten" ist eine sinnvollere Zustandsbeschreibung.
Am sinnvollsten sind aus meiner Sicht Fotos von Zustandanzeigen in Windows oder Akku-Apps, die die Leistungseinstellung (Takt) mit verbleibender Laufzeit zeigt. Dann ist es eine neutrale Abschätzung von Microsoft und keine zugesicherte Beschaffenheitszusicherung des VK.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119145 Beiträge, 39687x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sollte man zukünftig als Verkäufer schreiben: Akku so alt wie das Notebook?

Selbstverständliches muss man nicht schreiben.



Zitat (von Mr.Cool):
Eine präzisere Beschreibung wie "Akkubetrieb läuft mit Browsernutzung noch ca. 60 Minuten" ist eine sinnvollere Zustandsbeschreibung.

Naja, wenn ich hier poste verbraucht der Browser weniger Kapazität als beim Streaming von HD Videos.
Also auch einiges an Iterpretationsspielaraum.



Zitat (von Mr.Cool):
Dann ist es eine neutrale Abschätzung von Microsoft und keine zugesicherte Beschaffenheitszusicherung des VK.

Sicher? Ich würde eher dazu tendieren das er damit durchaus genau das zusichert was dort zu sehen ist.


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#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Mr.Cool):
Dann ist es eine neutrale Abschätzung von Microsoft und keine zugesicherte Beschaffenheitszusicherung des VK.

Sicher? Ich würde eher dazu tendieren das er damit durchaus genau das zusichert was dort zu sehen ist.
Aber sinnvoller als Textaussagen. ;)
Ein Foto ist gleichzeitig ein Nachweis für die eigenen Unterlagen und besser nachvollziehbar.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119145 Beiträge, 39687x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Aber sinnvoller als Textaussagen.

Volle Zustimmung.


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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31822 Beiträge, 5609x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständliches muss man nicht schreiben.
Stimmt auch wieder.
Dann hätte ich noch: Verkauf ohne Akku.
Ist zwar Text, aber kurz und deutlich, sogar eindeutig.
Oder :???:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119145 Beiträge, 39687x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist zwar Text, aber kurz und deutlich, sogar eindeutig.

Und vermeidet jede Diskussion um den Akkuzustand ...


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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16887 Beiträge, 5875x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Der echte Laie würde es also eher als "Laufzeit Akku nur noch 1h statt 4 h" beschreiben können.
In diesem Moment wäre es eine vereinbarte Eigenschaft, wenn der VK dies so angegeben hätte. Dann wäre der Defekt kein Sachmangel mehr.

Zitat (von Harry van Sell):
Das "mangelhaft" ist aber nun mal kein "mangelhaft" das von Seiten des Käufers irgendwelche Rechte aus der Mängelhaftung begründen würde, solange es sich um bestimmungsgemäßen Verschleiß handelt.
Absolut korrekt, aber nur solange die betreffende Sache noch nicht bereits verschlissen ist. Bereits verschlissene Sachen werden auch nicht von dem von dir zitierten Urteil abgedeckt. Dieses ist nur anwendbar, solange eben die Verschleiß Untergrenze noch nicht erreicht ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständliches muss man nicht schreiben.
Es ist absolut nicht selbstverständlich, dass nach 6 Jahren immer noch der erste Akku in dem Gerät ist. Nach 6 Jahren geht man eher davon aus, dass dieser bereits schon einmal gegen einen neuen ausgetauscht wurde.

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#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Ich muß gestehen, ich stoße mich auch an der Artikelbeschreibung:

Eingestellt als "gebraucht". Definition:

Zitat:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig


Dann in der Beschreibung:
Zitat:
in einem sehr guten Zustand und funktionierteinwandfrei.


Ebay Definition von "Als Ersatzteil / defekt" (!):
Zitat:
Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, sowie Artikel, die gesperrt sind bzw. nicht aktiviert werden können oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.


Wenn der Akku so runtergeritten ist (und der Verkäufer hätte das meiner Meinung nach unproblematisch prüfen können und auch müssen, wenn er ein "vollkommen funktionsfähiges" Gerät anbietet), daß man ihn im Grunde nur noch ersetzen kann, dann wäre das Ding als defekt einzustellen gewesen. Oder zumindest mit einem deutlichen Hinweis auf den Akku.

Als Ottonormalverbraucher würde ich mich auch ärgern, ganz ehrlich.

Aber ich will kein Urteil fällen, vielleicht nur mal darstellen, wie man es als "Nichtgutachter" versteht und was man dann erwartet. Jedenfalls bei einem vollkommen funktionsfähigen Gerät nicht, daß ich als erstes den Akku wechseln muss. Ich wüsste nicht mal, wie ich das machen soll - aber dafür gibt es ja Youtube :)

Kann man den Käufer denn einfach auf einen Billigakku verweisen? Da sind ja auch Risiken mit verbunden, wenn ich das richtig verstanden habe, was vor einiger Zeit mal los war mit Billigangeboten auf dem Akkusektor...


-- Editiert von fb367463-2 am 27.02.2019 00:33

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31822 Beiträge, 5609x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es ist absolut nicht selbstverständlich, dass nach 6 Jahren immer noch der erste Akku in dem Gerät ist. Nach 6 Jahren geht man eher davon aus, dass dieser bereits schon einmal gegen einen neuen ausgetauscht wurde.
Ich war ja schon zufrieden, aber... :sad:
Ich habe wegen dieser Diskussion mal meinen Laptop genauer angeschaut.
Der ist von 2010, ist zu 90% am Netz, hat den Akku immer drin, Einstellung nicht auf 80% Ladung (hab ich jetzt erst gelernt), noch nie habe ich den Akku gewechselt. Ich habe absolut keine Veranlassung dazu, ich könnte ihn auch rausnehmen und in die Truhe packen.
Er wäre dann aber definitiv auch von 2010.

Wer geht also eher davon aus, dass man nicht 6 Jahre mit dem gleichen Akku arbeiten kann bzw. diesen als defekt/verschlissen/kaputt bezeichnet?
Leute, die von Akkubetrieb ausgehen. Die ja.

Zitat (von -Laie-):
Dieses ist nur anwendbar, solange eben die Verschleiß Untergrenze noch nicht erreicht ist.
Wo liegt die denn? Wer stellt die fest?

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#23
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Von der Behauptung mit der Rechtsschutz würde ich mich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Mit Zusage der Rechtsschutz hätte sich gleich ein Anwalt bei dir gemeldet und nicht erst der Käufer.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119145 Beiträge, 39687x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo liegt die denn?

Da wo der gerichtlich bestellte Sachverständige die festlegt. Wenn das -Laie- ist, wäre die wohl über 30%.
Es steht und fällt also mit der nicht nachvollziehbaren 30% Grenze und ob die dann vom Gericht anerkannt wird.


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#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16887 Beiträge, 5875x hilfreich)

So ist es. Es gibt keine feste Grenze. Es kommt auch auf das Alter des Akkus an. Einen 1 Monat alten Akku der nur noch 90% seiner ursprünglichen Kapazität hat würde ich z.B. als defekt einstufen. Einen 6 Jahre alten Akku der nur noch 70% hat, den würde ich als immer noch brauchbar ansehen.

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